Führerschein

Hallo Leute. Ich hoffe hier Antwort zu finden.
Da ich demnächst meinen FS bekomme muss ich mal was fragen. Da steht eine Auflage drin 5.01 diese besagt nur fahren bei tageslicht.
Niemand konnte mir beantworten was dies bedeutet, ob es eine Auflage ist oder Beschränkung. Welche Folgen es hat wenn mann doch mal im dunklen unterwegs ist sei es wenn mann zeitig auf arbeit muss oder abends länger gemacht hat.
Wäre für hilfreiche Antworten dankbar

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@allesgeht schrieb am 9. April 2016 um 17:27:20 Uhr:


ich verstehe den Themenstarter nicht!!! Er sagt Er kann gut sehen Nachts, der Arzt sagt so gut wie Garnichts?? Was denn jetzt??

Was gibt es da nicht zu verstehen?

Der TE DENKT er könne gut sehen, der Optiker & Augenarzt WISSEN dass er nicht gut sehen kann...

Also für mich ist das ziemlich eindeutig...

106 weitere Antworten
106 Antworten

Zum Thema an sich kann ich nichts beitragen, aber wenn Frauen fahren ist doch der Verbrauch ohnehin immer gleich, egal wie schnell, egal wohin, egal mit welchem Sprit, weil die immer für 20 € tanken.

Wobei das auch schon die Lösung ist: Für 20 € bekommt man 22 Liter normalen Diesel, aber nur 20 Liter Premiumdiesel! Tatsache, das Auto hat mit dem Premiumsprit 2 Liter weniger verbraucht!

Zitat:

@koesteff2112 schrieb am 10. April 2016 um 07:40:41 Uhr:


Aber das ganze hier ist ja aber klar das ich nichts nachts fahren darf. Deshalb war ja meine frage gerichtet was würde passieren wenn man mal länger auf arbeit sein muß.
Oder gleiches gilt für Stau. Dürfte ich dann nicht auch die Tunnel meiden. Ist ja alles dunkel.

Wenn es absehbar ist, dass du länger auf Arbeit bleiben musst, wirst dich nach einem anderen Fahrer umsehen müssen. Oder fährst mit dem ÖPNV.
Zum Tunnel kann ich allerdings nix sagen. Klar ist es drin dunkel, aber das ist es unter einer Unterführung auch. Ist aber schwer vorstellbar, dass man nun bei jeder Unterführung des Fahrer wechselt.

Öhm, einsdreivier: Thread verfehlt ?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 10. April 2016 um 08:03:03 Uhr:


...
Öhm, einsdreivier: Thread verfehlt ?

Nein, nur komplett gelesen.

Die Suchmaschine spuckt übrigens zum Thema so einiges aus... zwar nicht zwingend eine Lösung und Expertenwissen, aber viele weitere Meinungen:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=72066
http://www.gutefrage.net/.../...rverbot-ab-wann-fuer-pkw-fuehrerschein

Ich würde mit dieser Auflage wahrscheinlich folgendermaßen umgehen, also ich persönlich, ohne Gewähr, dass das so gesetzeskonform ist:

Fahren bei Tageslicht = Fahren nach Sonnenaufgang und bis Sonnenuntergang (Uhrzeiten einem Kalender oder dem Wetterdienst entnehmen)

Fahren im Tunnel eben nicht, wenn es vermeidbar ist, aber wenn man mal einen übersieht (in der Planung), dann muss man eben durch.

Im Endeffekt trägt man hier eben eine hohe Verantwortung. Wenn ich meine Brille vergesse, "muss" jetzt aber doch fahren, dann mache ich es eben, bin mir der Gefahr aber bewusst und daher sehr vorsichtig, mache langsamer (auch egal, ob mir dann wieder einer im Kofferraum hängt und sich (zu Recht) aufregt).

Was macht man denn, wenn ein Blinkerbirnchen kaputt ist oder ein vorderes Scheinwerferbirnchen? Richtig, vorsichtig weiterfahren (bis zur nächsten Reparaturmöglichkeit). Letztlich darf nichts passieren, weil dann gibt´s Probleme und erwischen sollte man sich auch nicht lassen.

Bezüglich der Strafe... scheint doch einfach geregelt zu sein?

Zitat:

https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bkatv_2013/gesamt.pdf
...
E i n s c h r ä n k u n g d e r F a h r e r l a u b n i s
169 Einer vollziehbaren Auflage nicht nachgekommen... 25 €

@einsdreivier
Richtig, sind nur 25€. Allerdings darf man bei mehrmaligem Verstoß an der charakterlichen Eignung zweifeln, was dann zu einem Führerscheinentzug führen könnte.

Ähnliche Themen

Hier die Anmerkung von meiner Frau mit medizinischer Ausbildung. Augen reagieren deutlich träger auf Dunkelheit, wie auf Helligkeit. Bei der Prüfung kann man diese Veränderung messen. Wer bei Sonnenschein in einen Tunnel fährt und nach 5 s an einer Überblendung leidet, hat keine ausreichende Pupillenreaktion. Das Optimum ist nach ein paar Sekunden nicht erreicht. Das dauert teilweise Stunden.

doppelt

Zitat:

@TheRealRaffnix schrieb am 10. April 2016 um 09:41:26 Uhr:


@einsdreivier
Richtig, sind nur 25€. Allerdings darf man bei mehrmaligem Verstoß an der charakterlichen Eignung zweifeln, was dann zu einem Führerscheinentzug führen könnte.

