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Führerschein-Klasse A1 ab 2013 in B enthalten, nur nicht in Deutschland - umgehen?

Themenstarteram 3. August 2011 um 5:40

Moin,

Vllt. haben ja einige schon die EU-Richtlinie mit bekommen, die 2013 die Führerscheine etwas reformiert. Der Abeschränkt entfällt ja und wird durch A2 ersetzt. M soll man ab 15 machen können und laut Richtlinie soll die Klasse B den A1 (125er) enthalten.

Das würde mich ja jucken, ne 125er zu fahren. Leider setzt unsere Bananenrepublik genau das nicht um!

Jetzt hab ich überlegt: Andere Länder setzen die Richtlinie víelleicht komplett um. Was wäre, wenn ich mein Führerschein verliere und in einem anderen Land einen neuen beantrage. Die würden mir ja die A1 dann mit drauf schreiben.

Ist ne ernsthafte Überlegung...

Beste Antwort im Thema
am 5. Oktober 2011 um 6:09

@Tobias

Wo/Wie hast du dir eigentlich diese extremen Komplexe eingehandelt?

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am 3. August 2011 um 5:57

Wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gehen. Du wirst den "verlorenen" Schein an Deinem Wohnort neu ausstellen lassen müssen.

am 3. August 2011 um 7:06

Diesel Regel:

Du hast den Auto-Lappen vor xx.xx.xxxx gemacht, du darfst 125er fahren gibts ja jetzt schon ein paar Jahre.

Da dort aber ein fest Datum genannt ist, wäre es theoretisch sinnvoll dieses Datum ANZUPASSEN!

Die jungen Leute werden älter (und reifer) und man sollte ihnen auch die Chance geben.

Sonst macht das feste Datum ja keinen Sinn.

Man hätte zB. gleich sagen sollen:

Wer den Autoführerschein min. 10 Jahre hat und wer über 30 Jahre alt ist.

am 3. August 2011 um 7:54

Zitat:

Original geschrieben von runnerbaba

Diesel Regel:

Du hast den Auto-Lappen vor xx.xx.xxxx gemacht, du darfst 125er fahren gibts ja jetzt schon ein paar Jahre.

Da dort aber ein fest Datum genannt ist, wäre es theoretisch sinnvoll dieses Datum ANZUPASSEN!

Die jungen Leute werden älter (und reifer) und man sollte ihnen auch die Chance geben.

Sonst macht das feste Datum ja keinen Sinn.

Man hätte zB. gleich sagen sollen:

Wer den Autoführerschein min. 10 Jahre hat und wer über 30 Jahre alt ist.

Vor dem 01.04.1980, ich selbst bin so auch in den Genuß des A1 gekommen. War eine Besitzstandsregelung, die Klasse 3 hat bis zu diesem Datum die Klasse 4 beinhaltet, die für Kleinkrafträder bis 50ccm und eine Höchstgeschwindigkeit bis zu 80km/h vorgesehen war.

Ab dem 01.04.1980 wurden die 50er damals durch sogenannte 80er abgelöst, war eine versicherungstechnische Geschichte glaube ich. Aus diesem Grund wurde dann die Hubraumbegrenzung für die damalige Klasse 4 auf 125ccm erhöht, und die zugelassene Geschwindigkeit bis 18 Jahre auf 80 km/h beibehalten. Wenn man das 18. Lebensjahr vollendet hatte, durften die Kisten schneller laufen. Mein Vater hatte sogar noch einen uralten 3er, der durfte bis zu 250ccm Krafträder fahren glaube ich, obwohl er nie den Motorradführerschein gemacht hat.

Nur vor diesem Hintergrund, weil ich ja meinen 3er-Führerschein 1979 erworben habe, hab ich den A1, obwohl ich nie auf die Idee käme ein Leichtkraftrad zu fahren. Bisher war es so, dass bei bestehendem Recht die Regelungen der Fahrerlaubnis erweitert wurden, nie bei nachträglichen Änderungen.

Ich gebe zu, sinnvoll sind diese Besitzstandsregelungen nicht. :rolleyes: ;) Bevor ich mich auf eine 125er setzen würde, würde ich in jedem Fall ein/zwei Fahrstunden nehmen, ich hab zwar die Fahrerlaubnis aber keine Erfahrung mit Zweirädern.

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel

M soll man ab 15 machen können und laut Richtlinie soll die Klasse B den A1 (125er) enthalten.

Beides nicht vorgesehen.

 

Zitat:

Jetzt hab ich überlegt: Andere Länder setzen die Richtlinie víelleicht komplett um.

Die Richtlinie lässt auch noch ganz andere gemeinheiten zu bei denen man froh sein muß das sie Deutschland nicht umsetzt.

 

Zitat:

Was wäre, wenn ich mein Führerschein verliere

Dumme Idee

http://dejure.org/gesetze/StGB/156.html

 

 

Zitat:

und in einem anderen Land einen neuen beantrage.

