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Führerschein-Klasse A1 ab 2013 in B enthalten, nur nicht in Deutschland - umgehen?

Themenstarteram 3. August 2011 um 5:40

Moin,

Vllt. haben ja einige schon die EU-Richtlinie mit bekommen, die 2013 die Führerscheine etwas reformiert. Der Abeschränkt entfällt ja und wird durch A2 ersetzt. M soll man ab 15 machen können und laut Richtlinie soll die Klasse B den A1 (125er) enthalten.

Das würde mich ja jucken, ne 125er zu fahren. Leider setzt unsere Bananenrepublik genau das nicht um!

Jetzt hab ich überlegt: Andere Länder setzen die Richtlinie víelleicht komplett um. Was wäre, wenn ich mein Führerschein verliere und in einem anderen Land einen neuen beantrage. Die würden mir ja die A1 dann mit drauf schreiben.

Ist ne ernsthafte Überlegung...

Beste Antwort im Thema
am 5. Oktober 2011 um 6:09

@Tobias

Wo/Wie hast du dir eigentlich diese extremen Komplexe eingehandelt?

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am 4. August 2011 um 7:14

Zitat:

Original geschrieben von EierFanta©

Die Versicherungsprämie ging nach der Entrosselung sogar runter wenn ich mich recht erinnere.

ja das is normal

weil 80 km/h darf ein 16 Jähriger fahren

für mehr muss er 18 sein

ist aber heute noch gang und gebe bei so gut wie jedem 125ccm Roller der um die 12 PS hat

Für den A1 dürfen die 125er ja auch max 11kw haben,was rund 15 PS sind.

Das eine Drossel egal welcher Art nicht unbedingt Vorteilhaft ist liegt auf der Hand. Aber bei Rollern dürften die meisten 125er bei den U18 gedrosselt sein da ohne Drossel eh nicht viel mehr geht. Die Teile sind zwar in der Geschwindigkeit gedrosselt aber von der Leistung her ist der Markt so groß das es lohnt die Kisten gleich auf 11kw zu entwickeln und wenn die ab Werk diese Leistung haben ist ein Tuning aufwendiger und teurer als es die Kids wollen,zumindest die Masse.

Das die 125er ohne limitierung für U18 in der Versicherung deutlich billiger sind hat seinen Grund in den Unfallkosten. Die werden für die Kids sogar noch von uns Allen subentioniert.

 

@turbocivic

 

Eine Erweiterung der Fahrerlaubnis setzt einen Wechsel des Lebensmittelpunkts ins entsprechende land vorraus. Einfach so mal im Ausland eine Fahrerlaubnis zu erwerben geht nicht mehr. Das Wohnsitzprinzip wurde erst kürzlich vom Europäischen Gerichtshof bestätigt. Und wer hat schon 185 Tage Urlaub um einen Führerschein zu erwerben?

 

am 4. August 2011 um 10:59

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664

Klgscheißmodus an:

die alten 50er Leichtkrafträder hatten keine Geschwindigkeitsbegrenzung, eine Zündapp KS 50 ging Tacho lockere 130km/h, was nach Autotacho so ca. 115 km/h waren.

Klugscheißmodus Ende

Gruß Frank

Klugscheissmodus an:

Leichtkrafträder mit einer bbh von mehr als 80 km/h dürfen nur von Inhabern der entsprechenden FE geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

§ 76 Nr. 6 FEV Als Leichtkrafträder gelten auch Krafträder < 50 ccm Hubraum, bbh > 40 km/h. Wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind. (Bsp Zündap KS50)

Vorsicht: Oberklugscheissermodus

bis zum 01.04.1980 galt für die damaligern KKR lediglich eine Begrenzung auf 50 ccm. Weitere Beschränkungen gab es nicht. Fahrbar waren die KKR mit den Klassen IV (16 Jahre) und natürlich III.

Danach wurde der Begriff KKR für die damaligen Mokicks übernommen und die LKR waren geboren. Diese waren auf 80 ccm und 80 km/h begrenzt... und führten aufgrund verfehlter Marktpolitik zur Insolvenz nahezu aller deutschen Hersteller (Kreidler, Zündapp, Meico pp).

Dann folgten die ganzen Pervertierungen des Fahrerlaubnisrechts. Rein in die Kartoffeln und wieder raus.

Mal durfte man mit dem 3er dann 125er fahren, dann wieder nicht. Mal war bei 80 Ende, dann wieder nicht. Alles immer in Abhängigkeit von der ersten Zuteilung einer jeden FE.

Wunderbar nachzulesen im WiKi.

