Funkschlüssel mit Panik Taste

Audi A6 C6/4F

Hallo ich habe mir in der Bucht einen Funkschlüssel mit der Panik Taste für 11 Euro ersteigert. Meine Frage nun kann den der 🙂 wirklich einfach anlernen wenn ich meinen Schlüsselstift umbaue? Hier mal die Artikelbeschreibung, laut der es möglich ist:

AUDI TT A3 A4 A6 A8 3 TASTENSCHLÜSSEL FUNKSCHLÜSSEL ZV 4F0837220N

BIETE EINEN ORIGINAL

Hella 315 MHZ Baujahr 2007

3 TASTEN ZV FUNKSCHLÜSSEL

1 ROTE PANIC TASTE

IDEAL ZUM NACHRÜSTEN ODER ALS ERSATZ.

SCHLÜSSELSTIFT KÖNNEN SIE LÖSEN

UND DURCH IHREN EIGENEN ERSETZEN.

FUNKSCHLÜSSEL INKLUSIVE BATTERIE

DAS LED LEUCHTET BEIM BETÄTIGEN DER TASTEN AUF.

DIE PROGRAMMIERUNG DES SCHLÜSSEL KÖNNEN SIE BEI AUDI PARTNER

DURCHFÜHREN LASSEN.

GEBRAUCHTEN ZUSTAND.

GELIEFERT WIRD:

3 TASTEN FUNKSCHLÜSSEL

1 ROTE PANIC TASTE

TEIL-NR: 4F0837220N

Beste Antwort im Thema

Mach das ganz einfach:

- zerlege deinen und den Panikschlüssel
- löte den Paniktaster aus dem Panikschlüssel aus und in deinen Schlüssel ein
- Tausche die Chromklammer aus
- setze den Panikknopf ins Gehäuse
- baue den Schlüssel zusammen

Jetzt gehst du zum Auto und drückst auf die Paniktaste.
Je nach Ausstattung geht entweder nur der Warnblinker an oder es ertönt zusätzlich noch das Alarmhorn.

Wenn du nochmal die Taste drückst hört der Spaß auf.

Viel Spaß.

Edit: die deutschen Schlüssel funken auf 868MHz die amerikanischen auf 315MHz sodaß ein anlernen der ZV-Funktion niemals funktionieren wird. Zumal die 315MHz in Deutschland nicht erlaubt sind.
Jedoch sind ALLE mir bekannten Schlüssel intern mit allen Tastenkontakten bestückt, lediglich der Taster selber ist nicht bestückt und die rote Kappe (bzw. der Ausschnitt dafür) wird von der Chromspange überdeckt.
Kann man also einfach umbauen.
In D gab und gibt es niemals eine Original ab Werk gelieferte Paniktase am Schlüssel, die gibts aber dafür serienmäßig in USA, wo die meisten der Schlüssel auch herkommen.

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Zitat:

Original geschrieben von Wurtzel.45



Zitat:

Original geschrieben von peterk8



nein, es ist klar erklärt, für was eine Hupe benutzt werden darf ... somit ist jede andere Verwendung nicht erlaubt ...
Wenn man sowas schreibt, darf man sich über Nachfragen nicht wundern.

doch, da wundert man sich sehr ... was ist hier nicht zu verstehen? ... es gibt halt noch zusätzlich den §38b mit seinen zusätzlichen Anhängen ... damit sind alle Verwendungen genannt ...

es ist eben ein großer, oft vorhandener, Irrtum, zu glauben, nur weil etwas in einer Vorschrift nicht ausdrücklich verboten ist, daß dann dies erlaubt sei ... der Gesetzgeber formuliert darin in diesem Fall die Anwendungsmöglichkeiten und schließt alle anderen Verwendungen damit aus ... klingt vielleicht für manchen komisch, ist aber so ...

In den "Anhängen" bzw diversen Richtlinien steht aber auch die Verwendung von akustischen Signalen bei Alarmanlagen drin. Also warum sollte das dann verboten sein? Ich verstehe das immernoch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Toshy


In den "Anhängen" bzw diversen Richtlinien steht aber auch die Verwendung von akustischen Signalen bei Alarmanlagen drin. Also warum sollte das dann verboten sein? Ich verstehe das immernoch nicht.

es ist doch erklärt, für was das Warnsignal bei Alarmanlagen benutzt werden darf (kurz gesagt, für den Bruchversuch), ebenso Dauer, Lauttstärke, etc. ... nicht darin steht, daß es beim Aktivieren ebenfalls hupen darf, außer ich habe das überlesen ...

wie gesagt, ich kein Freund von strikten Vorschriften, aber bei längerem Nachdenken komme ich zu dem Schluß, daß dies auch mit gesundem Menschenverstand eine richtige Vorschrift ist ... man stelle sich einen großen Parkplatz z.B. eines Supermarktes vor und bei jedem würde es kurz hupen, wenn er die Alarmanlage aktiviert oder deaktiviert ...

