Fühle mich von Niederlassung über den Tisch gezogen

Mercedes C-Klasse W204

Hallo,

ich habe im Februar bei einer Mercedesniederlassung einen C350cgi Bj. 2008 mit ca. 95.000km in sehr guten optischen Zustand für 18.000€ bezahlt. Mit einem befreundeten KFZ-Mechatroniker habe ich das Auto besichtigt. Alle einsehbaren Teile waren in einem sehr guten Zustand, jedoch die Nutzung einer Bühne nicht möglich. Der Wagen war durchgehend bei dieser Niederlassung Checkheft gepflegt, zusätzlich versicherte man mir einen einwandfreien Zustand des Unterbodens. Deshalb war ich bereit den erhöhten Preis zu bezahlen.

Nach etwa 4 Wochen war ich aufgrund eines Ruckelns des Motors und einer losen Motorabdeckung in der Niederlassung. Aufgrund des Ruckelns wurde etwas am Auspuff geschweißt, der Clip der Abdeckung jedoch vergessen. Zuhause angekommen schlug ich die Tür zu, ein Blech am Unterboden klapperte.

Da mir eine Bühne zur Verfügung steht, wollte ich das Blech schnell selbst befestigen, um nicht erneut 120km zur Niederlassung zu fahren. Dabei vielen mir folgende Mängel auf:

-Hitzeschutzbleche der Endtöpfe beidseitig an den Aufnahmen wegoxidiert
-Ablauchschlauch des Schiebedachs falsch verlegt
-Bremsleitung über Hinterachse stark verrostet
-Befestigung einer Klimaleitung im Motorraum vergessen worden
-Kühlwasserschlauch (Thermostat wurde nach Probefahrt getauscht) war nicht befestigt
-Hinterreifen schleifen bei Zuladung an Karosserie (Fahrzeug war bei Kauf bereits tiefergelegt inkl. Felgen mit Spurplatten, beides von Vorbesitzereingetragen)

Desweiteren geht der Verbrauch im Schubbetrieb seit einigen Wochen nur noch selten zurück auf 0 Liter. Selbst wenn ich mich von 180 zur Ausfahrt hin ausrollen lasse bleiben plötzlich 2-4 Liter auf der Momentanverbrauchsanzeige stehen. Außerdem habe ich gelegentlich weiterhin leichtes Ruckeln bei hoher Last (Schneller als 180km/h oder Bergauf).

Beim zweiten Besuch der Niederlassung wurde heute folgendes erledigt:

-Hitzeschutzblech mir Beilagscheiben befestigt, was laut Werkstattmeister einer Erneuerung gleichwertig sei. Sollte ich das hinnehmen?
-Ablaufschlauch Schiebedach nach erneutem Hinweis befestigt
-Mir wurde gesagt, dass die Bremsleitung über der Hinterachse nicht gut aussieht und sie einen Kulanzantrag gestellt haben. Jedoch wurde dieser sofort abgelehnt und sie haben die Leitung lediglich mit Wachs konserviert. Haltet ihr dies für ausreichend?
-Kühlwasser- & Klimaschlauch wurden befestigt
-Die schleifenden Hinterräder müsse ich akzeptieren, da dies vom TÜV abgenommen wurden. Jedoch wurde der Wagen so von der Niederlassung an mich verkauft. Jedoch ist das Fahrzeug nun zu 5. unfahrbahr.
-Vermutlich wurde der Chromstern auf der Motorabdeckung beschädigt, da mir dies beim Kauf aufgefallen wäre und aufgrund der fehlenden Befestigung die Abdeckung mehrfach abgefallen ist. Ein Austausch wurde verwehrt, da dieser Mangel die Funktion nicht beieinträchtigt.

Beim ersten Besuch der Niederlassung habe ich außerdem Geräusche beim Lenken angesprochen. Daraufhin haben Sie Servoöl nachgefüllt, woraufhin das Problem weiterhin vorhanden war & sie während des Schweißens des Auspuffs etwas an der Lenkung gefettet haben und das Problem danach beseitigt war.

Was haltet ihr von diesem (in meinen Augen für eine Mercedesniederlassung nicht tragbaren) Vorgehens.

