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Frage wegen B Führerschein und Anhänger

Themenstarteram 30. Oktober 2005 um 15:51

Und zwar habe ich den B Führerschein und habe hier jetzt einen Anhänger stehen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 800 kg. Aber es heisst das ich nur einen mit 750 kg gesamtmasse fahren darf. Dürfte ich denn Anhänger jetzt fahren wenn ich den so stark beladen würde das er nur eine Gesamtmasse von 750 kg hat?

Beste Antwort im Thema

Re: Frage wegen B Führerschein und Anhänger

 

Zitat:

Original geschrieben von Bertie86

Aber es heisst das ich nur einen mit 750 kg gesamtmasse fahren darf.

Zitat:

zulässigen Gesamtmasse von 800 kg

klar?

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Re: Frage wegen B Führerschein und Anhänger

 

Zitat:

Original geschrieben von Bertie86

Aber es heisst das ich nur einen mit 750 kg gesamtmasse fahren darf.

Zitat:

zulässigen Gesamtmasse von 800 kg

klar?

Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

Anhänger bis 750 kg zG7)

Anhänger über 750 kg zG7),

wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

Quelle Fahrlehrerverband BW

Also, du darfst diesen Anhänger fahren wenn

1. dein Auto ein Leergewicht von mehr als 800 Kilo hat.

2. das zulässige Gesamtgewicht deines Autos + die 800 Kilo zusammen nicht mehr als 3.500 kg ergeben.

3. dein Auto muß natürlich für diesen Anhänger zugelassen sein. ;)

AFAIR soll die Zusatzregelung aber bald entsorgt werden, dann heißts nur bis 750kg.

Und nicht mehr Auto>Anhänger<= 3,5t

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne

AFAIR soll die Zusatzregelung aber bald entsorgt werden, dann heißts nur bis 750kg.

Aber für vorhandene Führerscheine doch nicht? Oder bekomme ich dann BE zugeworfen, so wie meine Mutter (die weniger Fahrstunden gemacht und weniger Theorie gelernt hat als ich) 7.5to z.Gg. fahren darf? Wäre ja zur Abwechslung mal nett - ausnahmsweise nicht das Gefühl, noch vor drei/vier Jahren (FS2002) hätte ich deutlich weniger bezahlt und deutlich mehr dafür bekommen...

MfG, HeRo

Themenstarteram 30. Oktober 2005 um 21:12

Die Spinner verliere da total den durchblick.

Mein Vater meinte noch das man mit ungebremsten Anhängern eh nur zugelassenes gesamtgewicht von 750 kg hätte aber unser alter ist mit 800 kg angeben.

Mir jetzt auch egal wird angehangen guckte das ich nicht mehr wie meine 480kg gesamtgewicht die ich vom auto aus anhängen darf drann habe und dann ist. Gut mache mich doch nicht wegen so lapperigen 50 kg mehr die in den Papieren vom Anhänger stehen verrückt.

polizei und versicherung machen aber schon wegen 2 kilo stress.....

was hast du für ein auto`? motor?

Themenstarteram 30. Oktober 2005 um 22:37

Zitat:

Original geschrieben von Nico321

polizei und versicherung machen aber schon wegen 2 kilo stress.....

was hast du für ein auto`? motor?

Zweier Golf mit 54 PS

Zitat:

Original geschrieben von Nico321

polizei und versicherung machen aber schon wegen 2 kilo stress.....

Du glaubst doch wohl nicht wirklich das jemand von der polizei den unterschied von einem B oder BE gespann kennt.

Die sehen doch nur das da ein ahänger dranhängt und das wars.

Gruss

Maik

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Du glaubst doch wohl nicht wirklich das jemand von der polizei den unterschied von einem B oder BE gespann kennt.

Zitat eines Polizisten bei der Kontrolle meines Fahrzeugs im Jahre 2002:

"Ach, das sind also die neuen Führerscheine."

...aber mittlerweile haben wir 2005 - könnte also schon sein, dass die langsam wissen, was man mit B fahren darf und wofür man BE braucht...

MfG, HeRo

ich muss diesen thread mal ausgraben, weil mir die suche diesen vorgesetzt hat.

meine frage.

ich habe einen ganz normalen b-führerschein.

seit dem ich meinen führerschein habe, war ich der annahme ich dürfte keinen pkw samt anhänger ziehen bzw. fahren.

jetzt kam in unserem geschäft gerade ein jungspund daher, der behauptet hat, solange der anhänger ungebremst ist, könne man mit dem "normalen" führerschein diesen anhänger auch ziehen.

das ist bzw. war so ein kleiner anhänger. nichts großartiges.

ist das korrekt?!

wäre gut, wenn mir dahingehend mal jemand auf die sprünge hilft.

wenn man das dürfte, wäre das natürlich toll.

ich habe nämlich eine anhängerkupplung und leihweise kriege ich vom nachbar bestimmt auch mal den hänger :)

Zitat:

Original geschrieben von M0D0

seit dem ich meinen führerschein habe, war ich der annahme ich dürfte keinen pkw samt anhänger ziehen bzw. fahren.

das ist grundlegend falsch!

ob der anhänger gebremst/ungebremst ist, ist in erster linie egal...

was du für nen anhänger mit welchem fahrzeug ziehen darfst, steht ja bereits weiter oben schon verlinkt...

 

Die Aussage in der zweiten Antwort dieses Threads ist noch immer gültig:

Zitat:

Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

Anhänger bis 750 kg zGG)

Anhänger über 750 kg zGG),

wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

gut.

das deckt sich auch mit den leuten, die ich zu dem thema gerade befragt habe ;)

die haben mir gleiches erzählt. auch das mit den gewichtsangaben.

aber knapp 6 jahre sind eine lange zeit. lieber mal nachfragen :D

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