gab wahrscheinlich schon, aber trotzdem: Thema "Sinnlosfeatures":

BMW 3er E91

meine 3 top-flops:
- fernlichtassistent: kann nie so funktioieren wie "von hand", auf bundesstraße völlig unbrauchbar
- regensensor: manchmal gehts, aber meistens eher nervig..vor allem: kein normaler intervall mehr
- internet,email: wer bitte braucht das denn im auto...ich brauchs nichtmal am blackberry (internet)

lg, gerho

Beste Antwort im Thema

wow... aber auf "Sonderausstattung die man nicht braucht" zu kommen war nicht so schwer 😉

http://www.motor-talk.de/.../...ie-man-nicht-braucht-t2899578.html?...

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Zitat:

Original geschrieben von e93-harald


Hatten die Ortschaften Straßenbeleuchtung?

Bei mir wird hier StVO-konform immer automatisch abgeblendet, sobald die Straßen beleuchtet sind.

Nein, die Orte hatten keine durchgehende Beleuchtung. Aber sie hatte zumindest ein ordnungsgemäßes Ortsschild und waren keine Gehöfte o.ä.! Also schon aus diesem Grund wäre Fernlicht in dieser Situation nicht konform. Ganz abgesehen sollte doch bei einem spürbaren Unterschreiten der 50km/h in jedem Falle ein Abblenden naheliegen!?

Zitat:

Original geschrieben von Downloader



Zitat:

Original geschrieben von e93-harald


Hatten die Ortschaften Straßenbeleuchtung?

Bei mir wird hier StVO-konform immer automatisch abgeblendet, sobald die Straßen beleuchtet sind.

Nein, die Orte hatten keine durchgehende Beleuchtung. Aber sie hatte zumindest ein ordnungsgemäßes Ortsschild und waren keine Gehöfte o.ä.! Also schon aus diesem Grund wäre Fernlicht in dieser Situation nicht konform. Ganz abgesehen sollte doch bei einem spürbaren Unterschreiten der 50km/h in jedem Falle ein Abblenden naheliegen!?

Falsch.

Auch innerorts darf mit Fernlicht gefahren werden wenn keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist.

Das ist genauso ein Irrtum wie der, dass am Tage bei klarer Sicht nicht mit Standlicht gefahren werden darf - ist natürlich sinnlos. Ich mache es sowieso nicht, da ich TFL-Leuchtringe habe. 🙂

Also ich hatte den Fernlichtassistenten auch mal. Ich sehe den weder also totales "no go", noch als "unbedingt haben will".
Auch funktionierte er besser als ich angenommen hätte. Es wurde zeitig genug abgeblendet, wenn voraus die Rücklichter eines Fahrzeuges auftauchten.
Den Hauptnachteil sah ich eigentlich auf der Autobahn. Man fährt [fast] einsame Autobahn in der Nacht ... das Abblenden bei auftauchenden Gegenverkehr erfolgt zu spät, weil die Mittelleitplanken der Autobahn gerade so die Scheinwerfer des Gegenverkehrs meist verdeckten. Da war dann manueller Eingriff erforderlich.

Zitat:

Original geschrieben von e93-harald


Das ist genauso ein Irrtum wie der, dass am Tage bei klarer Sicht nicht mit Standlicht gefahren werden darf - ist natürlich sinnlos. Ich mache es sowieso nicht, da ich TFL-Leuchtringe habe. 🙂

was laut §17 (2) der STVO nicht stimmt 😉

"(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. "

da steht nix von klarer sicht oder sonstigen umständen. da steht "NICHT" 😉

beim fernlicht haste allerdings recht.
das darf nur bei "ausreichender beleuchtung" nicht verwendet werden.

(auch §17)
"Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden."

wobei ich hier mal gerne wissen würde, wie sich "ausreichend" definiert. aus sicht einer eule oder eines nachtblinden? 😁

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Zitat:

Original geschrieben von luwi1207


Also ich hatte den Fernlichtassistenten auch mal. Ich sehe den weder also totales "no go", noch als "unbedingt haben will".
Auch funktionierte er besser als ich angenommen hätte. Es wurde zeitig genug abgeblendet, wenn voraus die Rücklichter eines Fahrzeuges auftauchten.
Den Hauptnachteil sah ich eigentlich auf der Autobahn. Man fährt [fast] einsame Autobahn in der Nacht ... das Abblenden bei auftauchenden Gegenverkehr erfolgt zu spät, weil die Mittelleitplanken der Autobahn gerade so die Scheinwerfer des Gegenverkehrs meist verdeckten. Da war dann manueller Eingriff erforderlich.

