Funkschlüssel mit Panik Taste
Hallo ich habe mir in der Bucht einen Funkschlüssel mit der Panik Taste für 11 Euro ersteigert. Meine Frage nun kann den der 🙂 wirklich einfach anlernen wenn ich meinen Schlüsselstift umbaue? Hier mal die Artikelbeschreibung, laut der es möglich ist:
AUDI TT A3 A4 A6 A8 3 TASTENSCHLÜSSEL FUNKSCHLÜSSEL ZV 4F0837220N
BIETE EINEN ORIGINAL
Hella 315 MHZ Baujahr 2007
3 TASTEN ZV FUNKSCHLÜSSEL
1 ROTE PANIC TASTE
IDEAL ZUM NACHRÜSTEN ODER ALS ERSATZ.
SCHLÜSSELSTIFT KÖNNEN SIE LÖSEN
UND DURCH IHREN EIGENEN ERSETZEN.
FUNKSCHLÜSSEL INKLUSIVE BATTERIE
DAS LED LEUCHTET BEIM BETÄTIGEN DER TASTEN AUF.
DIE PROGRAMMIERUNG DES SCHLÜSSEL KÖNNEN SIE BEI AUDI PARTNER
DURCHFÜHREN LASSEN.
GEBRAUCHTEN ZUSTAND.
GELIEFERT WIRD:
3 TASTEN FUNKSCHLÜSSEL
1 ROTE PANIC TASTE
TEIL-NR: 4F0837220N
Beste Antwort im Thema
Mach das ganz einfach:
- zerlege deinen und den Panikschlüssel
- löte den Paniktaster aus dem Panikschlüssel aus und in deinen Schlüssel ein
- Tausche die Chromklammer aus
- setze den Panikknopf ins Gehäuse
- baue den Schlüssel zusammen
Jetzt gehst du zum Auto und drückst auf die Paniktaste.
Je nach Ausstattung geht entweder nur der Warnblinker an oder es ertönt zusätzlich noch das Alarmhorn.
Wenn du nochmal die Taste drückst hört der Spaß auf.
Viel Spaß.
Edit: die deutschen Schlüssel funken auf 868MHz die amerikanischen auf 315MHz sodaß ein anlernen der ZV-Funktion niemals funktionieren wird. Zumal die 315MHz in Deutschland nicht erlaubt sind.
Jedoch sind ALLE mir bekannten Schlüssel intern mit allen Tastenkontakten bestückt, lediglich der Taster selber ist nicht bestückt und die rote Kappe (bzw. der Ausschnitt dafür) wird von der Chromspange überdeckt.
Kann man also einfach umbauen.
In D gab und gibt es niemals eine Original ab Werk gelieferte Paniktase am Schlüssel, die gibts aber dafür serienmäßig in USA, wo die meisten der Schlüssel auch herkommen.
27 Antworten
Dann guck einfach mal auf deinen richtigen Schlüssel und du wirst feststellen, dass der auf ner anderen Wellenlänge (MHz) funkt.
Mechanisch wirst du zwar den Schlüsselbart wechseln können, inwieweit der Funktransponder (das Glasröhrchen) sich hier bei uns an deine WFS anlernen lässt weiß ich nicht, denke aber, dass dies auch kein Problem sein sollte.
Nur der Funkcontainer des 4-Tasten Schlüssels mit der tollen Panic-Taste wird hier einfach nicht gehen...
Mach das ganz einfach:
- zerlege deinen und den Panikschlüssel
- löte den Paniktaster aus dem Panikschlüssel aus und in deinen Schlüssel ein
- Tausche die Chromklammer aus
- setze den Panikknopf ins Gehäuse
- baue den Schlüssel zusammen
Jetzt gehst du zum Auto und drückst auf die Paniktaste.
Je nach Ausstattung geht entweder nur der Warnblinker an oder es ertönt zusätzlich noch das Alarmhorn.
Wenn du nochmal die Taste drückst hört der Spaß auf.
Viel Spaß.
Edit: die deutschen Schlüssel funken auf 868MHz die amerikanischen auf 315MHz sodaß ein anlernen der ZV-Funktion niemals funktionieren wird. Zumal die 315MHz in Deutschland nicht erlaubt sind.
Jedoch sind ALLE mir bekannten Schlüssel intern mit allen Tastenkontakten bestückt, lediglich der Taster selber ist nicht bestückt und die rote Kappe (bzw. der Ausschnitt dafür) wird von der Chromspange überdeckt.
Kann man also einfach umbauen.
In D gab und gibt es niemals eine Original ab Werk gelieferte Paniktase am Schlüssel, die gibts aber dafür serienmäßig in USA, wo die meisten der Schlüssel auch herkommen.
In Deutschland ist es auf grund von Lärmbelästigung verboten.
Auch das Quittieren mit der Alarmanlage beim Schliessen ist in Deutschland verboten 🙂
Quelle?
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Quelle habe ich jetzt keine aber ich habe das schon von mehreren Leuten gehört.
Und so Pingelig zickig wie wir Deutschan halt sind kann ich mir das gut vorstellen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Toshy
Quelle?
das geht in diesem Fall über den Ausschluß:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§55 Einrichtungen für Schallzeichen
(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.
