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Führerscheinumtausch Termine

Themenstarteram 18. Januar 2021 um 15:32

https://www.n-tv.de/.../...n-Das-sind-die-Fristen-article22298712.html

Bitte Termine beachten

Es ist zwar noch ein Jahr lang Zeit - dann aber droht vielen aus der Generation "Ü60" die Ungültigkeit ihres Führerscheins. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, muss den Führerschein - oft ist das noch der berühmte "Lappen" - bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Genaue Zahlen gibt es zwar nicht, gelten dürfte das aber für Hunderttausende oder gar Millionen von Menschen - und das in Zeiten der Corona-Krise. Eine Verschiebung der Frist ist aktuell nicht geplant, wie das Bundesverkehrsministerium der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

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114 Antworten

Neustart,

es waren noch ausreichend wenig gute und passende Beiträge dabei.

Bei den Verfassern der ordentlich passenden Beiträge entschuldige ich mich für die vollständige Löschung.

Tip, Zitiert zu einem passenden Beitrag nicht vorheer Themenfremden Unfug.

Moorteufelchen

Die Führerscheinstellen sind mit Termin aber offen, trotz Corona. Noch, zumindest....

 

Habe letzte Woche meinen verlängerten FS abgeholt, die Abholung ging sogar ohne Termin und ohne Wartezeit, da es einen Aussenschalter dafür gab.

Aber dabei immer daran denken, dass nur der Führerschein – also das Stück Papier/Plastik – ungültig wird, die Fahrerlaubnis aber weiterhin bestehen bleibt. Fahren darf man trotzdem nicht, wenn man keinen gültigen Schein hat.

Naja, aber wenn man es nüchtern betrachtet:

Strafe max. 10 EUR, falls die Polizei überhaupt einen Strafzettel ausstellt, ich wurde in ca. 20 Jahren nur 1x kontrolliert

Dagegen die Kosten von 25 EUR zzgl. biometrisches Passbild und das dann aller 15 Jahre.

Je nach Region ist es quasi deutlich günstiger den Alten weiter zu behalten und sich bei einer Kontrolle unwissend zu stellen.

am 19. Januar 2021 um 6:33

Zitat:

@random_user schrieb am 19. Januar 2021 um 05:31:06 Uhr:

Naja, aber wenn man es nüchtern betrachtet:

Strafe max. 10 EUR, falls die Polizei überhaupt einen Strafzettel ausstellt, ich wurde in ca. 20 Jahren nur 1x kontrolliert

...

darauf würde ich nicht setzen - das Verwarnungsgeld kann man bei mangelnder Umtauschwilligkeit der Bevölkerung ganz schnell mal erhöhen oder gleich Punkte androhen.....

ausserdem: den Mietwagen im Urlaub bekommt man mit den alten Dokumenten irgendwann auch nicht mehr....

Naja schlecht ist der Umtausch auf jeden Fall nicht.

Der Führerschein ist personengebunden mit einem Lichtbild versehen.

Wenn die Führerscheine also noch die ersten sind, also 45 Jahre alt, entspricht das eben auch nicht mehr der Realität. :rolleyes:

Und ob es wirklich noch Millionen Lappen geben soll, bei den 5 Millionen 60-65 jährigen wage ich stark zu bezweifeln.

Auch kann ich kein Problem wegen der Corona-Pandemie erkennen.

Termin holen (auch Online buchbar) -> hingehen mit Foto vor Ort -> Wochen später abholen fertig (ohne Termin)

Das ist doch nun wirklich keine Dramaturgie. (und auch nicht der Kostenfaktor im Anbetracht der Kosten für ein KFZ/45 Jahre :))

Zitat:

@random_user schrieb am 19. Januar 2021 um 05:31:06 Uhr:

Naja, aber wenn man es nüchtern betrachtet: Strafe max. 10 EUR, falls die Polizei überhaupt einen Strafzettel ausstellt, ich wurde in ca. 20 Jahren nur 1x kontrolliert Dagegen die Kosten von 25 EUR zzgl. biometrisches Passbild und das dann aller 15 Jahre. Je nach Region ist es quasi deutlich günstiger den Alten weiter zu behalten und sich bei einer Kontrolle unwissend zu stellen.

Das kann schnell in die Hose gehen. Wenn der Schein lange genug abgelaufen ist, kann auch ein Fahren ohne Fahrerlaubnis daraus entstehen, wie das beispielsweise Nicht-EU-Bürger trifft, die ihren nationalen Führerschein nicht innerhalb der Frist umtauschen.

