Führerschein auf probe + 3 Punkte
Hallo Community
Ich weis es gab schon mal so ein thead
Aber ich blick leider bei meinen Umständen nicht ganz durch
Okay hier die Fakten
Glätte bedinkter Unfall
Ich bin schon langsam gefahren aber dennoch kams zum besagten unfall
Sachschaden am eigenen Fzg (Führerschein auf Probe)
kleiner Sachschaden an einer Laterne <-- sie ist nicht verbogen und funktioniert sogar noch
Sie hat jediglich etwas von meinen Grünen Lack abbekommen... :S
Schneesturm -> Sichtfeld unter 10M
Zum Unfallhergang
Nach einer Rechtskurve bin ich ins rutschen gekommen und von der Straße abgekommen, da ich noch reagiert habe (wenn auch falsch) hatte ich 7-9m stehende räder (kein Abs, Esp) da ich voll auf die bremsen gegangen bin nach den aufprall auf die Laterne ist das fahrzeug auf die Straße Gerutscht, und es stand nun Quer zur eigentlichen Fahrtrichtung. Polizei hat unfall aufgenommen
Heute bekam ich ein Brief von der zentralen Bußgeldstelle
Angaben laut brief: Geldbuße ca.150€
Bearbeitung ca. 3,50€
Gebühr 20€
WICHTIG: Zahl der Punkte gemäß Bußgeldkatalog 3
Jetzt meine eigentliche frage muss ich mit einer nachschulung rechnen (weil es ist werder ein A Verstoß Noch ein B verstoß) ist Aber es sind halt auch 3 Punkte innerhalb der Probezeit...
Danke für eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von PiKaPo
Hast du die Polizei gerufen?
Ich kapier's nicht, lesen muss schon schwierig sein. Außerdem: Wem schickt die Bußgeldstelle Post, wenn der Unfallverursacher abgehauen ist?
Gruß vom bösen Dieter
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Knergy
Nur weil man ne poplige Laterne im Winter bei starker Glätte trifft, kriegt man noch nicht solche Post.
Dieser Irrglaube ist leider weit verbreitet.
Die Folgen nicht angepaßter Geschwindigkeit werden aber entsprechend sanktioniert, unabhängig davon, an welchem Objekt der Schaden verursacht wurde.
Ja ich wünsche viel Spass bei der Nachschulung.
Zur Frage ob du mit einem Aufbauseminar rechnen musst: JA!
War auch bei einem Aufbauseminar und ein Fahranfänger saß neben mir, dem fast das selbe passiert ist.
An einer Kreuzung losgefahren, gemerkt das es tierisch glatt ist, angehalten und auf grund einer Fahrbahnneigung seitlich ganz langsam in ein stehendes Auto gerutscht. Seine Konsequenz---> einen Platz neben mir bei der Nachschulung. 🙂
Fahrlehrer meinte dazu, wenn man auf grund von Witterungsbedingungen nicht mehr SICHER fahren kann sollten man nicht weiter/los-fahren.
Falls jemand doch los/weiter-fährt und aus genanntem Grund einen Unfall verursacht, hat diese "Regel" wohl nicht verstanden und sitzt daher zu recht beim Aufbauseminar.
Falls du eine Rechtschutz hast könnte man aber versuchen den Richter gnedig zu stimmen.
Seit wann wird man wegen Unachtsamkeit mit Punkten bestraft? Sowas kostet normalerweise nur ein Verwarngeld, irgendwie 30 oder 40 Euro.
Was genau haben die Polizisten protokolliert und hast du ihnen gegenüber überhaupt eine Aussage gemacht?
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Zitat:
Original geschrieben von Dieter47
Hier irrst Du. Wäre die Laterne nicht gewesen, hätte es überhaupt keine Probleme gegeben. Es besteht aber kein Unterschied zwischen der "popeligen Laterne" und einem beliebig hohen anderen materiellen Schaden.Zitat:
Original geschrieben von Knergy
Nur weil man ne poplige Laterne im Winter bei starker Glätte trifft, kriegt man noch nicht solche Post.
