Führerschein-Dokument Gültigkeitsdauer?

Hallo Leute,
hab gerade in meiner Heimatzeitung einen Artikel gelesen den ich nicht ganz, oder nur unzureichend verstehe.
Aber ev. könnt Ihr mich etwas schlauer machen.
Dort steht das mein Führerschein nur noch 20 Jahre gültig sein soll, wohlgemerkt nur dr Führerschein, nicht die Fahrerlaubnis.
So wie ich das gelesen habe, ist mein Schein bis spätestens 18.01.2033 gegen ein neues Dokument auszutauschen, da er ja vor dem 18.01.2013 ausgestellt ist,oder?
Hier mal der Link zum Artikel.

http://www.frankenpost.de/.../...bschied-von-der-Pappe;art3969,2245452

Grüße
0016

32 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA


Bei mir steht bei T ein *)...was auch immer das bedeuten soll?

Gruß
Frank

Steht oben links ein Datum?

@ Winki 83

Schon mit einem Man vom Fach abgeklärt....ich habe damals tatsächlich den T eingetragen bekommen (ohne es zu wissen). Die Vorderseite des FS hilft hier auch weiter.

Gruß
Frank

Ehemalige Klasse 3 -> Drück mich.

T mit Schlüsselzahl 181

-> »Klasse T/S, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S«

Klasse S:

Zitat:

Dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge, z.B. Trikes, Quads oder Microcars, bis 45 km/h.

Kein Traktor. Der steckt in der Klasse L mit drin.

L mit Schlüsselzahl 174

-> »Traktor bis 40 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h); Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH, auch mit Anhänger; Stapler bis 25 km/h bbH, auch mit Anhänger«

Zitat:

Fahrer darf Fahrzeuge der Klasse L fahren, zusätzlich gilt die Fahrerlaubnis auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.

Also mit 40 bzw. 32 bzw. 25. km/h den Feldweg rocken! 😉

\m/. /o.o\ .\m/

Grüße, Martin

Deine Antwort
Ähnliche Themen