Führerschein mitführungspflicht?
wie macht ihr das habt ihr immer euren Führerschein mit oder führt ihr eine kopie von euch mit ?
stelle diese frage weil ich keinen bock habe immer wenn ich möpp fahre meine dicke geldbörse mitzuführen ( nein sie ist dick weil ich da diverse karten und zeugs von der arbeit drin habe ^^)
würde gerne nur die papiere und bissi talers mit mir führen.
kann man sich vielleicht irgendwie was vom amt ausstellen lassen ?
danke für eure hilfe
patrick
p.s. erstmal aufen bock und bissi fahren ^^
Beste Antwort im Thema
Nö, brauchste nicht mitführen, wenn Du immer 10 EUR mitführst.
Ne, mal im Ernst. Wenn Du ihn nicht dabei hast, kostet es 10 EUR und sie können verlangen, dass Du den Schein holst und vorzeigst. Steck den Schein halt ein. Spart sowohl Dir als auch der Polizei Arbeit.
117 Antworten
@Moppedsammler
Wird das beim neuen Führerschein nicht mit eingetragen, wenn man es Beantragt?
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
die als Ersatz mitzuführen ist. Das ist eigentlich klar geregelt.Für den vom ...K100RS... (Kannst Du den nick nicht einfacher gestalten)
du hast Recht doofer Name...(im nachhinein-Lach)
Zitat:
geschilderten Vorfall habe ich keine Erklärung. ...
hat er ja auch gemacht... Ich musste ihn nur "bitten"
Zitat:
Für mich sind zwei Dinge verwunderlich:
Zum Einen, wie eine einfache Frage "Muss ich die Pappe im Original dabei haben ?" und die noch einfachere Antwort: "Ja !" aufgeplustert werden können. falsch.
geb ich dir zu 100% recht ich muss ihn dabei haben... und würde auch nie was anderes behaupten.
(meinen Perso - hab ich immer bei mir)
Zitat:
Den Noch - Besitzern der alten grauen Pappe (bei den Jüngeren, die schon die rosa EU-Beschreinigung haben ist's egal) rate ich, diese zu behalten. Sollte - aus welchen Gründen auch immer - die Notwendigkeit bestehen, sich eine Karte ausstellen zu lassen, unbedingt den alten Führerschein ungültig stempeln lassen und aufbewahren ! Denn die alten "Klasse 1 und 3" beinhalten Berechtigungen, die die Inhaber neuerer Führerscheine für PKW und Motorrad nicht mehr haben (LKW bis 7,5 Tonnen, deutlich schwerere Sattelzüge mit 3 Achsen, die man mit dem "Dreier" fahren darf).
......
ich darf mit Rosa Führerschein und Klasse 3 immer noch den 17,5Tonnen Zug fahren
Gruß Alex
@BMW K100RS16V
Es wird doch aber im Kartenführerschein in der Rubrik 10 das Ausstellungsdatum z.B. der Klasse B (früher 3) vermerkt. Beinhaltet das dann nicht automatisch das Du den genannten 7,49to Lkw plus Tandemachsanhänger bis 17,5to fahren darfst?
Diese Berechtigung erlischt doch nicht durch den Kartenführerschein oder liege ich da falsch😕.
Gruß Michi
Stimmt eigentlich kein PRoblem (EIGENTLICH) denn:
Es ist schon öfters was vergessen worden beim Umschreiben.
Wäre auch kein Problem - nur die Führerscheinstelle ist nicht zuständig
richtig Dokumente auszustellen!
KEIN WITZ!
Die verlangen von dir die ausgestellten Papiere zu prüfen.
