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Führerschein für ein monat weg

Themenstarteram 26. Januar 2006 um 11:36

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine frage.

Eine bekannte von mir is letztens mit 36 Km/h zuviel geblitzt worden, natürlich ist es richtig das sie dafür den lappen abgeben muss.

Aber jetzt mal zu meiner frage, und zwar habe ich letztens gehört das man es sich nicht mehr aussuchen kann wann man den Fs abgeben möchte, stimmt das oder ist es doch noch die alte mir bekannte regelung das man den lappen so abgeben kann das die Fs lose zeit in den urlaub fällt.

Ich würde mich freuen wenn einer oder mehrere meine frage beantworten könnten.

Vielen dank schon einmal für eure mühe.

gruss Sven

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71 Antworten
am 26. Januar 2006 um 11:59

Re: Führerschein für ein monat weg

 

Zitat:

Original geschrieben von Scenic_pro

Aber jetzt mal zu meiner frage, und zwar habe ich letztens gehört das man es sich nicht mehr aussuchen kann wann man den Fs abgeben möchte, stimmt das oder ist es doch noch die alte mir bekannte regelung das man den lappen so abgeben kann das die Fs lose zeit in den urlaub fällt.

Tach,

Darf man schon! Man darf vorher aber noch nie (Betonung liegt auf NIE!) irgendwie im Straßenverkehr unangenehm aufgefallen sein (Punkte, O-WI, BG).

Inwieweit Bußgelder(BG)/Ordnungswidrigkeiten(O-WI)

davon evtl. ausgeschlossen sind, weiß ich jetzt aber auch net

so genau!

Punkte darf man aber auf keinen Fall haben!

 

Gruß

Guensal

Themenstarteram 26. Januar 2006 um 12:49

Danke für deine antwort seinecke.

So etwas habe ich mir schon gedacht.

Aber ich denke mal das die gute mit einen Monat fahrverbot noch sehr gut weg kommt.

Meiner meinung nach müßten die strafen in bezug auf fahrverbot noch erhöht werden.

Weil das ist das einzige was dem Autofahrer wiklich weh tut,

das Geld fehlt einem nur einmal das kann man verkraften spart man halt hier und da ein bischen.

Aber der Fs is für wenigstens 4 wochen weg das tut weh, hat meine bekannte selber auch gesagt.

Dem entsprechent lieber noch ein bischen mehr fahrverbot.

gruss

am 26. Januar 2006 um 13:11

Das mit dem "NIE" ist nicht korrekt.

Zwei Jahre darf man nicht auffällig gewesen sein, dann hat man wieder die Chance aufs Aussuchen.

worin liegt der "erziehungseffekt", wenn man z.b. 4 wochen auf mauritius urlaub macht und in dieser zeit den lappen abgibt?

am 26. Januar 2006 um 13:47

Naja, macht da Sinn, wo jemand beruflich auf das Auto angewiesen ist. Und nicht jeder, der mal erwischt wird, ist ein notorischer Übeltäter. Ich spreche da aus Erfahrung. Meistens sind's die notorischen, die selten erwischt werden... :(

Zitat:

Original geschrieben von Abeicks

Naja, macht da Sinn, wo jemand beruflich auf das Auto angewiesen ist. Und nicht jeder, der mal erwischt wird, ist ein notorischer Übeltäter. Ich spreche da aus Erfahrung. Meistens sind's die notorischen, die selten erwischt werden... :(

Nein, die notorischen werden am Ehesten erwischt, was aber nicht so wahrgenommen wird. Psychologischer Effekt, wie auch "Muphy's Law".

Weiters ist fraglich, ob es unterm Strich so glücklich ist, jemandem, der beruflich auf den Lappen angewiesen, diesen all zu lange zu entziehen. Hier sollte man Gefährdung anderer und persönlichen Schaden abwiegen. Oft stellt sich dann raus, dass 4 Wochen für den Kerle schon problembehaftet genug sind. Was macht ein selbstständiger Architekt, der 3 mal die Woche 400km einfache Fahrt zurücklegt ohne Lappen?

Da ist ganz schnell das berufliche Aus in Reichweite. Und hier eine wirtschaftliche Existenz derart zu gefährden ist wohl selten gerechtfertigt.

ja, es wird immer welche geben die gleicher als gleich sind.

hat wenig sinn damit zu argumentieren, dass die fahrerlaubnis beruflich bedingt notwendig ist, auch wenn deutsche gerichte es teilweise so sehen.

derjenige der ein fahrzeug führen darf, sollte auch in der lage sein die konsequenzen seines tuns zu überschauen. sich im nachhinein mit der beruflichen nowendigkeit rauszureden ist schwach, da dieser umstand vor der tat ja bekannt ist.:D

außerdem hat auch der selbstständige oder der kraftfahrer mal urlaub:)

@ regulateur

Idealerweise sollte das Strafmaß für alle gleich sein. Und natürlich ist der Kerle selbst Schuld, wenn er zu schnell fährt. Nur hier die Forderung nach mehr Strafmaß zu stellen ist imo ein wenig kurz gedacht. Für eine Straffreiheit nach Berufsstand habe ich mich ja nicht ausgesprochen.

Eine Bekannte hat es relativ wenig gejuckt, als sie kurz vor ihrer Haustüre statt mit 30 mit knapp 70 geblitzt wurde. Geht sie halt 4 Wochen mit ihrer Nachbarin zusammen einkaufen.

Hier zeigt sich dann auch ganz schnell, dass zwar die Strafe für alle die gleiche ist, nicht aber das Strafmaß ;)

Und das mit dem Urlaub ist immer so ne Sache...

