Führerschein A1 auf A

Hallo zusammen,

ich direkt mit meinem zweiten Beitrag für den heutigen Tag.
Ich habe mit 16 Jahren einen A1 Führerschein gemacht und bin jetzt mit meinen 17 Jahren immer fleißig am 125ccm fahren. Nach den Sommerferien werde ich mit dem Führerschein für Auto und für Motorrad A anfangen. Meine Frage: Gelten die zwei Jahre A1 Führerschein besitzt ohne Unfälle ect. als Probejahre für den großen Motorradführerschein ? Oder muss ich mit dem A ganz von vorne mit den Probejahren anfangen und erst ab 25 Jahren entdrosseln lassen ?

wer kann helfen ?

andré

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Yamahaliebhaber


Also jetzt nochmal zum Mitschreiben..ich hab den A1 führerschein ..hab 1600 € bezahlt ( 2mal theorie 2 mal praktisch +Fahrschulwechsel + 4 extra fahrstunden) und will im Winter mit dem B und A anfangen dann hab ich da ich mit 17 A1 gemacht hab bis ich 19 bin Probezeit rihtig ?....

Ja richtig, die probezeit dauert ohne auffällig zu werden 2 jahre.

Zitat:

Original geschrieben von Yamahaliebhaber


Wenn ich nun den A habe und weiterhin mit meiner 125ccm maschine fahre bis die 2 jahre vorbei sind vom A und cih dann A unbeschränkt hab dann darf ich die großen maschienen fahren ß d.h. 2 jahre warten oder 125ccm fahren dann darf man unbeschränkt fahren is das so richtig ?

Die 125er unbeschränkt fahren darfst du nur wenn du den großen motorradschein hast, das ist richtig.

Ab deinem 18 lebensjahres darf die 125er max. 15PS haben und von der geschwindigkeit her so schnell fahren wie sie läuft.

Wenn du den A beschränkt schein hast mußt du dich an das leistungs / masseverhältniss von 0,16 KW pro kg halten bzw. darf das motorrad nicht mehr wie 34PS.

Gruss
Maik

34 weitere Antworten
34 Antworten

Ich wohne zwischen Gifhorn und Braunschweig und hab sogar noch ne ganze ecke unter 1.000€ bezahlt aber das ist in etwa das übliche hier. Die Stunden die du aufgezählt hast passen denke ich mehr oder weniger (in ländlichen Gebieten bzw. kleinstädten vielleicht ein paar Übungsstunden weniger) von daher scheinen in erster linie Grundgebühr und Fahrstundenkosten niedriger sein. Von mehr als 1100 habe ich hier noch von niemandem gehört

Heftig. Das sind dann schon zwischen 500 und 1000 Euro Unterschied, je nachdem. Anscheinend ist München doch um einiges teuerer 🙁

ich kann nur für mich selbst sprechen, hab im mittleren niedersachsen knapp 700-800 bezahlt, hab alle pflichtstunden und noch n paar übungsstunden gemacht. Bei meinem Vater war es etwas mehr, aber er musste auch die praktische zweimal machen 😉

Zitat:

Original geschrieben von Maik380



Zitat:

Original geschrieben von Tank83


um das noch zu komplettieren, wer den A1 hat und 18 wird darf damit dann automatisch schneller als 80kmh und mit voller ps leistung fahren, nur die 125cm³ grenze bleibt.
FALSCH!!!

Maximal 15PS und die geschwindigkeit darf offen sein 😉.

Gruss
Maik

Allso hir bei uns in Oberhausen NRW koset der Führerschein 1000 euro ohne extra stunden ok ich kann jet schon motorad fahren ne hab ja schon eine lol bei uns is das im gegensatzt zu anderen echt billig:P

Ähnliche Themen

hallo,
bin neu hier u. hab gleich mal ne frage:
wenn ich richtig gelesen habe: wenn ich mit 16 den a1 mach 2 jahre fahr, und dann mit 18 auto u. A, und meine probezeit wurde nicht verlängert, dann hab ich die probezeit hinter mir. gilt das nur für motorrad oder auch fürs auto?

danke im vorraus
der s. aus g.

hi

wenn das gilt, dann gilts für beide (auto und motorrad). ABER ich glaube die 2 jahre (von 16 bis 18) wo du A1 fährst gelten nicht als probezeit. Also ich kann mir gut vorstellen, dass wenn du mit 18 den A oder B machst, 2 jahre probezeit bekommst. Bin mir aber nicht sicher wie gesagt.

Wo ich mir jedoch 100% sicher bin ist wenn du zB mit 18 den B gemacht hast und du mit 23 dann A machst, DANN bekommst du für A keine probezeit mehr. Da gelten dann die 2 jahre B (von 18 bis 20 - vorrausgesetzt keine probezeitverlängerung) als bestandene probezeit und damit hast du keine mehr beim A !

Gruß
Tud

ok, danke
naja mir is egal, ob ich beim auto nochmal probezeit hab... ich fahr eh so wie sich#s gehört, auch nach der probezeit

hast du nicht, nach 2 Jahren A1 ist deine Probezeit vorbei, was allerdings nicht mit der 34PS beschränkung verwechselt werden sollte, die bleibt trotzdem.