(durft ich mit dem Motorrad also Fahrzeugschein schon mal durchmachen)
GrußAlex
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Übrigens: Den alten Lappen darf man entwertet behalten wenn man freudlich fragt... Außer man gibt ihn in einem anderen Land ab... So wie bei mir in der Schweiz geschehen. Da war er dann leider für immer weg. Wobei das Passbild inzwischen hinüber war und die Farbe teilweise auf der gegenüberliegenden Seite vom rosa Lappen hing. 😁
Grüße, Martin
Zitat:
Original geschrieben von Winki 83
Die Idioten Klauen auch Brieftaschen in dennen kein Geld ist. Vorallem bei Männern weil die, die Brieftasche hinten in der Hosentasche haben. Und das Geld vorne. Sind dann aber meistens in der Nächsen Mülltone zu finden.
japp nette menschen klauen alles selbst arbeitsrucksäcke ( auf einem friedhof) in denen nichts weiter als getränke und regen bekleidung ist ... vielleicht noch ne schachtel ziggis. nur an diesem tag war noch ihr führerschein drin weil sie vergessen hatte ihn im betireb zu lassen eben genau aus dem klau grund. sie dachte sich halt auch lieber 10 euro zahlen als für 43, 50 fs plus bild zu bezahlen.
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
Stimmt eigentlich kein PRoblem (EIGENTLICH) denn:
Es ist schon öfters was vergessen worden beim Umschreiben.
Wäre auch kein Problem - nur die Führerscheinstelle ist nicht zuständig
richtig Dokumente auszustellen!
KEIN WITZ!
Die verlangen von dir die ausgestellten Papiere zu prüfen.(durft ich mit dem Motorrad also Fahrzeugschein schon mal durchmachen)
GrußAlex
That's it. Deshalb mein Tipp, ohne da ins Detail gehen zu wollen, ist für mich immer so 'ne Gratwanderung. Gab erst unlängst mal wieder einen "Forumserlass" vom Inspekteuer...🙄
Hebt den grauen Lappen (oder den rosafarbenen, falls da noch der alte "Dreier" drin ist) gut auf.
Zitat:
Original geschrieben von X_FISH
Übrigens: Den alten Lappen darf man entwertet behalten wenn man freudlich fragt... Grüße, Martin
Wobei man sogar das "freundlich" weglassen kann, man hat sogar einen Anspruch darauf, denn Du hast ihn bezahlt. Er muss eben den Stempel "ungültig" tragen.
Dasselbe gilt für alte Fahrzeugbriefe. Da ist das immens wichtig. Immer, ich betone immer den alten Brief wieder mitnehmen und niemals, ich betone niemals bei der Zulassungsstelle lassen. Viele Eintragungen, gerade bei 70er und 80er Bikes sind sonst ein für allemal futsch.
Zitat:
Original geschrieben von Winki 83
Nein, aus der Glassflasche schmeckte die Cola besser!😁Zitat:
Original geschrieben von Uli G.
Der Unterschied zw. dem Plastikkärtchen u. dem rosa Lappen ist hingegen nur etwa der einer Cola aus der Plastikflasche o. der Cola aus der "guten alten" Glasflasche, eher vernachlässigbar.
Grüße
Uli
Ich trinke sowas weder aus Glas noch aus Plastik. Allenfalls extrem stark verdünnt, aber auch das nur, wenn ich zuvor bereits zu viel von der Verdünnung genossen habe u. deswg. nicht mehr klar erkenne🙄, was das braune Zeugs eigentlich ist😰.
Zum Führerschein zurück:
Irgendwo wird behauptet, Männer trügen ihre Brieftasche hinten in einer der Gesäßtaschen. Da bin ich wohl die rühmliche Ausnahme, da steckt bei mir allenfalls ein dünn bestücktes Portemonaie mit einem leicht zu verschmerzenden Geldbetrag. Karten, Führerschein etc. sind normalerweise in der linken vorderen Hosentasche untergebracht. Mit dem (heute) nicht (mehr) offen zu tragenden Klappmesser u. einem Feuerzeug ist da kein Platz mehr für "flinke Finger", und auf Fummelei am Gemächte reagiere ich, je nach Person😁, ausgesprochen sauer. Auf Reisen findet "Kartenmaterial" Platz im Brustbeutel o. dem "Geldgürtel" o. einer Stiefeltasche (so wie bares auch), o. auch in der Oberschenkeltasche des Leders, damit ich an allfälligen Mautstellen Zugriff daruf habe. Derartiges in "öffentlich zugänglichen" Taschen, Rucksäcken etc. zu transportieren ist m.E. mindestens fahrlässig.
Grüße
Uli
p.s.