Der Fernlicht-Assi wurde beim neuen 5er hervorragend umgesetzt. Da ist am Blinker Hebel extra ein Knopf zum Aktivieren dessen. Und wenn man ihn nicht aktiviert, funktioniert das Fernlicht wie gewohnt in einem "alten Auto" (ohne im Menü rumzudrücken...). 😁

Ich kann allerdings auch nicht über den Assistenten klagen. Nur, wie schon beschrieben, ist er auf der Autobahn durch die Mittelleitplanke "gehandicapt".

Zitat:

Original geschrieben von heltino



was laut §17 (2) der STVO nicht stimmt 😉
"(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. "

Ich sagte ja, dass dies ein (offensichtlich weit verbreiteter) Irrtum ist.

§ 17 (2) verbietet das Fahren mit Standlicht nur dann, wenn die Inbetriebnahme der Beleuchtungseinrichtung nach § 17 (1)vorgeschrieben ist.

Da dieser Zusammenhang von jemandem, der nicht ständig mit Gesetzen und Verordnungen zu tun hat, nicht so einfach zu erkennen ist, kommt es halt zu diesem Irrtum.

Zitat:

Original geschrieben von e93-harald



Zitat:

Original geschrieben von heltino



was laut §17 (2) der STVO nicht stimmt 😉
"(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. "
Ich sagte ja, dass dies ein (offensichtlich weit verbreiteter) Irrtum ist.

§ 17 (2) verbietet das Fahren mit Standlicht nur dann, wenn die Inbetriebnahme der Beleuchtungseinrichtung nach § 17 (1)vorgeschrieben ist.

Da dieser Zusammenhang von jemandem, der nicht ständig mit Gesetzen und Verordnungen zu tun hat, nicht so einfach zu erkennen ist, kommt es halt zu diesem Irrtum.

halte ich für etwas kompliziert ausgedrückt.

da steht mit dem standlicht allein darf nicht gefahren werden.

nicht mehr und nicht weniger.

man kann jetzt konstruieren, das dies nur zutrifft, wenn man laut (!) licht anhaben müsste....

muss man aber nicht 😉

Zitat:

Original geschrieben von heltino



Zitat:

Original geschrieben von e93-harald


Ich sagte ja, dass dies ein (offensichtlich weit verbreiteter) Irrtum ist.

§ 17 (2) verbietet das Fahren mit Standlicht nur dann, wenn die Inbetriebnahme der Beleuchtungseinrichtung nach § 17 (1)vorgeschrieben ist.

Da dieser Zusammenhang von jemandem, der nicht ständig mit Gesetzen und Verordnungen zu tun hat, nicht so einfach zu erkennen ist, kommt es halt zu diesem Irrtum.

halte ich für etwas kompliziert ausgedrückt.
da steht mit dem standlicht allein darf nicht gefahren werden.
nicht mehr und nicht weniger.

man kann jetzt konstruieren, das dies nur zutrifft, wenn man laut (!) licht anhaben müsste....

muss man aber nicht 😉

ich persönlich sehe es auch so, dass das mit dem standlicht nur zählt, wenn abblendlicht vorgeschrieben ist.

oder bei nebelscheinwerfern darf man das auch mit standlich kombinieren.

aber wenn klare sicht ist, ist es doch egal ob ich mit standlich oder abblendlicht oder garnichts fahre. allerdings weiß man ja nicht, was die bananengesetzgeber sich dabei gedacht haben.

vielleicht heißt es ja am ende doch, dass man auch am tag nicht mit standlicht fahren darf, weil andere autos denken können, dass das auto parkt??

ist denn hier kein jurist 😁

Wenn wir schon völlig OT sind:

§ 17 StVO ist in der Tat etwas unglücklich formuliert. Besser wäre es sicher gewesen, auf Abs. 2 zu verzichten und dafür dessen Text direkt in Abs. 1 einzuarbeiten.
Aber wenn alles so eindeutig wäre, bräuchten wir ja keine Juristen mehr 😉