Zitat:

Original geschrieben von Toshy


In den "Anhängen" bzw diversen Richtlinien steht aber auch die Verwendung von akustischen Signalen bei Alarmanlagen drin. Also warum sollte das dann verboten sein? Ich verstehe das immernoch nicht.

Du verstehst das nicht, weil peterk8 nicht einfach alles zu dem Thema in eine Antwort packen kann.

Erst schreibt er, was die Hupe darf und endet mit dem Satz, dass alles Andere verboten ist.
Er wusste aber auch schon, dass Nachfragen kommen. Obwohl er auf der anderen Seite auch wieder vorraussetzt, dass alle hier die StVZO mit all ihren § kennen.

Das mit dem Parkplatz kannst du dir z.B. in den USA anschauen/anhören. Ist dort völlig normal.

MfG
Wurtzel

PS: so...bin raus hier, hat ja nix mehr mit dem eigentlichen Thema zu schaffen...

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Zitat:

Original geschrieben von Wurtzel.45



Zitat:

Original geschrieben von Toshy


In den "Anhängen" bzw diversen Richtlinien steht aber auch die Verwendung von akustischen Signalen bei Alarmanlagen drin. Also warum sollte das dann verboten sein? Ich verstehe das immernoch nicht.
Du verstehst das nicht, weil peterk8 nicht einfach alles zu dem Thema in eine Antwort packen kann.

Erst schreibt er, was die Hupe darf und endet mit dem Satz, dass alles Andere verboten ist.
Er wusste aber auch schon, dass Nachfragen kommen. Obwohl er auf der anderen Seite auch wieder vorraussetzt, dass alle hier die StVZO mit all ihren § kennen.

MfG
Wurtzel

PS: so...bin raus hier, hat ja nix mehr mit dem eigentlichen Thema zu schaffen...

was möchtest Du eigentlich? ... es wurde nach der Quelle gefragt und ich habe geantwortet ... und ja, ich hatte beim ersten mal den zweiten § vergessen ...

es wird aber immer und immer wieder weiter nachgefragt, warum man beim Aktivieren der Alarmanlage keine Hupe hören darf ...

ich habe erklärt, daß wenn es nicht in den Anwendungsmöglichkeiten definiert ist, es nicht erlaubt ist ... fertig ...

findest Du irgendwo etwas, wo es gesetzlich definiert ist, nehme ich alles zurück und es ist erlaubt ...

UND: natürlich hat das was mit der eigentlichen Fragestellung zu tun ... jegliche Veränderung mit akustischen Warnzeichen würde ich zuvor abklären ...

zu Deiner Anmerkung zu den USA: ich bin alle paar Monate beruflich in den USA (Ost -und Westküste) ... ich höre dort zumeist nicht die normale Hupe beim Aktivieren, sondern ein zusätzliches eingebautes Signal, das ganz anders klingt, als die normale Hupe ... vorweg: auch dies schließt der Gesetzgeber bei uns aus, wie in der Verordnung zu lesen ist ...

damit schließe ich nicht aus, daß es Hersteller gibt, die für Ihre Anlagen entsprechende Genehmigungen innehaben ...

Zitat:

Original geschrieben von Wurtzel.45


PS: so...bin raus hier, hat ja nix mehr mit dem eigentlichen Thema zu schaffen...

Doch, hat es sehr wohl. Wenn jemand ein neus Signal an seinem Fahrzeug anbringen will, sollte er wissen, ob er das darf. Es geht nicht nur ums Aktivieren, sondern auch um den Alarm selber. Der ist angeblich verboten, wird aber durch EU-Regelungen doch erlaubt.

Es gibt unzählige EU-Richtlinien usw. Da wird doch wohl irgendwo was über Quittiertöne oder Panik-Knöpfe stehen? Die Dinger gibt es ja in jedem Auto östlich der Oder.

Ich selber habe ja schon eine EU-Richtlinie zum Hupen der Alarmanlage gezeigt. Soweit ich weiss, ist in einem Taxi der Panikbutton Vorschrift.

@ Stefan.

Danke für deine Anleitung zum Umbau 😁

Zitat:

Original geschrieben von Toshy



Zitat:

Original geschrieben von Wurtzel.45


PS: so...bin raus hier, hat ja nix mehr mit dem eigentlichen Thema zu schaffen...
Doch, hat es sehr wohl. Wenn jemand ein neus Signal an seinem Fahrzeug anbringen will, sollte er wissen, ob er das darf. Es geht nicht nur ums Aktivieren, sondern auch um den Alarm selber. Der ist angeblich verboten, wird aber durch EU-Regelungen doch erlaubt.

