Führerscheinfrage: Klasse B und Anhänger
Ich muss mal ganz blöd fragen. Ich habe nen Tourneo Custom, zul. Gesamtgewicht 3,19t
Mit dem Führerschen der Klasse B darf ich den ja fahren, da unter 3,5t.
Wenn ich nen Anhänger bis 750kg ziehen will, darf ich das auch, solange das Zugfahrzeug bis 3,5t zul. Gesamtgewicht ist, auch wenn Zugfahrzeug und Anhänger zusammen ein höheres zul. Gesamtgewicht haben, richtig?
Was wäre jetzt, wenn ich einen schwereren Anhänger ziehen möchte, z.B. einen Wohnanhänger?
B96 heißt auch schwerere Anhänger, aber nur bis zu einem zul. Gesamtgewicht für das Gespann von 4250kg, also bei o.g. Zugfahrzeug ein Anhänger bis 1,06t. Für einen Wohnanhänger reicht das vermutlich nicht.
BE heißt Zugafhrzeug bis 3,5t + Anhänger bis 3,5t, richtig?
Und wenn das nicht reicht, kommen wir zu den LKW-Führerescheinen.
Habt ihr Erfahrungswerte, wie groß der Aufwand für nen BE-Schein ist (Theorie, Pflichtstunden etc.)? Welche Rangiermanöver sind Standard bei der Prüfung?
Lohnt es sich BE zu "überspringen" und gleich in Richtung C-Scheine zu schielen und bringen mir die überhaupt was, wenn das Zugfahrzeug auf Sicht unter 3,5t bleibt?
Zu mir: ich bin ein sicherer Autofahrer mit mehrenen Hundertausend Kilometern Erfahrung. Anhängerbetrieb ist bisher nur sporadisch. Ich bekomme aber auch Rückwärts den Hänger dorthin, wo ich ihn haben will (haben ne ziemlich fiese Einfahrt, in die ich ihn immer reinschieben muss). Ich tu mich immer nur schwer, das Ende abzuschätzen und wie viel Platz ich zum Wenden/rangieren brauche.
45 Antworten
Um mein Stützrad hatte ich auch beim Einachser noch nie Angst. Das runter drücken funktioniert zumindest leer ganz gut oder ab Stützrad raus das es die erste Achse freihebt…
Zitat:
@Tom1182 schrieb am 9. Mai 2021 um 21:42:30 Uhr:
Da finde ich nen 1Achser viel anstrengender zu schieben den muss man hoch heben und dann rangieren oder man riskiert ständig sich das Stützrad abzureißen.
Wieso sollte das Stützrad abreißen?
Weil eine Kante im Weg ist bzw ein Stein im Weg liegt.
Die Dinger sind halt nur zum stützen konstruiert. Auch weil sie nicht die Deichsel verbiegen sollen, sind die als Schwachstelle konstruiert
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 9. Mai 2021 um 08:47:53 Uhr:
Zitat:
@TimTC schrieb am 09. Mai 2021 um 08:28:39 Uhr:
Auch wenn ein größerer Anhänger etwas unübersichtlicher ist,Sei froh, den siehst du wenigstens. Das schlimmste ist so ein Miniding hinter dir, den du erst im Spiegel siehst, wenn er fast quer steht und die Deichsel schon fast krumm gedrückt ist. Ein großer Anhänger ist grundsätzlich einfacher zu fahren.
Kling komisch, ist aber so
Wow, dann bin ich ja schon Profi. Wie kann ich so nen 750er ohne Plane denn überhaupt ohne eine begleitete Fahrstunde bewegen. Muss ja förmlich ein Naturtalent sein 😁
Spaß beiseite, aber wenn die großen Fahrschulanhänger noch leichter zu fahren sind, dann verstehe ich die Pflichtstunden um so weniger. Mit Rückfahrkamer sieht man auch sehr gut, wie sich der Anhänger verhält. Zur Not den Kopf aus dem Fenster raushalten, geht auch prima.
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Mach' das Mal mit einer 250kg Heinemann-Schubkarre (ja, so kleine Anhänger gibt's wirklich, mein Arbeitskollege hat einen) hinter einem VW-Bus (oder ähnlich) und wir reden weiter...????
Was ich selbst nie hinter hatte, sind die Einräder, die man auf Oldtimertreffen manchmal an Käfern oder alten Fiat und Alfa sehen kann. Liegt aber auch daran, dass sowas nur an stilistisch passende Autos gehört, die ich dafür nicht habe.??
