Führerschein verloren/gestohlen - wie vorgehen?
Hallo Leute, ich habe ein Problem... seit dem letzten Discobesuch im 70Km Entfernten München ist mein Führerschein weg!
Ich vermute er wurde mir aus der Jacke geklaut - in der war er und die lag leider ein paar mal unbeuafsichtigt herum.
Wie soll ich jetzt vorgehen? Ich habe gegoogelt und finde verschiedene Aussagen.
Einmal heisst es ich muss sofort zur Polizeit und den Verlust/Diebstahl melden.
Dannach muss ich einen neuen Führerschein beantragen und kann einen Ersatzführerschein beantragen.
München selbst rät aber ca 4 Wochen zu warten ob der Führerschein ggf. wieder auftaucht... das würde ich auch gerne... vieleicht wird er ja irgendwo gefunden oder abgegeben.
Nur was ist wenn ich Kontrolliert werde? Dann sind ja 10 oder 15€ fällig und ich muss meinen Führerschein innerhalb einer Woche vorzeigen!?
Wie gehe ich nun am besten vor?
Diebstahl melden und erstmal einen Ersatzführerschein ausstellen lassen? Oder reicht es wenn ich nur den Diebstahl melde und eine Bescheinigung von diesem mitführe?
Hat jemand Erfahrung mit den Kosten für das ganze?
Danke euch schonmal!
Beste Antwort im Thema
Ich würde es folgendermaßen machen:
Verlustanzeige bei der Polizei machen. (Du weist ja nicht, ob du ihn verloren hast, oder ob er dir gestohlen wurde.)
Kopie der Verlustanzeige von der Polizei aushändigen lassen.
Beim Straßenverkehrsamt einen vorläufigen Führerschein (ca. 7,- €) ausstellen lassen.
Wenn dann nach Ablauf der "empfohlenen Wartefrist" nichts positives kommt, den "richtigen" Führerschein neu ausstellen lassen (ca. 15,- €).
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Hallo Leute, ich habe ein Problem... seit dem letzten Discobesuch im 70Km entfernten München ist mein Führerschein weg!
Ich vermute er wurde mir aus der Jacke geklaut - in der war er und die lag leider ein paar mal unbeaufsichtigt herum........................................
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Hattest Du in der Jacke nur den Führerschein?????Wo war zu der Zeit Dein Ausweis????Oder Dein Reisepass? Dein Kfz-Schein???
Habe ich bereits... leider wurde nichts gefunden.
Er muss aber definitiv an dem Abend weggekommen sein... hatte ihn eingesteckt für den Fall das sie am Eingang nach Ausweis Fragen wegen dem Alter. Am nächsten Tag war er weg. Auto war in der Zeit in der Garage geparkt. Hab bereits alles durchsucht...Zuhause, Auto, Jacken/Hosentaschen.... leider weg...
Hab jetzt erstmal eine Anzeige aufgegeben und eine Kopie von dieser. Der Polizist meinte es reicht wenn die Bescheid Wissen das ich eine Anzeige erstattet habe. Es sei kein Ersatzführerschein notwendig!?
Edit: Der Rest war im Geldbeutel im Auto in einem Parkhaus - hatte nur ein paar Scheine und dne Führerschein in der Tasche mitgenommen...lasse den Geldbeutel Sicherheitshalber immer im Auto.
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Hab jetzt erstmal eine Anzeige aufgegeben und eine Kopie von dieser. Der Polizist meinte es reicht wenn die Bescheid Wissen das ich eine Anzeige erstattet habe. Es sei kein Ersatzführerschein notwendig!?
Bedeutet das, dass die Kopie der Verlust-/Diebstahlanzeige wie ein Ersatzführerschein Gültigkeit hat?
(Mir ist schon klar, dass auch dieses Dokument nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis Gültigkeit hat, da auf der Anzeige kein Bild von dir ist.)Auf der Anzeige steht unten noch geschrieben das sie kein Ersatz für ein amtliches Ausweisdokument ist.
Werde jetzt erstmal abwarten ob ich ihn vieleicht irgendwoher wieder bekomme.