Ende des geschichtlichen Exkurs

 

am 4. August 2011 um 11:42

Zu der Zeit war ich noch ein feuchter Gedanke, da halt ich mich bei der geschichtlichen Entwicklung zurück :)

Dem Traum vom Cruisen mit der 125er Maschine muss ich leider einen kleinen Dämpfer verpassen. In der Regel ist bei 110 km/h Schluss mit lustig, bei dem Tempo bekommt man Ohrenschmerzen von den Drehzahlen und trotzdem hat man das Gefühl, allen anderen VT im Wege herumzustehen. Beim echten Cruisen mit 80 km/h, worin der eigentliche Spaßfaktor begründet ist, wird man ständig überholt. Die Fahrt auf der BAB wird zum Horrortrip - die rechte Spur ist deine Heimat und überholen nur bei wenig Verkehr angeraten.

Das sind meine Erfahrungen aus 2 Jahren mit einem 125er Roller.

am 4. August 2011 um 12:20

Ein richtiges Motorrad, auch wenn's nur 125ccm hat, klingt allerdings auch bei 12.000 Umdrehungen angenehm und mit einem entsprechenden Fahrwerk (im Gegensatz zum Roller) sind auch Autobahn-Etappen kein Horror-Trip, sondern mit etwas Umsicht ganz problemlos (wenn auch langweilig).

Themenstarteram 6. August 2011 um 18:05

Ich hab jetzt einfach mal ne Petition eingereicht die Richtlinie umzusetzen...

Kann ich die mal sehen? Mich würde deine Argumentation interessieren.

 

Denn die Richtlinie besagt:

Zitat:

3. Die Mitgliedstaaten können für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet folgende Äquivalenzen festlegen:

a. dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW fallen unter den Führerschein der Klasse B, sofern der Inhaber dieses Führerscheins mindestens das 21. Lebensjahr vollendet hat;

b. Krafträder der Klasse A1 fallen unter den Führerschein der Klasse B.

Da dieser Absatz nur im jeweiligen Hoheitsgebiet gilt, geben die Mitgliedstaaten auf dem Führerschein nicht an, dass der Inhaber zum Führen dieser Fahrzeuge berechtigt ist.

Damit ist 1. klar, Deutschland darf das umsetzen wie es will.

Und 2. ein Umtausch bringt absolut nix, da man im Ausland auch nur B bekommt, damit zwar A1 fahren darf, aber nur in diesem Land und bei Rücktausch auch wieder nur B bekommt.

Soweit klar?

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664

Klgscheißmodus an:

die alten 50er Leichtkrafträder hatten keine Geschwindigkeitsbegrenzung, eine Zündapp KS 50 ging Tacho lockere 130km/h, was nach Autotacho so ca. 115 km/h waren.

Klugscheißmodus Ende

Gruß Frank

@Frank,

welche Zündapp KS50 meinst Du damit? Ganz sichernicht die mit 6,25 PS.

Falls ja, dann halte ich Deine Angabe 130 km/h nicht nur für ein Gerücht, diese ist dann faktisch unrichtig. Ohne Änderungen nach Tacho 100 km/h war das äußerste der Gefühle, die bHg des so genannten Kleinkraftrads war auf 85 km/h begrenzt. Selbst die "tuningbegehrten" 2 Räder mit Brett, Kreidler Florett, waren ohne Änderungen nicht schneller.

Gruß

Achim H.

Du hast recht,

ich muss mich da korrigieren. Ich hab da zwei Mopeds von alten Kumpels verwechselt und habe eigentlich die Hercules Ultra RS 50 gemeint. Die war seinerzeit mit 8,5 Ps bei 9100 Touren unterwegs und war von Haus aus mit der sehr genauen Angabe einer Höchstgeschwindigkeit von über 90km/h angegeben.

Weiter oben hat einer geschrieben das die FeV heute nicht mehr als 80km/h hergibt. Vollkommen richtig aber damals nicht von Belang.

Gruß Frank

am 6. August 2011 um 22:03

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664

Du hast recht,

ich muss mich da korrigieren. Ich hab da zwei Mopeds von alten Kumpels verwechselt und habe eigentlich die Hercules Ultra RS 50 gemeint. Die war seinerzeit mit 8,5 Ps bei 9100 Touren unterwegs und war von Haus aus mit der sehr genauen Angabe einer Höchstgeschwindigkeit von über 90km/h angegeben.

Weiter oben hat einer geschrieben das die FeV heute nicht mehr als 80km/h hergibt. Vollkommen richtig aber damals nicht von Belang.

Gruß Frank

Hallo Frank,

ich hätte jetzt ehrlich geschrieben mit deutl. Widerstand von Dir gerechnet.... aber Du hast den Fehler ja selber bemerkt. Selbst die Zündapp KS175 mit 17PS war mit gerade einmal knapp über 120 km/h angegeben und hatte merklich Schwierigkeiten, 140 nach Tacho zu erreichen.

