Führerscheinumtausch Termine

https://www.n-tv.de/.../...n-Das-sind-die-Fristen-article22298712.html

Bitte Termine beachten

Es ist zwar noch ein Jahr lang Zeit - dann aber droht vielen aus der Generation "Ü60" die Ungültigkeit ihres Führerscheins. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, muss den Führerschein - oft ist das noch der berühmte "Lappen" - bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Genaue Zahlen gibt es zwar nicht, gelten dürfte das aber für Hunderttausende oder gar Millionen von Menschen - und das in Zeiten der Corona-Krise. Eine Verschiebung der Frist ist aktuell nicht geplant, wie das Bundesverkehrsministerium der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

114 Antworten

Als ich angefangen hab Geld zu verdienen hab ich DM bekommen, dann hat irgendeiner den Euro eingeführt.
Mich hat keiner gefragt ob ich das will und trotzdem muss ich mit dem jetzt bezahlen.

Gesetze andern sich nun mal. Ob es dem einzelnen schmeckt oder nicht.

Als ich Motorradführerschein gemacht hab,konnte ich gleich ohne Leistungsbeschränkung fahren, geht jetzt auch nicht mehr.

Zitat:

@VivaroCargo schrieb am 20. Januar 2021 um 19:24:52 Uhr:


Wir sind einfach nur noch krank!!!

Wir? Für wen sprichst du denn?😕
Ich persönlich habe meinen Führerschein schon 3 Mal umgetauscht und habe dadurch keine gesundheitlichen Schäden erlitten.😉

Zitat:

@windelexpress schrieb am 20. Januar 2021 um 19:31:34 Uhr:


Als ich angefangen hab Geld zu verdienen hab ich DM bekommen, dann hat irgendeiner den Euro eingeführt.
Mich hat keiner gefragt ob ich das will und trotzdem muss ich mit dem jetzt bezahlen.

ja, aber daraus erleidest du auch keinen finanziellen Schaden, weil der Umtauschwert zum Zeitpunkt fixiert war u. auch für den Umtausch keine Kosten entstanden!!!

In diesem Fall wird mir jedoch etwas genommen, ich muss für die Bilder Geld ausgeben u. für den neuen FS nochmals, unabhängig davon das ich auch noch zum LRA muss. Der Zeitliche Aufwand kommt da noch oben auf.

Zitat:

Gesetze andern sich nun mal. Ob es dem einzelnen schmeckt oder nicht.

Als ich Motorradführerschein gemacht hab,konnte ich gleich ohne Leistungsbeschränkung fahren, geht jetzt auch nicht mehr.

Richtig, allerdings war das hierfür jeweilige Gesetz zum Zeitpunkt deiner FS-Prüfung in Kraft u. du wusstest je nach dem, das du diese Einschränkung unter Umständen aufgrund von Alter etc. hast.

D.h. es wurde dir nicht im Nachhinein auferlegt. Und auch heute noch, dürfen wir Motorräder jeglicher Klasse fahren, unabhängig ob wir vorher ein 37 PS Motorrad gefahren haben oder nicht!!!

Zitat:

@dolofan schrieb am 20. Januar 2021 um 19:37:55 Uhr:



Zitat:

@VivaroCargo schrieb am 20. Januar 2021 um 19:24:52 Uhr:


Wir sind einfach nur noch krank!!!

Wir? Für wen sprichst du denn?😕
Ich persönlich habe meinen Führerschein schon 3 Mal umgetauscht und habe dadurch keine gesundheitlichen Schäden erlitten.😉

Es geht hier zum einen um keinen gesundheitlichen Schaden, wie dir sicher auch klar ist, sondern um den finanziellen Aspekt, den Zeitaufwand u. die rechtliche Begründung.

Es heißt in den Medien bisher nur, Achtung - FS werden befristet, ihr müsst umtauschen. Aber warum, auf welcher Grundlage, die auch zum Zeitpunkt der Ausgabe der FS gegolten hat, wird das gefordert.

Das Mindeste wäre, die Scheine kostenlos auszustellen und für die biometrischen Daten gibt es genauso wenig rechtliche Grundlage. Wenn der Herr Polizist den FS nicht traut, kann er sich zum einen den Ausweis zeigen lassen u. zum anderen eine Abfrage starten. Die kostet nichts u. ist im heutigen Zeitalter kein Problem.

