Führerschein machen trotz Fahrverbot im Ausland
Hey, der Freund einer Freundin ist jetzt von England nach Deutschland gezogen. Er hat in England ein Fahrverbot für ein Jahr. Jetzt will er aber gerne den Führerschein hier in Deutschland machen.
Laut Gesetz darf er nicht in Deutschland fahren wenn er in Ausland Fahrverbot hat, denn dann wäre es Fahren ohne Führerschein.
Aber er will ihn hier ja erwerben. Meint ihr das ist möglich oder werden die Behörden sofort Nein sagen?
Vielen Dank im Vorraus für Eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
komm jetzt lass mal Deine Kindereien, sonst sind wir hier Weihnachten noch dran. Lies Dich erst mal ein, dann verstehst Du auch den Unterschied zwischen Verwaltungsrecht und Strafrecht. Du bist krankhaft beratungsresistent und weil Du nichts verstehst, verstehst Du nicht mal, dass Du komplett auf dem Holzweg bist. Vier Leute haben Dir das jetzt schon gesagt, aber Du hast natürlich recht, als Einzelmeinung.
Daher EOD.
69 Antworten
Groben Unfug Du redest
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 9. Juli 2018 um 16:26:28 Uhr:
Eine Verjährung bei der Auflage des Gerichts * Führerschein nur nach erfolgreicher MPU * gibt es in diesem Sinne nicht.
selbstverständlich. Die Vorfälle werden nach 10 Jahren getilgt, wobei die Tilgung entweder mit der Neuerteilung oder nach 5 Jahren zu laufen beginnt (Anlaufhemmung). Nach Ablauf dieser Frist sind die Taten nicht mehr verwertbar. Abgesehen davon ist die MPU natürlich keine Auflage des Gerichts. Die MPU ist generell nicht Teil der Strafe sondern die Möglichkeit, im Verwaltungsverfahren zur Neuerteilung die Eignung wieder herzustellen. Die Anordnung dazu kommt nicht vom Gericht sondern von der Führerscheinstelle.
Zitat:
aber von NRW aus wurde nur in Flensburg nachgefragt. Dort war das Konto ohne Punkte und Eintragungen.
dann ist hier ein Fehler passiert. Die Tilgungsfristen stehen im Gesetz
Zitat:
Flensburg wird ja nur von der Bussgeldstelle mit Daten gefüttert - die Führerscheinstellen haben aber wesentlich mehr Informationen auch in Form von Gerichtsurteilen in den Aktenordnern.
Quatsch. Selbstverständlich werden in Flensburg auch Verurteilungen und Strafbefehle eingetragen.
Zitat:
Bei zweimaligem Umzug ohne Führerschein ist sogar bei der Führerscheinstelle vom vorigen Wohnsitz nichts mehr zu erfahren.
weswegen alle relevanten Informationen ja auch in einem Zentralregister gebündelt und gespeichert werden. Dahin kann sich jede FSSt mit dem Anspruch wenden, vollinhaltlich informiert zu werden.
Zitat:
Es ist ein bekannter Schwachpunkt, das nur bei Verdacht am letzten Wohnort nachgefragt wird.
Wem ist das bekannt und wieso? Maßgeblich sind sowieso die Informationen, die im Zentralregister eingetragen sind. Staubige Aktenordner in FSSt interessieren in der Regel niemanden. Die Akten müssen sogar bereinigt werden, wenn sich die FSSt mal wieder mit ihr befasst
Zitat:
Das musste ich erfahren als ein Finanzamt von einem vorigen Wohnsitz meine Steuer geschätzt hatte,
was hat jetzt Dein Finanzamt mit der Sache zu tun? Ein Steuerzentralregister gibt es auch nicht.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 9. Juli 2018 um 14:27:48 Uhr:
nach EU-Recht sind ausländische Fahrerlaubnisse nicht gültig, wenn zum Zeitpunkt des Erwerbs ein Fahrverbot oder eine Sperrfrist für die Erteilung im Ursprungsland bestand.
