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Augenärztliches Gutachten Führerschein

Themenstarteram 6. November 2012 um 6:29

Huhu Liebe Community

Ich frage einfach mal frei raus

Wie lange ist ein Gutachten für die Anmeldung beim Führerschein gültig

 

Also ich habe im Juni 2010

ein Gutachten beim Augenarzt machen müssen da ich den normalen Sehtest beim Optiker verhauen habe.

Auf dem Gutachten steht

"Nachkontrolle alle 5 Jahre gesetzlich vorgeschrieben."

nun war ich gestern in einer Fachschule um mich für den Führerschein B anzumelden.

Der Fahrlehrer meinte aber, dass ich ein neues Gutachten benötige da diese nur 2 Jahre gültig sind!

Das verstehe ich nicht, da auf dem Gutachten nun mal das mit den 5 Jahren steht.

 

Ich hoffe ihr könnt mir schnell Auskunft geben

Vielen Dank

Liebe Grüsse

Beste Antwort im Thema

Für den Führerscheinantrag ist uninteressant, was auf irgendwelchen Gutachten steht. Für die Anmeldung zum Führerschein wird ein Augentest verlangt der maximal 2 Jahre alt ist, Punkt. Klingt hart, ist aber so. Also alles nochmal neu.

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Für den Führerscheinantrag ist uninteressant, was auf irgendwelchen Gutachten steht. Für die Anmeldung zum Führerschein wird ein Augentest verlangt der maximal 2 Jahre alt ist, Punkt. Klingt hart, ist aber so. Also alles nochmal neu.

Zitat:

Original geschrieben von aHaBaZinGa

ein Gutachten beim Augenarzt machen müssen da ich den normalen Sehtest beim Optiker verhauen habe.

reicht es nicht regulät, wenn der optiker ankreuzt, das eine sehhilfe benötigt wird?! :confused:

Zitat:

Der Fahrlehrer meinte aber, dass ich ein neues Gutachten benötige da diese nur 2 Jahre gültig sind!

da hat er recht...

Zitat:

Das verstehe ich nicht, da auf dem Gutachten nun mal das mit den 5 Jahren steht.

die 5jahre beziehen sich auf die klassen c/d (lkw/kom) da hier alle 5jahre der führerschein u.a. mit vorlage eines neuen augenärztl. gutachtens verlängert werden muss...

Jepp, nur 2 Jahre egal was drauf steht.

Themenstarteram 6. November 2012 um 6:48

Zitat:

Original geschrieben von andreasbrn5

Für den Führerscheinantrag ist uninteressant, was auf irgendwelchen Gutachten steht. Für die Anmeldung zum Führerschein wird ein Augentest verlangt der maximal 2 Jahre alt ist, Punkt. Klingt hart, ist aber so. Also alles nochmal neu.

Na das ist doch kacke danke für die rasche Antwort

LG

Zitat:

Original geschrieben von aHaBaZinGa

Na das ist doch kacke

was ist daran kacke?

die sehfähigkeit kann sich binnen 2jahren extremst - zum positiven, wie auch zum negativen - verändern...

Themenstarteram 6. November 2012 um 6:50

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von aHaBaZinGa

ein Gutachten beim Augenarzt machen müssen da ich den normalen Sehtest beim Optiker verhauen habe.

reicht es nicht regulät, wenn der optiker ankreuzt, das eine sehhilfe benötigt wird?! :confused:

Das kann ich dir nicht sagen vielleicht weiss das ja jemand hier im Forum

Themenstarteram 6. November 2012 um 6:52

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von aHaBaZinGa

Na das ist doch kacke

was ist daran kacke?

die sehfähigkeit kann sich binnen 2jahren extremst - zum positiven, wie auch zum negativen - verändern...

ich mein nicht das mit dem sehen da hast du recht ich meine

weisst du wie lange es dauert ein Termin zu bekommen?