Hier noch etwas zu diesem Thema
http://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html

Zitat:

Original geschrieben von e93-harald


Wenn wir schon völlig OT sind:

§ 17 StVO ist in der Tat etwas unglücklich formuliert. Besser wäre es sicher gewesen, auf Abs. 2 zu verzichten und dafür dessen Text direkt in Abs. 1 einzuarbeiten.
Aber wenn alles so eindeutig wäre, bräuchten wir ja keine Juristen mehr 😉

Hier noch etwas zu diesem Thema
http://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html

ah super vielen dank. ist dann so, wie ich es mir gedacht habe

Zitat:

Original geschrieben von e93-harald


Falsch.

Auch innerorts darf mit Fernlicht gefahren werden wenn keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist.

Das ist genauso ein Irrtum wie der, dass am Tage bei klarer Sicht nicht mit Standlicht gefahren werden darf - ist natürlich sinnlos. Ich mache es sowieso nicht, da ich TFL-Leuchtringe habe. 🙂

Oha, da kennt aber einer die Paragrafen...!?

Also ich hab ein Problem damit, wenn ich nachts durch ein kleines, enges, kurviges Örtchen mit 40-50km/h fahre und dann mit meinem Xenon-Fernlicht den Leuten ins Wohnzimmer brenne.

Sorry, da brauch ich keinen FLA, das hat was mit Rücksichtnahme zu tun und ein "mein Auto entscheidet das alles allein, weil ich kein Hirn habe" ist da m.E. fehl am Platz.

Moin,

lasst und alle nen Dacia mit 100PS und minimal Ausstattung kaufen - denn ehrlich, mehr PS braucht man nicht wirklich und austrattungstechnisch hat er auch alles was man braucht - 4 Räder und ein Lenkrad...

Ist doch ziemliche Zeitverschwendung wer was warum für sinnlos hält oder nicht.
Ein Dacia tuts auch und gut ists ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Downloader



[Also ich hab ein Problem damit, wenn ich nachts durch ein kleines, enges, kurviges Örtchen mit 40-50km/h fahre und dann mit meinem Xenon-Fernlicht den Leuten ins Wohnzimmer brenne.

Sorry, da brauch ich keinen FLA, das hat was mit Rücksichtnahme zu tun und ein "mein Auto entscheidet das alles allein, weil ich kein Hirn habe" ist da m.E. fehl am Platz.

Das dürfte ja wohl selbstverständlich sein (§ 1 StVO).

Es ging hier jedoch darum, dass hinsichtlich der Benutzung des Fernlichts innerorts und außerorts keine abweichenden Regelungen existieren.

Manuelle Eingriffe sind beim FLA (es ist ja auch nur ein Assistent) unter solchen Umständen und auch auf der BAB insbesondere bei entgegenkommenden LKW (hohe Sitzposition des Fahrers) durchaus erforderlich.
Vom Grundsatz her funktioniert der FLA bei mir jedoch sehr gut.
War auch im Komfortpaket enthalten. Ansonsten hätte ich ihn wahrscheinlich nicht genommen. Manuelles Auf- und Abblenden ist ja nun auch kein Aufwand.
Bei mir hat der FLA noch den Vorteil, dass ich dadurch auch das "Kombiinstrument high" habe.

Zitat:

Original geschrieben von e93-harald


Bei mir hat der FLA noch den Vorteil, dass ich dadurch auch das "Kombiinstrument high" habe.

Das war aber - was ich hier in einem Thread zu Kombi High und Low gelesen hab - nur in einer kurzen Übergangszeit der Fall. Und zwar, als die Anzeige des FLA bei dessen Einführung für einige Monate noch nicht im Kombi Low möglich war. Mittlerweile ist das so, wie ich von einem Freund weiß. Da wird das zweizeilig dargestellt zulasten der Anzeige von Kilometer und Tageskilometer.

Zitat:

Original geschrieben von m5_maddin


Ein Dacia tuts auch und gut ists ;-)

bringt´s auf den Punkt. 😎

Zitat:

Original geschrieben von e93-harald


Aber wenn alles so eindeutig wäre, bräuchten wir ja keine Juristen mehr 😉

Das wäre ein so unsagbar großer Verlust, dass es unverzeihlich wäre,

die Paragraphen klar zu formulieren.

😁

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