Gruß vom bösen Dieter
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Dieser Irrglaube ist leider weit verbreitet.Zitat:
Original geschrieben von Knergy
Nur weil man ne poplige Laterne im Winter bei starker Glätte trifft, kriegt man noch nicht solche Post.Die Folgen nicht angepaßter Geschwindigkeit werden aber entsprechend sanktioniert, unabhängig davon, an welchem Objekt der Schaden verursacht wurde.
Toll das einige nicht mal in der Lage sind, zusammenhängende Dinge so zu belassen. Hätte ich diese Aussage nicht auf zwei Sätze verteilt, wäre nicht manche auf die Idee gekommen das zu teilen.
Man bekommt DEFINITIV keine Nachschulung, nur weil man im Winter ne dämliche Laterne anrempelt. Ansonsten kann man hier im Erzgebirge die Probezeit nur überstehen, wenn man im Winter kein Auto fährt. Glatte Straßen sind hier Standard, ebenso das Fahranfänger (und auch andere) im Winter regelmäßig Laternen, andere Masten, Hausecken, Gartenzäune, Leitplanken, Leitpfosten, Schneemarkierungen, andere Autos, Bäume ... touchieren. Wer nicht VIEL zu schnell war, bekommt hier keine Nachschulung aufgebrummt. Und das meiste davon ist wesentlich teurer als ne Laterne.
Ok Rechtskurve und Laterne ist schlechter als Linkskurve und Laterne. Hier wird aber etwas verschwiegen. War der TE zufällig der einzige, der bei dieser gefährlichen Glätte in dieser Region einen Unfall verursacht hat? Dann wundert mich das mich mit der Nachschulung nicht mehr. Warens dagegen mehrere, muss es irgendeinen konkreteren Hinweis geben. Ansonsten wird das allgemein (zumindest hier) keine Konsequenzen mit Punkten nach sich ziehen. Auch nicht bei größeren Schäden wie teurer Laterne oder Auto im Straßengraben aufs Dach gelegt.
Hier ist sicher nicht die Laterne ausschlaggebend. Frage ist, was zu den Sichtverhältnissen notiert wurde, bzw. welche Geschwindigkeit hier gefahren wurde.
Moin zusammen,
Ich hatte vor gut 6 Jahren etwas ähnliches,, damals noch Probezeit.
Bin im Winter in einer langen Rechtskurve ins rutschen gekommen (Hinterachse/Seitenführung verloren) und in ein stehendes Auto geschleudert.
folgen: 35,- Euro für 'sie kamen von der Fahrbahn ab.'
Zzgl Hochstufung in der KFZ HP
zwei Monate später bekam ich etwa 30 Euro zurück überweisen. Weiß bis heute nicht warum.
Finde das Strafmaß, nach dem was der TE geschildert hat, doch recht hoch.
normales Strafmaß für Abkommen bei Glätte/Nässe und Unfall wenn Geschwindigkeit nicht angepasst.
Nicht angepasst heißt nicht schneller als das Schild sondern schneller als der Situation angemessen. 😉
Das können auch 20 sein bei Schild 80.
Durch "falsches Reagieren" kann man sich argumentativ vielleicht auf einen 35 € Verstoß bringen - wenn man Glück hat.
Und natürlich kommt das mit dem Seminar erst später per Post!
Erstmal müssen die 3 Punkte rechtskräftig werden.
Vorher kann man niemand zu nem Seminar schicken. 🙂
Ich glaube, dass wir Ferien haben...
glaub ich auch wenn ich mir deinen mehr als flüssigen Post ansehe.
Hatten wir uns nicht irgendwannmal geeinigt, daß außer im astreinen Blog Thema "Tempo" eines Moderators mit Umfrage (das soviel Traffic generiert!!!!111elf) das Gegenüber als Mensch gesehen wird der eine Frage hat und wir wollen diese genauso gut beantworten wie in den Autounterforen auch?
