Führerschein machen trotz Fahrverbot im Ausland
Hey, der Freund einer Freundin ist jetzt von England nach Deutschland gezogen. Er hat in England ein Fahrverbot für ein Jahr. Jetzt will er aber gerne den Führerschein hier in Deutschland machen.
Laut Gesetz darf er nicht in Deutschland fahren wenn er in Ausland Fahrverbot hat, denn dann wäre es Fahren ohne Führerschein.
Aber er will ihn hier ja erwerben. Meint ihr das ist möglich oder werden die Behörden sofort Nein sagen?
Vielen Dank im Vorraus für Eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
komm jetzt lass mal Deine Kindereien, sonst sind wir hier Weihnachten noch dran. Lies Dich erst mal ein, dann verstehst Du auch den Unterschied zwischen Verwaltungsrecht und Strafrecht. Du bist krankhaft beratungsresistent und weil Du nichts verstehst, verstehst Du nicht mal, dass Du komplett auf dem Holzweg bist. Vier Leute haben Dir das jetzt schon gesagt, aber Du hast natürlich recht, als Einzelmeinung.
Daher EOD.
69 Antworten
Zitat:
@Florian333 schrieb am 10. Juli 2018 um 23:18:31 Uhr:
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 10. Juli 2018 um 21:30:50 Uhr:
Das wars für HeuteJa, reicht auch für heute. Es ist ja auch recht zeitaufwändig, wenn man ständig deine Falschinformationen richtigstellen muss.
Richtigstellen in dem man geschriebenes verdreht und einfach ohne Quellenangaben das Gegenteil behauptet ?
Ausfallend abwertend und polemisch schreibt .... und wenn man nichts anderes findet dann die Rechtschreibung kritisiert ?
Da werden einige hier noch dazulernen müssen.
komm jetzt lass mal Deine Kindereien, sonst sind wir hier Weihnachten noch dran. Lies Dich erst mal ein, dann verstehst Du auch den Unterschied zwischen Verwaltungsrecht und Strafrecht. Du bist krankhaft beratungsresistent und weil Du nichts verstehst, verstehst Du nicht mal, dass Du komplett auf dem Holzweg bist. Vier Leute haben Dir das jetzt schon gesagt, aber Du hast natürlich recht, als Einzelmeinung.
Daher EOD.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 11. Juli 2018 um 09:10:41 Uhr:
komm jetzt lass mal Deine Kindereien, sonst sind wir hier Weihnachten noch dran. Lies Dich erst mal ein, dann verstehst Du auch den Unterschied zwischen Verwaltungsrecht und Strafrecht. Du bist krankhaft beratungsresistent und weil Du nichts verstehst, verstehst Du nicht mal, dass Du komplett auf dem Holzweg bist. Vier Leute haben Dir das jetzt schon gesagt, aber Du hast natürlich recht, als Einzelmeinung.Daher EOD.
Lieber Kai - von Dir liest man nur Behauptungen, die Du dann nachher nicht einmal belegen willst oder kannst..
Wer den Unterschied zwischen Exekutive und Judikative nicht verstanden hat ist mir klar.
Ist ja auch kein leichtes Thema und Verwaltungsrecht ist schon etwas schwierig weil sich eine Verwaltung erst einmal auf Anweisungen beruft. Das diese falsch oder unvollständig sein können ist nach Meinung einiger hier schier unmöglich.
Da frage ich mich dann weshalb es überhaupt VG's gibt.
Und dann haben die VG's sogar mehr zu sagen als die Verwaltung - unfassbar für manche.
Ich konnte immer schon vorher sehen wo hier im Forum falsch abgebogen wurde.
Beratungsresistent ?
Nennt man es so wenn der Andere Unrecht hat und man nicht das Falsche nachplappert ?
Bleibt einfach sachlich - lasst Abwertungen wie krankhaft Kindereien , Schwachsinn und ähnliches weg und investiert die Energie einfach einmal in Quellennachweise.
Immerhin hast Du inzwischen gelernt das eine MPU keine Strafe ist und das man deshalb auch im StGB dies bei der Strafzumessung nicht findet.
Lustig finde ich aber auch die Begründung, das wenn viele Leute das gleiche schreiben, derjenige mit einer Einzelmeinung hier automatisch Unrecht hat ...
Ich werde also meine Kommentare dann einfach auf Unsinn oder Falsch beschränken und nicht mehr den Erklärbär spielen.
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 11. Juli 2018 um 11:47:49 Uhr:
Ich werde also meine Kommentare dann einfach auf Unsinn oder Falsch beschränken und nicht mehr den Erklärbär spielen.
Lass sie bitte ganz weg. Dass das hier OT ist, habe ich bereits letzte Seite erklärt.
Wenn das Theater hier weitergeht, erteile ich eine Motor-Talk-Sperre. Unanfechtbar und rechtlich wasserdicht.
Gruß
BMWRider
Ähnliche Themen
Hallo,
ich denke die Behörden werden dir da Nein sagen.. sowas funktioniert nicht, sorry.
Viele Grüße, Jan
Hast du auch eine Begründung? Ich bin der Meinung, dass er in Deutschland den Führerschein machen kann und darf.
Wer mehr wissen will, lese sich hier ein: http://www.gesetze-im-internet.de/.../BJNR198000010.html?... Ich bin da zu faul zu.
der Link hilft auch nicht, es geht ja hier um eine inländische Fahrerlaubnis. Dazu hatte ich am 10. Juli auch schon etwas geschrieben und die entsprechenden Paragrafen aus der FEV (§8 und §21) verlinkt.
Ich glaube nicht, dass es ganz so einfach wird, denn er wäre auf jeden Fall verpflichtet, offenzulegen dass er in England eine Fahrerlaubnis hatte.
Fahrverbot nicht Entzug. Bis da alles durch ist wird es deutlich billiger zu warten, da es dann nicht mehr lange dauert bis der den zurück hat.
in D gäbe es kein Fahrverbot für ein Jahr, das wäre immer ein Entzug. Und 8 von 10 Leuten verwenden die Begriffe falsch weil sie den Unterschied nicht kennen. Mag anders sein in GB, keine Ahnung.