Zitat:

Original geschrieben von aHaBaZinGa

weisst du wie lange es dauert ein Termin zu bekommen?

beim optiker muss man eine geringe wartezeit einkalkulieren...und beim augenarzt ist der termin bereits lange vorher einplanbar - da man ja nicht urplötzlich, wie aus dem nichts auf die idee kommt, den führerschein zu machen, bzw. verlängern zu müssen...

@aHaBaZinGa

Wo ist das Problem?

Einen Sehtest kann man überall (Augenarzt, Optiker) sofort machen lassen, dazu braucht man keinen Termin.

Zitat:

Original geschrieben von aHaBaZinGa

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

reicht es nicht regulät, wenn der optiker ankreuzt, das eine sehhilfe benötigt wird?! :confused:

Das kann ich dir nicht sagen vielleicht weiss das ja jemand hier im Forum

Die Sache ist kompliziert ;-)

Also, erstens muss man für einen Führerschein nicht 100% Sehfähigkeit haben, es dürfen z.b. auch Menschen mit "funktionaler Einäugigkeit" den Führerschein erwerben.

Die genauen anforderungen sind natürich von Klasse zu Klasse verschieden und in den entsprechenden Gesetzen zu finden.

Nun ist es so, dass ein Optiker den "normalfall" bescheinigen kann.

Sprich: Du machst den Sehtest, hast du ohne Brille keine 100%, bekommst du ggf den Eintrag, dass du eine Brille bzw Kontaktlinsen tragen musst.

Sobald du aber nicht in dem "normalfall" bist, also auch mit Brille nicht 100% erreichst oder eine Nachtsehschwäche oder Farbenblindheit hinzukommt, muss das durch ein Augenärztliches Gutachten erledigt werden.

Falls du weist, woran es bei dir vor 2 Jahren gelegen hat, kannst du vielleicht einfach mal bei einem anderen Optiker probieren. Vll hat der den Test ja auch nicht korrekt gemacht. (soll alles vorkommen)

Und falls das weiterhin nicht reicht, musst do wohl oder übelerneut zum Augenarzt und ein Gutachten einholen.

Themenstarteram 6. November 2012 um 8:52

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von aHaBaZinGa

weisst du wie lange es dauert ein Termin zu bekommen?

beim optiker muss man eine geringe wartezeit einkalkulieren...und beim augenarzt ist der termin bereits lange vorher einplanbar - da man ja nicht urplötzlich, wie aus dem nichts auf die idee kommt, den führerschein zu machen, bzw. verlängern zu müssen...

Nein urplötzlich kam die Idee nicht aber wie oben schon stehend dachte ich nunmal dass das gutachten 5 Jahre gilt

Nun weiss ich es ja besser

Zitat:

Original geschrieben von andreasbrn5

Für den Führerscheinantrag ist uninteressant, was auf irgendwelchen Gutachten steht. Für die Anmeldung zum Führerschein wird ein Augentest verlangt der maximal 2 Jahre alt ist, Punkt. Klingt hart, ist aber so. Also alles nochmal neu.

Jap, so kennen ichs auch!

Zitat:

Original geschrieben von Pirke

Zitat:

Original geschrieben von aHaBaZinGa

 

Das kann ich dir nicht sagen vielleicht weiss das ja jemand hier im Forum

Die Sache ist kompliziert ;-)

Also, erstens muss man für einen Führerschein nicht 100% Sehfähigkeit haben, es dürfen z.b. auch Menschen mit "funktionaler Einäugigkeit" den Führerschein erwerben.

Die genauen anforderungen sind natürich von Klasse zu Klasse verschieden und in den entsprechenden Gesetzen zu finden.

Man brauch doch max. 70% bzw. über 70%. Und den Sehtest müsste man auch beim Erste-Hilfe-Kurs machen können, glaube sogar kostenfrei.

Unsere Tochter macht gerade den FS.

 

Denn Sehtest gab es nur beim Optiker oder einem Augenarzt.

Beim Erste-Hilfe-Kurs wird weder so was angeboten, noch dürfen sie so was machen.

Sie haben auch gar nicht die Geräte dafür.

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