ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. BE Führerschein

BE Führerschein

Themenstarteram 5. Oktober 2005 um 19:45

Hallo zusammen,

was kostet ungefähr ein BE Führerschein? muß den vielleicht aus berufswegen nachmachen. habe seit 99 den B Führerschein. wieviele Fahrstunden sind dabei Pflicht? bzw was kostet der Spaß ungefähr? muß ich dann die ganze theoretische Prüfung nochmal machen?

MfG

Ähnliche Themen
17 Antworten

Ich mach mich auch aus Interesse gerade schlau. Da für BE der Besitz der Klasse B Pflicht ist, entfällt die Theorie komplett. Vorgeschrieben sind nur 5 Sonderfahrten: 3x Überland, 1x Autobahn, 1x Nachtfahrt. Dazu kommen die normalen Fahrstunden, in der Anzahl je nach Können.

Preislich liegt man etwa bei 500 Euro. Hier sind mal zwei Links wegen den Einzelkosten:

http://www.fahrschule-werner-reiber.de/preise.html

http://www.fahrschule-marz.de/preise.htm

Hoffe, ich konnte etwas helfen.

 

Franz

(der sich fragt, ob ein 60 PS-Polo einen Hänger ziehen kann)

am 5. Oktober 2005 um 19:57

Hallo Rissel,

da du ja schon im Besitz der FK B bist, brauchst du nur noch 3 Fahrten Überland und jeweils eine Fahrt AB und Nacht!

Die Preise sind natürlich orts-, und Fahrschulgebunden - kann somit keine Aussage treffen!

Zur Theorie: Das verhält sich wohl wie in anderen Klassen auch...?! D.h. der normale Bogen (sprich B) und der Zusatzbogen für BE

edit: na da war wohl einer schneller ;)

Zitat:

Original geschrieben von dragon46

(der sich fragt, ob ein 60 PS-Polo einen Hänger ziehen kann)

Da würde ich einfach mal im Fahrzeugschein schauen, was er denn ziehen darf - und dann probieren, ob er es kann :-)

MfG, HeRo

(...der damit liebäugelt, seinen 75PS-Corolla zum Wohnwagen-Zugfahrzeug zu machen - 1200kg gebremst auf 8% darf er, da könnte sowas vielleicht gehen...)

Ne theoretische prüfung braucht man nicht mehr machen, da es sich ja um eine erweiterung handelt.

Die beschrieben sonderfahrten sind soweit richtig bzw. die preise um die 500 euro in etwa auch.

Wenn man aber die möglichkeit hat selber mit einem kleinem anhänger zu üben würde ich dieses auch tuen, denn manche stellen sich trotz "langer" autofaherfahrung beim anhänger rückwärtsschieben an wie die ersten menschen.

Gruss

Maik

Hab da auch noch zwei Fragen zu.

Darf man die Fahrstunden mit seinem eigenen PKW machen?

Fährt man nur mit so 750kg Nachläufer oder auch mal was größeres?

Hintergrund:

Wir kaufen nächste Woche einen 750kg Anhänger, mit dem kann ich dann erstmal ne ganze Weile üben, da ich den ja eh fahren darf. Nur wäre es interessant irgendwann auch mal einen richtigen Anhänger fahren zu dürfen. Die Prüfung müsste dann ja nicht mehr so schwer sein, wenn man schon fleißig geübt hat.

Zitat:

Original geschrieben von querys

Hab da auch noch zwei Fragen zu.

Darf man die Fahrstunden mit seinem eigenen PKW machen?

Wenn dein PKW die prüfungsvoraussetzungen erfüllt, was ich definitv aber nicht glaube kannst du auch mit dem fahren.

Die vorausetzungen währen, 2 türen auf der rechten seite, doppelbedienung und die zusatzspiegel (bei BE 2 außen und einer innen).

Zitat:

Original geschrieben von querys

Fährt man nur mit so 750kg Nachläufer oder auch mal was größeres?

Der anhänger zur BE prüfung ist KEINER mit nur 750kg zulässiger gesammt masse.