Wenn du tatsächlich deinen Lebensmittelpunkt in das betreffende Land verlegst kann das klappen. Aber hst du mindestens 185 Tage Urlaub? Wenn diese Bedingung nicht erfüllt wurde muß der Schein in Deutschland nicht anerkannt werden. Ausserdem musst du im ausstellenden Land deinen Wohnsitz haben damit die überhaupt zuständig sind.

Noch eine Kröte :D. Laut EU - Recht kann man keine Fahrerlaubnis erwerben wenn man schon eine hat,die verlorene Karte bedeutet dann leider das man ja trotzdem eine gültige Fahrerlaubnis hat und keine Neue erwerben kann.

Davon abgesehen muß Deutschland dir den A1 nicht eintragen wenn man ihn in einem anderen Land dazubekommt,wobei das oft auch noch an diversen Bestimmungen hängt.

 

Wenn du dir trotzdem auf irgenwelchen krummen Wegen den A1 besorgst den dir unser Staat garantiert nicht anerkennen will mach dich auf einen längere Zeit ohne Fahrerlaubnis plus saftige Geldstrafe gefasst. Für das Geld machst du leichter ganz hochoffiziell den A und kannst dann auch größere Motorräder fahren. Denn irgendwann wird dir die 125er nicht mehr reichen.

 

Davon mal abgesehen,eine 125er ist was Anderes als eine 49cm³ Zwiebacksäge mit der schon genügend Zweiradungeübte auf die Schnauze fielen.

Zitat:

Original geschrieben von EierFanta©

 

Vor dem 01.04.1980, ich selbst bin so auch in den Genuß des A1 gekommen. War eine Besitzstandsregelung, die Klasse 3 hat bis zu diesem Datum die Klasse 4 beinhaltet, die für Kleinkrafträder bis 50ccm und eine Höchstgeschwindigkeit bis zu 80km/h vorgesehen war.

Klgscheißmodus an:

die alten 50er Leichtkrafträder hatten keine Geschwindigkeitsbegrenzung, eine Zündapp KS 50 ging Tacho lockere 130km/h, was nach Autotacho so ca. 115 km/h waren.

Klugscheißmodus Ende

Gruß Frank

 

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

 

Davon mal abgesehen,eine 125er ist was Anderes als eine 49cm³ Zwiebacksäge mit der schon genügend Zweiradungeübte auf die Schnauze fielen.

mit dem aufs Maul fallen geb ich dir recht,

und ja, eine heutige 125er ist was anderes,

genaugenommen etwas fürchterlich langweiliges gegenüber so ner schönen alten Zwiebacksäge. Mit denen konnte man problemlos auf der Autobahn einen LKW zersägen, mit einer Enduro ins Gelände oder Treppen hochfahren und viele ander Dinge, die mit einer 125er nicht gehen oder langweilig sind. Im Endeffekt einfach Spaß haben.

Gruß Frank

Unterschätz die 125er nicht. Da sind im Kern vollwertige Motorräder mit Fahrwerken von denen in den 80ern Fahrer großer Bikes nur träumen konnten.

Die Spassbremse von 80km/h fällt ja und wenn man mit den 11kw nicht klarkommt bleibt noch die Klasse A und ungedrosselte 125er.

;) Da dürfte der Spass bei 24PS durchaus vorhanden sein,wie auch das Feeling der alten Kleinkrafträder bei niedrigen Drehzahlen.:D

am 3. August 2011 um 21:01

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664

Klgscheißmodus an:

die alten 50er Leichtkrafträder hatten keine Geschwindigkeitsbegrenzung, eine Zündapp KS 50 ging Tacho lockere 130km/h, was nach Autotacho so ca. 115 km/h waren.

Klugscheißmodus Ende

Gruß Frank

@Frank,

welche Zündapp KS50 meinst Du damit? Ganz sichernicht die mit 6,25 PS.

Falls ja, dann halte ich Deine Angabe 130 km/h nicht nur für ein Gerücht, diese ist dann faktisch unrichtig. Ohne Änderungen nach Tacho 100 km/h war das äußerste der Gefühle, die bHg des so genannten Kleinkraftrads war auf 85 km/h begrenzt. Selbst die "tuningbegehrten" 2 Räder mit Brett, Kreidler Florett, waren ohne Änderungen nicht schneller.

