Für alle Österreicher die einen Import einer Harley in erwägung ziehen

Harley-Davidson

ab 01.02.2009 NEUE REGELUNG!

Wir stellen für ihr Fahrzeug alle technischen Daten die zur Zulassung notwendig sind in die Datenbank des Verkehrsministeriums ein.

Sie können ihr Fahrzeug mit einem CoC (Certificate of Conformity) oder dem Datenauszug, den sie von uns erhalten wenn kein CoC ausgestellt wurde, und einem gültigen Eigentumsnachweis (z.B. Rechnung oder Kaufvertrag) bei ihrer Versicherungsagentur zulassen.

Eine Fahrzeugbesichtigung oder Prüfung von unserer Seite ist nicht notwendig.

 

Um den Status des Fahrzeuges zu ermitteln und die notwendigen Daten in die Datenbank des Ministeriums einzustellen benötigen wir Kopien der folgenden Unterlagen:

Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II

TÜV Bericht (bzw. HU Fälligkeit in Fahrzeugschein Kopie)

Wir müssen folgende Informationen daraus ermitteln können, da diese in der Datenbank des BMVIT in Österreich hinterlegt werden:

Anzahl der Vorbesitzer

Letztes zugeteiltes Kennzeichen

Erstzulassungsdatum

Ausstellungsdatum des CoC (sofern vorhanden)

 

Für die Ermittlung und Einstellung des Datensatzes in die Genehmigungsdatenbank stellen wir ihnen eine Rechnung über 250€ brutto.

Erst nach Zahlungseingang wird der Datensatz für ihr Fahrzeug freigeschaltet, vorher ist die Zulassung nicht möglich.

für mich war das leider zu spät,der nette herr in mörfelden hat das im jänner scheinbar noch nicht gewusst.ich wurde zu einem österreichischen händler geschickt,der mir dafür 390euro abgenommen hat!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Sedge


eingetragen werden die daten von den leuten in mörfelden.
wenn du aus österreich bist.
ansonsten gibt es in deutschland meines wissens auch die möglichkeit das dir das jeder TÜV betrieb eintargen kann.
dieser ablauf setzt vorraus das du über die notwendigen papiere verfügst.
fahrzeugschein usw.
mit einem import aus USA ist das ganze schon etwas schwieriger wegen dem COC papier.
am besten du informierst dich mal direkt bei Harley Mörfelden.

kontaktadresse: technikgmbh@harley-davidson.com

die können dir da sicher eine entsprechende auskunft geben!

Original geschrieben von dicker_junge
Hallo Leute!

Ich lebe derzeit in Florida und werde wenn ich im August nach Österreich zurück komme meine 09er Fat Boy als Umzugsgut mitnehmen.
Hab kürzlich mit Herrn Wiesinger von der OÖ Landesprüfstelle gesprochen der hat mir gesagt, dass ich zum Anmelden zumindest mal ein Technisches Datenblatt brauche. Nachdem es anscheined für Harley mit Baujahr älter 07 nur noch das COC von Mörfelden gibt hab ich mal bei HD buffalo in Linz gefragt von wo ich ein Datenblatt bekommen könnt. Die waren sich nicht sicher ob sie für eine Umzugs-Harley ein Datenblatt auch ohne den Umrüstkit (3500 euro) bestellen können. Hab leider noch keine Rückmeldung erhalten.

Leider sind mir noch ein paar Sachen unklar:
[/quote

Zitat:

Original geschrieben von dicker_junge


Zitat:

Original geschrieben von Sedge



Zitat:

ab 01.02.2009 NEUE REGELUNG!

 

Wir stellen für ihr Fahrzeug alle technischen Daten die zur Zulassung notwendig sind in die Datenbank des Verkehrsministeriums ein.

 

Sie können ihr Fahrzeug mit einem CoC (Certificate of Conformity) oder dem Datenauszug, den sie von uns erhalten wenn kein CoC ausgestellt wurde, und einem gültigen Eigentumsnachweis (z.B. Rechnung oder Kaufvertrag) bei ihrer Versicherungsagentur zulassen.

Wer stellt die Daten in die Datenbank? Von wem bekomme ich den Auszug?


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Zitat:

Original geschrieben von dicker_junge


Zitat:

Original geschrieben von Sedge



Zitat:

Eine Fahrzeugbesichtigung oder Prüfung von unserer Seite ist nicht notwendig.

Um den Status des Fahrzeuges zu ermitteln und die notwendigen Daten in die Datenbank des Ministeriums einzustellen benötigen wir Kopien der folgenden Unterlagen:

Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II

Das ist ja das Problem, sowas brauch ich ja? Wo gibts den Kfz-Brief?