Solange es zu keinem Unfall kommt wird das schon stimmen.

Die Versicherungen sind da schnell mit Forderungen zur Stelle.

Was mir gerade noch eingefallen ist. Wäre es möglich eine sondergenehmigung um wenigstens den Arbeitsweg fahren zu dürfen.
Ich gehe von 22 uhr dienst schluss aus mit Bus und Bahn erst um 12 zu hause. Mit Pkw halb helf

Zitat:

@koesteff2112 schrieb am 10. April 2016 um 13:12:50 Uhr:


Was mir gerade noch eingefallen ist. Wäre es möglich eine sondergenehmigung um wenigstens den Arbeitsweg fahren zu dürfen.
Ich gehe von 22 uhr dienst schluss aus mit Bus und Bahn erst um 12 zu hause. Mit Pkw halb helf

Mit Sicherheit nicht. Wenn der Augenarzt der Meinung ist, dass du bei Dunkelheit nicht gut genug siehst zum Autofahren, dann gilt das ja unabhängig vom Zweck der Fahrt.

Ist ja nicht wie bei einem Fahrverbot als Strafe - da kann es natürlich für berufliche Fahrten im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen für Härtefälle geben - aber eben nur dann, wenn der Betroffene grundsätzlich fahrtüchtig ist. Das ist bei dir bei Dunkelheit ja anscheinend nicht der Fall.

Wobei 90 Minuten längerer Nachhauseweg ohnehin wohl noch als zumutbar gelten und im Leben nicht als Härtefall anerkannt würde.

Tja ... das ist dann ganz einfach persönliches Pech. Da bleibt dir nichts weiter übrig, als deine Lebensgewohnheiten umzustellen. Sei es nun ein anderer Job oder ein anderer Wohnort.

Und sprich bitte nich von Bevormundung/Ausbeuterei/etc. Es gibt Dinge im Leben, die kann man selbst nicht ändern. Es ist bloß eine Frage, wie man damit umgeht.

Zitat:

@koesteff2112 schrieb am 9. April 2016 um 12:57:20 Uhr:


Da ich demnächst meinen FS bekomme muss ich mal was fragen.

Und wie bist du 2015 gefahren, wenn du erst demnächst deinen Führerschein bekommst?

Zitat:

@koesteff2112 schrieb am 13. November 2015 um 12:00:40 Uhr:


Hallo
Nach meiner Unfallreperatur war ich nun heute auf der bahn.
Ich stellte fest das ab 120 kmh ein starkes vibrieren im Lenkrad ist und in den Sitzen merkt man es auch ganz deutlich.

Ich habe vorn zwei neue Reifen bekommen, Stoßstange, Kotflügel, und Scheinwerfer.

Könnte es eventuell an den reifen liegen

Oder kam im Rahmen von einem Unfall raus, dass die Sehstärke Nachts nicht ausreichend ist?

Zitat:

@Mindscape schrieb am 10. April 2016 um 14:34:24 Uhr:



Zitat:

@koesteff2112 schrieb am 9. April 2016 um 12:57:20 Uhr:


Da ich demnächst meinen FS bekomme muss ich mal was fragen.

Und wie bist du 2015 gefahren, wenn du erst demnächst deinen Führerschein bekommst?

Im Dezember 2015 hat er im Führerschein-wegen-Alkohol-weg-thread geschrieben, dass sein Schein wohl

wegen Alkohol weg ist

… vielleicht bekommt er ihn wieder?

Zitat:

@Mindscape schrieb am 10. April 2016 um 14:34:24 Uhr:



Zitat:

@koesteff2112 schrieb am 9. April 2016 um 12:57:20 Uhr:


Da ich demnächst meinen FS bekomme muss ich mal was fragen.

Und wie bist du 2015 gefahren, wenn du erst demnächst deinen Führerschein bekommst?

Zitat:

@Mindscape schrieb am 10. April 2016 um 14:34:24 Uhr:



Zitat:

@koesteff2112 schrieb am 13. November 2015 um 12:00:40 Uhr:


Hallo
Nach meiner Unfallreperatur war ich nun heute auf der bahn.
Ich stellte fest das ab 120 kmh ein starkes vibrieren im Lenkrad ist und in den Sitzen merkt man es auch ganz deutlich.

Ich habe vorn zwei neue Reifen bekommen, Stoßstange, Kotflügel, und Scheinwerfer.

Könnte es eventuell an den reifen liegen

Oder kam im Rahmen von einem Unfall raus, dass die Sehstärke Nachts nicht ausreichend ist?

Lesen hilft. Die Freundin

Anscheinend hätte weniger saufen auch geholfen😁

Hallo, einsdreivier,

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 10. April 2016 um 08:24:59 Uhr:


Wenn ich meine Brille vergesse, "muss" jetzt aber doch fahren, dann mache ich es eben, bin mir der Gefahr aber bewusst und daher sehr vorsichtig, mache langsamer (auch egal, ob mir dann wieder einer im Kofferraum hängt und sich (zu Recht) aufregt).

im Gegensatz zu einem kaputten Blinkerbirnchen wirst Du, wenn Du ohne vorgeschriebene Brille angehalten wirst, Deine Fahrt sicher nicht fortsetzen dürfen.

Läuft es ganz dumm und die Kontrolle findet irgendwo statt, wo das Auto nicht stehen bleiben kann, kann es je nach Sachlage auch sein, dass das Fahrzeug auf Deine Kosten abgeschleppt wird.

Viele Grüße,

Uhu110

Deine Antwort
Ähnliche Themen