ForumBiker-Treff
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. Führerschein A1 auf A

Führerschein A1 auf A

Themenstarteram 24. April 2006 um 15:04

Hallo zusammen,

ich direkt mit meinem zweiten Beitrag für den heutigen Tag.

Ich habe mit 16 Jahren einen A1 Führerschein gemacht und bin jetzt mit meinen 17 Jahren immer fleißig am 125ccm fahren. Nach den Sommerferien werde ich mit dem Führerschein für Auto und für Motorrad A anfangen. Meine Frage: Gelten die zwei Jahre A1 Führerschein besitzt ohne Unfälle ect. als Probejahre für den großen Motorradführerschein ? Oder muss ich mit dem A ganz von vorne mit den Probejahren anfangen und erst ab 25 Jahren entdrosseln lassen ?

wer kann helfen ?

andré

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Yamahaliebhaber

Also jetzt nochmal zum Mitschreiben..ich hab den A1 führerschein ..hab 1600 € bezahlt ( 2mal theorie 2 mal praktisch +Fahrschulwechsel + 4 extra fahrstunden) und will im Winter mit dem B und A anfangen dann hab ich da ich mit 17 A1 gemacht hab bis ich 19 bin Probezeit rihtig ?....

Ja richtig, die probezeit dauert ohne auffällig zu werden 2 jahre.

Zitat:

Original geschrieben von Yamahaliebhaber

Wenn ich nun den A habe und weiterhin mit meiner 125ccm maschine fahre bis die 2 jahre vorbei sind vom A und cih dann A unbeschränkt hab dann darf ich die großen maschienen fahren ß d.h. 2 jahre warten oder 125ccm fahren dann darf man unbeschränkt fahren is das so richtig ?

Die 125er unbeschränkt fahren darfst du nur wenn du den großen motorradschein hast, das ist richtig.

Ab deinem 18 lebensjahres darf die 125er max. 15PS haben und von der geschwindigkeit her so schnell fahren wie sie läuft.

Wenn du den A beschränkt schein hast mußt du dich an das leistungs / masseverhältniss von 0,16 KW pro kg halten bzw. darf das motorrad nicht mehr wie 34PS.

Gruss

Maik

 

34 weitere Antworten
Ähnliche Themen
34 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von sadfa

Die Leistungsbeschränkung auf 34 PS gilt nach Erwerb der Führerscheinklasse A(be) für 2 Jahre UND min. 2000 km! Ob ihr die 2000 km aber wirklich gefahren seid (genaugenommen eigentlich auch auf einem Motorrad mit > 15 und < 34 PS) oder ob ihr überhaupt eins habt, wird nicht geprüft.

Man sieht das der A schein bei dir schon ne weile zurück liegt, denn die 2000km die man nach deiner meinung fahren muß sind schon lange nicht mehr, es zählt nur noch die zeit.

Gruss

Maik

Hallo Maik,

ohje, wieder eine sinnvolle Regelung, die weggefallen ist.

Grüße

dersichvielzualtfühlendesadfa

am 15. März 2009 um 16:41

Letzte Möglichkeit:

Mit 25 Jahren darf man gleich den Motorradführerschein ohne Leistungsbeschränkung machen!!!:D

Hallo LEute,

und zwar habe ich eine Frage bezüglich A beschränkt auf A offen eintragen. Wie wird das gehandhabt? Also ich habe mit 18 A (beschränkt, also 34 PS) + B gemacht. Nun bin ich schon 20. Zählt das als 2 Jahre oder das Datum was auf dem Führerschein steht bzw das Datum der bestanden Prüfung?

Mfg und Danke im Vorraus

Das datum auf dem führerschein ist interessant, wenn da z.B. steht das du den A beschränkt schein am 13.10.2009 bestanden hast darfst du ab dem 14.10.2011 offen fahren ohne nochmal was umschreiben zu lassen.

Gruss

Maik

Deine Antwort
Ähnliche Themen