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Zitat:

Original geschrieben von dicker_junge


Zitat:

Original geschrieben von Sedge



Zitat:

Das ist ja das Problem
TÜV Bericht (bzw. HU Fälligkeit in Fahrzeugschein Kopie)

Wir müssen folgende Informationen daraus ermitteln können, da diese in der Datenbank des BMVIT in Österreich hinterlegt werden:

Anzahl der Vorbesitzer

Letztes zugeteiltes Kennzeichen

Erstzulassungsdatum

Ausstellungsdatum des CoC (sofern vorhanden)

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Danke im Voraus.
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toll

es lebe das komplettzitat😁

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58 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von dicker_junge


Hallo!
Nachdem ich bei Harely Deutschland bezgl. Datenblatt angefragt habe wurde mir mitgeteilt dass es für 09er Modelle noch kein Datenblatt gibt und folgendes PDF mitgeschickt.
Leider wurde meine Frage bzgl. Umzugsgut nicht beantwortet. Aber ohne Händler geht nichts mehr und wenn der nicht grad dein bester Freund ist, dann wird der wohl die 3000 Euronen einfordern.

Warum nicht einfach mal diverse Händler anrufen? Kostet doch nix . Da wird man schnell erfahren das die Dich fein mit 3500 Euro abzocken werden, Umzugsgut hin oder her , das nennt man Kundenservice.

Zitat:

Original geschrieben von dicker_junge


Hallo!
Nachdem ich bei Harely Deutschland bezgl. Datenblatt angefragt habe wurde mir mitgeteilt dass es für 09er Modelle noch kein Datenblatt gibt und folgendes PDF mitgeschickt.
Leider wurde meine Frage bzgl. Umzugsgut nicht beantwortet. Aber ohne Händler geht nichts mehr und wenn der nicht grad dein bester Freund ist, dann wird der wohl die 3000 Euronen einfordern.

die nehmen das gaaaaaanz sicher!!

verlangen ja für einen simplem eintrag in die datenbank 390euro!😠😠

arbeit von 3minuten!

Zitat:

Original geschrieben von softarsch69



Zitat:

Original geschrieben von Sedge


eingetragen werden die daten von den leuten in mörfelden.
wenn du aus österreich bist.
ansonsten gibt es in deutschland meines wissens auch die möglichkeit das dir das jeder TÜV betrieb eintargen kann.
dieser ablauf setzt vorraus das du über die notwendigen papiere verfügst.
fahrzeugschein usw.
mit einem import aus USA ist das ganze schon etwas schwieriger wegen dem COC papier.
am besten du informierst dich mal direkt bei Harley Mörfelden.

kontaktadresse: technikgmbh@harley-davidson.com

die können dir da sicher eine entsprechende auskunft geben!

Original geschrieben von dicker_junge
Hallo Leute!

Ich lebe derzeit in Florida und werde wenn ich im August nach Österreich zurück komme meine 09er Fat Boy als Umzugsgut mitnehmen.
Hab kürzlich mit Herrn Wiesinger von der OÖ Landesprüfstelle gesprochen der hat mir gesagt, dass ich zum Anmelden zumindest mal ein Technisches Datenblatt brauche. Nachdem es anscheined für Harley mit Baujahr älter 07 nur noch das COC von Mörfelden gibt hab ich mal bei HD buffalo in Linz gefragt von wo ich ein Datenblatt bekommen könnt. Die waren sich nicht sicher ob sie für eine Umzugs-Harley ein Datenblatt auch ohne den Umrüstkit (3500 euro) bestellen können. Hab leider noch keine Rückmeldung erhalten.

Leider sind mir noch ein paar Sachen unklar:
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Hallo aus Wien, was für ein Umrüstkit soll das sein??? habe erst vor 14 Tagen 3 Mopeds von FL Einzelgenehmigt, ich mache mir den ganzen Papierkramstress nicht. Habe einen Tüver für 1200, Moped hin , Moped zurück fertig. 5Tage später hast das Kennzeichen.
Gruß flhtc

@90flhtc

Was haben die Teile für ein Baujahr? Was musstest du an den Bikes ändern? Welchen Spedition hast du genommen? Befinde mich nämlich auch derzeit in FL und schau mich schon etwas nach einem günstigen sea cargo um.

mfg neimoar.

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Zitat:

Original geschrieben von dicker_junge


@90flhtc

Was haben die Teile für ein Baujahr? Was musstest du an den Bikes ändern? Welchen Spedition hast du genommen? Befinde mich nämlich auch derzeit in FL und schau mich schon etwas nach einem günstigen sea cargo um.

mfg neimoar.

