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Führerschein ( Bf 17 ) ohne Begleitperson erwischt worden !

Themenstarteram 25. Dezember 2011 um 20:12

Hallo ..

Ich hab seit dem 12.12.2011 mein Führerschein .. aber da ich erst 17 bin hab ich nur denn Zettel bekommen wo ich nur MIT eine eingetragene Begleitperson fahren darf. Heute hab ich dies ohne meine Begleitperson ( Vater ) getan und wurde dabei erwischt.. Die Polizei schrieb sich alles auf und die meinten das es zum Gericht kommt, also mein Führerschein durfte ich noch behalten .. im Gericht wird entschieden was auf mich zu kommen wird..

Wisst ihr vllt durch schlechter Erfahrung oder sonstiges was ungefähr auf mich zukommen wird ?

Beste Antwort im Thema

Da hast du ja ein schönes Weihnachtsgeschenk bekommen. :D

Wie kann man nur... so blöd sein.

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Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Zitat:

Das Fahren ohne eine eingetragene Begleitperson erfüllt nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Es droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister. Oft fällt das Bußgeld jedoch höher aus, da beim Fahren ohne Begleitperson in der Regel von einer vorsätzlichen Handlung auszugehen ist.

Außerdem wird die Fahrerlaubnis widerrufen und darf erst nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar neu erteilt werden. Eine besondere Sperrfrist nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar ist nicht vorgesehen.

Quelle: Wikipedia

Da steht auch nichts mit einem Entzug bis zum 18ten Geburtstag.

Klar steht das da nicht, da es so etwas nicht gibt, aber Du behauptest dies doch.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Also scheinen die meisten'Erfahrungsberichte' im Forum eher Trollfreds zu sein.

Ja, eine andere Erklärung gäbe es dann nicht.

Nenne mal Beispiele und Links zu den von dir erwähnten Erfahrungsberichten wo jemand eine Auflage bekommt die Fahrerlaubnis erst ab dem 18. Geburtstag neu zu beantragen, aufgrund Fahren ohne eingetragene Begleitperson.

Das Fahren ohne eine eingetragene Begleitperson erfüllt nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Es droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister. Oft fällt das Bußgeld jedoch höher aus, da beim Fahren ohne Begleitperson in der Regel von einer vorsätzlichen Handlung auszugehen ist.

Außerdem wird die Fahrerlaubnis widerrufen und darf erst nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar neu erteilt werden. Eine besondere Sperrfrist nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar ist nicht vorgesehen.

Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro belegt (siehe auch Fahren ohne Führerschein).

 

Qualle:

 

http://de.wikipedia.org/.../Begleitetes_Fahren?...

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Wie bekommt man ein Gehirn auf Erbsengröße: aufblasen!!! :D 

Einmal auf den TE eintreten pro Thread pro User reicht glaub ich, oder meinst du nicht?

:rolleyes:

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

 

Einmal auf den TE eintreten pro Thread pro User reicht glaub ich, oder meinst du nicht?

Finde ich auch.

btw, lieber TE: Gewöhne Dich schon mal ans 'erwachsenwerden'. Dem Erwachsenen ist alles erlaubt ... er muss wohl mit dem aus den eigenen Entscheidungen resultierenden Konsequenzen klar werden. Aber die grundsätzlichen Entscheidungen nimmt ihn kein Elternteil mehr ab.

am 25. Dezember 2011 um 21:24

Jetz lasst den Armen mal in Ruhe, verswtzt euch mal in seine Lage ihr Schwach Maten.

Der is jetz sicher verzweifelt, weiss nich wie er das ganze seinem Vater beibringen soll, und fragt hier was genau auf ihn zukommt und ein paar Deppen hier können nur auf ihn hinhacken.

Mmein Rat an den TE

So schwer es fällt, sag es deinem Dad bevor der Wisch kommt, zeig dich vor Gericht einsichtig. Mach das Aufbauseminar ordentlich, sprich hör fenau zu damit du dies schnellstmöglich hinter dir hasz. Und Kopf hoch, jeder baut mal Scheisse, bin gerade mal ein Jährchen älter wie du, und nimm nich zu viele ernst hier ;)

Zitat:

Original geschrieben von Hondajunkie

 

Jetz lasst den Armen mal in Ruhe, verswtzt euch mal in seine Lage ihr Schwach Maten.

