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Führerschein machen trotz Fahrverbot im Ausland

Themenstarteram 9. Juli 2018 um 11:59

Hey, der Freund einer Freundin ist jetzt von England nach Deutschland gezogen. Er hat in England ein Fahrverbot für ein Jahr. Jetzt will er aber gerne den Führerschein hier in Deutschland machen.

Laut Gesetz darf er nicht in Deutschland fahren wenn er in Ausland Fahrverbot hat, denn dann wäre es Fahren ohne Führerschein.

Aber er will ihn hier ja erwerben. Meint ihr das ist möglich oder werden die Behörden sofort Nein sagen?

Vielen Dank im Vorraus für Eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

komm jetzt lass mal Deine Kindereien, sonst sind wir hier Weihnachten noch dran. Lies Dich erst mal ein, dann verstehst Du auch den Unterschied zwischen Verwaltungsrecht und Strafrecht. Du bist krankhaft beratungsresistent und weil Du nichts verstehst, verstehst Du nicht mal, dass Du komplett auf dem Holzweg bist. Vier Leute haben Dir das jetzt schon gesagt, aber Du hast natürlich recht, als Einzelmeinung.

Daher EOD.

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Einfach mal anmelden und sehen was kommt und nix lange fragen.

am 9. Juli 2018 um 12:12

Die deutschen Behörden werden mit Sicherheit die zuständigen engl. Behörden befragen, wie es auch in D gemacht wird.

am 9. Juli 2018 um 12:18

Wenn England sich dann zum Zeitpunkt der Fahrprüfung aus der EU verabschiedet hat gelten die Regeln für ausserhalb der EU.

Andererseits hat Dein Freund wohl dann seinen Wohnsitz in D und es gelten die gleichen Regeln wie für einen aus D, der in Polen einen Führerschein macht weil der Deutsche Führerschein eingezogen wurde.

Meine Einschätzung:

Er darf dann mit seinem Führerschein nicht in dem Land fahren in dem er Fahrverbot hat, denn ein Fahrverbot gilt nur national.

Es werden sich aber gleich sicher Spezialisten dazu melden.

Manche davon sogar mit Fachwissen.... andere mit Vorverurteilung und Vorhersage einer Abschiebehaft.

nach EU-Recht sind ausländische Fahrerlaubnisse nicht gültig, wenn zum Zeitpunkt des Erwerbs ein Fahrverbot oder eine Sperrfrist für die Erteilung im Ursprungsland bestand.

Ohne Versuch weis man es nicht.

am 9. Juli 2018 um 12:37

Zitat:

@ceinsler schrieb am 9. Juli 2018 um 14:12:24 Uhr:

Die deutschen Behörden werden mit Sicherheit die zuständigen engl. Behörden befragen, wie es auch in D gemacht wird.

Die Behörden prüfen so etwas nur bei begründetem Verdacht.

Es wird nicht einmal beim Umzug in ein anderes Bundesland bei der Führerscheinstelle des vorigen Wohnsitzes nachgefragt, wenn keine Punkte in Flensburg mehr vorhanden sind.

Auf diesem Weg haben viele schon eine MPU umgangen.

bei der Beantragung des deutschen FS wird man gefragt, ob bereits eine FE im Ausland bestand. Wer hier lügt, kann keine gültige FE erwerben. Außerdem müsste man, wenn man hier nein sagt, den FS komplett neu machen, mit allen Ausbildungen. Wenn man ja sagt, wird sicher gefragt werden, warum man den FS nicht mehr hat.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 9. Juli 2018 um 14:37:09 Uhr:

Es wird nicht einmal beim Umzug in ein anderes Bundesland bei der Führerscheinstelle des vorigen Wohnsitzes nachgefragt, wenn keine Punkte in Flensburg mehr vorhanden sind.

Auf diesem Weg haben viele schon eine MPU umgangen.

eine MPU kann man auf diesem Weg nicht umgehen. Entweder sind die Taten verwertbar, dann sind sie in Flensburg gespeichert (unabhängig vom Punktestand). Oder sie sind nicht verwertbar, dann könnte man auch bei einer anderen FSSt nachfragen. Deswegen heißt des "Zentral"register.

