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Führerschein mitführungspflicht?

wie macht ihr das habt ihr immer euren Führerschein mit oder führt ihr eine kopie von euch mit ?
stelle diese frage weil ich keinen bock habe immer wenn ich möpp fahre meine dicke geldbörse mitzuführen ( nein sie ist dick weil ich da diverse karten und zeugs von der arbeit drin habe ^^)
würde gerne nur die papiere und bissi talers mit mir führen.
kann man sich vielleicht irgendwie was vom amt ausstellen lassen ?

danke für eure hilfe

patrick

p.s. erstmal aufen bock und bissi fahren ^^

Beste Antwort im Thema

Nö, brauchste nicht mitführen, wenn Du immer 10 EUR mitführst.

Ne, mal im Ernst. Wenn Du ihn nicht dabei hast, kostet es 10 EUR und sie können verlangen, dass Du den Schein holst und vorzeigst. Steck den Schein halt ein. Spart sowohl Dir als auch der Polizei Arbeit.

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Seh ich auch so.
Man könnte das entschärfen, wenn man das Wort "Kopie" gut leserlich auf die Kopie schreibt.

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2


Seh ich auch so.
Man könnte das entschärfen, wenn man das Wort "Kopie" gut leserlich auf die Kopie schreibt.

Deshalb sagte ich ausdrüklich: "täuschend echt"

Darunter zählen auch reine Fantasiedokumente

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler


Eine passend zugeschnittene Farbkopie auf speziellem Papier sehr wohl und das ist nun einmal strafbar.

Über "spezielles Papier" dürfte man dann auch kaum streiten, denn spezielles Papier verwendet man ja absichtlich; und dann sicher mit Täuschungsvorsatz.

Wie ich schon zu erkennen gab, zum "Normalfall" habe ich eine andere Meinung. Ich habe in allen Fahrzeugen (das sind fünf, für drei Leute) jeweils die Fahrzeugpapiere in hochauflösender Farbkopie hinterlegt. Und ich sage schon vor der Aushändigung an eine Amtsperson: "dies ist eine Kopie". Damit entfällt der Täuschungsvorsatz.

Meinen Führerschein brauche dagegen nur ich alleine. Das ist eine Art Scheckkarte, die ich grundsätzlich und immer mit mir führe.

Allsquare

@Sammler

Was spricht denn Deiner Meinung nach gegen eine amtl. beglaubigte Kopie, welche Dienstsiegel, ausführende Behörde und Unterschrift nebst Namen des ausführenden Beamten aufweist?
Diese werden doch von Behörden im Regelfall anerkannt.

Ob ich in legalem Besitz einer Fahrerlaubnis bin, kann sicher auch damit sofort überprüft werden.

Wie gesagt, hatte ich bislang damit noch keine nennenswerten Probleme.

Gruß
vom konsul

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Ja, ist halt die Frage, wo "täuschend" anfängt. Mit einer klaren Kennzeichnung als "Kopie" ist man dann auf der richtigen Seite, auch wenn das Dokument "täuschend echt" aussieht. Weiterhin ist es nicht "täuschend echt", wenn Vor- und Rückseite auf unterschiedlichen Blättern kopiert sind.

Zitat:

Original geschrieben von konsulistic


@Sammler

Was spricht denn Deiner Meinung nach gegen eine amtl. beglaubigte Kopie, welche Dienstsiegel, ausführende Behörde und Unterschrift nebst Namen des ausführenden Beamten aufweist?
Diese werden doch von Behörden im Regelfall anerkannt.

Ob ich in legalem Besitz einer Fahrerlaubnis bin, kann sicher auch damit sofort überprüft werden.

Wie gesagt, hatte ich bislang damit noch keine nennenswerten Probleme.

Gruß
vom konsul

Neee, wer sollte denn das beglaubigen? So eine Beglaubigung könnte ja schon ein Dienstvergehen sein.

Jetzt sollten wir nicht anfangen, Erbsen zu zählen. Etwas, das auf zwei Seiten kopiert ist oder auf dem "Kopie" steht, ist niemals täuschend echt, das ist ja wohl logisch. Aber ich mache Dir ohne allzu großen Aufwand einen Führerschein mit meinem Konterfei, den Du als Laie niemals als Falsifikat erkennen würdest. Und das verstehe ich unter täuschend echt.

Zitat:

Original geschrieben von konsulistic


Was spricht denn Deiner Meinung nach gegen eine amtl. beglaubigte Kopie, welche Dienstsiegel, ausführende Behörde und Unterschrift nebst Namen des ausführenden Beamten aufweist?