Ansonsten beantrage ich einen neuen....
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Auf der Anzeige steht unten noch geschrieben das sie kein Ersatz für ein amtliches Ausweisdokument ist.
Das ist klar, denn dort fehlt ja das Passbild (genau wie auf dem vorläufigen Führerschein).
Ist das Dokument denn (in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis) ein (in Deutschland) anerkannter "vorläufiger Führerschein"?
Ich denke nicht, zumindest steht davon auch nichts drauf.
Eine Kopie der Anzeige hab ich auch nur auf Anfrage bekommen... mit der Erklärung das ich die brauche um einen Ersatzführerschein zu beantragen. Dann hat man mich komisch angeguckt und gemeint das brauche ich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Ich denke nicht, zumindest steht davon auch nichts drauf.
Eine Kopie der Anzeige hab ich auch nur auf Anfrage bekommen... mit der Erklärung das ich die brauche um einen Ersatzführerschein zu beantragen. Dann hat man mich komisch angeguckt und gemeint das brauche ich nicht.
Das kenne ich.
Vor einiger Zeit - ich weiß nicht mehr worum es genau ging - wollte ich auch eine Kopie der Anzeige.
Sie meinten ebenfalls, dass ich das nicht benötige, da ich aber darauf bestand, haben sie mir (grummelnd) einen Ausdruck ausgehändigt.
Da es also nicht eindeutig sicher ist, ob dieser Ausdruck als "vorläufiger Führerschein" anerkannt wird, solltest du dir bei der Führerscheinstelle einen offiziellen "vorläufigen Führerschein" ausstellen lassen.
Das kostet (in Dortmund) gerade mal 7,xx €.
Dieses Geld hat man gleich mit der ersten Verkehrskontrolle wieder (mit ca. 3,- € Gewinn) raus, denn "Fahren ohne Führerschein" (nicht zu Verwechseln mit "Fahren ohne Fahrerlaubnis"😉 kostet mal eben 10,- €.
Darüber hinaus hat man das gute Gewissen, dass man auf der sicheren Seite ist und nicht auf die "Auslegung" der Beamten angewiesen ist.
Da hast du wohl Recht... werde aber dann leider erst wieder am Donnerstag dazu kommen zwecks der Arbeit.
Aber kontrollieren mich eh sehr selten.
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Da hast du wohl Recht... werde aber dann leider erst wieder am Donnerstag dazu kommen zwecks der Arbeit.
Aber kontrollieren mich eh sehr selten.
Ich wurde auch schon lange Zeit (einige Jahre) nicht mehr herausgewunken, aber wie das Schicksal es so will, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass du gerade jetzt zufällig kontrolliert wirst, erheblich ;-)
Andererseits: Wenn du es in den nächsten paar Tagen definitiv nicht schaffst, dir einen "Vorläufigen" ausstellen zu lassen, dann werden dir die 10,- € wahrscheinlich auch nicht ernsthaft den Geldbeutel berauben.
Einerseits kannst du dann ja deine Kopie der Anzeige vorweisen und auf die Auslegung der Beamten hoffen, andererseits hast du dann ja auch noch einige Tage Zeit, den (neu ausgestellten) "Vorläufigen" (zusammen mit der Kopie) auf einer Dienststelle vorzuzeigen.
Denke ich auch. 🙂
Hoffe einfach mal mein alter Schein taucht wieder auf... kann mir nicht Vorstellen das den ernsthaft jemand behalten will... würde den auch bei der Polizei abgeben..bzw habe ich bereits als ich damals einen in der Tiefgarage gefunden habe.
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Denke ich auch. 🙂Hoffe einfach mal mein alter Schein taucht wieder auf... kann mir nicht Vorstellen das den ernsthaft jemand behalten will... würde den auch bei der Polizei abgeben..bzw habe ich bereits als ich damals einen in der Tiefgarage gefunden habe.
Ich drücke dir die Daumen, denn das Schlimmste daran ist in der Regel nicht das Geld (die 7 € kann selbst ein Hartz IV Empfänger noch so gerade eben berappen), sondern die Lauferei die man dadurch hat.