Zur prüfung muß man min. 800kg beladung hinter sich herziehen d.h. der anhänger sollt schon eine zulässige gesammt masse von 2000kg haben und natürlich mit plane und so was ;).

Gruss

Maik

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Zur Prüfung muß man min. 800kg beladung hinter sich herziehen d.h. der anhänger sollt schon eine zulässige gesammt masse von 2000kg haben und natürlich mit plane und so was ;).

Das mit der 800kg-Beladung is aber erst seit einem Jahr so, ich durfte noch mit einem leeren Hänger fahrn.

Als Kosten würd ich mal 500-700Euro rechnen (je nach Tarif und Anzahl der Fahrstunden und Höhe der Gebühren).

Ich glaub, fürn Antrag brauchste noch nen Sehtest (zumindest in einigen Regionen - vll ma zur Sicherheit auf der Führerscheinstelle nachfragn).

Stimmt richtig das mit der beladeung ist noch nicht lange so, jetzt aber ist es pflicht.

Zur führerscheinstelle muß ja sowieso, man muß ja seinen BE führerschein dort beantragen und die sagen einem dann was noch benötigt wird.

Gruss

Maik

am 7. März 2007 um 1:15

hallo muss aus beruflichen gründen den anhängerführerschein machen nun meine frage muss man da erste hilfe kurs sowie sehtest nochmal wiederholen? wieviel theorie und fahrstunden braucht man dafür?

hoffe ihr könnt mir helfen,

mfg maba23

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fragen zum BE Führerschein' überführt.]

am 7. März 2007 um 10:33

Hallöchen!

Gegenfragen: Wie alt ist Dein B? Wie alt ist Dein Sehtest? Wie alt ist Deine Erste-Hilfe-Bescheinigung?

Erste-Hilfe-Bescheinigung und Sehtest sind für eine gewisse Zeit gültig und brauchen bei Zeitnähe nicht erneuert zu werden.

Bei Deinem B kann ich mir auch gut vorstellen, daß es Erleichterungen gibt, wenn er noch recht jung ist.

MfG Meehster

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fragen zum BE Führerschein' überführt.]

Der Erste-Hilfe-Kurs ist dauerhauft gültig,Sehtest für jeden neuen Schein neu!Für A/A1 L M B BE genügt der "kleine" Erste-Hilfe-Kurs,für alle anderen Klassen brauch man den "großen"Fahrstunden und Theorie sind nicht sonderlich viel,ein Kollege hat den Schein vor 2 Monaten gemacht,mit rund 1000Euro war er dabei.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fragen zum BE Führerschein' überführt.]

Hallo !

Also:

Sehtest:

§ 12 FeV Sehvermögen

...

(7) Sehtestbescheinigung, Zeugnis oder Gutachten dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.

Wenn der B-Sehtest nicht älter ist, gilt er noch...

Sofortmaßnahmenbescheinigung ist unbegrenzt gültig.

Zur Ausbildung:

theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben,

praktisch sind vorgeschrieben:

3 Überlandfahrten

1 Autobahnfahrt

1 Nachtfahrt von jeweils 45 Minuten.

Kosten je nach Fahrkönnen mit Anhänger und Preise der Fahrschule zwischen 500 und 800 Euro.

Grüße

Bruno

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fragen zum BE Führerschein' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Mikne

Zur Ausbildung:

theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben,

Also eine theoretische Prüfung hat mein Kollege auch nich abgelegt,jedoch hat die Fahrschule für die BE Anwärter Untericht gemacht,daher verstand ich das als Pflicht....

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fragen zum BE Führerschein' überführt.]

am 7. März 2007 um 13:54

danke für die vielen antworten,mein b führerschein habe ich 2000 gemacht. also heisst das für mich nur einen sehtest machen und die fahrstunden in der fahrschule machen. keinen erste hilfe kurs und keine theorie? sehe ich das richtig?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fragen zum BE Führerschein' überführt.]

Deine Antwort
Ähnliche Themen