25 € alle 15 Jahre auszugeben ist schon hart, ja. Sind immerhin 1,76 € im Jahr :eek:

Wird auch mal Zeit, dass die alten Teile ausgetauscht werden. Ich hatte im alten Job viele Kunden mit so einem Lappen (grau/rosa). Wenn man Glück hatte konnte man wenigstens ein paar Daten noch erkennen. Das Foto ist dann natürlich auch sehr aussagekräftig wenn ich Rentner mit vor einem steht mit einem Führerschein aus seiner Jugend.

Ganz zu schweigen von der "Fälschungssicherheit".

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 19. Januar 2021 um 09:08:01 Uhr:

Naja schlecht ist der Umtausch auf jeden Fall nicht.

Der Führerschein ist personengebunden mit einem Lichtbild versehen.

Wenn die Führerscheine also noch die ersten sind, also 45 Jahre alt, entspricht das eben auch nicht mehr der Realität. :rolleyes:

Und ob es wirklich noch Millionen Lappen geben soll, bei den 5 Millionen 60-65 jährigen wage ich stark zu bezweifeln.

Auch kann ich kein Problem wegen der Corona-Pandemie erkennen.

Termin holen (auch Online buchbar) -> hingehen mit Foto vor Ort -> Wochen später abholen fertig (ohne Termin)

Das ist doch nun wirklich keine Dramaturgie. (und auch nicht der Kostenfaktor im Anbetracht der Kosten für ein KFZ/45 Jahre :))

Ich verstehe den Sinn dahinter schon, Einnahmen und natürlich ein aktuelles Bild auf dem Ding. Allerdings besitzt man in der Regel auch einen Ausweis mit neuerem Foto, was zur Not auch bei berechtigtem Zweifel zu Rate gezogen werden kann.

Zum Thema Corona kurz: Überall soll man Kontakte vermeiden, sich kaum draußen bewegen, aber die in dem Fall vermeidbaren Kontakte sollen durchgezogen werden. Das kann man ja wohl auch verschieben - es kann nicht so wichtig sein. 45 oder 46 Jahre damit zu Fahren ändert nämlich nichts.

Zitat:

@birscherl schrieb am 19. Januar 2021 um 10:52:45 Uhr:

Das kann schnell in die Hose gehen. Wenn der Schein lange genug abgelaufen ist, kann auch ein Fahren ohne Fahrerlaubnis daraus entstehen, wie das beispielsweise Nicht-EU-Bürger trifft, die ihren nationalen Führerschein nicht innerhalb der Frist umtauschen.

Auf welcher Rechtsgrundlage soll dies für deutsche Führerscheine passieren?

Ach, da lassen sich zahlreiche Szenarien vorstellen, nur als Beispiel das Fahren mit einem dreiachsigen Zug über 12 Tonnen mit der Klasse 3. Wenn dann kein neuer Führerschein erteilt wurde, wurde auch keine beschränkte Klasse CE erteilt, sondern es liegt nur B vor. Schon ist’s ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Zitat:

@Teksaz schrieb am 19. Jan. 2021 um 11:31:59 Uhr:

Ich verstehe den Sinn dahinter schon, Einnahmen

Welche Einnahmen?

Leute die 25€ decken nie die Gesamtkosten für den ganzen Vorgang.

 

Der Staat zahlt da ordentlich drauf.

Zitat:

@birscherl schrieb am 19. Januar 2021 um 12:11:13 Uhr:

Ach, da lassen sich zahlreiche Szenarien vorstellen, nur als Beispiel das Fahren mit einem dreiachsigen Zug über 12 Tonnen mit der Klasse 3. Wenn dann kein neuer Führerschein erteilt wurde, wurde auch keine beschränkte Klasse CE erteilt, sondern es liegt nur B vor. Schon ist’s ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Nein, ist es nicht. Denn deine Klasse 3 verfällt ja nicht. Der Führerschein mag ungültig sein. Die Fahrerlaubnis für 3 hast du trotzdem noch.

Und die beinhaltet eben auch die neue beschränkte CE.

am 19. Januar 2021 um 12:29

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 19. Januar 2021 um 13:25:22 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 19. Januar 2021 um 12:11:13 Uhr:

Ach, da lassen sich zahlreiche Szenarien vorstellen, nur als Beispiel das Fahren mit einem dreiachsigen Zug über 12 Tonnen mit der Klasse 3. Wenn dann kein neuer Führerschein erteilt wurde, wurde auch keine beschränkte Klasse CE erteilt, sondern es liegt nur B vor. Schon ist’s ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Nein, ist es nicht. Denn deine Klasse 3 verfällt ja nicht. Der Führerschein mag ungültig sein. Die Fahrerlaubnis für 3 hast du trotzdem noch.

Und die beinhaltet eben auch die neue beschränkte CE.

...interessant wir die Sache, wenn der Fahrer mit der alten Pappe z.B. seinen 50 Geburtstag bereits gefeiert hat.

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