Das gilt in Deutschland für EU-Fahrerlaubnisse, mit denen hier gefahren werden soll. Es gilt aber nicht für in Deutschland erworbene Fahrerlaubnisse. Hier wäre nur § 8 FeV zu beachten, wonach eine deutsche Fahrerlaubnis nur erteilt werden darf, wenn nicht schon eine EU-Fahrerlaubnis besteht. Ob das erwähnte "Fahrverbot" in GB wirklich eines ist oder ob es nicht eher einer entzogenen FE entspricht, müsste man prüfen. Ohne vorhandene GB-Fahrerlaubnis wäre die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis möglich. Eine Umschreibung wäre es dann aber nicht.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 9. Juli 2018 um 16:54:18 Uhr:
Groben Unfug Du redest
Zitat:
@Kai R. schrieb am 9. Juli 2018 um 16:54:18 Uhr:
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 9. Juli 2018 um 16:26:28 Uhr:
Eine Verjährung bei der Auflage des Gerichts * Führerschein nur nach erfolgreicher MPU * gibt es in diesem Sinne nicht.
selbstverständlich. Die Vorfälle werden nach 10 Jahren getilgt, wobei die Tilgung entweder mit der Neuerteilung oder nach 5 Jahren zu laufen beginnt (Anlaufhemmung). Nach Ablauf dieser Frist sind die Taten nicht mehr verwertbar. Abgesehen davon ist die MPU natürlich keine Auflage des Gerichts. Die MPU ist generell nicht Teil der Strafe sondern die Möglichkeit, im Verwaltungsverfahren zur Neuerteilung die Eignung wieder herzustellen. Die Anordnung dazu kommt nicht vom Gericht sondern von der Führerscheinstelle.
Nur um einmal den Ersten Teil von Deinem Dummfug klarzustellen, den Du da schreibst:
Auflagen wie eine psychologische Untersuchung vor Neuerteilung des Führerscheins können genau so gut wie Berufsverbote oder Sicherheitsverwahrungen zum Schutze der Allgemeinheit von Gerichten verhängt werden.
Richter haben in D dahingehend einen grossen Spielraum und es gibt nicht nur Freiheitsstrafen oder Geldstrafen.
Dies wird aber selten genutzt, da es zusätzliche Ansatzpunkte für eine Revision ergeben kann.
Du kennst den Unterschied zwischen einer Auflage und einer Anordnung vielleicht nicht ....
Das was Du da schreibst ist das Verfahren wie es in Flensburg gehandhabt wird.
Vielleicht muss Dir ja Jemand den Unterschied zwischen Judikative und Executive erklären.
Ich kenne den Fall sehr gut und bei der zweiten Trunkenheitsfahrt gab es auch Verletzte und auch ein Strafverfahren vor Gericht.
Zudem ist der Neuerwerb des Führerscheins ( nicht wie Du schreibst Neuerteilung - was ich nie behauptet habe ) schon nach 8 Jahren erfolgt.
Der Gewohnheitstrinker wurde wie Jemand eingestuft, der noch nie einen Führerschein hatte.
Dass letzte Beispiel mit dem Finanzamt, was Du ja nicht zuordnen konntest - war zur Veranschaulichung, wie Behörden sich gegenseitig informieren.
Zum Schutze des eigenen Personals vor Regressforderungen haben die Verwaltungen die gegenseitige Informationspflicht als KANN Bestimmung formuliert.
Genau so verhält es sich mit den Informationen, die dem Zentralregister in Flensburg zugehen.
Flensburg kann von der Führerscheinstelle informiert werden, es muss aber nicht zwingend geschehen.
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Endlich mal einer, der vom Brexit profitieren könnte...😁
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 9. Juli 2018 um 20:30:27 Uhr:
Auflagen wie eine psychologische Untersuchung vor Neuerteilung des Führerscheins können genau so gut wie Berufsverbote oder Sicherheitsverwahrungen zum Schutze der Allgemeinheit von Gerichten verhängt werden.
Dann kannst Du mir ja sicher ein Gesetz nennen, in dem steht, dass Gerichte eine MPu anordnen.
Zitat:
Richter haben in D dahingehend einen grossen Spielraum und es gibt nicht nur Freiheitsstrafen oder Geldstrafen.
Die MPU als Strafe. Interessantes Konzept, was aber nur belegt, dass Du keinerlei Idee hast, wozu eine MPU eigentlich dient. Denn eine Quelle für solchen Schmarrn wirst Du nicht finden.
Zitat:
Dies wird aber selten genutzt, da es zusätzliche Ansatzpunkte für eine Revision ergeben kann.
Ja, kommt nämlich nur in Deiner Fantasie vor
Zitat:
Ich kenne den Fall sehr gut
Mag ja sein, aber im Gesetz steht, dass solche Fahrten erst nach 10 (15) Jahren verjähren. Und solange sind die Dinge in Flensburg gespeichert
Zitat:
Genau so verhält es sich mit den Informationen, die dem Zentralregister in Flensburg zugehen.
Flensburg kann von der Führerscheinstelle informiert werden, es muss aber nicht zwingend geschehen.
