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Führerschein Klasse 3 bis 12Tonnen

Themenstarteram 29. Januar 2015 um 19:08

Hallo liebe Forums Freunde!

Bin fast 52 Jahre und besitze den alten 3er Führerschein.Habe ihn vor Jahren in den

Scheckkarten Führerschein getauscht.Da steht drinne das die 12 tonnen nur bis

zum erreichen des 50 zigsten Geburtstag gültig ist. Meine Frage was muss ich tun

um die klasse 3 sprich die 12 tonnen Gesamtgewicht erhalten zu können.

Bei Tüv Nord habe ich gelesen Eine ärztliche Untersuchung und einen Sehtest.

Werde aber demnächst 52 gibt es da eine frist. Danke vorab. mfg.

Beste Antwort im Thema

Hallo seppi850,

meiner Ansicht nach hat die Führerscheinstelle bei der Umstellung auf das Kartenformat Mist gebaut, denn dir sollte die Fahrerlaubnis der Klasse C1E unbefristet erteilt werden. Nennt sich Besitzstandschutz. Lediglich der Teil, der über die 12 to. hinausgeht, sollte in der Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12000 kg, L ? 3) bis zur voll. des 50 Lebensjahres befristet sein.

Ich würde da mal auf der Führerscheinstelle nachbohren.

 

Gruß

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am 1. Februar 2015 um 12:48

Ich bin nach Lesen des Beitrages von Corsadiesel auf der Suche nach weiterführenden Infos (das wäre echt nett und günstig gewesen, wenn ich noch als 80-jähriger ungeprüft mit einem all-inclusive-Lkw durch die Gegend hätte fahren dürfen) auf eine umfangreiche Darstellung vom TÜV-Nord gestoßen.

"Recht" übersichtlich erläutert (klasse Wortspiel übrigens :) )

 

http://www.tuev-nord.de/.../eu-fuehrerscheinrecht-3149.htm

Habe gerade mal nach gesehen, unter Spalte 11. (gültig bis) ist kein Eintrag vorhanden.

In Spalte 12. (Beschränkungen/Zusatzangaben) steht bei C1 die Zahl 171 und bei L die Ziffern 174 + 175.

Was diese Ziffern bedeuten, siehe unten.

In Spalte 10 bei A1 ist ein *) vorhanden, was immer das Sternchen bedeuten soll.

Ansonsten sind die Klassen A1 - B - C1 - BE - C1E - M - L freigegeben.

 

Ausstellung der Karte war am 15.2.2001, da war ich noch keine 50 Jahre jung.

Edit.:

Kennziffer 171 =

Klasse C1, gültig auch für KFZ der Klasse D (Bus) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7,5to, jedoch ohne Fahrgäste.

Kennziffer 174 =

Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40km/h auch mit Einachsanhänger (wobei die Achsen < 1m als eine Achse gilt), sowie Kombination aus Zugmaschine und Anhänger von nicht mehr als 25km/h erlaubt ist.

Kennziffer 175 =

Klasse L, auch gültig zum Führen von KFZ mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25km/h und zum Führen von KFZ mit Ausnahme der zu Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden Fahrzeuge mit einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm *.

am 1. Februar 2015 um 18:58

Dann fehlt CE ?

Bei mir ist bei CE in Spalte 11 befristet bis Geburtstag und in Zeile 12 mit CE79 beschränkt.

Der "große" Dreier ist meines Wissens der durch CE79 eingeschränkte CE. Mußte extra beantragt werden?

Auch im Hinblick auf die Eingangsfrage zitiere ich mal aus dem TÜV-Bericht:

Zitat:

Was wird aus der Führerschein Klasse 3?

Wenn Sie Ihren alten Führerschein der Klasse 3 auf EU-Führerschein umstellen lassen, erhalten Sie neben der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger automatisch auch die Klassen C1 und C1E.