Bzgl. der 80 km/h Begrenzung hatte ich Hardcoreaudi schon eine kleine geschichtliche Nachhilfe gegeben: guckst Du

Es ist ja nicht gerade gestern gewesen und den meisten ganz einfach entfallen.

Viele Grüße und ein schönes WE

Achim H.

Themenstarteram 7. August 2011 um 14:00

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Kann ich die mal sehen? Mich würde deine Argumentation interessieren.

 

Denn die Richtlinie besagt:

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Zitat:

3. Die Mitgliedstaaten können für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet folgende Äquivalenzen festlegen:

a. dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW fallen unter den Führerschein der Klasse B, sofern der Inhaber dieses Führerscheins mindestens das 21. Lebensjahr vollendet hat;

b. Krafträder der Klasse A1 fallen unter den Führerschein der Klasse B.

Da dieser Absatz nur im jeweiligen Hoheitsgebiet gilt, geben die Mitgliedstaaten auf dem Führerschein nicht an, dass der Inhaber zum Führen dieser Fahrzeuge berechtigt ist.

Damit ist 1. klar, Deutschland darf das umsetzen wie es will.

Und 2. ein Umtausch bringt absolut nix, da man im Ausland auch nur B bekommt, damit zwar A1 fahren darf, aber nur in diesem Land und bei Rücktausch auch wieder nur B bekommt.

Soweit klar?

Was sollte daran unklar sein? Hab ich was anderes behauptet?? Nein, nirgends. Also kannst dein Zeigefinger wieder runter nehmen.

Wenn die Petition freigegeben ist, werde ich diese hier posten.

Und zum Umtausch: Bei passat35i.de hat einer die Erfahrung andersrum gemacht. Ihm wurde nach Verlust in Frankreich der A1 mit drauf geschrieben und dieser wurde in D nach Umzug auch akzeptiert und der A1 auch auf seinem deutschen Führerschein geschrieben. Also is nich mit "nur B bekommen" ;)

Blöde Frage: wenn das so umgesetzt wird, darf ich dann als Deutscher in dem entsprechenden anderen Land mit Führerscheinklasse B dann auch Fahrzeuge für A1 fahren?

Also mit Auto + Hänger an die Grenze zu Österreich, und in Österreich eine Tour mit der 125er fahren?

ganz ruhig, will doch nur helfen.

So wie du geschrieben hattest dachte ich du weißt nicht, daß Deutschland grundsätzlich natürlich die Richtlinie umsetzt.

Die Petition muß das berücksichtigen. Ich hab schon Petitionen gesehen die an solchen Formalitäten gescheitert sind.

 

Frankreich:

Soweit weiß braucht man momentan in Frankreich zumindest ein paar Stunden und/oder eine kleine Prüfung um A1 fahren zu können.

Sobald die Richtlinie umgesetzt ist wird A1 (falls sie den optionalen Teil der Richtlinie zusätzlich umsetzen) nirgends mehr stehen.

 

@yo-chi:

interessante Frage. Muß ich mich mal schlau machen.

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Blöde Frage: wenn das so umgesetzt wird, darf ich dann als Deutscher in dem entsprechenden anderen Land mit Führerscheinklasse B dann auch Fahrzeuge für A1 fahren?

 

Also mit Auto + Hänger an die Grenze zu Österreich, und in Österreich eine Tour mit der 125er fahren?

So einfach geht das auch in Austria nicht. Da muß man auch erst den B einige Jahre haben und dann ein paar Fahrstunden nachweisen. Ob eine Prüfung nötig ist entzieht sich meiner Kenntnis.

 

Aber auf jeden Fall bekommt man den A1 in anderen Ländern auch nicht nachgeschmissen nur weil man den B hat.

 

Aber warum macht man nicht den A wenn man Motorrad fahren will? Damit entfällt auch die 11KW-Grenze bei 125ern und man kann auch mal mit richtigen Motorrädern fahren wenn man möchte.

Ah danke, dann ist es auch in Österreich nicht so einfach - momentan. Ich sag ja, auch in Frankreich ist es nicht ohne irgendwas zu machen - momentan.

 

Aber mit der neuen Richtlinie (siehe Zitat) könnte ein Land theoretisch sagen. B = A1.

Und genau das möchte Qonkel mit der Petition.

 

Die Möglichkeit mit dem reinen Umtausch und Rücktausch würde aber kaum funktionieren. Momentan eben wegen den Erfordernissen in Frankreich und Österreich und später da A1 nicht eingetragen wird von diesem Land.

 

Und yo-Chis Frage ist auch interessant.

Sollte ein Land wirklich B = A1 ohne jegliche Prüfung sagen, gilt das nur für Inländer oder auch für Ausländer deren B ja nicht von diesem Land erteilt wurde?

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