(Ansonsten klemme ich mir anhängermäßig alles hinter, was ich kriegen kann und an die Kupplung passt - wenn ich einen brauche.)
Was die Stützräder angeht: Ja, sie können beim Rangieren kaputt gehen, wenn sie der letzte Schrott und zu klein sind. Oder brutal misshandelt wurden.
An meinem 2,6T Kipper habe ich jetzt ein richtig fettes mit 500kg von Alko dran, das eine ganze Stange Geld gekostet hat. Das originale konnte irgendwann das Rad nicht mehr an sich halten, weil der Gewindekeil im Rohr abgebrochen ist. Zum Glück im Stand passiert.
Der 2T Tieflader von Vaddern hat eins dran, wofür ich nur sehr billigen Ersatz finde, der genau so aussieht. Hält aber bislang super und ist noch das originale.
Beide Stützräder haben aber eins gemeinsam: Sie haben angeschweißte Montageplatten. Die Dinger, die mit Rohrschellen angeschraubt und verstellt werden...denen traue ich keinen Meter. Selbst an 600 oder 750kg Anhängern nur bedingt.
Per Hand rangiert werden beide eigentlich nur in leerem Zustand und dann so weit hoch gekurbelt, dass die vordere Achse in der Luft schwebt. Und nicht mit unnötig Schwung sowie offenen Augen, was denn da so im Weg vom Stützrad liegt.
MfG
Freut mich das es dir noch nicht so ergangen ist aber ich habe schon genügend abgerissene stützräder gesehen bzw. auch schon ne Krumme Deichsel deswegen und das nicht nur am 750kg billig Anhänger!
Ich für meinen Teil schiebe ungern einen Anhänger aber egal welchen wo ich vorwärts raus komme, komme ich auch rückwärts rein! Egal ob beladen oder leer! Also ich Kuppel idR nicht ab, es sei denn es geht nicht anders wie z.B mit nem beladenen Bootstrailer kam ich mal aufgrund der Höhenbeschränkung nicht zur LPG Säule!
Zitat:
@Tom1182 schrieb am 9. Mai 2021 um 22:46:40 Uhr:
Weil eine Kante im Weg ist bzw ein Stein im Weg liegt.Die Dinger sind halt nur zum stützen konstruiert. Auch weil sie nicht die Deichsel verbiegen sollen, sind die als Schwachstelle konstruiert
Da bricht das Stützrad aber auch nicht gleich bei ab, jedenfalls mir noch nie passiert.
Und wären sie nur zum Stützen konstruiert hätten sie kein Rad 😉
Eine schwierige Frage.....
Für B gilt ja
"auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt."
Ich habe auch in den Gesetzestexten keine andere Formulierung gefunden. Aber was ist bitte die zulässige "Gesamtmasse der Kombination"?
Ist es, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Anhängelast übersteigt
- das zulässige Zuggesamtgewicht, also die Summe aus Anhängelast und ZGG des Zugfahrzeugs, u.U. mit Reduzierung im Fahrzeugschein?
- die Summe aus ZGG von Fahrzeug und Anhänger
???"
Beispiel, mein Astra G hat ein ZGG von 1625kg und eine Anhängelast von 1300kg. Das zulässige Zuggesamtgewicht ZZGG beträgt 2925kg.
Ziehe ich einen leeren 2to Anhänger mit 600kg Leergewicht beträgt das ZZGG immer noch 2925kg, die Summe der beiden ZGG aber 3625kg.
Welches ist relevant? Für mein Verständnis wäre das ZGG der Kombination das ZZGG.
Ein Link zu einer offiziellen Stelle wäre schön.
Zitat:
@tomate67 schrieb am 23. September 2021 um 16:53:27 Uhr:
Ist es, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Anhängelast übersteigt- das zulässige Zuggesamtgewicht, also die Summe aus Anhängelast und ZGG des Zugfahrzeugs, u.U. mit Reduzierung im Fahrzeugschein?
Falsch
Zitat:
- die Summe aus ZGG von Fahrzeug und Anhänger
Richtig
Zitat:
Beispiel, mein Astra G hat ein ZGG von 1625kg und eine Anhängelast von 1300kg. Das zulässige Zuggesamtgewicht ZZGG beträgt 2925kg.
Ist erlaubt.
