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Führerschein Neuausstellung - mehr Klassen als zuvor

Themenstarteram 18. Januar 2019 um 13:24

Hallo,

ich habe meinen Führerschein 2002 gemacht. Ganz normal B Klasse. Im Führerschein waren da dann zusätzlich die Klassen M, L und T/S eingetragen.

Ich hab nun dieses Jahr meinen Führerschein verloren und mir einen neuen ausstellen lassen. Es ist mir heute erst aufgefallen, aber irgendwie kam es da zu einer wundersamen Vermehrung. Ich hab nun die Klassen AM, A1, A, B, und L.

Hat es da irgendwelche Änderungen gegeben die ich nicht mitbekommen hab?

Muss ich mir jetzt echt ein Motorrad kaufen? :D ;)

Grüße

Beste Antwort im Thema
am 19. Januar 2019 um 9:59

Irgend wie ist das Alles zum heulen,früher gabs bei mir 1 und 2 und damit konnte ich sämtliche Kraftfahrzeuge führen.

Heute muss man immer ein Gesetzbuch dabei haben,ich blicke da ehrlich nicht mehr durch.

Ein Auslaufmodell,B 19 mit Grüssen.

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Nein die Klassen hast du mit ziemlicher Sicherheit nicht, guck dir mal die Schlüsselzahlen an. ;)

Trikes durften früher in Deutschland mit Klasse B gefahren werden, nach der Reform 2013 gelten sie als Motorräder. Da du deinen Führerschein vor 2013 gemacht hast, hast du Bestandsschutz. Klasse A1 und A sind mit Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 eingetragen, die besagen ausschließlich dreirädrige Kraftfahrzeuge erlaubt.

AM sind 45kmh/50cm³ Roller, darf jeder mit B fahren.

L sind kleine Traktoren, bekommt auch jeder mit B.

Themenstarteram 18. Januar 2019 um 13:56

Ah okay, danke.

Motorradkauf ist absolut zwingend. Nur fahren musst du es nicht, kaufen reicht.

Winzig kleine Ergänzung noch im Klugscheiß-Modus: Trikes gelten nicht als Motorräder. Sie sind und bleiben eine eigene Fahrzeugklasse, nämlich L5e bei >45 km/h und L2e bei bis zu 45km/h. Motorräder fallen je nach Hubraum / Höchstgeschwindigkeit und Beiwagen ja/nein in die Klassen L1e, L3e und L4e.

Sie unterliegen auch zum Teil ganz anderen Besteuerungs- und Zulassungsvorschriften als es bei PKW und Motorrad der Fall ist, z.B. keine Trennung zwischen Bremse vorne und hinten (ein einziges Pedal für beides, wie PKW), keine Nebelschlussleuchte trotz Mehrspurigkeit, symmetrisches Abblendlicht zulässig und vor 2015 auch vorderes Kennzeichen vorgeschrieben - letzteres war eine elende Diskussion.

Ganz penibel ausgedrückt müsste man also sagen, dass seit 2013 bei Führerscheinerwerb eine andere Fahrerlaubnisklasse für die Fahrzeugklasse L5e erforderlich ist als bis 2012. Und bei Neu-Ausstellung eines Führerschein-Dokumentes bekommt man zur Wahrung des Bestandsschutzes eben die Klassen A1 und A mit der Beschränkung auf Trikes mit und ohne Anhänger erteilt. Klasse AM war die frühere Klasse M.

Grüße und viel Spaß beim Mopped-Händler.... aber nur gucken, nicht fahren!

Okay, dann muss er halt ein Trike kaufen. Fördert die Wirtschaft auch mehr als so ein kleines Motorrad.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 18. Januar 2019 um 15:27:12 Uhr:

Winzig kleine Ergänzung noch im Klugscheiß-Modus: Trikes gelten nicht als Motorräder.

Das lässt sich für Trikes der Führerschein-Klasse AM (also solche der Fahrzeugklasse L2e) leicht widerlegen, indem man in § 6 FeV schaut: "dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e".

am 19. Januar 2019 um 9:59

Irgend wie ist das Alles zum heulen,früher gabs bei mir 1 und 2 und damit konnte ich sämtliche Kraftfahrzeuge führen.

Heute muss man immer ein Gesetzbuch dabei haben,ich blicke da ehrlich nicht mehr durch.

Ein Auslaufmodell,B 19 mit Grüssen.

... naja, mit 1 und 2 geht ja schon sehr viel!:D

Ich habe zwar nur 1 und 3, aber damit geht auch schon viel. :)

Aber im Prinzip hast du natürlich vollkommen recht!

Im Grunde dürft ihr ja das gleiche Fahren wie früher, außer ihr seid schon über 50, dann fallen C1 und C eben weg (außer man hat sich drum gekümmert).

Und bei den meisten Leuten sind die Fahrversuche mit einem 7,5t LKW ziemlich bescheiden, wenn sie vorher nur PKWs gefahren sind. Vom Rückwärtsfahren mit nem Anhänger reden wir gar nicht erst, der wird dann immer gleich abgekoppelt, selbst beim PKW :rolleyes:

Die Änderungen waren nicht verkehrt.

C1 und C betrifft aber wohl auch nur den alten 2er, also @Bopp19 :cool::D

Klasse C1 und C1E betrifft auch Inhaber einer alten Klasse 3. Und für diese Inhaber ändert sich am 50. Geburtstag nichts.

Danke für die Ergänzung!

Da habe ich ja noch mal Glück gehabt!:D

Ich hab auch noch nen FS nachgemacht, der TÜV Prüfer war aber so freundlich mich darauf hinzuweisen, dass ich mir jetzt kein Motorrad kaufen sollte.

 

Die entscheidenden Schlüsselnummern lauten 79.03 und 79.04 für A1 und A

Zitat:

@Florian333 schrieb am 18. Januar 2019 um 17:26:29 Uhr:

 

Das lässt sich für Trikes der Führerschein-Klasse AM (also solche der Fahrzeugklasse L2e) leicht widerlegen, indem man in § 6 FeV schaut: "dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e".

Was genau hast du damit jetzt widerlegt? Dass dreirädrige Kleinkrafträder (also die bis 45 km/h) zur Klasse L2e gehören, schrieb ich doch oben schon. Und dass zweirädrige Kleinkrafträder in eine andere Klasse gehören, hast du auch verstanden, oder? Na egal.

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