Führerschein Klasse 3 bis 12Tonnen
Hallo liebe Forums Freunde!
Bin fast 52 Jahre und besitze den alten 3er Führerschein.Habe ihn vor Jahren in den
Scheckkarten Führerschein getauscht.Da steht drinne das die 12 tonnen nur bis
zum erreichen des 50 zigsten Geburtstag gültig ist. Meine Frage was muss ich tun
um die klasse 3 sprich die 12 tonnen Gesamtgewicht erhalten zu können.
Bei Tüv Nord habe ich gelesen Eine ärztliche Untersuchung und einen Sehtest.
Werde aber demnächst 52 gibt es da eine frist. Danke vorab. mfg.
Beste Antwort im Thema
Hallo seppi850,
meiner Ansicht nach hat die Führerscheinstelle bei der Umstellung auf das Kartenformat Mist gebaut, denn dir sollte die Fahrerlaubnis der Klasse C1E unbefristet erteilt werden. Nennt sich Besitzstandschutz. Lediglich der Teil, der über die 12 to. hinausgeht, sollte in der Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12000 kg, L ? 3) bis zur voll. des 50 Lebensjahres befristet sein.
Ich würde da mal auf der Führerscheinstelle nachbohren.
Gruß
36 Antworten
Hi,
bei mir steht (F-Inhaber seit 1982)
C1 zusätzlich noch 171
CE, pos 11, eine Ende Datum, dafür dann in 12, CE 79 (CE>12000kg L =>3 )
Ist doch o.k., ergo 7.5 T und 12 t mit Anhänger
Warum hast Du Dir den CE79 nicht verlängert?
Nur zur allg. Info für Richtwerte der Kosten und Bestandteile für Su-fu-Anwender:
Meine Kosten für die Verlängerung des "alten Dreiers mit bis zu 7,5+11=18,5 to zulGg" CE79 bei Wegfall der weiterbildungsmodulbehafteten Schlüsselzahl 95, die zum gewerblichen Verkehr berechtigte, die ich aber im Bauhauptgewerbe wegen der "Handwerkerregelung" nicht benötige:
- Hausärztliche Untersuchung 22,50 Euro (Einzelne Bereiche aus zeitnah vorangegangener Vorsorge wurden übernommen, normalerweise teurer)
- Augenärztliche Untersuchung 80 Euro (ggf praxenabhängige Unterschiede / u. U. Anrechnung Voruntersuchung für Brillenträger)
- Legitimation / Bestätigung meiner Antragsdaten beim Einwohnermeldeamt 5 Euro
- Kosten Landratsamt 37,50 Euro (je nach LRA unterschiedlich)
- Paßbilder biom. 16 Euro (4 stück, eines wird benötigt, habe ich als Kosten aber trotzdem voll erfaßt)
Ergibt Gesamtkosten: 161 Euro.
Gefahrene Entfernungskilometer für die EkSt nach Aufstellung.
Manche Betriebsmediziner bieten die Untersuchung als Komplettpaket an. Mein BM ist aber 60km weit entfernt und hätte innerhalb des mir verfügbaren Zeitfensters keinen Termin mehr gehabt. Wirtschaftlich interessant wäre sicher eine betriebs/arbeitsmedizinische Untersuchung zeitgleich mit dem Bedarf einer FS-Untersuchung gewesen.
Eine Rückstufung bzw. eine Weiterführung der Fahrerlaubnis mit 12 to zulGg hätte meine Wertschöpfung für die Firma sicherlich verringert und wäre nicht nur am bayrischen Arbeitsmarkt (man weiß ja nie, was kommt) weniger verhandelbar angenommen worden.
Die Module haben mich, wie jede Weiterbildung, auch interessiert. Aber solange ich sie betrieblich nicht brauche, wäre es nur eine (umfangreichere) Geldausgabe und keine Investition gewesen.
Zitat:
@ladafahrer schrieb am 6. Februar 2015 um 18:06:47 Uhr:
[...] Ergibt Gesamtkosten: 161 Euro. [...]
Danke für Deinen Beitrag: Wenn ich das richtig gelesen habe, hast Du in den Erhalt Deines Marktwertes investiert und das selbst bezahlt. Ich werde mal versuchen, ob ich das über die BG machen kann...
Leider fällt ab 50 der Marktwert trotzdem rapide ab 🙁
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 6. Februar 2015 um 16:29:04 Uhr:
bei mir steht (F-Inhaber seit 1982)
C1 zusätzlich noch 171
CE, pos 11, eine Ende Datum, dafür dann in 12, CE 79 (CE>12000kg L =>3 )
steht da wirklich CE>12000kg und L=>3?
Eigentlich muss bei der Umstellung der Klasse 3 ein "79 (C1E > 12 000 kg, L ? 3)" eingetragen werden.
Denn das Zugfahrzeug muss immer noch in der Klasse C1 enthalten sein (also max. 7,5t).
Zitat:
Ist doch o.k., ergo 7.5 T und 12 t mit Anhänger
Man könnte natürlich auf die Idee kommen, mit dem Eintrag "CE>12000 kg, L=>3" dürfe man beliebige Kombinationen aus der Klasse CE führen, so lange sie nur mehr als drei Achsen haben und die Summe der Gesamtmassen mehr als 12 Tonnen betragen. Ich würde aber davon ausgehen, dass ein solcher Eintrag ungültig ist und man sich auch mit dem Argument des Verbotsirrtums nur schwer gegen den Vorwurf des FoFe verteidigen könnte (mal ganz davon abgesehen, dass ich zunächst ein nochmaliges und genaues Nachlesen des Eintrags dringend empfehlen würde!)
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Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 6. Februar 2015 um 16:29:04 Uhr:
Hi,
bei mir steht (F-Inhaber seit 1982)
C1 zusätzlich noch 171
CE, pos 11, eine Ende Datum, dafür dann in 12, CE 79 (CE>12000kg L =>3 )
Das kann so nicht richtig sein:
79 (C1E > 12000 kg, L ? 3)
Für das Fragezeichen gibt es wohl ein Darstellungsproblem, siehe lfd. Nr. 48:
http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_09.php
Heißt wohl "kleiner 12to bei Achszahl größer gleich 3" für C1E, der ja vier Achsen haben darf bei bis zu 12tozulGg.
In Zeile 12: CE79 (C1E größer 12to, Achszahl L kleiner gleich 3)
Darüber, daß diese "Mathe-Zeichen" bei den Begünstigten schwer verstanden werden, habe ich mich ja schon ausgelassen
Dort muß stehen 79 (C1E>12000kg,L<3). Also Gespanne mit maximal 3 Achsen bei mehr als 12t zul.Ges.gew.. Bis 12t dürfen es mehr Achsen sein.