Hi @ all
Also jetzt nochmal zum Mitschreiben..ich hab den A1 führerschein ..hab 1600 € bezahlt ( 2mal theorie 2 mal praktisch +Fahrschulwechsel + 4 extra fahrstunden) und will im Winter mit dem B und A anfangen dann hab ich da ich mit 17 A1 gemacht hab bis ich 19 bin Probezeit rihtig ?.... Wenn ich nun den A habe und weiterhin mit meiner 125ccm maschine fahre bis die 2 jahre vorbei sind vom A und cih dann A unbeschränkt hab dann darf ich die großen maschienen fahren ß d.h. 2 jahre warten oder 125ccm fahren dann darf man unbeschränkt fahren is das so richtig ?

LG

Zitat:

Original geschrieben von Yamahaliebhaber


Also jetzt nochmal zum Mitschreiben..ich hab den A1 führerschein ..hab 1600 € bezahlt ( 2mal theorie 2 mal praktisch +Fahrschulwechsel + 4 extra fahrstunden) und will im Winter mit dem B und A anfangen dann hab ich da ich mit 17 A1 gemacht hab bis ich 19 bin Probezeit rihtig ?....

Ja richtig, die probezeit dauert ohne auffällig zu werden 2 jahre.

Zitat:

Original geschrieben von Yamahaliebhaber


Wenn ich nun den A habe und weiterhin mit meiner 125ccm maschine fahre bis die 2 jahre vorbei sind vom A und cih dann A unbeschränkt hab dann darf ich die großen maschienen fahren ß d.h. 2 jahre warten oder 125ccm fahren dann darf man unbeschränkt fahren is das so richtig ?

Die 125er unbeschränkt fahren darfst du nur wenn du den großen motorradschein hast, das ist richtig.

Ab deinem 18 lebensjahres darf die 125er max. 15PS haben und von der geschwindigkeit her so schnell fahren wie sie läuft.

Wenn du den A beschränkt schein hast mußt du dich an das leistungs / masseverhältniss von 0,16 KW pro kg halten bzw. darf das motorrad nicht mehr wie 34PS.

Gruss
Maik

ok Logisch ..... sorry vlt habe ich es falsch ausgedrückt meine frage bezog sich darauf.:
Wenn cih den A führerschein Habe logisch 2 jahre noch warten bis man die großen mascheinen fahren darf. Aber jetzt habe ich gehört das sollen 2 jahre fahrpraxis auf einer gedrosselten amschiene sein ...wäre es denn möglich 2 jahre nicht zu fahren oder so wie cih mit eminem 125ccm rumzutukern und dann nach 2 jahren direkt ne offene maschiene zu holen die cih weil ja die 2 jahre rum sind nicht mehr drosseln muss. stimmt das so ? Mir geht es eigentlcih um die definition der 2 jahre fahrpraxis so wie es überall zu lesen ist.

LG Christian

die leistungsbeschränkung auf 34 PS gilt 2 jahre auch wenn du nicht motorrad fährst. ist also nach 2 jahren automatisch um.

also ich fasse zusammen: Mit 15 1/2 (bin mir nicht sicher) kann man den A1 machen für etwa 1500 € (in meiner region), wenn man ihn seit 16 hat darf man mit 18 die km/h zahl entdrosseln und die Ps Zahl muss auf max. 15 ps gedrosselt bleiben und wenn man dann den A macht darf man bis 20 Jahre mit 34 ps bzw. 0,16 kw/kg und unbeschränkter km/h zahl fahren und ab 20 darf man dann automatisch alle Motorräder offen fahren?!

So hat man es mir in meiner Fahrschule auch erzählt

Hallo,

Leute, fragt einfach eure Fahrschule.

Zum Mitschreiben:

Die Probezeit gilt für die motorisierte Teilnahme am Straßenverkehr mit zulassungspflichtigen Fahrzeugen (also keine Mofas). Hier ist die Fahrpraxis als solche egal.

Die Leistungsbeschränkung auf 34 PS gilt nach Erwerb der Führerscheinklasse A(be) für 2 Jahre UND min. 2000 km! Ob ihr die 2000 km aber wirklich gefahren seid (genaugenommen eigentlich auch auf einem Motorrad mit > 15 und < 34 PS) oder ob ihr überhaupt eins habt, wird nicht geprüft.

Meiner Meinung nach ist die Begrenzung trotzdem sehr begrüßenswert, da sich sonst noch mehr Leute den Kopf einfahren würden.

Mein Tip: Mit 16 die A1 machen, wenn der Führerschein benötigt wird (z. B. wenn man auf dem Dorf wohnt) und dann fleißig Fahrpraxis sammeln. Mit 18 dann die A(be) machen, altes Mopped verkaufen und eins besorgen, was der A(be) entspricht und hier auch fleißig Fahrpraxis sammeln.

Nach 2 Jahren dann entweder das Motorrad entdrosseln oder so weiterfahren.

Achso, mein Motorradführerschein hat damals ziemlich genau 800 DM gekostet 😉

EDIT: Achja, der Kartenführerschein muss nach 2 Jahren A(be) NICHT umgeschrieben werden. Beim alten rosa Lappen musste man nochmal einen neuen beantragen.

Grüße

sadfa

Deine Antwort
Ähnliche Themen