Damit dürfen Sie auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t und Züge bis 12 t fahren. Es gibt keine zeitliche Befristung. Auch regelmäßige Untersuchungen beim Arzt bleiben Ihnen erspart.

Zitat Ende

 

Von welchen Datum war der TÜV-Bericht ?

Galt wohl nur für die Leute, die noch keine 50 J waren und ihrem FS vor dem 01.04.1980 gemacht haben, oder ?

Seppi, ich habe nicht alles durchgelesen , aber was ich gelesen habe war fast alles nicht richtig .

Hier die genaue Übersicht nach nach der FeV §76 Nr. 9 -

Zitat :

Inhaber der Klasse 3 oder einer ihr entsprechnden Fahrerlaubnis , die bis zum 31.12.98 erteilt worden ist

brauchen sich , soweit sie keine in Klasse CE fallenden Fahrzeugkombinationen führen , keien ärztlichen Untersucheungen zu unterziehen . Bei einer Umstellung ihrer Fahrerlaubnis weden die Klassen C1 und C1E nicht befristet .

Du darfst also unbefristet Kraftwagen bis 7,5t zGew und Anhänger, Züge bis insgesamt 12000 kg fahren .

Solltest du Gebrauch von der Schlüsselzahl CE 79 (CE>12000kg L 3 A ) machen wollen, brauchst du sowohl eine ärztl. als auch augenärztliche Untersuchung.

Manche Straßenverkehrsämter sind sehr großzügig , deshalb versuch noch den FE , wenn du es für nötig hälst ,über die 5 Jahre zu verlängern .

Stell dich vor den Schreibtisch und frag direkt .

Giovanni.

am 3. Februar 2015 um 15:20

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 3. Februar 2015 um 13:26:44 Uhr:

Von welchen Datum war der TÜV-Bericht ?

Galt wohl nur für die Leute, die noch keine 50 J waren und ihrem FS vor dem 01.04.1980 gemacht haben, oder ?

TÜV-Bericht ist der von mir angeführte Link.

Meinen FS 1+3 habe ich als graue Ausführung Juni 1983 bekommen und wenige Tage nach Einführung des Kartenführerscheines tauschen lassen.

Komme geradewegs von der augenärztlichen Untersuchung. Klasse Teil übrigens, das was die dort machen.

80 Euro, aber da wird wirklich gescheit untersucht, Vom räumlichen Sehen über Farbenechtheit, Blendungsempfinden, Sehnervkontrolle bis zu Sehleistung. Ein oder zwei andere Sachen noch mit optischem Gerät.

Augeninnendruck hätte ich im Nachhinein noch gerne kontrolliert gehabt.

Ich bin begeistert, das sollte man nicht nur alle 5 Jahre machen und vor allem nicht erst mit 50.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 31. Januar 2015 um 15:53:35 Uhr:

Ich dachte, Führerschein Klasse Drei ging bis max. 7,5 t ?

Ja, zul.Ges.gew. des Zugfahrzeugs. Man kann aber noch einen einachsigen Anhänger mit 4,5t ranhängen. Oder bei der Umschreibungskonstellation CE79 einen mit 11t, den aber nur bis zum 50.Geburtstag.

Ab und zu habe ich mit meiner C1E/CE79 auch mal einen zweiachsigen Anhänger dran, ganz legal...

Berufskraftfahrer müssen ab 50 regelmäßig ohnehin zum Gesundheitscheck.

Mischko, das ist eindeutig falsch , wenn du den Klasse 3 hast umschreiben lassen , bekommst du B , Be , C1 , C1E und die -Anteile- aus CE bis 12000 kg als Besitzstandswahrung .

C1 Und C1E und der Anteil bis 12000Kg sind ohne Begrenzung bis die für alle FEs vorgesehene Umtauschfrist kommt. Da darfst du nicht dran rütteln, und wenn du es lesen willst , sieh in der FeV § 76 nach .

