Führerscheinumtausch Termine

https://www.n-tv.de/.../...n-Das-sind-die-Fristen-article22298712.html

Bitte Termine beachten

Es ist zwar noch ein Jahr lang Zeit - dann aber droht vielen aus der Generation "Ü60" die Ungültigkeit ihres Führerscheins. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, muss den Führerschein - oft ist das noch der berühmte "Lappen" - bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Genaue Zahlen gibt es zwar nicht, gelten dürfte das aber für Hunderttausende oder gar Millionen von Menschen - und das in Zeiten der Corona-Krise. Eine Verschiebung der Frist ist aktuell nicht geplant, wie das Bundesverkehrsministerium der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

114 Antworten

Einige können hier immer noch nicht die Begriffe "Führerschein" und "Fahrerlaubnis" auseinanderhalten, und posten trotzdem irgendwelche (wirren) Aussagen ...

Der Führerschein, als Dokument der Fahrerlaubnis, läuft ab, NICHT jedoch die Fahrerlaubnis. Auch nicht, wenn man den Führerschein längere Zeit nicht umtauscht oder ganz verliert.

Daß auch die Fahrerlaubnisse bestimmter Klassen (LKW) "Ablaufen", wenn sie nicht verlängert werden, hat mit der Thematik dieses Threads nichts zu tun.

Zitat:

@gast356 schrieb am 19. Januar 2021 um 13:29:25 Uhr:



...interessant wir die Sache, wenn der Fahrer mit der alten Pappe z.B. seinen 50 Geburtstag bereits gefeiert hat.

Da blicke ich auch noch nicht so ganz durch.

Hat er die Klasse 2, verliert er die Fahrerlaubnis, wenn er sie nicht zum 50. verlängert.

Auch, wenn sie schon auf die neue CE umgeschrieben ist.

Aber warum sollte man eine beschränkte CE1 verlieren, wenn sich diese aus der alten Klasse 3 ergibt?

Und, wenn ich vor meinem 50. die Klasse 3 umschreiben lasse, bekomme ich die CE1 mit Schlüsselzahl. Aber wenn ich auch Klasse 2 habe, habe ich doch eigentlich CE und CE1 unbegrenzt?
Wird dann im CE1 Feld die Schlüsselzahl eingetragen, hat aber wegen der gültigen CE keine einschränkende Funktion?

... die alte Klasse 3 ist mehr als Klasse C1E... z.B. geht C1E nur bis zu einem Zuggesamtgewicht von 12Tonnen, deshalb bekommst du CE mit Schlüsselzahl 79 eingetragen -> CE79.

Aber mit dem 50. Geburtstag verfällt alles was über C1E hinaus geht... also CE79 bzw. wenn du durch die alte Klasse 2 den CE eingetragen bekommen hast verfällt CE... außer du verlängerst den CE bzw. CE79 durch Vorlage einer allgemeinärztlichen + augenärztlichen Untersuchung.

Und das passiert egal welches Führerscheindokument du hast... beim neuen Dokument hast du den Vorteil, dass das Ablaufdatum eingetragen ist und es so für dich ersichtlich ist.

PS: ...gewerblich darfst du sowieso schon seit Jahren nicht mehr fahren... und zwar alles was unter die neuen Klassen C1/C1E, C/CE und D1/D1E, D/DE fällt... du darfst auch mit einer Klasse 2 bzw. Klasse 3 Pappe nichts mehr fahren, was nicht durch die Ausnahmen in §1 Absatz 2+3 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz gedeckt ist... außer du machst die entsprechenden Weiterbildungen.

Die FeV ist ein kompliziertes Regelwerk. Doch den von gast356 mit eigenen Worten wiedergegeben Teil der Fahrerlaubnisverordnung könnte man besser nicht zusammenfassen 🙂
Folgendes Merkblatt zu Klasse CE mit Schlüsselzahl 79 (PDF) unterstreicht eine seiner Aussagen noch einmal.