Zitat:
Ziehe ich einen leeren 2to Anhänger mit 600kg Leergewicht beträgt das ZZGG immer noch 2925kg, die Summe der beiden ZGG aber 3625kg.
Dafür bedarf es die FE Klasse BE
https://www.bmvi.de/.../fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 23. September 2021 um 17:00:20 Uhr:
Zitat:
@tomate67 schrieb am 23. September 2021 um 16:53:27 Uhr:
Ist es, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Anhängelast übersteigt- das zulässige Zuggesamtgewicht, also die Summe aus Anhängelast und ZGG des Zugfahrzeugs, u.U. mit Reduzierung im Fahrzeugschein?
Falsch
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 23. September 2021 um 17:00:20 Uhr:
Zitat:
- die Summe aus ZGG von Fahrzeug und Anhänger
Richtig
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 23. September 2021 um 17:00:20 Uhr:
Zitat:
Beispiel, mein Astra G hat ein ZGG von 1625kg und eine Anhängelast von 1300kg. Das zulässige Zuggesamtgewicht ZZGG beträgt 2925kg.
Ist erlaubt.
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 23. September 2021 um 17:00:20 Uhr:
Zitat:
Ziehe ich einen leeren 2to Anhänger mit 600kg Leergewicht beträgt das ZZGG immer noch 2925kg, die Summe der beiden ZGG aber 3625kg.
Dafür bedarf es die FE Klasse BE
https://www.bmvi.de/.../fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html
In deinem Link steht exakt das Gleiche, wie in meinem Zitat. Ob mit dem "ZGG der Kombination" nun die Summe der beiden ZGG oder das ZZGG gemeint ist, steht da nicht. Hättest Du dafür eine Quelle?
Einige Autos haben ja sogar ein ZGG für ein Gespann eingetragen, wenn diese unterhalb der Summe der Anhängelast und ZGG des Fahrzeug liegt..... und dabei taucht das ZGG des Anhängers nicht auf.
Beim verlinkten Fahrzeugschein ist es explizit mit 2800kg angegeben. Damit ist kaum die Summe der beiden ZGG gemeint, oder?
@tomate67
Dank Online-Rechner wie unter https://camper-guide.de/gespann-rechner/ zu finden, kann Dir geholfen werden.
Es zählt immer das mögliche Gesamtgewicht...egal ob man leer oder vollbeladen fährt. Dazu kommt dann Beschränkung vom Fahrzeug und dessen maximale Anhängelast, die kann sogar zwei Werte haben, zum Beispiel bis 8% und bis 12% Steigung. Du darfst also mit B auch kein leeren Anhänger mit 2500kg zulässigen Gesamtgewicht ziehen, selbst wenn er leer nur 600kg wiegt.
Bitte versteht mich nicht falsch, hatte es auch als Summe gelernt, aber das macht keinen Sinn
Der Megan hat ein zulässiges Gespanngewicht von 2800kg mit einem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs von 1750kg.
Wäre das zulässige Gespanngewicht die Summe, dann dürfte das ZGG des Anhängers nur 1050kg betragen.
Es ist aber ein Realgewicht von 1300kg eingetragen.
Meine Deutung, dass ZGG eines Gespannes ist das ZGG des Fahrzeugs plus AHK Last.
RTFM!
Und am besten keine Sekundärquellen sondern direkt die maßgebliche Vorschrift:
Die zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination errechnet sich aus der Summe der zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten.
FeV §6 Absatz 1 Satz 2.
Einfach und gut verständlich. Auch Anhängelasten oder zulässige Zug-Gedamtmassen spielen für die Frage der benötigten Fahrerlaubnis also keine Rolle.
Mein Auto darf maximal 1800kg wiegen und 1300kg ziehen bis 12%,bis 8% sind es 1700kg...ein Anhänger mit zulässigen Gesamtgewicht von 1,7t darf ich also legal ziehen, zumindest erstmal leer ohne Einschränkungen. Bei den 12% darf ich das immer noch, aber das maximale Gewicht ist dann halt 1300kg,der Zug darf also nur 3100kg wiegen...egal ob der FS mehr erlaubt oder nicht.
Wenn dein Wagen ein Gespanngwicht von 2800kg vorgibt, dann ist dem halt so. Du darfst dann halt einen Anhänger ziehen, der deine 3500kg nicht überschreitet, darfst ihn aber nur so vollladen, dass die 2800kg nicht überschritten werden. Die eine Vorgabe ist halt FS, die andere das Fahrzeug.