Ich denke mal die Behörde wird ihn fragen warum er seinen englischen FS nicht umschreiben lassen will.

Das wäre doch viel billiger.

Was dann passiert kann es sich selbst denken. :D

am 9. Juli 2018 um 13:07

Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. Juli 2018 um 14:52:37 Uhr:

bei der Beantragung des deutschen FS wird man gefragt, ob bereits eine FE im Ausland bestand. Wer hier lügt, kann keine gültige FE erwerben. Außerdem müsste man, wenn man hier nein sagt, den FS komplett neu machen, mit allen Ausbildungen. Wenn man ja sagt, wird sicher gefragt werden, warum man den FS nicht mehr hat.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 9. Juli 2018 um 14:52:37 Uhr:

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 9. Juli 2018 um 14:37:09 Uhr:

Es wird nicht einmal beim Umzug in ein anderes Bundesland bei der Führerscheinstelle des vorigen Wohnsitzes nachgefragt, wenn keine Punkte in Flensburg mehr vorhanden sind.

Auf diesem Weg haben viele schon eine MPU umgangen.

eine MPU kann man auf diesem Weg nicht umgehen. Entweder sind die Taten verwertbar, dann sind sie in Flensburg gespeichert (unabhängig vom Punktestand). Oder sie sind nicht verwertbar, dann könnte man auch bei einer anderen FSSt nachfragen. Deswegen heißt des "Zentral"register.

Dieses * Zentralregister * wie Du es nennst ist nur Zentral was die Eintragungen betrifft.

Wenn diese Eintragungen nach Zeitablauf gelöscht werden sind die Informationen die z.B. die Führerscheinstelle hat nur noch an der Führerscheinstelle abrufbar.

Beispiel aus meinem näheren Umfeld: ein Bekannter hat 2 Mal den Führerschein wegen Trunkenheit abgegeben und die MPU danach nicht bestanden. Auch nicht im zweiten Anlauf.

Nach 8 Jahren und Umzug in ein anderes Bundesland hatte er wieder Lust zu fahren und konnte problemlos den Führerschein machen, obwohl er die Auflage zur MPU aus dem Strafverfahren nicht erfüllt hat.

Das er kurz danach den Führerschein wieder abgeben musste war vorhersehbar und hätte vermieden werden können.

am 9. Juli 2018 um 13:15

Zitat:

@klamann15 schrieb am 9. Juli 2018 um 14:55:55 Uhr:

Ich denke mal die Behörde wird ihn fragen warum er seinen englischen FS nicht umschreiben lassen will.

Das wäre doch viel billiger.

Was dann passiert kann es sich selbst denken. :D

Der Antragsteller wird in diesem Fall wohl nicht die Wahrheit sagen. Ist doch ziemlich klar das er dann keinen Führerschein bekommen wird.

 

Das ist ein EU Problem - Fahrer von ausserhalb der EU sind hier in D eher selten.

Die EU kann bestimmen wie krumm eine Banane sein darf - schafft es aber nicht einen EU Führerschein mit dem entsprechenden * Zentralregister * zu schaffen.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 9. Juli 2018 um 15:07:19 Uhr:

Wenn diese Eintragungen nach Zeitablauf gelöscht werden sind die Informationen die z.B. die Führerscheinstelle hat nur noch an der Führerscheinstelle abrufbar.

wenn sie gelöscht werden, sind sie aber auch nicht mehr verwertbar. Für keine Führerscheinstelle. Denn so lange sie verwertet werden dürfen, werden sie auch gespeichert.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 9. Juli 2018 um 15:07:19 Uhr:

Beispiel aus meinem näheren Umfeld: ein Bekannter hat 2 Mal den Führerschein wegen Trunkenheit abgegeben und die MPU danach nicht bestanden. Auch nicht im zweiten Anlauf. Nach 8 Jahren und Umzug in ein anderes Bundesland hatte er wieder Lust zu fahren und konnte problemlos den Führerschein machen, obwohl er die Auflage zur MPU aus dem Strafverfahren nicht erfüllt hat.

