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Fußraumbeleuchtung

Renault Clio 2
Themenstarteram 15. März 2005 um 9:42

Hi!

ich habe vor mir in nächster Zeit Fußraumbeleuchtung einzubauen. Kann mir jemand Tips dazu geben?ich fahre einen Clio Baujahr 2002. Ich möchte den schalter dafür neben dem Schaltknüppel beim Zigarettenanzünder (nehnme von dem auch den strom) platzieren. Wie bekomme ich denn da die Verkleidung ab? Ausserdem ist der Zigarettenanzünder auch nicht am Dauerstrom, wie kann ich den denn an den Dauerstrom anschließen? Desweiteren würde ich gern wissen, wie es mit der "rechtslage" in punkto Fußraumbeleuchtung aussieht?? Also was ist erlaubt und was nicht, was sagt der TÜV dazu?

Is ne Menge, aba ich danke euch schon im Vorraus für eure Antworten.

mfg

23 Antworten

Re: Fußraumbeleuchtung

 

Zitat:

Original geschrieben von sommer1585

Desweiteren würde ich gern wissen, wie es mit der "rechtslage" in punkto Fußraumbeleuchtung aussieht?? Also was ist erlaubt und was nicht, was sagt der TÜV dazu?

Ist erlaubt unter der Voraussetzung, das der Fahrer nicht geblendet wird und das kein Licht nach außen dringt. Wenn dann auch noch die Beinfreiheit gewährleistet ist, hat der TÜV nichts dagegen.

Also ich habe meine im R19 an den Dauerstrom vom Radio einfach mit Einschneidverbindern angeschlossen. Musst du einfach nur das Radio rausziehen und nicht irgendwo hinter der Verkleidung nach Kabeln suchen. Wegen der Erlaubniss: Also ich hab gehört, dass es im Stand erlaubt ist, aber dass kann ich mir nicht vorstellen. Ich glaube: "Im Bereich der StVO nicht zugelassen".

Zitat:

Original geschrieben von Auron2k

Ich glaube: "Im Bereich der StVO nicht zugelassen".

Es handelt sich bei einer Fußraumbeleuchtung um eine FahrzeugINNENbeleuchtung, und sofern die oben genannten Punkte erfüllt sind, ist sie zugelassen und NICHT eintragungspflichtig.

Themenstarteram 15. März 2005 um 21:27

ja danke! dann wird das schon klappen!

aber mein Radio geht auch aus, wenn ich den schlüssel rauszieh. kanns dann zwar wieder anmachen, aba naja es geht erstmal aus. und ich wollte hlat gerne an den Zigarettenanzünder, weil der direkt neben dem zukünftigen schalter is

Servus...

du kannst den Strom auch direkt vom Sicherungskasten holen.

So habe ich es gemacht. Musst halt ein längeres Kabel nehmen bis zum Schalter, aber das ist ja recht egal.

Grüßle Björn

am 16. März 2005 um 18:37

@ Drahkke

Ich glaub ich muss dir wiedersprechen *Kopfeinzieh*

Eine Freundin von mir arbeitet bei "Grün-Weiß-Wiesbaden" und die meinte zu mir das es seid diesem Jahr garnicht mehr erlaubt ist.

Kann aber auch sein das sie sich vertan hat und die UNTERboden Beleuchtung meinte.....

Frauen halt :D......

Zitat:

Original geschrieben von ClioBph1

Kann aber auch sein das sie sich vertan hat und die UNTERboden Beleuchtung meinte.....

Davon gehe ich mal aus, denn Unterbodenbeleuchtungen sind definitiv komplett verboten.

am 16. März 2005 um 20:12

Wenn eine Fußraumbeleuchtung verboten sein soll, dann sollte man die serienmäßige Deckenbeleuchtung erst recht verbieten. Mußte ich letztens mal anmachen, weil meine Frau etwas gesucht hat und die Leselampe war durchgebrannt. Ich war heilfroh, als das Licht endlich aus war.

Also meiner Meinung nach ist eine Fußraumbeleuchtung weniger hell.

Und außerdem kann man sie ja so anbringen, dass der TÜV sie ja nicht sieht.

Was er nicht weiß, macht ihn nicht heiß!

Zitat:

Original geschrieben von Der Kettwiger

Wenn eine Fußraumbeleuchtung verboten sein soll...

Sie ist unter Beachtung der o.g. Punkte definitiv NICHT verboten.

Also grundsätzöich gilt: Bis auf Seitenmarkierungslichter und Tagfahrscheinwerfer sind so gut wie keine Beleuchtungen am Auto erlaubt. Und selbst bei denen mucken die Bullen auf, weil sie sie für Nebler halten!

Zitat:

Original geschrieben von Auron2k

Also grundsätzöich gilt: Bis auf Seitenmarkierungslichter und Tagfahrscheinwerfer sind so gut wie keine Beleuchtungen am Auto erlaubt.

Korrekt.

Wir sprechen aber in diesem Fall von AUSSENbeleuchtungen.

Hm. Ich habe grade den neuen D&W-Katalog vor mir liegen. Falls du ihn auch hast, schlag doch mal nach:Seite 559: Da gibt es alles mögliche an Innenraumbeleuchtungen: bunte Innenraumleuchten, Leuchtbänder, Leuchtröhren, Stroboskoplichter und so weiter. Unten auf der Seite sthet jedoch vollgender Hinweis:"Die Produkte dieser Seite sind nicht zulässig im Bereich der StVZO."

Themenstarteram 17. März 2005 um 13:36

Hi! also cih bin in diesem Forum:

http://www.foren.de/.../...rechtundordnung-drsteino-130499-511970.html

auf Folgendes gestoßen:

"Was sagt der Tüv zur Innenraumbeleuchtung?

Hab bei verschiedenen Tüv Stellen angefragt. Das ist dabei raus gekommen:

Wenn ich eine Fussraumbeleuchtung z.b. In blau, mit Neonröhren, Kaltlichtkathoden oder ähnlichem eingebaut habe, so darf ich diese auch an haben.

Im Stand sowieso, und während der Fahrt auch, Wenn...

-Die Röhre darf nicht im Sichtbereich montiert sein

-Die Röhre darf den fahrer nicht blenden

-Die Röhre darf von aussen Nicht zu sehen sein

-Die Röhre muss ordentlich befestigt sein

-Der Lichtkegel muss Unterhalb der Sitzkanten bleiben

Quelle: McDrive"

Bei uns in der Schweiz ist ab 2005 jede zusätzliche Beleuchtung am Fahrzeug verboten. Auch Innenbeleuchtungen!

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