@regulateur,

für den einen sind 4 Wochen 4.000 km (52.000 Jahresfahrleistung),

für den anderen sind 4 Wochen 750 km (9.000 km Jahresfahrleistung).

Der eine hat ein Problem, weil er ohne Auto seiner Arbeit nicht nachgehen kann,

der andere steigt auf Bus und Bahn um.

Vier Wochen sind auch nicht gleich vier Wochen.

Deswegen sind Vielfahrer meist nicht unter den Rasern zu finden.

Sie können sich die 4 Wochen schlicht nicht leisten und fahren entsprechend.

Themenstarteram 26. Januar 2006 um 18:52

meine meinung ist wer zu schnell fährt der weiss eigendlich auch ganz genau das er dafür eine Strafe bekommt und dem entsprechent muss halt jeder für sich selbst entscheiden ob er zuschnell fährt und das risiko seinen Fs zu verlieren eingeht oder nicht.

Wer zuschnell fährt bekommt halt seine Strafe ob Unternehmer der 50 Tkm oder Hausfrau die 5 Tkm im jahr fährt dieses Risiko hat halt jeder das er den lappen abgeben muss und wenn ich halt auf meinen Fs angewiesen bin halte ich mich halt an die jeweiligen geschwindigkeitsbegrenzungen.

Ich persönlich möchte nicht auf meinen lappen verzichten dem entsprechent halte ich mich an die erlaubte höchstgeschwindigkeit (mehr oder weniger).

Natürlich fahre ich auch mal zu schnell allerdings meistens max. 15Km/h über der erlaubten geschwindigkeit.

Zitat:

Original geschrieben von EvilJogga

Weiters ist fraglich, ob es unterm Strich so glücklich ist, jemandem, der beruflich auf den Lappen angewiesen, diesen all zu lange zu entziehen. Hier sollte man Gefährdung anderer und persönlichen Schaden abwiegen. Da ist ganz schnell das berufliche Aus in Reichweite. Und hier eine wirtschaftliche Existenz derart zu gefährden ist wohl selten gerechtfertigt.

In solchen Fällen wäre eine entsprechende Erhöhung der Geldbuße als Ausgleich für das verkürzte Fahrverbot sinnvoll.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

@regulateur,

für den einen sind 4 Wochen 4.000 km (52.000 Jahresfahrleistung),

für den anderen sind 4 Wochen 750 km (9.000 km Jahresfahrleistung).

Der eine hat ein Problem, weil er ohne Auto seiner Arbeit nicht nachgehen kann,

der andere steigt auf Bus und Bahn um.

Vier Wochen sind auch nicht gleich vier Wochen.

Deswegen sind Vielfahrer meist nicht unter den Rasern zu finden.

Sie können sich die 4 Wochen schlicht nicht leisten und fahren entsprechend.

@mad

da kann ich dir in allem nur recht geben, habe auch nichts anderes behauptet.

@EvilJogga

irrelevant, da die konsequens vorher bekannt ist. natürlich sind die auswirkungen für jeden individuell anderst. natürlich soll bei z.b. erstverstoss nicht die existenz gefährdet werden, jedoch die ausrede nervt, da in den wenigsten fällen tatsächlich die existenz auf dem spiel steht.

von jemand der zwar keine 46.000km/jahr (oder hast du keinen urlaub mad:D als armer selbsttändiger;)) aber doch die hälfte davon fährt.

am 26. Januar 2006 um 21:50

Die Gesetze gelten nunmal für alle gleich und Geschwindigkeitsbegrenzungen haben ja auch meist einen gewissen Sinn, nämlich Sicherheit an gefährlichen Punkten...

Daher isses nun auch völlig egal, ob derjenige der 30km/h zu schnell unterwegs ist, im Jahr 50 oder 5tkm fährt oder ob er auf seinen Führerschein angewiesen ist oder nicht, er gefährdet in dem Moment Menschen. Außerdem ist niemand gezwungen zu schnell zu fahren, vor allem dann nicht, wenn man weiß was auf dem Spiel steht...

Von daher halte ich es für absoluten Quatsch, wenn sich ein Berufsfahrer freikaufen können soll, während man dem Gelegenheitsfahrer seinen Führerschein wegnimmt. Wenn dann muss es die Möglichkeit des Freikaufens für alle geben, was zu einer 2-Klassen-Justiz führt...

Wenn jemand auf sein Auto angewiesen ist und ohne nicht in der Lage ist sein Geld zu verdienen, muss er sich entsprechend im Straßenverkehr verhalten, ansonsten hat er halt Pech gehabt...

Regulateur,

kann es sein, dass Du von Vorurteilen lebst?

Du wärst vermutlich erschreckt, wenn Du das erste Mal ein Jahr gearbeitest hättest und nicht nur Geld eingesetzt, sondern auch verloren hättest.

Also Geld bezahlt hättest um zu arbeiten.

Solange Du Dir eine solche Situation nicht vorstellen kannst, solltest Du nicht naiv den Erfolg des Lebens an eienr Selbstständigkeit oder am Urlaub messen.

Und auch nicht an der Möglichkeit, dahin sein Fahrverbot legen zu lassen.

Selbstständoge machen und haben wesentlich weniger Urlaub als Arbeitnehmer und beamte.

Wenn Du öfters unterwegs bist, dann wirst Du feststellen, dass die Tempolimits von den Vielfahrern nicht extrem verletzt werden.

Es sind vielmehr in der Masse Leute die ihre 140 oder 150 km/h einfach konstant durchfahren - vermutlich aus Unkenntnis der Folgen.

Bei Tempo 100 ist dann eben der Lappen weg.

Wie immer:

Ausnahmen bestätigen die Regel.

Und:

Die wirklich Reichen fliegen bzw. haben Fahrer.

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