Sorry für den langen Text und liebe Grüße.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 28. Juni 2019 um 10:02:02 Uhr:


Bei einer S-Klasse fängt die Rechnung nach dem Service immer mit einer 2 vorne an. Das ist programmtechnisch so vorgegeben.

Interessant, kannst du das belegen?
Ich hab dir im letzten Thread schon gesagt rede über Dinge die du sicher weißt, nicht um einfach mitzureden.

Ich kenne genug S Klassen Fahrer.
Ja der Unterhalt ist teurer; aber ein Service der mit ner 2 anfängt ist entweder a) richtig günstig 2xy € oder b) richtig teuer 2xyz €..... die S klasse kostet im Service (sofern kein Amg) nicht großartig mehr als eine C klasse.
Für was denn auch, werden ja fast die selben Dinge erledigt.
Und nur weil da ne S Klasse in der Werkstatt steht heißt das nicht Arbeitskosten x2.

47 weitere Antworten
47 Antworten

Ich habe den gewünschten C350 leider nicht für weniger als 15000€ im vergleichbaren Zustand mit vergleichbaren Kilometern gefunden. Und mir waren es ca. 3000€ wert, die Gewährleistung zu haben und das Vertrauen in die Niederlassung. Jedoch wurde ich von dieser nur enttäuscht. Nun hätte ich lieber den Wagen privat gekauft.

Zitat:

Wie kommst du auf den Unsinn?
Nein, es gibt kein Rückgaberecht, es sei denn, der Verkäufer räumt es dir ein, was hier wohl der Fall ist.
Hier kann man nur im Rahmen der Gewährleistung ein ordentliches Fahrzeug einfordern. Aber das hat Grenzen.

Irgendwie verstehe ich aber auch nicht, wie man sich eine alte Möhre für 18.000 Öcken kauft. Das Fahrzeug ist im 12. Jahr! Das ist kein Pappenstil und geht nicht spurlos dran vorbei (gute Ausstattung macht es nicht besser!).

Man muss sich mal überlegen, dass ich meinen ersten 204 für 16.300€ kaufte, Bj. 2010 im Jahr 2012. Klar nicht so gut ausgestattet, ein paar Kilometer mehr (dafür sicher echt) und nun kaufst du für mehr Geld ein Auto ein, welches quasi seine Lebensdauer hinter sich hat?

Da gehen wir zum Teil ja konform, Pj304 . Das der Wagen total überteuert ist ist eine Sache, die Mängel eine andere. Dinge, mit denen sich Schiedsstellen gerne beschäftigen. Und da hat man bis zum Eintritt des 12. Monats ab Kauf die Möglichkeit, diese zur Schlichtung einzuschalten, für den Verbraucher ist das Kostenfrei und die Händler / Autohäuser folgen in der Regel den Schiedssprüchen zur Schlichtung, alleine schon aus Image-Gründen.

Und ich muß mich dahingehend korrigieren, was das Widerrufsrecht betrifft - ich ging davon aus, das das Fahrzeug über´s Internet gefunden wurde. Dann gilt das Widerrufsrecht gem. Fernabsatzgesetz, unabhängig davon ob das Fahrzeug über das Internet gekauft wurde (was in der Form in der Preisklasse ohnehin nicht der Fall ist oder nur eine Reservierung darstellt, ausschlaggebend ist dabei, das der Artikel / KFZ über das Internet zum VK angeboten wurde ) oder nur über das Internet gefunde wurde und daraufhin der Anbieter zum Zweck der Besichtigung und des Kaufabschlußes kontaktiert wurde. Der Verkauf hat rein rechtlich durch die Internet-Offerte stattgefunden und unterliegt somit dem Fernabsatzgesetz. Es war mein Fehler, das ich das so pauschalisierend gepostet hatte, da hatte ich nicht daran gedacht das der bezug fehlt, wofür ich mich entschuldige.