Das Gleiche ist es ja auch bei einem lächerlichen Unfall, wenn jemand einen von hinten leicht anrempelt.
Den Schaden übernimmt die gegnerische Versicherung, aber die Lauferei & Co. ................... :-(
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Verständlich, ist irgendwo auch ein Andenken.Kann man bei der Polizei überhaupt eine Verlustanzeige machen? Oder soll ich direkt einen Diebstahl anzeigen? Möchte den Kosten für den Notar eigentlich aus dem weg gehen. - Zu Schaden kommt dabei ja niemand.
Was benötige ich denn alles um die Anzeige zu machen und einen vorläufigen Führerschein zu beantragen?
Brauch ich für den Vorläufigen Führerschein auch ein Foto?
Brauch ich wenn ich den Schein dann tatsächlich neu beantragen muss nochmals einen Sehtest? Habe KEINE Sehhilfe!
Eigentlich ist die Polizei nicht für Verluste sondern für Straftaten (z.B. Diebstahl ) zuständig. Verlustanzeigen werden bei der Dienststelle erstattet, bei denen die Sachen ausgestellt wurden, also die Stadt (StVA, Einwohnermeldeamt )
Zumindest ist es da wo ich wohne so. Mag in anderen Städten bzw. Ländern anders geregelt sein.
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Eigentlich ist die Polizei nicht für Verluste sondern für Straftaten (z.B. Diebstahl ) zuständig. Verlustanzeigen werden bei der Dienststelle erstattet, bei denen die Sachen ausgestellt wurden, also die Stadt (StVA, Einwohnermeldeamt )Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Verständlich, ist irgendwo auch ein Andenken.Kann man bei der Polizei überhaupt eine Verlustanzeige machen? Oder soll ich direkt einen Diebstahl anzeigen? Möchte den Kosten für den Notar eigentlich aus dem weg gehen. - Zu Schaden kommt dabei ja niemand.
Was benötige ich denn alles um die Anzeige zu machen und einen vorläufigen Führerschein zu beantragen?
Brauch ich für den Vorläufigen Führerschein auch ein Foto?
Brauch ich wenn ich den Schein dann tatsächlich neu beantragen muss nochmals einen Sehtest? Habe KEINE Sehhilfe!
Zumindest ist es da wo ich wohne so. Mag in anderen Städten bzw. Ländern anders geregelt sein.
Dies kann ich nachvollziehen, denn es ergibt einen Sinn.
Nichts desto trotz ist in diesem Fall - meiner Meinung nach - die Polizei die richtige Anlaufstelle, da eine Straftat (Diebstahl) nicht zu 100 % ausgeschlossen werden kann.
Und selbst, wenn es von vorn herein keinen Anhaltspunkt für die Zuständigkeit der Polizeibehörde gäbe, so sind die Behörden - anständiges Auftreten vorausgesetzt - meistens sehr hilfsbereit und nehmen den Fall auf und leiten ihn an die (tatsächlich) zuständigen Ämter/Behörden weiter.
Niemandem wird ein Strick daraus gedreht, wenn er sich - aus Unwissenheit - an eine falsche Behörde wendet.
Meine Erfahrung: Überall arbeiten auch nur Menschen, die - wenn man ihnen anständig gegenüber steht - einem auch helfen wollen und - soweit es ihnen möglich ist - werden.
Sehe ich auch so...
Der verlorene FS könnte ja von einem Gauner gefunden werden... aus dem Grund muss die Polizei auch Kentniss haben.
Guten Abend Gemeinde ,
Und zwar habe ich ein Problem.
Am Sonntag war ich baden dort ist mir aufgefallen das mein Geldbeutel weg ist,habe danach auch alles abgesucht nichts.
Also ging ich zur Polizei und erklärte es ihnen.der Polizist machte eine Anzeige wegen Diebstahl.heute wurde mein Geldbeutel jedoch wieder gefunden dieser wurde jedoch am Samstag gefunden.ist also doch irgendwie verloren gegangen unwissentlich.so was kann mir den jetzt rechtlich drohen und was mach ich am besten ?!? Er wurde bei der Polizei abgegeben des ist des problem