Die FSSt arbeitet mit den Informationen aus Flensburg, nicht umgekehrt. Der Informationsfluss geht von den Gerichten und Bußgeldstellen zum Zentralregister. Von dort holen sich die FSSt die Informationen
Was ist der Unterschied zwischen einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis und dem Neuerwerb? Wo genau steht der Fachbegriff „Neuerwerb“? Oder ist das die Nummer mit der Cornflakes-Schachtel?
Kannst Du irgend etwas von deinem Gefasel hier belegen?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 9. Juli 2018 um 21:24:08 Uhr:
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 9. Juli 2018 um 20:30:27 Uhr:
Auflagen wie eine psychologische Untersuchung vor Neuerteilung des Führerscheins können genau so gut wie Berufsverbote oder Sicherheitsverwahrungen zum Schutze der Allgemeinheit von Gerichten verhängt werden.
Dann kannst Du mir ja sicher ein Gesetz nennen, in dem steht, dass Gerichte eine MPu anordnen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 9. Juli 2018 um 21:24:08 Uhr:
Zitat:
Richter haben in D dahingehend einen grossen Spielraum und es gibt nicht nur Freiheitsstrafen oder Geldstrafen.
Die MPU als Strafe. Interessantes Konzept, was aber nur belegt, dass Du keinerlei Idee hast, wozu eine MPU eigentlich dient. Denn eine Quelle für solchen Schmarrn wirst Du nicht finden.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 9. Juli 2018 um 21:24:08 Uhr:
Zitat:
Dies wird aber selten genutzt, da es zusätzliche Ansatzpunkte für eine Revision ergeben kann.
Ja, kommt nämlich nur in Deiner Fantasie vor
Zitat:
@Kai R. schrieb am 9. Juli 2018 um 21:24:08 Uhr:
Zitat:
Ich kenne den Fall sehr gut
Mag ja sein, aber im Gesetz steht, dass solche Fahrten erst nach 10 (15) Jahren verjähren. Und solange sind die Dinge in Flensburg gespeichert
Zitat:
@Kai R. schrieb am 9. Juli 2018 um 21:24:08 Uhr:
Zitat:
Genau so verhält es sich mit den Informationen, die dem Zentralregister in Flensburg zugehen.
Flensburg kann von der Führerscheinstelle informiert werden, es muss aber nicht zwingend geschehen.
Die FSSt arbeitet mit den Informationen aus Flensburg, nicht umgekehrt. Der Informationsfluss geht von den Gerichten und Bußgeldstellen zum Zentralregister. Von dort holen sich die FSSt die InformationenWas ist der Unterschied zwischen einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis und dem Neuerwerb? Wo genau steht der Fachbegriff „Neuerwerb“? Oder ist das die Nummer mit der Cornflakes-Schachtel?
Kannst Du irgend etwas von deinem Gefasel hier belegen?
Na ja - ich hab ja nicht erwartet das Du das Herumtrollen aufgibst.
Ok dann werde ich einfach mal Deine Argumentationsweise imitieren ...
Nenne mir ein Gesetz worin steht das ein Richter keine MPU zur Auflage machen kann.
Das mit der Anordnung und der Auflage wirst Du wohl nie kapieren.
Weiter schreibst Du von MPU als Strafe was mir zeigt das Du eine erhebliche Leseschwäche hast.
Geschrieben hatte ich vom Schutze der Allgemeinheit und nicht von Strafe.
Was genau in Flensburg gespeichert ist scheinst Du ja genau zu wissen - dabei hatte ich ja schon geschrieben das Flensburg nur das speichern kann - was mitgeteilt wird.
Den Unterschied zwischen Neuerwerb und Neuerteilung eines Führerscheins kennst Du nicht.
Hab ich mir schon gedacht - Deine Kenntnisse beschränken sich anscheinend ja auf Google Suchen
Kleiner Tip - Erwerben ist aktiv und Erteilt bekommen passiv.
Mit etwas nachdenken kommst Du vielleicht zum richtigen Ergebnis.
Das beste ist aber -- ich zitiere :
Die FSSt arbeitet mit den Informationen aus Flensburg, nicht umgekehrt. Der Informationsfluss geht von den Gerichten und Bußgeldstellen zum Zentralregister. Von dort holen sich die FSSt die Informationen
Das ist so etwas von Falsch .... Warum sollte ein Gericht nach Flensburg eine Meldung machen wenn die Fahrerlaubnisbehörde ja schon durch ein Urteil oder einen Strafbefehl davon in Kenntnis gesetzt wird das diese Behörde als Executive den Führerschein einziehen soll.
