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Führerschein auf probe + 3 Punkte

Hallo Community

Ich weis es gab schon mal so ein thead

Aber ich blick leider bei meinen Umständen nicht ganz durch

Okay hier die Fakten

Glätte bedinkter Unfall
Ich bin schon langsam gefahren aber dennoch kams zum besagten unfall
Sachschaden am eigenen Fzg (Führerschein auf Probe)
kleiner Sachschaden an einer Laterne <-- sie ist nicht verbogen und funktioniert sogar noch
Sie hat jediglich etwas von meinen Grünen Lack abbekommen... :S
Schneesturm -> Sichtfeld unter 10M

Zum Unfallhergang
Nach einer Rechtskurve bin ich ins rutschen gekommen und von der Straße abgekommen, da ich noch reagiert habe (wenn auch falsch) hatte ich 7-9m stehende räder (kein Abs, Esp) da ich voll auf die bremsen gegangen bin nach den aufprall auf die Laterne ist das fahrzeug auf die Straße Gerutscht, und es stand nun Quer zur eigentlichen Fahrtrichtung. Polizei hat unfall aufgenommen

Heute bekam ich ein Brief von der zentralen Bußgeldstelle
Angaben laut brief: Geldbuße ca.150€
Bearbeitung ca. 3,50€
Gebühr 20€

WICHTIG: Zahl der Punkte gemäß Bußgeldkatalog 3

Jetzt meine eigentliche frage muss ich mit einer nachschulung rechnen (weil es ist werder ein A Verstoß Noch ein B verstoß) ist Aber es sind halt auch 3 Punkte innerhalb der Probezeit...

Danke für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo


Hast du die Polizei gerufen?

Ich kapier's nicht, lesen muss schon schwierig sein. Außerdem: Wem schickt die Bußgeldstelle Post, wenn der Unfallverursacher abgehauen ist?

Gruß vom bösen Dieter

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Ich denke mal es lohnt sich nicht das "Urteil" anzufechten
Ich werd den Bußgeldbescheid bezahlen
Und werd dann ja sehen was kommt

Riesen dankeschön ersteinmal an alle

Ich meld mich wenn es was neues gibt

(Ach ja wie lange dauert eigentlich so eine Nachschulung? - mal so nebenbei gefragt?

lg. Paty schönen 4 Advent

http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/nachschulung.php
Zitat:

Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in Fahrschulen statt. Mit theoretischem Unterricht hat das aber nichts zu tun. Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern). Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt.

Glaube bei mir waren es alle 2 Tage und ich war demnach nach 2 Wochen durch.

Die Nachschulung selbst ist absolut kein Problem.
Sind 4 Sitzungen a ca. 2Stunden... dazu einmal eine 30Minütige fahrt.

Dannach müssen die Mitfahrer bewerten wie du gefahren bist - dannach andersrum.

Wenn ich ehrlich bin... einen wirklichen Nutzen hat dieses Seminar nicht wirklich... es ist zu Allgemein gehalten... und eigentlich wird auch nur das besprochen was man bereits gelernt hat als man den Führerschein gemacht hat... vergessen haben sollte man das nicht.

Problem liegt meistens eher in der Umsetzung durch den Verkehrsteilnehmer...

Das schlimmste an der Nachschulung ist das es circa 400€ kostet...

Zeit zum sparen hast du allerdings... die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar kam bei mir erst nach ca. 1 Jahr...

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Die Nachschulung selbst ist absolut kein Problem.
...
Das schlimmste an der Nachschulung ist das es circa 400€ kostet...

Zeit zum sparen hast du allerdings... die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar kam bei mir erst nach ca. 1 Jahr...

Boh... das ist ja dann absolut für den "Arsch"- wo bleibt den da die erziehrische "Wirkung" - wenn man das erst ein Jahr später machen muss!

Nicht falsch verstehen.

Ich denke ist halt mal wieder nur eine "Wirtschaftsbelebungsmasche"- Schade eigentlich.

Alex

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Ja ich empfinde das ganze auch als schlechten Scherz... ich wusste was ich da zu zahlen hab... hab das Geld im selben Monat als der Bußgeldbescheid kam auf die Seite gelegt... und ja...das lag da dann fast 1 Jahr rum.

Ich hatte irgendwann echt gedacht die haben mich vergessen... ein paar Tage drauf kam er aber dann... haben dann wirklich nurnoch ein paa Tage gefehlt dann wäre es ein Jahr gewesen.

Das eine ist Bußgeld, Owirecht.

Das andere ist Verwaltungsrecht.

2 unterschiedliche Stiefel. 😉

Und die Aufforderung kann frühestens dann kommen wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist.

Richtig, das passiert 14 Tage nach Erhalt sofern du kein Einspruch erhebst oder sobald du die angegebene Summe bezahlt hast.
Dann geht ein Bescheid an die Führerscheinstelle und die schreibt dich dann an...

Da es aber viele Leute gibt die an so einem Seminar teilnehmen müssen und die FS-Stelle auch noch andere Dinge zu tun hat kann das ganze dauern. Wie gesagt oft bis zu 1 Jahr...

