Fussbodenbeleuchtung erlaubt??
Sagt mal Jungs,
ich habe nen Golf Kollegen der mir erzählen will, dass es erlaubt wäre ne Fussbodenbel. einzubauen, wenn sie nur anginge, wenn die Tür offen ist.
Stimmt doch nie im leben, oder??
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von HC14I
Dann wäre jede Innenbeleuchtung Zulassungsfrei? auch Neon?
Ja, korrekt. Wenn die am Anfang des Threads genannten Punkte alle erfüllt werden, gibt es keine Probleme.
Also ich hatte auch beim alten auto mal blaue röhren drinne gehabt und muss gestehen, trotz dass diese nicht direkt sichtbar waren konnte man im betrieb schlecht aus den seitenfenstern sehen, da diese den gesamten innenraum blau aufgeleuchtet haben
ich hab sie dann einfach wärend der fahrt ausgelassen 🙂
Also könnte ich mir auch eine zweite Innenbeleuchtung in den Fußraum legen? *lach* nur kein Neon, weil das kein punkt erfüllt!?
Zitat:
Original geschrieben von HC14I
Also könnte ich mir auch eine zweite Innenbeleuchtung in den Fußraum legen? *lach* nur kein Neon, weil das kein punkt erfüllt!?
Wenn du die kleinsten Neonröhren nimmst, die du bekommen kannst und diese im äußersten Winkel unter der Armaturenkonsole (oder direkt unter dem Sitz) installierst, dürfte sich das Problem der Blendung und Überstrahlung lösen lassen.
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Dann kann ich mir das ja gleich sparen!!!
Aber trotzdem vielen dank!!!
Ist das genauso beim schaltknüppel, und beim Radio mit der Neonumfassung?
also ich habe bei mir auch eine 30er neonröhre(blau) für den fußraum.habe die einmal auf tür geklemmt und auf standlicht.
kann nicht behaupten das sie irgendwie blendet oder mich ablenkt.ist sicher auch ansichtssache aber zumindest nicht so das sie andere blendet oder ablenkt.
wurde auch mal angehalten weil ich mit blauem standlich gefahren bin und da hab ich den polizisten gefragt und er meinte eben auch die punkte die schon genannt wurden.es sei wichtig das sie im fußraum leuchten aber die röhren nicht während der fahrt sichtbar sind weil dann wird es als blendet empfunden.
beim tüv gab es auch keine probleme.
ich kann nur sagen das nen kumpel die auch drin hat und er hat riffelblech drin.und da refelktiert das blech das licht und das blendet schon.(meine meinung)
Hi Leute... Könnt ihr mit dem folgendem Text was anfangen? Haben uns mal beim Tüv erkundigt wegen der Beleuchtung und das haben wir zurückbekommen. Und wenn das der Tüv schon bei der Außenbel.(Unterbodenbel.)sagt, dann dürften doch die Innenrauleuchten kein Problem sein. Oder?Naja- wie auch immer ich habe 6 blaue Neonröhren drin und die leuchten immer wenn es dunkel ist. (Natürlich über ´nem separatem an/aus-schalter geschaltet)und bis jetzt hat sich noch nie jemand beschwert. Weder der Tüv noch die Sheriff´s... Hier nun die Antwort vom Tüv Ulm... :
TÜV Unterbodenbeleuchtung
Ich habe Ihnen die Vorlage des Arbeitskreises mal dazugelegt. Stufen Sie´s als Arbeitsscheinwerfer, bzw. Suchscheinwerfer ein, dann kann man eventuell damit leben. In diesem Falle erübrigt sich dann das Genehmigungszeichen. Wenn sie Blinker o.ä. dazunehmen wollen, dann genehmigte Leuchten also Wellenlinie Buchstabe und Zahlen oder das Prüfzeichen mit dem "e" im Kreis.
Also bauen Sie ihre Leuchten so an, daß sie zwar unten strahlen, die Fahrzeugmaße nicht ändern und den Straßenverkehr nicht blenden, titulieren Sie das Ganze dann als Such bzw. Arbeitsscheinwerfer.
Somit würde sich dann auch eine Eintragung erübrigen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gruber, BS4-Ulm
TÜV Verkehr & Fahrzeug GmbH,
Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
Niederlassungsleiter TÜV Ulm
Also mittlerweile gibt es UNTERBODENBELEUCHTUNG (!) mit Teilegutachten!
Bedingung, man muss es mit der Türbeleuchtung (!) koppeln, also dass man sie NICHT manuell anmachen kann!
Nur durch das öffnen der tür, es gibt bisher nur eine Variante und das sind 2 x 4 Superhell LEDs in weiß die man entweder links und rechts unter der Tür befestigen darf oder vorne hinten!!
MfG
SiMoN
Zitat:
Original geschrieben von TenzoR
Also bauen Sie ihre Leuchten so an, daß sie zwar unten strahlen, die Fahrzeugmaße nicht ändern und den Straßenverkehr nicht blenden, titulieren Sie das Ganze dann als Such bzw. Arbeitsscheinwerfer.
Es gibt einige Prüfstellen, die auf dieser Schiene fahren. Ist aber äußerst heikel, da nicht durch Gesetze und Verordnungen abgesichert. Da kann der nächste Prüfdienst oder Polizeibeamte schon anderer Ansicht sein, und dann ist Ärger und Lauferei vorprogrammiert...
Re: Fussbodenbeleuchtung erlaubt??
Zitat:
Original geschrieben von bubbelche
Sagt mal Jungs,
ich habe nen Golf Kollegen der mir erzählen will, dass es erlaubt wäre ne Fussbodenbel. einzubauen, wenn sie nur anginge, wenn die Tür offen ist.
Stimmt doch nie im leben, oder??
Sorry, musstest du dafür jetzt einen extra Thread aufmachen?
Als Hinweis: die Fußraumbeleuchtung ist weder hell noch splittert sie. Das ist ein diffuses Licht. Würde mich freuen, wenn jmd. mit Fakten auf diesen Thread antworten würde
http://www.motor-talk.de/t616479/f25/s/thread.html
PS: der "Golf-Kollege" fährt Polo 9N... 😁
warum herrgottsakra wollt ihr den fussraum beleuchten während der fahrt?
die pedale findet man doch automatisch...und innen licht blendet oder stört doch bei der fahrt. ich weiss, dass jetzt einige wieder die steine auspacken. aber wirklich, erklärt mir mal, wozu es gut ist, (ausser eindruck machen) und ich schreib nie wieder dazu. große chance!
gruss
der
zp
Zitat:
Original geschrieben von Zentrierpapst
...erklärt mir mal, wozu es gut ist...
Dem Einen oder Anderen fällt schon mal etwas während der Fahrt 'runter. Auf die Suche sollte man sich aber trotz Beleuchtung auf jeden Fall erst nach dem völligen Stillstand des Fahrzeuges machen...😉
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Dem Einen oder Anderen fällt schon mal etwas während der Fahrt 'runter.
was denn? vielleicht nen ei aus der hose oder was?
oder das salatblatt vom hh royal ts?
gruss
der
zp
Zitat:
Original geschrieben von TenzoR
...
Also bauen Sie ihre Leuchten so an, daß sie zwar unten strahlen, die Fahrzeugmaße nicht ändern und den Straßenverkehr nicht blenden, titulieren Sie das Ganze dann als Such bzw. Arbeitsscheinwerfer.
...
lol
also ich stell mir das gerade vor, wie jemand dann der grünen Rennleitung erklären will das diese Blauen Neonröhren unter seinem Auto Suchscheinwerfer darstellen!
*totlach*