Sachma ... findstes nich einfacher, Dein' Führerdings einzustecken, statt 'ner "amtl. beglaubigte Kopie, mit Dienstsiegel, ausführender Behörde und Unterschrift nebst Namen des ausführenden Beamten" ??? Das is ja haarsträubend gedacht ...

Allsquare

Zitat:

Neee, wer sollte denn das beglaubigen? So eine Beglaubigung könnte ja schon ein Dienstvergehen sein

Wieso das denn? 😕

Der beglaubigende Beamte bestätigt nur die Übereinstimmung mit dem Original welches ihm vorgelegen hat.
Er muß ja nicht die Gültigkeit der Fahrerlaubnis überprüfen.

Ich besitze einige solcher Dokumente, und das völlig legal und ohne Dienstvergehen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von allsquare



Zitat:

Original geschrieben von konsulistic


Was spricht denn Deiner Meinung nach gegen eine amtl. beglaubigte Kopie, welche Dienstsiegel, ausführende Behörde und Unterschrift nebst Namen des ausführenden Beamten aufweist?
Sachma ... findstes nich einfacher, Dein' Führerdings einzustecken, statt 'ner "amtl. beglaubigte Kopie, mit Dienstsiegel, ausführender Behörde und Unterschrift nebst Namen des ausführenden Beamten" ??? Das is ja haarsträubend gedacht ...

Allsquare

Wenn Du einmal mitsamt Brieftasche ins Wasser geflogen bist und anschließend nur noch aufgeweichte Pappe hast, wie mir mal passiert, denkt man da anders. 😁

Das ist nicht nur haarsträubend gedacht, das ist haarsträubend. Ich verschwinde lieber hier, -- beglaubigte Führerscheinkopien...🙁🙄😰 wer da nicht vom Glauben abfällt...

Ne, also das ist mir zuviel. Eine beglaubigte Kopie eines Führerscheins. Wieviele hast Du denn davon, konsulistic ? Du willst uns auf den Arm nehmen, gelle... ? Wenn Du mir sowas präsentieren würdest, würde ich das annehmen... und dann nee, das schreib ich nicht. Ich würde Dir davon jedenfalls dringend abraten.

Auf Gedanken kommen die Leute bei simpelsten Themen.🙄 Machts gut, ich bin hier raus, sonst komm ich noch in was rein.

Zitat:

Original geschrieben von allsquare



Zitat:

Original geschrieben von konsulistic


Was spricht denn Deiner Meinung nach gegen eine amtl. beglaubigte Kopie, welche Dienstsiegel, ausführende Behörde und Unterschrift nebst Namen des ausführenden Beamten aufweist?
Sachma ... findstes nich einfacher, Dein' Führerdings einzustecken, statt 'ner "amtl. beglaubigte Kopie, mit Dienstsiegel, ausführender Behörde und Unterschrift nebst Namen des ausführenden Beamten" ??? Das is ja haarsträubend gedacht ...

Allsquare

Da wäre mir der Aufwand schon zu gross. Mir reicht schon das ich alle fünf Jahre einen neuen Führerschein beantragen muss.

Gruß Michi

Zitat:

Original geschrieben von konsulistic



Zitat:

Neee, wer sollte denn das beglaubigen? So eine Beglaubigung könnte ja schon ein Dienstvergehen sein

Wieso das denn? 😕

Der beglaubigende Beamte bestätigt nur die Übereinstimmung mit dem Original welches ihm vorgelegen hat.
Er muß ja nicht die Gültigkeit der Fahrerlaubnis überprüfen.

Ich besitze einige solcher Dokumente, und das völlig legal und ohne Dienstvergehen. 😉

Na, da möchte ich ja wissen, welcher Dienstsiegelführer das gemacht hat. Die dürfen das Siegel nur für ihre dienstlichen Obliegenheiten benutzen. Es müsste also eine Zuständigkeit geben für das beglaubigen von Führerscheinen - die gibt es aber nicht. Darüber hinaus fehlt es an der Kostenstelle in der Gebührenordnung. Hier sind wir schon bald im Bereich der Untreue.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler


.

Ne, also das ist mir zuviel. Eine beglaubigte Kopie eines Führerscheins. Wieviele hast Du denn davon, konsulistic ? Du willst uns auf den Arm nehmen, gelle... ?

Es liegt mir fern Dich auf den Arm zu nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von allsquare


Und ich sage schon vor der Aushändigung an eine Amtsperson: "dies ist eine Kopie". Damit entfällt der Täuschungsvorsatz.

Guck mal hier:

http://blog.beck.de/2009/01/09/kopierter-fuhrerschein-unechte-urkunde
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