(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang gleichbleibender Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Windhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
(2a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 müssen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 Einrichtungen für Schallzeichen haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.
(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.
Moin!
Wenn nur die Hupe (Einrichtung für Schallzeichen) verwendet wird, ist das nach dem Auszug aus der StVZO ja kein Problem.
Andernfalls dürften in Deutschland auch keine Fahrzeuge mit DWA fahren.
MfG
Wurtzel
Zitat:
Original geschrieben von Wurtzel.45
Moin!Wenn nur die Hupe (Einrichtung für Schallzeichen) verwendet wird, ist das nach dem Auszug aus der StVZO ja kein Problem.
Andernfalls dürften in Deutschland auch keine Fahrzeuge mit DWA fahren.MfG
Wurtzel
nein, es ist klar erklärt, für was eine Hupe benutzt werden darf ... somit ist jede andere Verwendung nicht erlaubt ...
Der Volvo V50 meines Schwagers hat die Paniktaste vom Werk aus auf dem Schlüssel. Und die ist schon mehr als einmal versehentlich aktiviert worden. Im Haus beim Schlüssel in die Tasche stecken und so. Nur nervig, würde ich mir auf keinen Fall nachrüsten.
Zitat:
Original geschrieben von Audi V6 S-line
In Deutschland ist es auf grund von Lärmbelästigung verboten.
Auch das Quittieren mit der Alarmanlage beim Schliessen ist in Deutschland verboten 🙂
Also meine DWA hupt auch und das hab ich auch schon neben den Grünen/Blauen Männchen gemacht ohne dass diese was gesagt hätten. So laut ist das nun auch nicht und für mich ein weiterer Indikator dass mein Fahrzeug abgeschlossen ist.
Zitat:
Original geschrieben von peterk8
nein, es ist klar erklärt, für was eine Hupe benutzt werden darf ... somit ist jede andere Verwendung nicht erlaubt ...Zitat:
Original geschrieben von Wurtzel.45
Moin!Wenn nur die Hupe (Einrichtung für Schallzeichen) verwendet wird, ist das nach dem Auszug aus der StVZO ja kein Problem.
Andernfalls dürften in Deutschland auch keine Fahrzeuge mit DWA fahren.MfG
Wurtzel
Ok...dann kannst du mir bestimmt erklären, wie Autos mit Alarmanlage in der BRD eine Zulassung erhalten können, wenn das doch eigentlich nicht erlaubt ist.
Bin gespannt...
MfG
Wurtzel
Zitat:
Original geschrieben von Wurtzel.45
Ok...dann kannst du mir bestimmt erklären, wie Autos mit Alarmanlage in der BRD eine Zulassung erhalten können, wenn das doch eigentlich nicht erlaubt ist.Zitat:
Original geschrieben von peterk8
nein, es ist klar erklärt, für was eine Hupe benutzt werden darf ... somit ist jede andere Verwendung nicht erlaubt ...
Bin gespannt...MfG
Wurtzel
ich wußte, daß diese Frage kommt ... aber zu Deiner Hilfe: dafür gibt es den § 38b in der StVZO ... bevor jetzt die Frage kommt, warum die Alarmanlagenbauer das dürfen und Du nicht: weil sie eine Zulassung erlangt haben, mit ABE, etc. ... bevor jetzt die Frage kommt, warum Du das nicht als Einzelperson darfst, bitte an den Gesetzgeber wenden ...
bevor die Frage kommt, warum das mancher Polizist ahndet und mancher nicht: weil der eine penibel ist und nichts anderes zu tun hat und ein anderer eben was wichtigeres zu tun hat ... wo kein Kläger, da kein Richter ...
Anmerkung: ich empfinde die Gesetzeslage als "typisch Deutsch", aber so ist es nun mal ... ob ich mich selbst daran halte, steht allerdings auf einem anderen Blatt ... es ist nach dem gesetzlichen Hintergrund gefragt worden und den habe ich genannt ... nicht mehr und nicht weniger ...
Richtlinie 74/61/EWG des Rates vom 17. Dezember 1973 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benützung von Kraftfahrzeugen
ANHANG I ( 1 )
5 . ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
5.10 . Die Sicherungseinrichtung darf eine zusätzliche Einrichtung für nach aussen wirksame akustische Alarmzeichen aufweisen , die wirksam wird , wenn versucht wird , die Einrichtung zu öffnen , sie mit Hilfe eines anderen Mittels als dem normalerweise dafür vorgesehenen Schlüssel unwirksam zu machen oder sie zu zerstören ; die abgegebenen Zolchen müssen kurz sein und spätestens nach 30 Sekunden selbsttätig aussetzen und sie dürfen erst nach einer neuen Betätigung wieder einsetzen . Ferner darf das akustische Signal nur von der am Fahrzeug normalerweise vorhandenen Warnvorrichtung abgegeben werden .
Dazu dann noch:
Richtlinie 95/56/EG, Euratom der Kommission vom 8. November 1995 zur Anpassung der Richtlinie 74/61/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen an den technischen Fortschritt
Anhang VI
Zitat:
Original geschrieben von peterk8
nein, es ist klar erklärt, für was eine Hupe benutzt werden darf ... somit ist jede andere Verwendung nicht erlaubt ...
Wenn man sowas schreibt, darf man sich über Nachfragen nicht wundern.