Halte das Aufbauseminar auch für vollkommenden Blödsinn, zumindest was den Inhalt des Seminares angeht.
Die Abschließende Fahrt macht auch keinen wirklichen Sinn, sobald man diese "überstanden" hat ist das Aufbauseminar zu 99,9% bestanden.
Ich habe aus den ganzen Seminarstunden lediglich 2 Sachen mitgenommen: erstens: ein Paar rechtliche Sachen, wie was passiert wenn... oder was darf ich mir ab jetzt noch leisten ohne mein Lappen abgeben zu müssen und 2tens Verkehrsrechtschutz abschließen!

Das einzig belehrende an der ganzen Sache war die Kohle die ich für dieses nutzlose Seminar dem Fahrelehrer in den Rachen werfen musste.

Aber Strafe muss halt sein und besser ein Aufbauseminar als gar nix!

Zitat:

Original geschrieben von PokerJonny


Aber Strafe muss halt sein und besser ein Aufbauseminar als gar nix!

Da bekommst du ja zumindest einen Gegenwert für dein Geld.

Zitat:

Original geschrieben von Paty1994


Ich denke mal es lohnt sich nicht das "Urteil" anzufechten
Ich werd den Bußgeldbescheid bezahlen
Und werd dann ja sehen was kommt

Riesen dankeschön ersteinmal an alle

Ich meld mich wenn es was neues gibt

(Ach ja wie lange dauert eigentlich so eine Nachschulung? - mal so nebenbei gefragt?

lg. Paty schönen 4 Advent

also ich persönlich würde das zwingend mal mit nem anwalt besprechen.

ich bin zwar nicht so rechtssicher wie die berufsparagrafengoogler hier, aber nach den geschilderten erfahrungen anderer und eines immer möglichen fehlentscheid der rennleitung könnte sich eine überprüfung lohnen.

dafür ist unser rechtssystem ausgelegt. nur weils ein polizist vorort bestimmt ist es noch lange nicht automatisch "allgemeingültig"

frage ist halt ob du rechtsschutz hast oder wenigstens im adac bist.

egal wie, viel glück jung!

@paty:

Ich stimme gershX hier voll und ganz zu. Laß Deine rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Und lasse das jemanden vom Fach erledigen. Wenn der von Dir beschriebene Sachverhalt so stimmt (bei 7-9 Meter Rutschen mit Vollbremsung auf glatter Fläche), dann kannst Du nicht sehr schnell unterwegs gewesen sein. Natürlich warst Du zu schnell für die Witterungsbedingungen, sonst wäre ja nichts passiert. Aber Deine Beschreibung läßt die Strafe doch sehr heftig erscheinen. Vielleicht hat Papa ja auch einen guten Rechtsanwalt... Ist nicht böse, sondern ernst gemeint. Du wirst wohl noch keine Rechtschutz haben.

Wenn man sich hohes Bußgeld, eine teure und zeitaufwändige Nachschulung, Punkte und ggf sogar eine Verlängerung der Probezeit ersparen kann, dann lohnt sich der Versuch durchaus.

Auch von mir viel Glück !

Zitat:

Original geschrieben von Dauergrinsen


Natürlich warst Du zu schnell für die Witterungsbedingungen, ...

Und genau das ist der entscheidende Genickbrecher und Garant für eben diese recht heftige Strafe und ordentliche Punkteanzahl.

Man sollte niemals eine "Begründung" mit einer unangepasster Geschwindigkeit bringen, sondern immer abgelenkt gewesen sein. Hat man einfach nicht aufgepasst, war kurz unaufmerksam und hat dann deshalb einen Unfall verursacht, dann sind das üblicherweise nur punktefreie 35 Euro Verwarnungsgeld.

Nicht die Unfallfolgen bestimmen im Bußgeldkatalog sonderlich die Strafhöhe, sondern viel mehr die Ursache. Eine "unangepasste Geschwindigkeit" gehört leider zu den absoluten Top-Produkten in dieser Preisliste.

Oder eine völlig falsche Reaktion, wie zB eine Vollbremsung auf glatter Straße aus Unerfahrenheit...
Ich bin absolut bei Dir Roadwin. Strafe muß sein, aber die beschriebene halte ich für zu hoch...

Eigentlich ist in so ziemlich jeder Situation wo es garum geht wieder Kontrolle zu bekommen das beste einfach Gas weg und rollen lassen... ggf. leicht Bremsen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Kannst du dafür auch Quellen nennen oder wie kommt eine derartig räumlich begrenzte Konklusion zustande?

Was erwartest du denn auf diese Frage für eine Antwort? Meinst du, daß die hiesigen Schutzmänner öffentlich zugeben, in solchen Fällen ein Auge zuzudrücken? Vorschlag: Komm einfach mal her und probier es aus. Aber Vorsicht, hier könntest du die Erfahrung machen, daß das RL nicht aus Wiki-Links und Einzeilern besteht.

🙄

So long

Ghost

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