Das reicht dem Gericht weil Flensburg ebenso wie die Führerscheinstelle und die Bussgeldstelle ja auch Teile der Executive sind und sich gegenseitig informieren.
Manchmal funktioniert das eben nicht so wie geplant.
Das zeigt mir das Du keine Ahnung davon hast was die Führerscheinstelle eigentlich macht.
Genau genommen heisst es übrigens Fahrerlaubnisbehörde.
Hast Du inzwischen wenigstens einmal den Unterschied zwischen Judikative und Executive gegoogelt ?
Was das jetzt mit einer Cornflakes Schachtel zu tun hat ??
Wahrscheinlich genau so viel wie Deine Meinung mit der Realität.
Witzbold. Wie soll denn im Gesetz stehen, dass ein Gericht keine MPU anordnen darf? Gerichte entscheiden auf der Basis von Gesetzen. Sie dürfen das, was im Gesetz steht. Oder willst Du wirklich sagen, dass Gerichte alles anordnen dürfen, was nicht verboten ist?
Ich hatte Dich gebeten, mal zu erklären, was Du unter Neuerwerb des Führerscheins verstehst. Antwort: Polemik. Dabei muss es ja irgendwo stehen, wenn das ein Fachbegriff ist. Ich wüsste nicht, wo man in D einen Führerschein erwerben könnte, wenn er also nicht in Cornflakes-Schachteln verkauft wird.
Zitat:
wenn die Fahrerlaubnisbehörde ja schon durch ein Urteil oder einen Strafbefehl davon in Kenntnis gesetzt wird das diese Behörde als Executive den Führerschein einziehen soll.
Wird die Fahrerlaubnis durch Gerichtsurteil oder Strafbefehl entzogen, ist die FEB damit gar nicht befasst. Das wird vom Gericht nach Flensburg gemeldet und dort eingetragen.
Und es heisst bitte schön immer noch: Ex·e·ku·ti·ve
Woher soll der Kai denn wissen was er googeln soll, wenn Du ihm Falsche Vorgaben machst.... tztztz
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 9. Juli 2018 um 22:53:24 Uhr:
Na ja - ich hab ja nicht erwartet das Du das Herumtrollen aufgibst.
Ok dann werde ich einfach mal Deine Argumentationsweise imitieren ...
Es nützt jetzt gar nichts, wenn du versuchst, mit einem scharfen Ton eine gewisse Überlegenheit vorzutäuschen. Du irrst dich in mehreren Punkten. Die MPU wird ausschließlich von der Führerscheinstelle angeordnet, nicht vom Gericht. Diese Anordnung kann man verwaltungsgerichtlich überprüfen lassen. Aber ein Strafgericht wird (z.B. nach einer Trunkenheitsfahrt) nie eine MPU anordnen, weil das gar nicht seine Aufgabe ist. Da nützt auch deine Unterscheidung zwischen Anordnung und Auflage nichts.
Der Begriff "Neuerteilung einer Fahrerlaubnis" ist dir nicht richtig bekannt. Darunter versteht man alle Fälle, in denen jemand früher schon mal eine Fahrerlaubnis besessen hatte und jetzt wieder die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragt - unabhängig davon, ob derjenige die Prüfungen erneut ablegen muss oder nicht. Umgangssprachlich nennt man das auch Wiedererteilung, aber der amtliche Begriff ist Neuerteilung.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 9. Juli 2018 um 22:59:09 Uhr:
Witzbold. Wie soll denn im Gesetz stehen, dass ein Gericht keine MPU anordnen darf? Gerichte entscheiden auf der Basis von Gesetzen. Sie dürfen das, was im Gesetz steht. Oder willst Du wirklich sagen, dass Gerichte alles anordnen dürfen, was nicht verboten ist?Ich hatte Dich gebeten, mal zu erklären, was Du unter Neuerwerb des Führerscheins verstehst. Antwort: Polemik. Dabei muss es ja irgendwo stehen, wenn das ein Fachbegriff ist. Ich wüsste nicht, wo man in D einen Führerschein erwerben könnte, wenn er also nicht in Cornflakes-Schachteln verkauft wird.
Mir ist klar das so etwas nicht im Gesetzt steht. Es war ja auch eine Spiegelung Deiner Aufforderung ich solle ein Gesetz nennen in dem die Anordnung einer MPU steht.
Ich habe das schon mehrmals erklärt das die Anordnung eines Psycholgischen Eignungstests dem Schutze der Allgemeinheit dient und keine Bestrafung ist.
Erwerb eines Führerscheins geschieht aktiv durch Beibringen von Sehtest Erste Hilfe Kurs Fahrstunden und Prüfung. Die Erteilung geschieht durch die Fahrerlaubnisbehörde nach Prüfung der Voraussetzungen.