So drei bis fünf Plasikkarten (inkl. Führerschein) in einer kleinen, ledernen Falttasche sind höchstens einen halben Zentimeter dick, das bringt man immer unter. Mein Mopedschlüssel mit dem Key für die Alarmanlage ist da deutlich voluminöser und will auch sicher untergebracht sein (aber, vllt, mit einer amtlich beglaubigten Kopie, ...🙄).
Zitat:
Original geschrieben von camion-rebel
@BMW K100RS16VEs wird doch aber im Kartenführerschein in der Rubrik 10 das Ausstellungsdatum z.B. der Klasse B (früher 3) vermerkt. Beinhaltet das dann nicht automatisch das Du den genannten 7,49to Lkw plus Tandemachsanhänger bis 17,5to fahren darfst?
Diese Berechtigung erlischt doch nicht durch den Kartenführerschein oder liege ich da falsch😕.
Das ist halb richtig und '
kann' dennoch falsch sein.
B ohne E
besagt, daß der PKW-Führerschein in der Anhängelast sogar eingeschränkt ist.
Was du meinst betrifft [Kl III usw] C1 und C1E nach Besitzstandwahrung sofern die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt worden war.
Eine 'einschneidende' Änderung für betroffene erfolgt nach FEV6 generell nach dem 50ten Lebensjahr.
Diese Besitzstandregelung und Übergangslösungen haben zahlreich die Gerichte beschäftigt, besonders auch die Verwaltungsgerichte, und beschäftigen diese immer noch,
besonders mit dem Eintrag C79, denn in dem betreffenden § steht:
Zitat:
•CE(79),
allerdings bis 31.12.2010 nur auf besonderen Antrag, ab 01.01.2011 auch ohne Antrag; die entsprechende Eintragung berechtigt zum Führen von 3-achsigen Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5 to.
Bei CE(79) handelt es sich nicht um eine gesonderte Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Eintragungskonstruktion. Es wird quasi die Berechtigung für CE mit der Einschränkung durch die Schlüsselzahl 79 erteilt.
Und dazu explizit:
Zitat:
Satz 1 gilt auch, wenn auf die Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts verzichtet worden ist oder wenn bei Umstellung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts ein Antrag nach Nummer 9 Satz 3 nicht gestellt worden ist.
Mit dem Nachsatz oben über den Nichtantrag (oder Verzichtet) und Nichteintrag will sich die Behörde/der Gesetzgeber vor einer weiteren Flut von [berechtigten] Verfahren abschotten.
Ich kann dir eine ganze Hand voll Betroffene sagen, denen die Verwaltungsbehörde übelst [eigenst und unberechtigt] die Beine stellen wollte.
Meiner Schwester wollte die Amtler keinen L und keinen Teintragen.
Ich war selbst betroffener und bekam meinen C + CE erst ein dreiviertel Jahr später - durch Rechtsspruch der Regierung von Schwaben erteilt.
Du darfst mir glauben, dass ich da eine Ausgleichszahlung bekam.
Tschüs
und nehmt euren Schein mit,
ich weiß nicht was es um das Mitführen immer noch zu lamentieren gibt 😠?
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Dasselbe gilt für alte Fahrzeugbriefe. Da ist das immens wichtig. Immer, ich betone immer den alten Brief wieder mitnehmen und niemals, ich betone niemals bei der Zulassungsstelle lassen. Viele Eintragungen, gerade bei 70er und 80er Bikes sind sonst ein für allemal futsch.
Da stimme ich Dir völlig zu.
Nur ist das leider in der Praxis nicht immer so einfach, da in Deutschland jede Zulassungsbehörde kommunal verschieden tun und lassen kann, was sie will. Es scheint da keine algemein verbindliche Regel zu geben.
In den 1990er Jahren wollte ich von einem Oldtimer den alten Brief wieder mitnehmen.
Dies wurde mir sogar vom von mir herbeigerufenen Dienststellenleiter verweigert!
Ich mußte dafür extra eine Ausnahmegenehmigung beim Regierungspräsidenten beantragen. 😰
Nach einer habjährigen Bearbeitungszeit und einer Gebühr von 50,-DM bekam ich diese und konnte dann gegen Vorlage dieser meinen alten Brief abholen. 🙄
In anderen Städten ging das ohne Probleme, wie ich damals aus dem Bekanntenkreis erfuhr.
