G31 als Laserblocker in Österreich

BMW 5er G31

Hallo liebe G3x-ler,

ich hatte gestern ein unangenehmes Treffern mit den Wegelagerern bei Wels in Österreich. Es ging darum das sie mich mit dem Laser nicht messen konnten und sich deswegen das ganze Auto angeschaut haben um herauszufinden ob ein Laserblocker verbaut wurde. Das Deutsche Kennzeichen war dabei auch nicht besonders Hilfreich ;-)

Alles schön und gut, ABER: ich wusste bis gestern nicht mal dass so etwas existiert und habe dann 1.5 Stunden von meinem Sonntag verloren weil ein “Experte” herangerufen wurde, der dann innerhalb von 5 Minuten bestätigt hat, dass nichts verbaut wurde.

Offensichtlich ist es so, dass die ganzen radargestützten Systeme des G31 eine Lasermessung unmöglich machten. Meiner hat alle Assistenzsysteme inkl. Night View und automatischem Einparken.

Hier meine Frage: ist das schon jemanden so passiert und kann man dagegen jetzt juristisch vorgehen? Es waren 1.5 Stunden meiner Zeit. Ich habe alles auf Dash Cam Video und die Kennzeichen der Polizisten.

Die andere, viel interessantere Frage ist: sind wir als G3x Fahrer für Lasermessungen unsichtbar ;-)

Hier noch ein Foto vom Hof der Polizisten

Asset.JPG
Beste Antwort im Thema

Ist die Frage jetzt wirklich ernst gemeint? Muss man mittlerweile jeden Mist einklagen weil man sich etwas auf den Schlips getreten fühlt?

Zudem werden sie sicher eine Radarpistole genutzt haben und kein Laser. Denn der Laser lässt sich nicht durch eventuell aktives Radar des Autos beeinflussen da die Messmethode nicht auf der gleichen Technologie.

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Man kann auch höflich bleiben! Es geht mir hier darum, dass die Laser oftmals nicht richtig messen.
Lern du erstmal reden und dann kannst du von einem Basar reden.

Hi,

immer ruhig bleiben ;-)

Am besten redest Du mit Deinem Anwalt darüber, den brauchst Du nämlich um die Messung anzuzweifeln.
Ich spreche da aus Erfahrung, habe das selbt versucht.

Weiterhin ist es ziemlich schwer technische Meßfehler nachzuweisen.
Die Technik ist gut, die Geräte sind geeicht.
Damit habe ich habe beruflich damit viel zu tun gehabt.

Du kannst also lediglich einen Fehler der Messung nachweisen wenn es gut läuft.
Ohne Anwalt geht das nicht, weil der Akteneinsicht verlangen kann und danach kann man beurteilen ob die Messung evtl. zweifelhaft ist.

Ich wünsche Dir viel Erfolg dabei falls Du es versuchst.

Gruß
F.

Ich musste auf einem Blatt unterschreiben wo eine Polizistin meine Daten aufgeschrieben hat. Kann ich trotzdem ein Einspruch machen?

Zitat:

@Safa2828 schrieb am 22. März 2019 um 17:46:11 Uhr:


Ich musste auf einem Blatt unterschreiben...

Eine Verpflichtung zur Leistung einer Unterschrift besteht hier

nicht

.

Wurdest du unter Druck gesetzt?

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Du musst und solltest bei der Gelegenheit nichts unterschreiben. Nicht zu unterschreiben hat keinerlei negative Konsequenzen. Darüber hätte Dich die Bulette informieren sollen. Mit der Unterschrift gibst Du den Verstoß zu, dann dürfte es schwieriger werden. Oder greift da auch der Haustürgeschäftparagraph?

Mein Rat: Zahlen und vergessen. Du warst zu schnell und gut ist.

Edit: @Drahkke war schneller.

Insofern es eine Unterschrift zur korrekten Datenabgabe war und vllt noch was wegen Datenschutz... dann hat es nix mit dem Geschwindigkeitsverstoß direkt zu tun...
Andernfalls wird es schwieriger für dich, da du dann bereits die Richtigkeit des Verstoßes bezeugt hast...
Jedenfalls sind die Kosten für Anwalt usw. deutlich mehr als die 40€....
Sollte der Punkt allerdings deinen Fürscheinentzug zur Folge haben... würde ich es auch probieren...
Man vergesse außerdem den mehrmonatigen Stress nicht...

Und müssen musst du gar nichts...
hak es als Lehrgeld ab... und fahr in Zukunft langsamer 20 oder 21 km/h zu schnell ist wirklich nicht wenig...

Generel würde ich niemals vor Ort irgendwas zugeben oder unterschreiben. Das 1. Beratungsgespräch beim Anwalt sollte gar nicht so teuer sein

Zitat:

@Piroshiki schrieb am 22. März 2019 um 18:10:41 Uhr:


Generel würde ich niemals vor Ort irgendwas zugeben oder unterschreiben. Das 1. Beratungsgespräch beim Anwalt sollte gar nicht so teuer sein

Doch. Das wird in der Folge teuer, weil der natürlich was tun will, weil er davon lebt.😁

Ich bin in fünf Tagen meinen letzten Punkt wieder los. Hoffentlich überstehe ich die fünf Tage!

Klar. Bleibe trotzdem dabei dass das 1. Gespräch nicht teuer ist. Falls man dann weitermacht schon. Problem ist halt dass der Anwalt mit hoher Wahrscheinlichkeit rät weiter zu machen.
Wenn er aber fair ist, sagt er die ob die Chancen gut oder schlecht stehen

Zitat:

@Piroshiki schrieb am 22. März 2019 um 18:19:20 Uhr:


Klar. Bleibe trotzdem dabei dass das 1. Gespräch nicht teuer ist. Falls man dann weitermacht schon. Problem ist halt dass der Anwalt mit hoher Wahrscheinlichkeit rät weiter zu machen.
Wenn er aber fair ist, sagt er die ob die Chancen gut oder schlecht stehen

Das variiert von Anwalt zu Anwalt dreistellig wird es wohl schon...

Nicht zu vergessen, das sich ein Einspruch unter Umständen ganz schön in die Länge zieht und der Punkt dann erst ab dem Urteil zählt. Wenn Du also gleich bezahlst, hast Du Ihn eher wieder los...

Moin,

der Thread dreht in eine Richtung, die den Bezug zum G31 komplett vermissen läßt und es ratsam erscheinen läßt, die weitere Diskussion ins VS Forum zu verlegen.

Ich mache hier zu.

Gruß
Zimpalazumpala

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