Also, wir hatten einen ganzen 40er Container von Limco Logistics in Miami. Ob die auch Sammeltransporte organisieren, kann ich dir nicht sagen. Unsere Ansprechperson war Nadja Li.

Wenn du in Österreich bist und Hilfe beim Tüven brauchst, meldest dich halt bei mir. Gibt es ein Fotos von deiner HD? In welches Bundesland in Ö übersiedelst du?

Lg Gü

Bin von Oberösterreich, nähe Wels. Ja das wäre echt toll, wenn du mir eventuell helfen könntest!
Anbei ein Foto meiner fatboy.

Ma ich dreh gleich am rad!!! 😠
Was soll den der scheiß bitte für einen Sinn haben??? 😠
ES LEBE DIE EU!!!!!!!!!
VEREINIGTE UNION
HAHAHAHA

Na das is doch mal geil
muss micherst wieder beruhigen
DANKE SEDGE
da hätt ich wahrscheinlich an der falschen stelle durchgedreht
so bin ich vorbereitet! 🙄

lg
bow

Zitat:

Original geschrieben von Bowsercheese


Ma ich dreh gleich am rad!!! 😠
Was soll den der scheiß bitte für einen Sinn haben??? 😠
ES LEBE DIE EU!!!!!!!!!
VEREINIGTE UNION
HAHAHAHA

Na das is doch mal geil
muss micherst wieder beruhigen
DANKE SEDGE
da hätt ich wahrscheinlich an der falschen stelle durchgedreht
so bin ich vorbereitet! 🙄

lg
bow

jo nützt nix,da kommen wir leider nicht drum herum.

ansonsten in die garage stellen,und jeden tag anschauen 😉

und eben nicht damit fahren 😉,zumindest nicht auf öffentlichen strassen 🙂

hat der dir gesagt welchen sinn das hat??
Außer dass sie dich abzocken wollen??

lg
Bow

Zitat:

Original geschrieben von Bowsercheese


hat der dir gesagt welchen sinn das hat??
Außer dass sie dich abzocken wollen??

lg
Bow

tja,da brauchst nix nachfragen,is leider so.

mich ärgert das genauso wie dich.

sie reden immer von der EU gemeinschaft usw.

wennst aber woanders kaufst wirst zusätzlich noch abgezockt.

trotz allem möchte ich nicht jammern,ich hab mir trotzdem sehr viel geld erspart.

also passt`s wieder 😉

Ja hast recht so muss man das sehen 😉
wir haben ja echt nen guten tag beim kauf erwischt 😉

lg
bow

Nationale österreichische Bestimmungen - Neuerungen ab 01.07.2007

1. Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis (als Nachweis dafür gelten: COC-Papier, (ausländischer) Datenauszug, ausländischer Typenschein, ausländische Zulassungsbescheinigung): diese Fahrzeuge müssen in Österreich nicht mehr genehmigt werden. Für die erstmalige Zulassung dieser Fahrzeuge in Österreich ist es aber unumgänglich, dass die entsprechenden Daten in der Genehmigungsdatenbank eingetragen sind. Diese erforderliche Eintragung hat primär durch den Bevollmächtigten des Herstellers (Generalimporteur) zu erfolgen. Sollte dieser untätig sein, keiner vorhanden sein oder untätig sein, so erfolgt die Eintragung durch den Landeshauptmann (Technische Prüfstellen). Sind die Daten bereits eingetragen, so kann auch ein Auszug aus der Datenbank als Genehmigungsnachweis für die Zulassung verwendet werden.
* Voraussetzung für die "erleichterte Typisierung":
o EU-Betriebserlaubnis
o Fahrzeug muss dem österreichischen Kraftfahrrecht entsprechen
* Kosten:
Ersatz des Aufwandes für die Eingabe der Daten in die Genehmigungsdatenbank

Beim Kauf zu beachten:
* Bei Neufahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis: beim Kauf unbedingt auf eine Übereinstimmungserklärung im Original bestehen.
* Bei Gebrauchtfahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis:
o In Mitgliedstaaten, bei denen die Zulassungsbescheinigung aus einem Teil besteht, muss diese für die Eingabe in die Genehmigungsdatenbank und die Zulassung vorgelegt werden.
o In Mitgliedstaaten, bei denen die Zulassungsbescheinigung aus Teil I und II besteht, müssen beide Teile vorgelegt werden.
* Weiters notwendig:
o Für die Eingabe der Genehmigungsdaten muss bei allen Fahrzeugen, falls bereits eine periodische Begutachtung fällig gewesen wäre, ein positives österr. § 57a Gutachten vorgelegt werden. Dieses kann jedoch durch den Nachweis einer positiven, technischen Untersuchung eines anderen EU-Mitgliedstaates ersetzt werden (z. B. deutsche Hauptuntersuchung). Gegebenenfalls ist eine Übersetzung beizubringen, falls das ausländische Gutachten nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst ist. An Stelle der Übersetzung kann allerdings immer auch ein positives, österreichisches § 57a Gutachten vorgelegt werden. Für die bloße Eintragung in die Genehmigungsdatenbank ist keine Vorführung des Fahrzeuges notwendig.
o Vor der Zulassung ist unbedingt zu beachten, dass unmittelbar nach der Eintragung die anfallenden Steuern beglichen werden, da sonst eine Zulassung nicht erfolgen kann.