Gruß

Achim H.

am 3. August 2011 um 21:12

lol wie wärs einfach mit Motorradschein machen und fertig :D

Wahnsinn da planen leute wegen einer Scheiss 125ccm die e nicht vom Fleck kommt ihren Schein woanders zu machen

ich würde selbst den 50ccm Schein einem Autofahrer wegnehmen

mit dem Autofahren hat absolut 0 mit 2 Radfahren zu tun (ausser das die Verkehrsregeln die gleichen sind)

und genauso gut können sie das auch

 

bei einem 2 Rad Schein lernt man den Belag der Straße besser einzuschätzen

selbst bei vorhandener Vorfahrt aufzupassen

Wind und Wetter mit einzurechnen

die ganzen Übungen in den Fahrstunden

Bin mehr als froh das das bei uns nicht umgesetzt wird

hätte keine Lust so einen Vogel der keinen Plan vom Krad fahren hat vom Baum wegkratzen zu müssen und noch erste Hilfe zu leisten

Er meint vermutlich die Abschiedsserien diverser Hersteller bei denen sie sich nochmals austobten und knapp 10PS rauskitzelten. Allerdings bleiben die Stückzahlen dieser Modelle in niedrigem Rahmen,bei den Japsen bekam man für das gleiche Geld vollwertige Motorräder.

am 3. August 2011 um 22:55

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664

Zitat:

Original geschrieben von EierFanta©

 

Vor dem 01.04.1980, ich selbst bin so auch in den Genuß des A1 gekommen. War eine Besitzstandsregelung, die Klasse 3 hat bis zu diesem Datum die Klasse 4 beinhaltet, die für Kleinkrafträder bis 50ccm und eine Höchstgeschwindigkeit bis zu 80km/h vorgesehen war.

Klgscheißmodus an:

die alten 50er Leichtkrafträder hatten keine Geschwindigkeitsbegrenzung, eine Zündapp KS 50 ging Tacho lockere 130km/h, was nach Autotacho so ca. 115 km/h waren.

Klugscheißmodus Ende

Gruß Frank

Klugscheissmodus an:

Leichtkrafträder mit einer bbh von mehr als 80 km/h dürfen nur von Inhabern der entsprechenden FE geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

§ 76 Nr. 6 FEV Als Leichtkrafträder gelten auch Krafträder < 50 ccm Hubraum, bbh > 40 km/h. Wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind. (Bsp Zündap KS50)

 

am 4. August 2011 um 1:02

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel

Jetzt hab ich überlegt: Andere Länder setzen die Richtlinie víelleicht komplett um. Was wäre, wenn ich mein Führerschein verliere und in einem anderen Land einen neuen beantrage. Die würden mir ja die A1 dann mit drauf schreiben.

Ist ne ernsthafte Überlegung...

hab' jetzt mal nicht alles gelesen (bin schliesslich im urlaub) aber eine reine ersatzausstellung (= deutsche fahrerlaubnis auf dem blank eines anderen staates) bringt da m.E. nichts. zu überlegen wäre, ob es nicht sinn machen würde, seine fahrerlaubnis (der kat. "b") im ausland (umgangssprachlich) zu "erweitern", also eine weitere fe-kategorie zu erwerben, bspw. e für b, e für c(1), c1 oder c.

es würde (eigentlich auch bei einer umschreibung (nicht ersatzausstellung) ohne einer erweiterung) eine fahrerlaubnis des jeweiligen staates erteilt werden und diese müsste dann - gesetzt den fall, dass dieser staat diese regelung auch umsetzt - auch die kat. a1 beinhalten.

am 4. August 2011 um 4:44

Gibt's überhaupt 125er, in denen die 80er Drossel drin ist? Also nicht nur auf dem Papier?

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664

und ja, eine heutige 125er ist was anderes,

genaugenommen etwas fürchterlich langweiliges gegenüber so ner schönen alten Zwiebacksäge. Mit denen konnte man problemlos auf der Autobahn einen LKW zersägen, mit einer Enduro ins Gelände oder Treppen hochfahren und viele ander Dinge, die mit einer 125er nicht gehen oder langweilig sind. Im Endeffekt einfach Spaß haben.

Wieso soll das mit modernen 125ern nicht gehen? Im Gegenteil, es geht eher noch besser.

am 4. August 2011 um 6:05

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Gibt's überhaupt 125er, in denen die 80er Drossel drin ist? Also nicht nur auf dem Papier?

Das gibts, bzw. das gab es. :)

Ich hatte 1998 mal einen Vespa Sfera 125er Motorroller, der war auf 80 km/h gedrosselt, weil der Erst- und Vorbesitzer noch keine 18 Jahre alt war. Das Ding ging lt. Tacho ca. 85-90 km/h.

Bin dann zu einem Piaggio-Händler und hab das Ding für rd. 180DM entdrosseln lassen und im Preis war auch die TÜV-Vorführung durch den Händler enthalten. Der Durchzug war nach der Entdrosselung merklich besser, und die VMax war danach ca. 10 km/h höher. TÜV-Vorführung (wegen der Entdrosselung) war übrigens im Preis mit drinn damals.

Die Versicherungsprämie ging nach der Entrosselung sogar runter wenn ich mich recht erinnere.

Hab das Ding nach knapp einem Jahr verkauft, weil ich damit fies gestürzt bin und mir Schlüsselbein und Arm gebrochen hatte, weil mir ein PKW die Vorfahrt genommen hatte. Seit dem setze ich mich auf keine Zweiräder mehr, war ohnehin damals eine Art "Spleen" und eine günstige Gelegenheit einen richtigen Roller - und kein Verkehrshindernis - fahren zu können. :)

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