Führerschein machen trotz Fahrverbot im Ausland

Hey, der Freund einer Freundin ist jetzt von England nach Deutschland gezogen. Er hat in England ein Fahrverbot für ein Jahr. Jetzt will er aber gerne den Führerschein hier in Deutschland machen.
Laut Gesetz darf er nicht in Deutschland fahren wenn er in Ausland Fahrverbot hat, denn dann wäre es Fahren ohne Führerschein.
Aber er will ihn hier ja erwerben. Meint ihr das ist möglich oder werden die Behörden sofort Nein sagen?

Vielen Dank im Vorraus für Eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

komm jetzt lass mal Deine Kindereien, sonst sind wir hier Weihnachten noch dran. Lies Dich erst mal ein, dann verstehst Du auch den Unterschied zwischen Verwaltungsrecht und Strafrecht. Du bist krankhaft beratungsresistent und weil Du nichts verstehst, verstehst Du nicht mal, dass Du komplett auf dem Holzweg bist. Vier Leute haben Dir das jetzt schon gesagt, aber Du hast natürlich recht, als Einzelmeinung.

Daher EOD.

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Weder im Gerichtsurteil noch in einem Strafbefehl wirst Du eine Anordnung oder auch nur den Hinweis auf eine MPU finden. Wozu auch? Das Gericht entzieht die Fahrerlaubnis. Ob und wann ein Kandidat eine Neuerteilung beantragt, weiß das Gericht ja gar nicht. Mit dem Verfahren zur Neuerteilung ist es auch gar nicht befasst.

Zitat:

Die Verwaltung schickt den mit der Post

Pruuuuust. Ein Entzug mit Sperrfrist und dann kommt der FS mit der Post. Dann nehmen wir doch lieber die Cornflakesschachteln.

Du verrennst Dich immer weiter, weil Du die Zusammenhänge nicht verstehst und die Fachbegriffe nicht kennst.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 9. Juli 2018 um 23:46:48 Uhr:



Zitat:

@Florian333 schrieb am 9. Juli 2018 um 23:08:32 Uhr:



...... Die MPU wird ausschließlich von der Führerscheinstelle angeordnet, nicht vom Gericht. Diese Anordnung kann man verwaltungsgerichtlich überprüfen lassen. Aber ein Strafgericht wird (z.B. nach einer Trunkenheitsfahrt) nie eine MPU anordnen, weil das gar nicht seine Aufgabe ist. Da nützt auch deine Unterscheidung zwischen Anordnung und Auflage nichts.

Der Begriff "Neuerteilung einer Fahrerlaubnis" ist dir nicht richtig bekannt. Darunter versteht man alle Fälle, in denen jemand früher schon mal eine Fahrerlaubnis besessen hatte und jetzt wieder die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragt - unabhängig davon, ob derjenige die Prüfungen erneut ablegen muss oder nicht. Umgangssprachlich nennt man das auch Wiedererteilung, aber der amtliche Begriff ist Neuerteilung.

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet als Executive die MPU an. So weit richtig.
Allerdings macht das der dortige Verwaltungssachbearbeiter nicht - indem er würfelt, sondern es gibt eine Auflage durch das Gericht oder durch einen Strafbefehl.
Oder es wird gegen einen Bussgeldbescheid kein Einspruch eingelegt und somit das Fahrverbot akzeptiert und daraufhin wird die Fahrerlaubnisbehörde als Verwaltung tätig.

Von Neuerteilung hatte ich nicht geschrieben sondern von Erteilung und Erwerb.
Mir den Begriff als nicht bekannt zu unterstellen ist Deine Art Dein Nichtverstehen zu artikulieren?
Sachlich zu diskutieren ist nicht Dein Ding ?
Den Unterschied hab ich aber vor ein paar Minuten schon erklärt.

Und es heisst bitte schön immer noch: Ex·e·ku·ti·ve

Auch das hab ich Dir vor einigen Minuten erklärt.....

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 9. Juli 2018 um 23:52:49 Uhr:


Wie es geht das ein Führerschein nach Ablauf der Sperre ohne aktives Mitwirken des Fahrers wiedererteilt wird ?
Was für eine Frage ? Kommst Du da nicht von Alleine drauf ?
Ok ich helfe Dir noch ein letztes Mal.
Die Verwaltung schickt den mit der Post.

Das zeigt leider nur deine Ahnungslosigkeit. Der Führerschein kann "von allein" per Post kommen, wenn es um ein Fahrverbot ging. Eine "Sperre" gibt es aber nur nach der Entziehung der Fahrerlaubnis. Und da geht ohne Mitwirken des Betroffenen gar nichts von allein. Dieser muss einen Antrag auf Neuerteilung stellen, anderenfalls passiert bis an sein Lebensende gar nichts mehr.

Immer noch nicht den Unterschied zwischen Anordnung ( durch die Verwaltung ) und Auflage ( durch das Gericht ) verstanden ?
Sorry - mir ist meine Zeit mehr wert als Deine Weiterbildung.

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Jojo1956, ich meine das jetzt wirklich nicht böse, aber du bist hier ein wenig auf dem Holzweg und steigerst dich da in etwas rein, wovon du nicht allzu viel Ahnung zu haben scheinst.
Passiert mir auch ab und an. Ist kein Beinbruch. Irgendwann muss man es aber halt auch gut sein lassen (und es sich eventuell auch eingestehen).

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 9. Juli 2018 um 23:58:44 Uhr:


Immer noch nicht den Unterschied zwischen Anordnung ( durch die Verwaltung ) und Auflage ( durch das Gericht ) verstanden ?
Sorry - mir ist meine Zeit mehr wert als Deine Weiterbildung.