trotzdem lassen wir uns nicht klein kriegen gelle 😎

lg
bow

Zitat:

Original geschrieben von Bowsercheese


Nationale österreichische Bestimmungen - Neuerungen ab 01.07.2007

1. Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis (als Nachweis dafür gelten: COC-Papier, (ausländischer) Datenauszug, ausländischer Typenschein, ausländische Zulassungsbescheinigung): diese Fahrzeuge müssen in Österreich nicht mehr genehmigt werden. Für die erstmalige Zulassung dieser Fahrzeuge in Österreich ist es aber unumgänglich, dass die entsprechenden Daten in der Genehmigungsdatenbank eingetragen sind. Diese erforderliche Eintragung hat primär durch den Bevollmächtigten des Herstellers (Generalimporteur) zu erfolgen. Sollte dieser untätig sein, keiner vorhanden sein oder untätig sein, so erfolgt die Eintragung durch den Landeshauptmann (Technische Prüfstellen). Sind die Daten bereits eingetragen, so kann auch ein Auszug aus der Datenbank als Genehmigungsnachweis für die Zulassung verwendet werden.
* Voraussetzung für die "erleichterte Typisierung":
o EU-Betriebserlaubnis
o Fahrzeug muss dem österreichischen Kraftfahrrecht entsprechen
* Kosten:
Ersatz des Aufwandes für die Eingabe der Daten in die Genehmigungsdatenbank

Beim Kauf zu beachten:
* Bei Neufahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis: beim Kauf unbedingt auf eine Übereinstimmungserklärung im Original bestehen.
* Bei Gebrauchtfahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis:
o In Mitgliedstaaten, bei denen die Zulassungsbescheinigung aus einem Teil besteht, muss diese für die Eingabe in die Genehmigungsdatenbank und die Zulassung vorgelegt werden.
o In Mitgliedstaaten, bei denen die Zulassungsbescheinigung aus Teil I und II besteht, müssen beide Teile vorgelegt werden.
* Weiters notwendig:
o Für die Eingabe der Genehmigungsdaten muss bei allen Fahrzeugen, falls bereits eine periodische Begutachtung fällig gewesen wäre, ein positives österr. § 57a Gutachten vorgelegt werden. Dieses kann jedoch durch den Nachweis einer positiven, technischen Untersuchung eines anderen EU-Mitgliedstaates ersetzt werden (z. B. deutsche Hauptuntersuchung). Gegebenenfalls ist eine Übersetzung beizubringen, falls das ausländische Gutachten nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst ist. An Stelle der Übersetzung kann allerdings immer auch ein positives, österreichisches § 57a Gutachten vorgelegt werden. Für die bloße Eintragung in die Genehmigungsdatenbank ist keine Vorführung des Fahrzeuges notwendig.
o Vor der Zulassung ist unbedingt zu beachten, dass unmittelbar nach der Eintragung die anfallenden Steuern beglichen werden, da sonst eine Zulassung nicht erfolgen kann.

trotzdem lassen wir uns nicht klein kriegen gelle 😎

lg
bow

jo,ich denke mal den betrag das zahlst du ja aus der portokasse.

du hast die RK ja echt günstig bekommen,also fallen die paar euronen nicht ins gewicht 🙂

was natürlich ärgerlich ist das diese wegelagerer immer einen weg finden noch zusätzlich abzukassieren.

bin nur mehr bei einer sache nicht ganz sicher ob das in jedem bundesland gleich ist--weil im heiligen land tirol nähmlich der bayrische tüv sein werk verrichtet und da is evtl. was anders--es geht sogar mein versicherungsvertreter mit weil er mir das nicht glaubt lol

lg
bow

Zitat:

Original geschrieben von Bowsercheese


bin nur mehr bei einer sache nicht ganz sicher ob das in jedem bundesland gleich ist--weil im heiligen land tirol nähmlich der bayrische tüv sein werk verrichtet und da is evtl. was anders--es geht sogar mein versicherungsvertreter mit weil er mir das nicht glaubt lol

lg
bow

eine bildungslücke.das sollte jeder von der versicherung eigentlich von selber wissen 😉

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