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Ich hatte zwischenzeitlich ein kleines Missgeschick und mir wurde der Motorradschein entzogen, gefragt hat mich auch da keiner,ob mir das schmeckt. Und der Umtausch durchs wegfallen der Klasse A hat mich sogar Geld gekostet.
Frechheit sowas.

Zitat:

@VivaroCargo schrieb am 20. Januar 2021 um 19:51:05 Uhr:



Zitat:

@dolofan schrieb am 20. Januar 2021 um 19:37:55 Uhr:


Wir? Für wen sprichst du denn?😕
Ich persönlich habe meinen Führerschein schon 3 Mal umgetauscht und habe dadurch keine gesundheitlichen Schäden erlitten.😉

Es geht hier zum einen um keinen gesundheitlichen Schaden, wie dir sicher auch klar ist, sondern um den finanziellen Aspekt, den Zeitaufwand u. die rechtliche Begründung.

Es heißt in den Medien bisher nur, Achtung - FS werden befristet, ihr müsst umtauschen. Aber warum, auf welcher Grundlage, die auch zum Zeitpunkt der Ausgabe der FS gegolten hat, wird das gefordert.

Das Mindeste wäre, die Scheine kostenlos auszustellen und für die biometrischen Daten gibt es genauso wenig rechtliche Grundlage. Wenn der Herr Polizist den FS nicht traut, kann er sich zum einen den Ausweis zeigen lassen u. zum anderen eine Abfrage starten. Die kostet nichts u. ist im heutigen Zeitalter kein Problem.

Die Rechtsgrundlage für den Umtausch sagt Dir Deine zuständige Führerscheinstelle gerne. Gut der Anruf kostet auch Geld und Zeit, evtl kannst ja ein R-Gespräch probieren,dann hast Du nur Deine kostbare Zeit als Invest.

Lässt Du den Schornsteinfeger aufs Grundstück oder kommt der immer in Begleitung zum Pflichtkehren?

Zitat:

@VivaroCargo schrieb am 20. Jan. 2021 um 19:51:05 Uhr:


Aber warum, auf welcher Grundlage, die auch zum Zeitpunkt der Ausgabe der FS gegolten hat, wird das gefordert.

Die Grundlage gibt es. Wenn es dir nicht passt, kannst du ja versuchen rechtliche Schritte einzuleiten.

Aber ich sage mal- keine Chance 😉

Manche machen sich aber auch fertig 😁

Hier die Rechtsquellen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung 15.02.2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 20. Januar 2021 um 19:51:48 Uhr:


Ich hatte zwischenzeitlich ein kleines Missgeschick und mir wurde der Motorradschein entzogen, gefragt hat mich auch da keiner,ob mir das schmeckt. Und der Umtausch durchs wegfallen der Klasse A hat mich sogar Geld gekostet.
Frechheit sowas.

Sorry, das sind doch aber Dinge die in deinem Ereignisbereich stehen.

Wer aber, der keinerlei dieser Probleme hat oder hatte, hat durch sein Eigenverschulden diese Notwendigkeit verursacht. Allein die Tatsache das er in grauer Vorzeit seinen FS ordnungsgemäß gemacht hat, kann es wohl nicht sein.

O.T.: Manchmal bin ich echt überrascht, wie gleichgültig in diesem Land auf manche Dinge reagiert wird, wird jedoch ein Baum um zwei Meter gekürzt, kommt es zu Demonstrationen u. Aufständen 😕

Aber egal. Den Hintergrund für diese Umtauschaktion konnte mir auf jeden Fall noch keiner Nachvollziehbar erklären.

Dann hast Du nur noch nicht den richtigen gefragt.

Deine Führerscheinstelle ist der ideale Ansprechpartner.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 20. Januar 2021 um 19:56:44 Uhr:



Zitat:

@VivaroCargo schrieb am 20. Jan. 2021 um 19:51:05 Uhr:


Aber warum, auf welcher Grundlage, die auch zum Zeitpunkt der Ausgabe der FS gegolten hat, wird das gefordert.

Die Grundlage gibt es. Wenn es dir nicht passt, kannst du ja versuchen rechtliche Schritte einzuleiten.

