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Funktioniert ein AD Motor mit AB Getriebe?

VW Käfer 1200

Hallo liebe Käfer Gemeinde,
ich such mich dusslig und finde keine passenden Antwort zu meiner Frage, daher probiere ich es so.
Danke erstmal an eine so rege Community, irre was man hier alles findet!
Zu meiner Situation:
Mein Käfer hat laut altem Brief einen 1600er AD Motor gehabt. Offensichtlich gab es einen Grund (vielleicht Motorschaden und Geldmangel, wer weiß) das in den 80er Jahren ein 1200er D Motor verbaut wurde.
Nun bin ich seit geraumer Zeit daran den Wagen sukzessive in seine Zustand nach altem Brief zu bekommen und konnte einen AD Motor ergattern, welcher nur 2500 Stk. von der damaligen Nummer abweicht - vielleicht nicht für jeden wichtig, aber ich freu mich drüber ;-)
Nun will ich im Winter den Umbau starten und treibe gerade die ganzen Teile dafür zusammen.
An dem Thema Getriebe komme ich nicht vorbei, doch kapiere ich es nicht.
Verbaut ist ein AB Getriebe. Korrigiert mich, doch laut Flat für einen 1300er Motor mit 4,375er Achsübersetzung.
Hatte eigentlich nicht vor das Getriebe jetzt auch noch rauszureißen und möchte wissen ob die beiden zusammengehen.
Falls ihr noch weitere Infos von mir braucht, antworte ich gerne.
Bin gespannt was ihr sagt. :)
Randbemerkung:
Bitte lasst hier keine Grundsatzdiskussion darüber ausbrechen, das man im Zuge einer Restauration gefälligst das ganzen Auto Frame-off sanieren muss und alles Par-excellence aufbauen muss. Ich würde das tun, wenn die Historie von diesem Auto perfekt wäre oder ich das nötige Kleingeld hätte das es mir egal wäre.
Habe diesen Wagen aus einem fast 30-jährigen Dornröschenschlaf befreit und für meine Verhältnisse bereits jetzt viel Geld investiert. Der Rest kommt mit der Zeit und seine Geschichte wird nun ab 2019 lückenlos geführt ;-)

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27 Antworten

Nein, nicht unbedingt. Auch mit einem kurzen Getriebe erreicht ein stärkerer Motor eine höhere Höchstgeschwindigkeit. Aber es kann halt passieren, dass die Grenze für die Höchstgeschwindigkeit dann nicht mehr durch die Leistung des Motors limitiert wird, sondern durch die maximale Drehzahl, die er verträgt. Und wenn man diese Grenze dann nicht beachtet, kann der Motor natürlich auch kaputt gehen.
Viele Grüße,
Peter

Zitat:

@Peter_K2 schrieb am 31. August 2020 um 15:15:42 Uhr:


Ja, so ergäbe das einen Sinn.
Wahrscheinlich meint er es wohl tatsächlich so und ich stand mal wieder "auf dem Schlauch".

So ist es...

Die Abstimmung "stärkerer Motor an einem kurzen Getriebe" macht im Stadtverkehr sehr viel Spaß. Das Teil geht klasse... und der Käfer ist ja am Ampelstart schon immer gut gewesen. Mit dem 1600er macht das richtig Spaß.

Aber auf der Autobahn geht er immer schneller als mit dem 34PS Motor. Er tut sich so leicht mit dem kurzen Getriebe, daß er überdreht. Es gibt nicht genug Luftwiderstand, der ihn bei Höchstdrehzahl noch bremsen würde, er würde problemlos in Bereiche von 5000-5500 Touren reindrehen und wenn er könnte noch höher... bis es ihn zerlegt. Und er würde das sogar mit Freude tun, der Käfer ist ja drehwillig... nur halt nicht allzu lange.

Er bräuchte halt einen 5.ten Gang...

Eine Frage und bitte nicht falsch verstehen - will keinem ans Bein pinkeln oder die Ordnugsbehörde spielen.
Ist die Verbindung starker Motor (50 PS) und kurzes Getriebe TÜV-legal? Oder würden sie Probleme machen, wenn sie es entdeckt hätten?
Die Frage ist einerseits aus Neugier, anderseits auch durch einen konkreten Fall bedingt. Ich hatte mal einen 1303 mit 50 PS im Auge, aber bei dem wurde das Original-AT-Getriebe gegen ein kurzes getauscht und jemand sagte mir, dass das so durch den TÜV nicht durchkommt. Stimmt es, oder nicht?