Wenn du von Schlüsselzahl 79 ausgehst , dann musst du bei dieser Größenordnung also über 12000 kg, die Gesundheitsprüfungen daf0r nach dem 50. Lebensjahr vorlegen.

Wenn du persönlich Schlz. 79 > 12000 L = 3 eingetragen hast, darfst du die natürlich auch nur bis zum 50.

fahren und nur bis 3 Achsen . Allerdings nur Anhänger mit einer durchgehenden Bremsanlage und wenn du einen

doppelachsigen Anhänger hast , muss der Achabstand ( Mitte Achse ) weniger als einen Meter betragen .

D.h. also , einen Anhänger mit zwei Achsen oder einer Doppelachse über 1m darfst du garnicht fahren .

Sonst fährst du ohne gültige FE .

Giovanni.

Wann du ohne Führerschein fährst, kann dir von der Polizei ohne entsprechende Software eh keiner mehr sagen. Es geht nur, in dem man alle Führerscheinklassen mit Daten und Schlüsselzahlen in den Computer eingibt und dann die entsprechend gefahrene Zugkombination mit allen Parametern und dann kann der Computer sagen, ob man das dürfte, oder nicht. Oder über einen Sachverständigen der sich mit Führerscheinrecht auskennt, aber ansonsten kann das wie gesagt kein Polizist auf der Straße mehr entscheiden.

Wichtig ist, das C1E = LKW bis 7,5 Tonnen nicht LKWs bis 11,75 oder 12 Tonnen.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 4. Februar 2015 um 15:20:15 Uhr:

Mischko, das ist eindeutig falsch , [...] D.h. also , einen Anhänger mit zwei Achsen oder einer Doppelachse über 1m darfst du garnicht fahren .

Sonst fährst du ohne gültige FE .

Giovanni.

Hallo Giovanni, ich wußte, Du würdest darauf anspringen.:p Über Doppelachse brauchen wir nicht diskutieren, ist klar. Meine Aussage bezog sich auf zweiachsige nicht zulassungspflichtige Anhänger mit Vmax 25km/h, die ich gelegentlich in der Vergangenheit nach bestem Wissen und Gewissen zog. Aber bei der Netzrecherche heute war ich noch mehr überrascht:

Fahrschule Schaffen Wir:

"[...] Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen! [...] Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs [...]"

... was ja bedeutet, daß man auch zulassungspflichtige Anhänger ziehen darf. Das war mir allerdings neu.

Fahrlehrerverband BW:

"[...] Mit Ihrem Führerschein Klasse 3 dürfen Sie nach wie vor die gleichen Fahrzeuge bzw. Züge fahren wie bisher.

[...] Mit diesen Klassen dürfen Sie alle Kraftwagen (außer Omnibusse) bis 7,5 Tonnen zul. Gesamtmasse fahren. Außerdem dürfen Sie jeden Anhänger, gleich wie viel Achsen er hat, mitnehmen, wenn die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 12 Tonnen nicht übersteigen. [...] Auf Antrag bekommen Sie außerdem noch die Klasse CE mit der Schlüsselnummer 79 (C1E > 12000, L =< 3) - (zur Liste der Schlüsselzahlen ...). Damit dürfen Sie auch Züge fahren, bei denen die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger größer als 12 Tonnen ist. Diese Züge dürfen aber nicht mehr als drei Achsen haben, [...]"

Nach meiner Erfahrung kennt aber kaum jemand diese Regelungen, nicht einmal manch Fuhrparkleiter. Aber genau diese unbekannte Regelung kann u.U. für einen Arbeitsplatz entscheidend sein.

Grüße von Mischko

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 4. Februar 2015 um 16:42:55 Uhr:

Wann du ohne Führerschein fährst, kann dir von der Polizei ohne entsprechende Software eh keiner mehr sagen.

Wieso das denn nicht? Sicher können sie das...

Zu spät. ;)

Aber korrekt wäre hier: C1 = LKW bis 7.5t und nicht C1E.

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