Der is jetz sicher verzweifelt, weiss nich wie er das ganze seinem Vater beibringen soll, und fragt hier was genau auf ihn zukommt und ein paar Deppen hier können nur auf ihn hinhacken.

Schalte mal einen Gang zurück. Solche Aussagen wie die, die hier bereits gelöscht wurde werden in der Regel von 99% der User hier nicht gene gesehen. Da braucht es keine ausfallenden Zurechtweisungen eines Spätpubertierenden für. Deine Verbalausfälle sind keinen Deut besser als die Aussage von FabJo.

Welche anderen paar Deppen du hier ausgemacht haben willst kann ich gerade nicht nachvollziehen.

Mfg Zille

am 25. Dezember 2011 um 21:46

@zille

Aja, hier wars ja nur einer, bin ich so gar ned gewöhnt :D

Vlt. Hab ich bissi überreagiert, sorry dann hier von meiner Seite, und ne, ich bin nich spätpubertär

 

@TE

Warum bist du im Profil 36 :confused:

bekommt der fahrzeughalter (der diese fahrt nicht verhindert hat) nicht auch noch eine auffn sack?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

bekommt der fahrzeughalter (der diese fahrt nicht verhindert hat) nicht auch noch eine auffn sack?

Nein, in diesem Fall nicht. Nur wenn der Halter jemanden ohne Fahrerlaubnis fahren lässt.

der halter kann ja auch der te selbst sein....

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

der halter kann ja auch der te selbst sein....

Er schreibt aber "Ich bin heute dabei erwischt worden"

Ja..und was soll man dazu sonst noch schreiben..

Gibt bestimmt schönere Weihnachten..

Habe es heute gerade wieder beim Kaffeetrinken bei der Verwandschaft in der Zeitung gelesen. Ich saß gemütlich auf der Couch, vollgegessen und griff zur Tageszeitung vom 24.12 und habe einen Bericht gelesen:

"17 jährige aus soundso (ein Nachbarkaff von mir) in soundso (eine Stadt 40 Kilometer (!!!) ) entfernt ohne Führerschein von der Polizei bei einer Kontrolle erwischt worden"

 

Tja...

Ich bin mit 17 mit meinem Geländemotorrad (650er Enduro mit 42 PS) (bis dahin noch nicht angemeldet) auch schwarz gefahren. Aber da bin ich immer nur von uns aus in den Wald gefahren (wir wohnen am Waldrand) und tja..Da gab es genug asphaltierte Waldwege und viele Strecken zu fahren.

Das war gefährlich genug!!! Was da hätte passieren können (sprich Unfall oder es wäre doch mal eine Polizeistreife durch die Felder gefahren)......Aber es ist gut gegangen.

Heute...Jahre später...kann ich über mich nur den Kopf schütteln...

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

 

Heute...Jahre später...kann ich über mich nur den Kopf schütteln...

Deswegen sollte man auch nicht alzu hart urteilen, wenn eine nicht volljährige Person etwas verbockt. Mit 17 'tickt' man noch anders, man ist viel risikofreudiger und über Konsequenzen denkt man idR auch nicht nach.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

...und über Konsequenzen denkt man idR auch nicht nach.

Auch dann nicht, wenn man diese gerade ein paar Wochen vorher in der Fahrschule vermittelt bekommen hat? :eek:

Von wegen "nicht allzu hart urteilen"!! Was wäre gewesen, wenn bei der Fahrt des TE infolge mangelnder Fahrpraxis jemand zu Schaden gekommen wäre? Die Solofahrt des TE zeigt doch, dass er nicht wie ein angehender Erwachsener sondern wie ein Kind gehandelt hat, das sich über die weiterreichenden Konsequenzen seines Handelns in der Regel keine Gedanken macht. Er hat ja auch das Vertrauen des Vaters gröbstens missbraucht - möge er sich davon überraschen lassen, was die Behörde ihm mitteilen wird.

Vielleicht äußert sich der TE ja noch zu den Motiven seines Handelns.

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