Ist eigentlich nicht zulässig wegen der geänderten Abgaswerte meines Wissens.

Gerade beim Käfer wurden schon vor Urzeiten so viele andere Motoren verbaut, wenn die alle keine TÜV-Eintragung wegen dem "falschen" Getriebe bekommen hätten...

Ich denke das macht auch einen Unterschied, ob man das bei einem Auto ohne Euronorm macht, oder bei einem Auto, das z.B. Abgasnorm Euro37 erfüllen muss.

Die veränderten Abgaswerte sind dann ein potenziell kritischer Faktor, wenn der Käfer aus einem Baujahr stammt, in dem es bereits Limits gab.
Bei einem 67er Käfer etwa ist das dem TÜV wurscht, bei einem 84er Mex nicht.

Wo liegt denn die Grenze? 1.10.1970? (Das neue Abgasgesetz)

Das wird ja doch noch spannender als ich anfangs dachte.
Ich fasse mal zusammen:
Stadtverkehr in der Kombi cool, Autobahn nicht und könnte sogar gefährlich werden für den Motor.
Abgaswerte könnten ein Problem werden, weiß man erst wenn es getestet wurde. Misst....
Was für ein Getriebe müsste denn rein?
Wenn ich die Infos auf flat4 richtig lese, dann müsste es eine Achsübersetzung von 4,125 oder 3,875 haben. Das wäre jetzt einfach, wenn ich eine Schräglenkerachse hätte, hab ich nicht.
Also geht nur: AC, AF, AK, AL, AO und AQ korrekt?
Macht denn der Unterschied der Übersetzung von 4,125 auf 4,375 echt soviel aus?
http://www.flat4.de/getriebe.htm

Zitat:

@schleich-kaefer schrieb am 31. August 2020 um 18:33:04 Uhr:


Wo liegt denn die Grenze? 1.10.1970? (Das neue Abgasgesetz)

Die Verschärfung der Abgasgrenzwerte und auch Beschränkung beim Austausch von Komponenten - wie bspw. Getriebe - war am 1.10.1971

Siehe

H I E R

Deine Abgaswerte bei der ASU ändern sich nicht. Beide, 1300er und 1600er, haben bei der ASU dieselbe Grenze. 2.5% bzw. 4.0% CO je nach Baujahr... und bei stehendem Fahrzeug. Das ist pillepalle einfach einzuhalten, absolut Null Problem. Schafft jeder wenn er etwas will...
Das Problem wäre bei fahrendem Fahrzeug, dort verbraucht der 1600er mehr Sprit und auch mehr Abgas pro Kilometer als der 1600er durch die kurze Übersetzung... er hätte ja ab Werk eine längere Übersetzung normalerweise drin.
Da liegt der Hase im Pfeffer, bei den späten Mexikanern würde sowas bemängelt.
Und wenn, auch pillepalle. Machst halt einen Katalysator rein, aus dem Stand heraus mindestens 5x so gut... weil miesester Grenzwert 0,5% CO... und das ist pillepalle für einen selbst ungeregelten Kat zu schaffen. Meiner schafft geregelt problemlos 0,05%...
Also: im schlimmsten Fall daß einer meckert: Kat rein, Lästermaul gestopft.

Zitat:

@Marc_Voss schrieb am 02. Sep. 2020 um 00:53:14 Uhr:


Die Verschärfung der Abgasgrenzwerte und auch Beschränkung beim Austausch von Komponenten - wie bspw. Getriebe - war am 1.10.1971

Ich möchte wetten, das interessiert auch danach keine Sau.
Wenn ich in einen Golf 2 einen Motor vom Passat einbaue (beide schon mindestens Euro1), habe ich auch ein anderes Getriebe und zudem noch einen anderen Abrollumfang der Reifen. Da fragt bei der Eintragung auch kein vernünftiger Prüfer nach der Getriebeübersetzung. Teilweise wird sogar eine ggf. bessere Einstufung (Euro2) vom Spender übernommen.

Richtig, ein anderes Getriebe macht den Kohl nicht fett. Das war eher allgemein bezogen auf den Austausch abgasrelevanter Komponenten. Schwierig wird es mit getunten Vergasermotoren im (jüngeren) Mexikaner.

Gott sei Dank kein Mexikaner und leider doch noch knapp vorbei am Stichtag (EZ März 1972). :D Naja wird schon schiefgehen.
Danke euch allen für die Infos!

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