Führerschein auf probe + 3 Punkte
Hallo Community
Ich weis es gab schon mal so ein thead
Aber ich blick leider bei meinen Umständen nicht ganz durch
Okay hier die Fakten
Glätte bedinkter Unfall
Ich bin schon langsam gefahren aber dennoch kams zum besagten unfall
Sachschaden am eigenen Fzg (Führerschein auf Probe)
kleiner Sachschaden an einer Laterne <-- sie ist nicht verbogen und funktioniert sogar noch
Sie hat jediglich etwas von meinen Grünen Lack abbekommen... :S
Schneesturm -> Sichtfeld unter 10M
Zum Unfallhergang
Nach einer Rechtskurve bin ich ins rutschen gekommen und von der Straße abgekommen, da ich noch reagiert habe (wenn auch falsch) hatte ich 7-9m stehende räder (kein Abs, Esp) da ich voll auf die bremsen gegangen bin nach den aufprall auf die Laterne ist das fahrzeug auf die Straße Gerutscht, und es stand nun Quer zur eigentlichen Fahrtrichtung. Polizei hat unfall aufgenommen
Heute bekam ich ein Brief von der zentralen Bußgeldstelle
Angaben laut brief: Geldbuße ca.150€
Bearbeitung ca. 3,50€
Gebühr 20€
WICHTIG: Zahl der Punkte gemäß Bußgeldkatalog 3
Jetzt meine eigentliche frage muss ich mit einer nachschulung rechnen (weil es ist werder ein A Verstoß Noch ein B verstoß) ist Aber es sind halt auch 3 Punkte innerhalb der Probezeit...
Danke für eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von PiKaPo
Hast du die Polizei gerufen?
Ich kapier's nicht, lesen muss schon schwierig sein. Außerdem: Wem schickt die Bußgeldstelle Post, wenn der Unfallverursacher abgehauen ist?
Gruß vom bösen Dieter
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dauergrinsen
Strafe muß sein, aber die beschriebene halte ich für zu hoch...
Ist aber für die Missetat der "unangepassten Geschwindigkeit" richtig.
Eine Diskussion über die grundsätzliche Strafhöhe für diesen Fahrfehler, genauer Fehleinschätzung oder auch die Verhältnismäßigkeit zu einer "normalen Ablenkung" mit dann nur 35 Euro, wäre vermutlich auch berechtigt.
Aber darüber lässt sich kein Widerspruch mit einer halbwegs funktionierenden Erfolgsaussicht starten. Die Bußgeldhöhe und Punkteanzahl sind so im Katalog festgelegt und wenn man sich in der Anhörung zum Bußgeld auf genau diese Ursache direkt oder indirekt eingelassen hat, dann war es das (leider).
Jetzt, im Nachhinein mit "Ablenkung wegen Unterhaltung mit Beifahrer, auf den Seitenstreifen gekommen und beim Zurücklenken übersteuert und dadurch die Fahrzeugkontrolle verloren" - einer doch völlig anderen, neuen Geschichte zu kommen, da muss man aber auch erst einen Sachbearbeiter oder Richter finden, der auch daran glaubt.
Denen sind die Unterschiede in der weiteren Folge auch bekannt und ein Widerspruch nach dem Bußgeldbescheid mit plötzlich komplett anderer Darstellung des Hergangs mit "ich war nicht für die Verhältnisse zu schnell - ich war nur abgelenkt" nun auch nicht neu; die können auch bis drei zählen und mehr braucht man dafür nicht.
Einen Versuch kann man immer starten, aber über ein "zu hohe Strafe für nur geringe Fehleinschätzung der Situation" braucht man nicht argumentieren. Diese Strafe ist korrekt - so im Bußgeldkatalog vorgegeben.
nur um das ganze hier abzu schließen...
Kurz ich muss zur nachschulung und der Spaß kosten 350€ Naja strafe muss sein.
Es kann allerdings noch dauern bis der Kurs startet da sich 12 Personen für eine schulung einfinden müssen.
An dieser stelle bedanke ich mich für eure viel Ratschläge und hilfe !
DANKE
Danke fuer die Rueckmeldung. Sowas machen die wenigsten hier 😉