Zitat:
Original geschrieben von Knergy
Man bekommt DEFINITIV keine Nachschulung, nur weil man im Winter ne dämliche Laterne anrempelt. Ansonsten kann man hier im Erzgebirge die Probezeit nur überstehen, wenn man im Winter kein Auto fährt. Glatte Straßen sind hier Standard, ebenso das Fahranfänger (und auch andere) im Winter regelmäßig Laternen, andere Masten, Hausecken, Gartenzäune, Leitplanken, Leitpfosten, Schneemarkierungen, andere Autos, Bäume ... touchieren. Wer nicht VIEL zu schnell war, bekommt hier keine Nachschulung aufgebrummt. Und das meiste davon ist wesentlich teurer als ne Laterne.
Kannst du dafür auch Quellen nennen oder wie kommt eine derartig räumlich begrenzte Konklusion zustande?
Hallo Leute erst einmal ein danke für die vielen antworten
meine erste frage geht an Knergy:
kannst du das irgendwie wiederlegen
ich meine dass ich definitiv keine Nachschulung bekomme?????
Ich persönlich finde einfach die strafe nicht angemessen ich mein 160€ Bußgeld + 3punkte weil ich ehrlich war und die Polizei über meinen Unfall informiert habe???
Die andere Sache ist die wenn ich mich dagegen zu wehr setze könnten unterm strich noch mehr kosten aufkommen...
deswegen bin ich mir ja nicht sicher ob das was bringt oder ob ich es so hinnehmen sollte wie es ist
3 Punkte + 160€ Bußgeld nur weil ich bei glätte ne Laterne leicht beschädigt habe...? Ich mein dass wäre ja okay wenn ich nen anderes Auto oder gar einen Menschen gefährdet hätte...
(Ich überlege deswegen weil ich auch beruflich extrem viel unterwegs bin)
Ist hier vielleicht jemand der sich mit Paragrafen und so auskennt?
Nen Polizist oder so wäre auch ganz cool - Der sich den Sachverhalt wie zur Thema Eröffnung mal genauer durchliest
Bis jetzt bedanke ich mich für die vielen antworten wobei es ja anscheinend nicht eindeutig klar ist ob es nun zur einer Nachschulung kommt oder nicht
Zitat:
Original geschrieben von Paty1994
ich meine dass ich definitiv keine Nachschulung bekomme?????
da es sich hierbei um einen schwerwiegenden a-verstoß handelt, ist dir eine nachschulung so sicher die das amen in der kirche!
Zitat:
Original geschrieben von Paty1994
kannst du das irgendwie wiederlegen
ich meine dass ich definitiv keine Nachschulung bekomme?????
Ich kann mir nicht vorstellen, daß er seine eigene Behauptung widerlegen wird. Aber wenn er sie nicht belegen kann, kommt das auf's Gleiche 'raus.
Zitat:
Original geschrieben von Paty1994
3 Punkte + 160€ Bußgeld nur weil ich bei glätte ne Laterne leicht beschädigt habe...? Ich mein dass wäre ja okay wenn ich nen anderes Auto oder gar einen Menschen gefährdet hätte...
Wie wir hier bereits dargelegt haben, wird der Verkehrsverstoß sanktioniert und
nichtdie Schadenhöhe.
Zitat:
Original geschrieben von Paty1994
... wobei es ja anscheinend nicht eindeutig klar ist ob es nun zur einer Nachschulung kommt oder nicht
Doch, das ist eindeutig klar. Wenn Du 145 Euro zahlen sollst, dann ist die Nachschulung zwangsläufige Folge, aber das wurde Dir bereits mehrmals unmissverständlich gesagt.
Natürlich kannst Du gegen den erhaltenen Bescheid Einspruch einlegen und hoffen, das Ganze vor Gericht in Richtung Unachtsamkeit/Fahrfehler zu biegen, aber zumeist bringt's nachträglich nix. Vor Ort wäre das am ehesten möglich gewesen, aber offensichtlich gibt es bei Euch strengere Polizisten als in anderen Gegenden, wo Glatteiskollisionen angeblich generell mit 35 Euronen abgefrühstückt werden ...
Gruß vom bösen Dieter