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@gast356: Schon klar, dass es verfällt, wenn ich es nicht verlängere.
Ich verstehe aber den Sachverhalt mit der Schlüsselzahl 79 noch nicht ganz.
Also, folgendes Fälle:
1. ich habe nur Klasse 3
2. Nichts umgeschrieben
Dann verfällt die Möglichkeit mir CE79 eintragen zu lassen mit meinem 50 Geburtstag?

Fall 2:
1. Ich habe KLasse 3.
2. Umgeschrieben in EU-Klassen habe ich CE79 bekommen
Dann bleibt mir die CE79 auch nach meinem 50. Geburtstag?

Fall 3:
1. Ich habe alte Klasse 3 und Klasse 2
2. Ich lasse mir den umschreiben
3. Ich bekomme also B,CE1,CE.
Wie ist dann die Sache mit der CE79 geregelt?
Verfallen dürfte ja nur CE mit meinem 50. ohne Verlängerung?

Also ganz konkret, wie wird mein alter Besitzstand Klasse 3 und Klasse 2 in den neuen Klassen abgebildet?
Einmal vor meinem 50. und einmal danach. Wie behalte ich die Erlaubnisse der alten Klasse 3, wenn ich CE nicht verlängere?
Wenn aus meinem Führerschein hervorgeht, dass ich KLasse B vor der EU-Umstellung gemacht habe, brauche ich dann überhaupt die Schlüsselzahl 79?

Warum stellst du die Frage nochmal und teilst sie in drei Einzelfälle auf? Alles was du willst kannst du aus dem Beitrag von Gast entnehmen.

...es ist eigentlich garnicht so schwer...

Der Umtauschkurs für Klasse 3 ist B, BE, C1/C1E und für den Teil von 12 bis 18,75 Tonnen Gesamtzuggewicht CE79...

...dazu bekommst du noch so Zeug, wie KLasse L, KLasse T (land- und forstwirtschaflicher Gebrauch... "Traktorführerscheine"😉 und evtl. noch irgendwelche bei dem Thema hier nicht relevante Motorrad- oder was weiß ich- Führerscheinklassen.

nochmal kurz in übersichtlich:
B = Auto / Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen + Anhänger mit entsprechenden auflagen
BE = Auto / Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen + Anhänger... grob gesagt soviel das Auto technisch ziehen kann/darf
C1 = Fahrzeuge / LKW bis 7,5 Tonnen
C1E = Fahrzeuge / LKW bis 7,5 Tonnen + Anhänger... bis zu einem Gesamtzuggewicht von 12 Tonnen zul.GG.
CE 79 = Fahrzeuge / LKW bis 7,5 Tonnen + Anhänger bis zu einem Gesamtzuggewicht von 18,75 Tonnen zul.GG.
C = LKW unbegrenzt... mit Ausnhamegenehmigung so viel du genehmigt bekommst
CE = LKW + Anhänger / Auflieger unbegrenzt... mit Ausnhamegenehmigung so viel du genehmigt bekommst

alte Klasse 3 = B, BE, C1, C1E, CE79, L, T, und evtl. irgendwelcher Kleinkram

Egal, ob du dir das jetzt in ein neues Dokument mit den neuen Klassen umschreiben läßt oder nicht verfällt -ohne dass du irgendwelche Maßnahmen (ärztliche + augenärztliche Untersuchung und damit verlängern läßt) ergreifst mit deinem 50. Geburtstag alles was über C1E hinaus geht...

Fall 1 ... nach deinem 50. brauchen se CE79 eigentlich nicht mehr eintragen, weil der eh verfallen ist... es sei denn du bist noch in der -allgemein üblichen Frist von 2 Jahren... mache Führerscheinstellen spielen auch länger noch mit- und legst entsprechende ärztliche + augenärztliche Untersuchungen vor.

Fall 2 ...auch wenn du umgeschrieben hast verfällt CE79 mit deinem 50. Geburtstag... außer du bringst ensprechende ärztliche + augenärztliche Untersuchungen bei uns läßt Klasse CE79 binnen der allgemeinen Frist -das sind diese allgemein üblichen 2 Jahre- verlängern.