Ich weiß nicht, wen du meinst. Richtiges Zitieren ist ja auch nicht gerade deine Spezialität. Aber du kannst Kai R. glauben, denn der hat Ahnung von der Materie.

Ja dann benenne doch endlich die Rechtsgrundlage für eine MPU-Auflage durch ein Gericht. Kann doch so schwer nicht sein.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 9. Juli 2018 um 23:58:34 Uhr:



Zitat:

@jojo1956 schrieb am 9. Juli 2018 um 23:52:49 Uhr:


Wie es geht das ein Führerschein nach Ablauf der Sperre ohne aktives Mitwirken des Fahrers wiedererteilt wird ?
Was für eine Frage ? Kommst Du da nicht von Alleine drauf ?
Ok ich helfe Dir noch ein letztes Mal.
Die Verwaltung schickt den mit der Post.

Das zeigt leider nur deine Ahnungslosigkeit. Der Führerschein kann per Post kommen, wenn es um ein Fahrverbot ging. Eine "Sperre" gibt es aber nur nach der Entziehung der Fahrerlaubnis. Und da geht ohne Mitwirken des Betroffenen gar nichts von allein. Dieser muss einen Antrag auf Neuerteilung stellen, anderenfalls passiert bis an sein Lebensende gar nichts mehr.

Kann man nicht den Antrag vor Ablauf der Sperre stellen ?
Wird sogar in der überwiegenden Zahl der Fälle gemacht.
Und jetzt bist Du der Ahnungslose weil Dir das nicht bekannt ist ?
Kaum versucht man Umgangssprachliche Begriffe zu verwenden, kommt der nächste Erbsenzählende Hobbyjurist.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. Juli 2018 um 00:02:21 Uhr:


Ja dann benenne doch endlich die Rechtsgrundlage für eine MPU-Auflage durch ein Gericht. Kann doch so schwer nicht sein.

Hab ich das nicht schon mehrfach getan ?
Für Dich als renitenten Nichtbegreifer ein letztes Mal ... Schutz der Allgemeinheit.
Eine MPU als Strafe anzusehen - auf so absurde Gedanken wie Du muss man erst Mal kommen.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 10. Juli 2018 um 00:03:46 Uhr:


Kann man nicht den Antrag vor Ablauf der Sperre stellen ?

Natürlich kann man das machen. Aber dann ist doch das Mitwirken des Betroffenen erforderlich, nämlich die Antragstellung. Der Führerschein kommt dann nicht "von alleine" per Post. Außerdem war ja in diesem Zusammenhang von weiteren Voraussetzungen die Rede, vor allem von einem positiven med.-psych. Gutachten.

Ich glaube, du hast dich jetzt einfach etwas verzettelt und findest jetzt den Absprung nicht mehr ...

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 10. Juli 2018 um 00:08:53 Uhr:


Für Dich als renitenten Nichtbegreifer ein letztes Mal

Du wolltest doch sachlich diskutieren.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 10. Juli 2018 um 00:08:53 Uhr:


... Schutz der Allgemeinheit.

Ein (Straf-)Gericht könnte nicht mal mit dieser Begründung eine MPU anordnen. Die MPU wird ja nicht schon bei der Entziehung fällig, sondern erst bei der Neuerteilung. Das Gericht ist aber mit dem Neuerteilungsverfahren überhaupt nicht befasst.

Da ich ja in einem anderen Thema als Polemiker betitelt wurde behaupte ich hier mal, dass da ein gewisser Altersstarrsinn mitschwingt....

Zitat:

@Florian333 schrieb am 10. Juli 2018 um 00:14:30 Uhr:



Zitat:

Ein (Straf-)Gericht könnte nicht mal mit dieser Begründung eine MPU anordnen. Die MPU wird ja nicht schon bei der Entziehung fällig, sondern erst bei der Neuerteilung. Das Gericht ist aber mit dem Neuerteilungsverfahren überhaupt nicht befasst.

Anordnung und Auflage - immer noch nicht begriffen ?

Die Auflage einer MPU trifft das Gericht.
Die Verwaltung ordnet das dann an.

Und was das Gericht deiner Meinung nach nicht kann - macht es regelmässig.
Ob Straf - Gericht oder wie Du das nennen willst.
Die MPU ist keine Strafe - sondern dient dem Schutz der Allgemeinheit

Hier kann man eher einer Parkuhr etwas erklären als das von dem ständig vor sich herbeten - ** Das Gericht kann das nicht ** abgewichen wird.

Wer urteilt denn Eurer Meinung nach ?
Das Gericht oder die Verwaltung als lediglich ausführendes Organ ?

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 10. Juli 2018 um 01:25:00 Uhr:


Die Auflage einer MPU trifft das Gericht.

Nein, das trifft nicht zu.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 10. Juli 2018 um 01:25:00 Uhr:


Wer urteilt denn Eurer Meinung nach ?

Ein Urteil ergeht vom Gericht. In diesem Urteil steht aber absolut nichts zu einer MPU. Das Strafgericht befasst sich keine Sekunde lang damit.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 10. Juli 2018 um 00:08:53 Uhr:


Hab ich das nicht schon mehrfach getan ?

Du weißt aber, was eine Rechtsgrundlage ist? Ein Gesetz, eine Verordnung, ein Erlaß? Irgend etwas, was Deine Behauptungen belegt.

Zitat:

Wer urteilt denn Eurer Meinung nach ?

Die Grundlagen für eine MPU stehen im Gesetz (§11Fev ff.). Die Anordnung kommt von der FEB. Im Urteil steht zu einer MPU nichts.

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