In den Jahren nach 2000 hatte ich dieses Problem bei der selben Behörde dann plötzlich nicht mehr.
Bei meiner alten grauen Pappe verhielt sich das anders.
Da wurde ich sogar vom Sachbearbeiter gefragt, ob ich diese wieder mitnehmen wolle.
Stempel mit Ungültig, dazu noch Ecke abgeschnitten und fertig.
@4-Ventiler: Besser hätte ich es nicht gekonnt. Vielen Dank für die Mühe und die ausführliche Darstellung.
@konsulistic:
Meine Aussage bzgl. Brief bezieht sich insbesondere auf die Zeit nach Einführung der EU-Dinger 2006. Da steht nix mehr drin. Den Fahrzeugbrief einer total umgebauten (Raask, Gimbel, Rau, tetelfix.....) GS 1000 hüte ich noch immer.
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
@4-Ventiler: Besser hätte ich es nicht gekonnt. Vielen Dank für die Mühe und die ausführliche Darstellung.
Oh,
schon wieder so viel Lob [werd gleich rot],
wo doch so viele Leute meine Unsachlichkeit anmosern.
Nun, wie ich schon sagte, war ich selbst betroffener.
Ich war damals uA Betriebsrat und sowohl die Gewerkschaft als auch der Verband hat den Alt-Semester geraten bis ~ Weihnachten 2000 mit der Beantragung/Umschreibung zu warten, da sonst die Gebühren und der ganze Behördenkram bis zur Rente evtl ein zweites mal auftritt.
Ich hatte das besondere Hindernis, dass ich die in FEV §6 für C und CE in Räumlichen sehen nicht erfüllen konnte, mein Augengutachten aber für die 'Alt-Regelung' (weiß den § iM nicht) ausreichend war, und der Augenmediziner in seinem Gutachten die Situation so bewertete, dass meine Jahrzehnte lange Verkehrserfahrung diesen Mängel Kompensieren könne.
Bereits die PMU-Tante beim TÜV wollte davon nichts wissen und verweigerte mir die entsprechenden Alt-Paragraphen (betreffend besonders das bis dahin geforderte Sehvermögen) zur Fahrerlaubnis/Führerschein Erteilung zu kopieren bzw diese ein zu sehen.
Ich ging dann nach Mitte Dezember mit meinem Gutachten zu unserem Führerschein-Herrgott ; dessen Vorzimmerdame wiegelte bereits ab und überbrachte mir dann die ablehnende Nachricht ihres Chefs.
Ich wollte und bekam eine amtliche Stellungnahme und in der folgenden Woche war die Klage bei der Regierung schon aktenkundig.
Ich wußte über die Besitzstandwahrung und die Alt-Bedingungen mehr als mein Anwalt - na ja, das hatte einige Gründe, uA ist mein Sohn Fahrlehrer und ich hatte mich im Vorfeld schon gewappnet.
Ich habe mich dann [auf Anraten meines Beraters vom TÜV] mit dem Ressortleiter bei der Regierung in Verbindung gesetzt, welcher mir mündlich meinen Standpunkt bestätigte - der Herr Regierungs-Oberamtmann wollte aber auf den Führescheingott nicht Einfluss nehmen, sondern sagte - ich solle den 'Amtsweg' gehen - eben klagen; es kam mir vor als sei ich Mittel einer Macht-Demonstration, nur bekam ich das Kärtchen dadurch eben erst im August 😠!
Ich kann dir aber noch zahlreich andere Verwaltungs-Verstöße sagen und auch von Beamten berichten, welche auf den Eintrag des C79 beharrten.
Sehr viele Leute wissen nicht um die Besitzstandregelung, jedoch wie mir bekannt ist, werden neuzeitlich allgemein die Betroffenen gefragt ob sie das wollen, und der § 20 ist zum Schutz der Verwaltung ja auch noch da 🙂😁!
Egal was solls
Schnee von gestern
und das Karterl stört mich weniger [es mit zu führen] als das Plakat des grauen.
Tschüs