Aber ich sage mal- keine Chance 😉

Manche machen sich aber auch fertig 😁

Ja ja, ich weiß, der Ober sticht den Unter. Das ist mir schon klar.

Aber die Grundlage habe ich aber trotzdem noch nicht erklärt bekommen.

Natürlich kann man auch alles über sich ergehen lassen, freut die da oben sicher - wieder ein Herdenschaf mehr, das man auf die Schlachtbank führen kann. 🙂😁

Zitat:

@VivaroCargo schrieb am 20. Januar 2021 um 20:05:08 Uhr:



Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 20. Januar 2021 um 19:56:44 Uhr:



Die Grundlage gibt es. Wenn es dir nicht passt, kannst du ja versuchen rechtliche Schritte einzuleiten.

Aber ich sage mal- keine Chance 😉

Manche machen sich aber auch fertig 😁

Ja ja, ich weiß, der Ober sticht den Unter. Das ist mir schon klar.

Aber die Grundlage habe ich aber trotzdem noch nicht erklärt bekommen.

Natürlich kann man auch alles über sich ergehen lassen, freut die da oben sicher - wieder ein Herdenschaf mehr, das man auf die Schlachtbank führen kann. 🙂😁

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§ 24a Gültigkeit von Führerscheinen

(2) Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, sind bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen. Absatz 1 bleibt unberührt.

Zitat:

@VivaroCargo schrieb am 20. Jan. 2021 um 20:5:08 Uhr:


Aber die Grundlage habe ich aber trotzdem noch nicht erklärt bekommen.

Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 107 vom 25.4.2015, S. 68))

Damit eben in jedem Mitgliedstaat die gleichen Führerscheine im Umlauf sind.

Wie für hunderte andere Dinge muss das dann in der BRD umgesetzt werden. (Wie schon geschrieben in der FeV.)

...irgendwie muß ich schmunzeln, wie sich der Normalbürger aufregt, weil er mal nen Fuffi oder vielleicht auch Huni und ein paar Stunden Zeit für nen Führerscheinumtausch investieren soll.

Während die Berufskraftfahrer seit jetzt zig Jahren durch den Wolf gedreht werden und Summen von (5x 105,-€ (Weiterqualifizierung, Module) + ca. 125,-€ (ärztliche + augenärztliche Untersuchung) + 100,-€ (Gebühr Führerschein bei Eintrag der "95"😉 + 45,-€ (Fahrerkarte) =) 795,-€ alle 5 Jahre abgeknöpft bekommen nur um ihren Beruf weiter ausüben zu können.

Die hätten eigentlich allen Grund um auf die Barrikaden zu gehen... statt nur langsam auch bedingt durch die schlechten Arbeitbedingungen mit den Füßen abzustimmen.
Die sollten eigentlich alle Zirkus machen, alle 5 Jahre den Schein auslaufen, nicht verlängern lassen, sich vom Job rausschmeißen lassen, ein paar Monate zum Arbeitsamt... vermutlich wegen Sperren usw. dann Hartz4, usw. sich dort von Vater Staat die neue Pappe bezahlen lassen und danach erst wieder einen Job suchen.

Und nicht alle Berufskraftfahrer bekommen das vom AG bezahlt!
Ich kenne einige,die das jedes Mal selber zahlen müssen

Zitat:

@windelexpress schrieb am 20. Januar 2021 um 20:07:09 Uhr:



Zitat:

@VivaroCargo schrieb am 20. Januar 2021 um 20:05:08 Uhr:


Ja ja, ich weiß, der Ober sticht den Unter. Das ist mir schon klar.

Aber die Grundlage habe ich aber trotzdem noch nicht erklärt bekommen.

Natürlich kann man auch alles über sich ergehen lassen, freut die da oben sicher - wieder ein Herdenschaf mehr, das man auf die Schlachtbank führen kann. 🙂😁

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§ 24a Gültigkeit von Führerscheinen

(2) Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, sind bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen. Absatz 1 bleibt unberührt.

Danke für den Hinweis, jedoch ist dieser Passus erst mit der Ausführung der FeV im Jahre 2010 eingeführt worden. Zum Zeitpunkt meiner Führerscheinerteilung im Jahre 1983 u. 1985 gab es diesen Passus nicht!!!

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