die Trunkenheitsfahrt ist auf jeden Fall 15 Jahre (oder 10 Jahre nach Neuerteilung) in Flensburg gespeichert. Vielleicht hat die erteilende FSSt das nur nicht abgefragt.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 9. Juli 2018 um 15:07:19 Uhr:

Beispiel aus meinem näheren Umfeld: ein Bekannter hat 2 Mal den Führerschein wegen Trunkenheit abgegeben und die MPU danach nicht bestanden. Auch nicht im zweiten Anlauf.

Nach 8 Jahren und Umzug in ein anderes Bundesland hatte er wieder Lust zu fahren und konnte problemlos den Führerschein machen, obwohl er die Auflage zur MPU aus dem Strafverfahren nicht erfüllt hat.

Das mag ich nicht so recht glauben. Glaubst du nicht dass da eher die Verjaehrung eingetroffen ist? Wielange war die Zeit zwischen dem letzten Entzug und der letzten MPU? Hat er den Antrag auf Wiedererteilung zurueckgezogen und die negativen Gutachten nie abgegeben?

Zitat:

@Bitboy schrieb am 9. Juli 2018 um 14:33:21 Uhr:

Ohne Versuch weis man es nicht.

Doch, das kann man durchaus ohne Versuch wissen.

am 9. Juli 2018 um 14:26

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 9. Juli 2018 um 15:23:28 Uhr:

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 9. Juli 2018 um 15:07:19 Uhr:

Beispiel aus meinem näheren Umfeld: ein Bekannter hat 2 Mal den Führerschein wegen Trunkenheit abgegeben und die MPU danach nicht bestanden. Auch nicht im zweiten Anlauf.

Nach 8 Jahren und Umzug in ein anderes Bundesland hatte er wieder Lust zu fahren und konnte problemlos den Führerschein machen, obwohl er die Auflage zur MPU aus dem Strafverfahren nicht erfüllt hat.

Das mag ich nicht so recht glauben. Glaubst du nicht dass da eher die Verjaehrung eingetroffen ist? Wielange war die Zeit zwischen dem letzten Entzug und der letzten MPU? Hat er den Antrag auf Wiedererteilung zurueckgezogen und die negativen Gutachten nie abgegeben?

Er hat nach den 2 vergeigten MPU's den Antrag auf Wiedererteilung zurückgezogen. Hatte eh keinen Sinn weil er ja nie aufgehört hat zu trinken.

Eine Verjährung bei der Auflage des Gerichts * Führerschein nur nach erfolgreicher MPU * gibt es in diesem Sinne nicht.

Die Akten existierten ja auch noch bei der Führerscheinstelle in München ( auch mit den negativen MPU's ) aber von NRW aus wurde nur in Flensburg nachgefragt. Dort war das Konto ohne Punkte und Eintragungen.

Flensburg wird ja nur von der Bussgeldstelle mit Daten gefüttert - die Führerscheinstellen haben aber wesentlich mehr Informationen auch in Form von Gerichtsurteilen in den Aktenordnern.

Es ist ein bekannter Schwachpunkt, das nur bei Verdacht am letzten Wohnort nachgefragt wird.

Bei zweimaligem Umzug ohne Führerschein ist sogar bei der Führerscheinstelle vom vorigen Wohnsitz nichts mehr zu erfahren.

Kommunikation zwischen Ämtern ist eh eine Schwachstelle.

Das musste ich erfahren als ein Finanzamt von einem vorigen Wohnsitz meine Steuer geschätzt hatte, obwohl ich ordnungsgemäss in der neuen Stadt angemeldet war und für das betreffende Jahr sogar vom neuen zuständigen Finanzamt eine Rückerstattung erhalten hatte.

Ein Einwohnermeldeamt kann dem Finanzamt dem Umzug mitteilen - muss es aber nicht - durfte ich dann erfahren.

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