Voraussetzung kann aber auch eine zeitliche Sperre sein bei dem keine aktive Mitwirkung des Fahrers notwendig ist.
Jetzt begriffen ?
Du schreibst, Gerichte dürften eine MPU anordnen. Wo steht das, Deiner Meinung nach? Nicht rumlabern, wenn sie das dürften, müsste es eine Rechtsgrundlage geben.
Man erwirbt auch keinen Führerschein. Man beantragt die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Der FS ist nur das Dokument.
Zitat:
Voraussetzung kann aber auch eine zeitliche Sperre sein bei dem keine aktive Mitwirkung des Fahrers notwendig ist.
Wie geht das denn?
Geht es auch ohne die ätzenden Vollzitate?
Zitat:
@Florian333 schrieb am 9. Juli 2018 um 23:08:32 Uhr:
...... Die MPU wird ausschließlich von der Führerscheinstelle angeordnet, nicht vom Gericht. Diese Anordnung kann man verwaltungsgerichtlich überprüfen lassen. Aber ein Strafgericht wird (z.B. nach einer Trunkenheitsfahrt) nie eine MPU anordnen, weil das gar nicht seine Aufgabe ist. Da nützt auch deine Unterscheidung zwischen Anordnung und Auflage nichts.Der Begriff "Neuerteilung einer Fahrerlaubnis" ist dir nicht richtig bekannt. Darunter versteht man alle Fälle, in denen jemand früher schon mal eine Fahrerlaubnis besessen hatte und jetzt wieder die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragt - unabhängig davon, ob derjenige die Prüfungen erneut ablegen muss oder nicht. Umgangssprachlich nennt man das auch Wiedererteilung, aber der amtliche Begriff ist Neuerteilung.
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet als Executive die MPU an. So weit richtig.
Allerdings macht das der dortige Verwaltungssachbearbeiter nicht - indem er würfelt, sondern es gibt eine Auflage durch das Gericht oder durch einen Strafbefehl.
Oder es wird gegen einen Bussgeldbescheid kein Einspruch eingelegt und somit das Fahrverbot akzeptiert und daraufhin wird die Fahrerlaubnisbehörde als Verwaltung tätig.
Von Neuerteilung hatte ich nicht geschrieben sondern von Erteilung und Erwerb.
Mir den Begriff als nicht bekannt zu unterstellen ist Deine Art Dein Nichtverstehen zu artikulieren?
Sachlich zu diskutieren ist nicht Dein Ding ?
Den Unterschied hab ich aber vor ein paar Minuten schon erklärt.
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 9. Juli 2018 um 23:46:48 Uhr:
Allerdings macht das der dortige Verwaltungssachbearbeiter nicht - indem er würfelt, sondern es gibt eine Auflage durch das Gericht oder durch einen Strafbefehl.
Das ist inhaltlich einfach falsch. Es bedarf für die Anordnung einer MPU keiner gerichtlichen "Auflage". Die Führerscheinstelle entscheidet es eigenständig auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften, beispielsweise aufgrund §§ 11 und 13 FeV.
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 9. Juli 2018 um 23:46:48 Uhr:
Sachlich zu diskutieren ist nicht Dein Ding ?
Der Witz ist gut ...
Zitat:
@Kai R. schrieb am 9. Juli 2018 um 23:35:22 Uhr:
Du schreibst, Gerichte dürften eine MPU anordnen. Wo steht das, Deiner Meinung nach? Nicht rumlabern, wenn sie das dürften, müsste es eine Rechtsgrundlage geben.Man erwirbt auch keinen Führerschein. Man beantragt die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Der FS ist nur das Dokument.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 9. Juli 2018 um 23:35:22 Uhr:
Zitat:
Voraussetzung kann aber auch eine zeitliche Sperre sein bei dem keine aktive Mitwirkung des Fahrers notwendig ist.
Wie geht das denn?Geht es auch ohne die ätzenden Vollzitate?
Besser Vollzitate als manipulierende Kürzungen .....
Die Rechtsgrundlage für den psychologischen Eignungstest ist der Schutz der Allgemeinheit.
Das hab ich doch schon mehrmals geschrieben. Trotzdem fragst Du immer wieder.
Wie es geht das ein Führerschein nach Ablauf der Sperre ohne aktives Mitwirken des Fahrers wiedererteilt wird ?
Was für eine Frage ? Kommst Du da nicht von Alleine drauf ?
Ok ich helfe Dir noch ein letztes Mal.
Die Verwaltung schickt den mit der Post.