Fall 3 ... CE79 bekommste da garnicht und brauchste auch nicht, weil der sowieso in CE enthalten ist. Und hier verfällt Klasse CE, außer du bringst entsprechende ärztliche + augenärztliche Untersuchungen und verlängerst ... läßt du ihn verfallen haste weiterhin C1E (= z.B. LKW mit 7,5 Tonnen + Anhänger... mit insgesamt 12 Tonnen Gesamtzuggewicht)

PS: um es nochmal etwas griffiger zu machen hab ich ein Bild angehängt... es wurde eine alte Kasse 3 erworben 1998 umgeschrieben, C/CE 2007 erworben außerdem 2012 und 2018 verlängert und außerdem wurde 2009 Klasse A (direkt große Motorräder unbegrenzt) erworben.

Der CE und die eingetragene Schlüsselzahl 95 hat ein Ablaufdatum, da jüngere Generationen den LKW-Schein generell alle 5 Jahre verlängern müssen und nicht erst ab dem 50. Lebensjahr.
Die 95... ist die Schlüsselzahl für den gewerblichen Güterkraftverkehr.

Oh warum ist in Deutschland immer alles so kompliziert

Du meinst EU.

Du hast es schön erklärt, aber der angehängte Führerschein führt bei Laien eher wieder zur Verwirrung

Das beantwortet jetzt genau meine Frage. Ob ich überhaupt eine Möglichkeit habe den vollen Umfang meines alten Klasse 3 nach meinem 50. ohne Untersuchungen zu behalten.
Klappt wohl nicht. Weder mit einer Umschreibung in die EU-Klassen vor dem 50. und schon gar nicht mehr danach.

Hatte es -wenn ich jetzt nochmal drüber schaue- ein wenig kompliziert gefragt.
Danke schön. :-)

Ich werde es dann in ein paar Jahren, wenn es fällig ist, davon abhängig machen, ob es ohne Brille klappt oder nicht.
Denn auch wenn jetzt die Sicherheitsfanatiker kommen, habe ich keine Lust eine Brillenpflicht in meinem Schein eingetragen zu bekommen. Da verzichte ich dann lieber auf über 3,5t. ;-)

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 19. Januar 2021 um 15:50:29 Uhr:


...
Da verzichte ich dann lieber auf über 3,5t. ;-)

...brauchste nicht, es bleibt dir C1 bzw. C1E erhalten, d.h. LKW bis 7,5 Tonnen + Anhänger bis zu einem Gesamtzuggewicht von 12 Tonnen.

Sind zwar dadurch dass CE79 verfällt keine 18,75 Tonnen mehr, aber immer hin 12 Tonnen.

Aber ein Hinweis noch... beim Umschreiben von nur der alten Klasse 3 gabs / gibts Diskussionen, ob Klasse T (großer Traktor / Schlepper) enthalten bleibt... bzw. ob du den eingetragen bekommst.

Ggf. kann man da mit einer Bestätigung / einem Schrieb z.B. von einem Landwirt bei dem du "aushilfsweise nebenbei so etwas fährst" und daher Klasse T benötigst etwas nachhelfen...

Noch besser. :-)

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 19. Januar 2021 um 15:50:29 Uhr:


Denn auch wenn jetzt die Sicherheitsfanatiker kommen, habe ich keine Lust eine Brillenpflicht in meinem Schein eingetragen zu bekommen.

Auch die Notwendigkeit von Korrekturbrille oder Kontaktlinsen wird auf dem Kartenführerschein per Schlüsselzahl dargestellt. Die Codierung "01.06" in der linken unteren Ecke der FS-Rückseite gibt diskret Auskunft hierüber. Wahrlich kein Drama 😉

Naja, nervig wäre es schon, ständig darauf achten zu müssen die Brille zu tragen. Sonnenbrille nur noch in Sehstärke usw.
Und das womöglich nur, weil ich die Schilder statt in 300m eben erst in 250m klar lesen kann?

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