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Führerschein: Dauer & Timing

Themenstarteram 27. Januar 2021 um 15:35

Liebe Motorrad-Gemeinde,

 

ich habe letztes Jahr meinen B196 gemacht und - wie der Zufall es will - Lust auf Mehr bekommen.

 

Wie lange dauert es (durchschnittlich) den offenen A-Führerschein zu machen? Sprich von der Anmeldung bis zur Prüfung.

 

Meine Idee wäre es, im Spätsommer anzufangen, bis dahin Erfahrung auf der „Kleinen“ (CBR 125 JC50) zu sammeln und ggf. den letzten „fahrbaren Monat“ (Ende Oktober bis Ende November) auf der „Großen“ zu fahren.

 

Ist mein Plan realistisch und sinnvoll?

 

Danke.

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39 Antworten

Zitat:

@Tim_CBR schrieb am 29. Januar 2021 um 07:37:31 Uhr:

Wow @Timbo210 das wäre der absolute Idealfall. Wie hast du das mit dem 1. Hilfekurs gehändelt?

Aus beruflichen Gründen hatte ich noch einen aktuellen. Wer schon eine Fahrerlaubnis besitzt und diese nur erweitert, kann übrigens den alten Erste Hilfe Kurs von "damals" weiterhin geltend machen. Sofern die Unterlagen noch vorliegen. Bei uns in Essen gab es aber auch Anbieter, bei denen innerhalb weniger Tage ein Kurs möglich gewesen wäre.

Zitat:

@Tim_CBR schrieb am 29. Januar 2021 um 07:40:06 Uhr:

Zitat:

@g3schrauber schrieb am 27. Januar 2021 um 22:01:04 Uhr:

Hab mich im Februar 2020 zum B196 angemeldet konnte ihn aber erst Mitte Mai eintragen lassen wegen Lockdown. Im August hab ich mich dann zum A angemeldet. Nach 10 Wochen war der Antrag im Landratsamt immer noch nicht bearbeitet und konnte auch nicht beschleunigt werden. Habe dann nochmal einen Expressantrag incl. aller Unterlagen ! gestellt und dann kurz vor dem ersten Schnee Ende November bei frostigen Temperaturen den Führerschein in Händen halten können. In Coronazeiten ist nichts kalkulierbar was Landratsämter, Fahrschulen und Tüv betrifft. Ich würde den Antrag frühestmöglich stellen und alle Möglichkeiten nutzen um 2021 durchzukommen mit dem FS. Dazwischen bleibt genug Zeit für die 125er.

Klingt ja sehr ambitioniert! Hattest du weniger Stunden, durch den B196? Die reine Zeit der Fahrstunden dauerte bei dir also wie viel Wochen? Welche Maschine ist es dann geworden?

Die Anzahl Pflichtstunden hab ich alle machen müssen da die für den B196 auf einer zu kleinen Maschine waren um sie anrechnen zu lassen. Zusätzlich hatte ich noch ein paar Fahrstunden um die Grundfahrübungen zu machen. Langsamer Slalom mit einer 220kg Maschine war nicht so einfach trotz knapp 5000km auf meiner MT125. Die Fahrstunden waren über die knapp 4 Monate verteilt damit ich in Übung bleibe mit der schweren Maschine. Jetzt warte ich auf Lieferung meiner bestellten F750GS nutze aber auch im Winter jede Gelegenheit die 125er zu bewegen.

Es gelten nur noch frische aktuelle Erste Hilfe Kurse , wir haben das ganze letztes Jahr gesehen ich habe 2018 den Schein gemacht da ging der alte Nachweis noch meine Frau musste einen neuen Kurs machen.

Das wurde doch schon mehrfach besprochen. Der b196 ist kein Vorteil für den A.

Die Erweiterung einer Fahrerlaubnisklasse setzt diese auch vorraus. Also Vorbesitz A1 und dann erweitern. Der b196 ist ein Zusatz zum B.

Es gibt lediglich den Unterschied Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis. Wer bereits die Klasse B besitzt, wie ich in dem Fall, und direkt die offene Klasse A erwerben möchte, erweitert seine Fahrerlaubnis. Vor 12 Wochen hat es da noch genügt, einen alten Erste Hilfe Kurs vorzulegen. Es wird natürlich immer empfohlen, einen frischen Kurs zu absolvieren, damit man tatsächlich fit in der Thematik ist.

am 29. Januar 2021 um 8:06

...da kommt’s immer wieder zu Missverständnissen, weil viele keinen richtigen Erste Hilfe Kurs sondern nur diese sog. „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ haben.

In dem Fall wird dann für bestimmte Führerscheinklassen ein Erste Hilfe Kurs verlangt, wer aber irgendwann mal den „großen Kurs“ erworben hat kann den immer wieder verwenden.

Ich hab den z.B. irgendwann Mitte / Ende der 90er Jahre als freiwilliges Wahlfach in der Schule erworben... und ihn für sämtliche Führerscheine verwendet... Klasse 3, Klasse C/CE, Klasse A(direkt) alles kein Problem - diesen Bestätigungszettel hab ich halt immer gut verwahrt.

Themenstarteram 29. Januar 2021 um 8:22

Ich habe 2011 meinen B-Führerschein gemacht. Hoffe ich finde den Zettel noch, wobei ich mir sicher bin, das der Kurs sehr kompakt war, also dementsprechend doch „SM am Unfallort“ ist

§19 FeV ("Schulung in Erster Hilfe") spricht hiervon:

(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.

Somit reichen auch die Sofortmaßnahmen am Unfallort, da die Kurse mittlerweile genau auf den 19 FeV ausgerichtet sind und den Stundenumfang umfassen. Steht auf deiner Urkunde von vor x Jahren der Stundenumfang W.O. drin, dann genügt der alte Kurs.

Themenstarteram 29. Januar 2021 um 10:42

Ok, vielen Dank!

Häng grad auch in der Warteschleife. Antrag zum glück noch vor dem Lockdown durchbekommen aber nach der ersten Theoriestunde war dicht.. Zumindest kam schon Rückmeldung vom Amt und der Gebührenbescheid wodurch diese Unbekannte schonmal weg ist... Zum Glück kam die Unterbrechung nicht mitten bei praktischen Fahrstunden (die B/C/D-Fraktion erwischt das wohl eher)

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