Es gibt unzählige EU-Richtlinien usw. Da wird doch wohl irgendwo was über Quittiertöne oder Panik-Knöpfe stehen? Die Dinger gibt es ja in jedem Auto östlich der Oder.

Ich selber habe ja schon eine EU-Richtlinie zum Hupen der Alarmanlage gezeigt. Soweit ich weiss, ist in einem Taxi der Panikbutton Vorschrift.

Der Unterschied zwischen einer Europäischen Richtlinie und einem deutschen Gesetz Bzw. Verordnung ist dir aber schon klar, oder?

So eine Richtlinie gilt grundsätzlich niemals direkt als Recht. Sie ist stets umzusetzen. Und wie der deutsche Gesetzgeber sie umgesetzt hat wurde schon erklärt.

Zitat:

Original geschrieben von Audi V6 S-line


In Deutschland ist es auf grund von Lärmbelästigung verboten.
Auch das Quittieren mit der Alarmanlage beim Schliessen ist in Deutschland verboten 🙂

meine US Kiste macht's aber trotzdem und dem TÜV ist es entgangen... hihi

Meinem TÜV-ler auch...aber der Werkstattmeister vom Freundlichen hat beim letzten Service sogar extra angerufen, wollte wissen wer das Chirpen codiert hat mit dem Hinweis dass es in D nicht erlaubt ist... 🙂

Jetzt habe ich hier was los getreten 🙂 ich habe auch zwei im Freundeskreis die das bei ihren Audis so codiert haben und es Quttiert auch nicht die Hupe sondern das Signalhorn der Werkseitigen Alarmanlage.

Und es ist mir schon klar das die US Audis das von werk codiert haben bei meinem letzten USA aufenthalt konnte ich das auch feststellen.

Mich stört es auch nicht und bei Audi ist es auch eher ein dezentes piepen im vergleich zu anderen Autos.

Ich wollte das bei meinem auch machen aber ihr solltet meine Kolegen sehen wenn schon die ganze ausenbeleuchtung angeht und der ganze Parkplatz beleuchtet ist 😁 wenn dann auch noch das Auto piepst ist es mir schon zu viel des guten.

Ob es jemand bei der Polizei oder beim TÜV interesiert ist eine andere sache es könnte aber bei einem Nervigen Nachbarn der ein wenig ahnung hat zu einer Anzeige kommen. 

Ich wollte nur darauf hinweisen das es in Deutschland wie so vieles nicht erlaubt ist.

Nicht mehr und nich weniger.

Zitat:

Original geschrieben von Audi V6 S-line


...es könnte aber bei einem Nervigen Nachbarn der ein wenig ahnung hat zu einer Anzeige kommen. 

Eben. Der hat dann ziemlich gute Chancen mit seiner Anzeige, da die Nutzung der akustischen Schließmeldung einen Verstoß nach StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG erfüllt.

Zitat:

Original geschrieben von Stefan .


Mach das ganz einfach:

- zerlege deinen und den Panikschlüssel
- löte den Paniktaster aus dem Panikschlüssel aus und in deinen Schlüssel ein
- Tausche die Chromklammer aus
- setze den Panikknopf ins Gehäuse
- baue den Schlüssel zusammen

Jetzt gehst du zum Auto und drückst auf die Paniktaste.
Je nach Ausstattung geht entweder nur der Warnblinker an oder es ertönt zusätzlich noch das Alarmhorn.

Wenn du nochmal die Taste drückst hört der Spaß auf.

Viel Spaß.

Edit: die deutschen Schlüssel funken auf 868MHz die amerikanischen auf 315MHz sodaß ein anlernen der ZV-Funktion niemals funktionieren wird. Zumal die 315MHz in Deutschland nicht erlaubt sind.
Jedoch sind ALLE mir bekannten Schlüssel intern mit allen Tastenkontakten bestückt, lediglich der Taster selber ist nicht bestückt und die rote Kappe (bzw. der Ausschnitt dafür) wird von der Chromspange überdeckt.
Kann man also einfach umbauen.
In D gab und gibt es niemals eine Original ab Werk gelieferte Paniktase am Schlüssel, die gibts aber dafür serienmäßig in USA, wo die meisten der Schlüssel auch herkommen.

Wollte das hier einfach nochmal bestätigen. Habe heute meinen Schlüssel demontiert. Aussparung und Gummischutz für den Taster sowie die Kontakte auf der Platine bei meinen beiden Schlüssel da.

Kurz mal den Kontakt hergestellt, DWA geht los.

Ist also so, wie Stefan sagt!

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