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Führerschein abnehmen?!?!

Themenstarteram 29. September 2005 um 20:14

Hi, hab nur en kurze frage, und hoffe auf ne schnelle antwort, hab leider keine idee, wo ich diese frage sonst stellen soll :P

vorhin wurde in einer diskussion behauptet, dass mir theoretisch von der polzei der führerschein entzogen werden könnte wenn ich deutlich zu schnell wäre, aber weder laser noch sonst ein technisches beweißmittel im einsatz gewesen wären.... d.h. durch reines schätzen der beamten...

wäre die polzei nicht in der beweißpflicht und müsste mir nachweisen, dass ich zu schnell war?!

ist überhaupt eine geldstrafe möglich, wegen geschwindigkeitsüberschreitung???

hoffe auf schnelle antwort, danke

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17 Antworten

naja, wenn du durch ne "spielstraße" fährst und die butzen vom wind den du vor dir herschiebst erst weg von der straße gedrückt werden und anschließend durch den sog wieder auf der straße liegen kann man durchaus behaupten, dass du zu schnell warst....

Themenstarteram 29. September 2005 um 20:22

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

naja, wenn du durch ne "spielstraße" fährst und die butzen vom wind den du vor dir herschiebst erst weg von der straße gedrückt werden und anschließend durch den sog wieder auf der straße liegen kann man durchaus behaupten, dass du zu schnell warst....

dass er behaupten kann das ich zu schnell war, ist klar, auch das ich viel zu schnell war... aber er weiss ja nicht genau wieviel, daher ist doch keine strafe möglich, und er kann nicht mal beweisen?!

Zitat:

Original geschrieben von acceleon

... aber er weiss ja nicht genau wieviel, daher ist doch keine strafe möglich, und er kann nicht mal beweisen?!

Um bei dem oben zitierten Beispiel zu bleiben: In diesem Fall reichen die Zeugenaussagen der beiden Polizeibeamten für eine Verurteilung aus.

Themenstarteram 29. September 2005 um 20:31

sprich, ich fahr durch eien 30er zone mit 130, is der lappen weg, obwohl sie nicht beweisen können wie schnell ich war, und es nur auf das ermessen der beiden beamten ankommt?! welche strafe wäre denn dann fällig?! die selbe wie bei einem laser? usw?!

andere beispiel, ich fahre 53 inner 30er, 3 abzug wären dann ja 50 also nur ne geldstrafe, polzei meint aber ich wäre 60 oda 70 gefahren sprich lappen weg?! was dann?

rede doch mal klartext!

was hast du gemacht?

wie/wo/wieviel biste zu schnell gefahren?!

Themenstarteram 29. September 2005 um 20:46

ich hab nichts gemacht, wie gesagt ging um ne diskussion, in der ich den standpunkt vertreten habe, dass eine strafe in form des führerscheinentzugs bzw einer konkreten geldstrafe wegen geschwindigkeitsüberschreitung nur durch laser, video oder sonst einem technischem mittel durchsetzbar sind!

Es gibt Überschreitungen bei denen 20 km/h mehr oder weniger zum gleichen Ergebnis führen.

Wer durch eine Tempo 30 Zone mit über 130 km/h jagt, bei dem ist es egal ob die Polizei 100 oder 180 km/h schätzt. :mad:

Das Ergebnis lautet in beiden Fällen:

Tschüss FS!

Bei geschätzten 40 km/h wird dagegen nichts passieren. ;)

Themenstarteram 29. September 2005 um 21:26

dann könnte ich jez frage wie siehts bei 60 und 70 aus?! dann könnten die ja theoretisch jeden den lappen weg nehmen wenn die lust haben?! und so genau wie die geschwindigkeit si kann kein mensch schätzen?!....

naja also abschließend es ist möglich auch ohne beweise verurteilt zu werden?!

Zitat:

Original geschrieben von acceleon

naja also abschließend es ist möglich auch ohne beweise verurteilt zu werden?!

???

Zeugenaussagen sind auch Beweismittel!

Zitat:

Original geschrieben von acceleon

dann könnte ich jez frage

Geiles Deutsch!

Ansonsten:

Theoretisch können die Mörder laufen lassen und Unschuldige verknacken.

Meist machen sie aber das Richtige.

Worüber sollen wir jetzt diskutieren?

Normal oder anormal oder sch...egal?

Zitat:

Original geschrieben von acceleon

...wenn die lust haben?!

Von der Lust machen die Beamten ihre Entscheidungen im Arbeitsalltag nicht abhängig...:rolleyes:

"Straßenverkehrsgefährdung" ist auch nicht messbar, kann aber zu recht den Führerschein kosten.

Die Einschätzung von Zeugen, insbesondere natürlich Polizeibeamten, dass man "erheblich zu schnell" ist, reicht völlig aus. Wieviele km/h das genau waren, interessiert den Richter in so einem Fall überhaupt nicht.

Grüße, Ulrich

Der sofortige Einzug des Führerscheins durch die Polizei hängt eher von der Situation ab.

Liegt eine massive gefährdung des Strassenverkehrs vor, z.B. mit 200km/h durch eine Baustelle, Absichtliches und gefährliches Ausbremsen anderer Verkehrsteilnehmer, etc. kann der Führerschein sofort durch den Polizisten eingezogen werden. Genauso wie es bereits vorgekommen ist, dass Autofahrer wegen der o.g. Überschreitungen auch schonmal festgenommen wurden.

Aufgrund der Erfahrungen, die ein Polizist im Laufe seiner Dienstzeit macht, ist er als Zeuge natürlich unverzichtbar und meist wird dort mehr Glauben geschenkt als manch anderen Zeugen.

Gruss

Ken

Moin.

Ich schließe mich auch der Meinung der meisten hier an, dass mit Zeugenaussagen geht, jedoch ist das situtationsabhängig!

Wenn du mit 20-30 zu schnell unterwegs ist, dann wird da kaum ein Richter was draus machen. ;) da würde man nem vernünftigen Anwalt gut rauskommen...

Wenn jedoch eine grobe Straßenverkehrsgefährdung vorliegt, ist das nicht mehr witzig und da sind die Richter die ich kenne auch rigoros...hier hilft aber auch kein guter Anwalt mehr.

Gruß

Torsten

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