@Memphis : wie schon gesagt, Schiedstelle des KFZ-Handwerks, alternativ Fachanwalt via Rechtsschutz. Du mußt dann aber wissen, ob du den Wagen unbedingt behalten willst (dann würde ich einen Gutachter hinzuziehen , um einen Minderungsbetrag festlegen zu lassen, den man einfordern kann aufgrund von Mängeln ) oder ob du diesem Projekt den Rücken kehrst und Wandlung verlangen willst. Welche Möglichkeiten bestehen kann dir ein Jurist am zuverlässigsten beantworten, aber ohne gültige RS-Versicherung beim Kaufabschluß würde ich auf jeden Fall eine private EInigung versuchen und mit dem Schaden leben, denn sonst wird es richtig teuer.

(Ich hab es leider gerade erst hinter mir und weiß, was zwei Briefe vom Anwalt kosten, ohne das sie auch nur einen Cent gebracht hätten....)

Wie gesagt, im Glauben ein perfekt gewartetes rostfreies KFZ zu erwerben habe ich diesen Preis angenommen & wäre zufrieden gewesen. Nun wurde ich eines besseren belehrt und möchte wenigstens die Mängel beseitigt haben.

Das Fahrzeug habe ich übrigens übers Internet angeboten bekommen. Deshalb fand der Verkauf 60km entfernt statt, welche ich bereits 3 mal gependelt bin, um ein unbefriedigendes Ergebnis präsentiert zu bekommen.

Ähnliche Themen

Ich möchte den Wagen nicht unbedingt behalten, sondern entweder für 18.000€ ein Fahrzeug, welches der Anzeige entspricht oder gerne das Geld für ein anderes plus sehr vieler Reparaturen!

Danke für die Antworten, ich denke ich frage nach dem Telefonat mit dem Geschäftsführer bei der Schiedsstelle nach. Je nach Antwort schalte ich einen Anwalt ein. Nun bin ich schlauer, keiner Niederlassung zu vertrauen.

Er hat zwölf Monate Sachmangelhaftung. Dabei muss in den ersten sechs Monaten der Händler beweisen, dass der Mangel nicht schon bei der Übergabe vorhanden war. Also Mängel schriftlich nachweislich reklamieren und Nachbesserung verlangen. Und du musst nicht endlos Nachbesserungsversuche über dich ergehen lassen, Ein Mangel zwei Versuche und insgesamt nicht mehr wie drei bis fünf. Danach kannst du wandeln, das heißt zurückgeben.

Ein gut zehn JAhre altes Fahrzeug ist nicht wie aus dem Laden, obwohl der Preis das suggeriert.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 27. Juni 2019 um 09:47:00 Uhr:


Ein gut zehn JAhre altes Fahrzeug ist nicht wie aus dem Laden, obwohl der Preis das suggeriert.

Was hat der neu gekostet? 60000€?

Warum sollte der für unter 1/3 des Kaufpreises wie neu sein?

Zitat:

@Mephis schrieb am 26. Juni 2019 um 22:16:38 Uhr:


Ich möchte den Wagen nicht unbedingt behalten, sondern entweder für 18.000€ ein Fahrzeug, welches der Anzeige entspricht oder gerne das Geld für ein anderes plus sehr vieler Reparaturen!

Danke für die Antworten, ich denke ich frage nach dem Telefonat mit dem Geschäftsführer bei der Schiedsstelle nach. Je nach Antwort schalte ich einen Anwalt ein. Nun bin ich schlauer, keiner Niederlassung zu vertrauen.

Optimistisches Ziel, da solltest du noch ein paar Argumente für deinen Anwalt sammeln.
Was ich nicht verstehe, du hast für den Autokauf einen KFZ-Mechatroniker dabei und ihr beide stellt nicht fest, dass der Wagen eigentlich nicht korrekt tiefergelegt ist und beim Einfedern auf den Kotflügeln schleift?

Der Preis ansich erscheint tatsächlich satt überzogen, wahrscheinlich sind das die Folgen der "Dieselpropaganda". Man bekommt auf Hochglanz polierte Autos mit entsprechende Altersmängeln für saftige Preise angeboten. Die Tatsache dass das Fahrzeug nicht mehr als junger Stern angeboten wird (aufgrund des Alters) hätte mich definitiv vom Kauf abgehalten. die JS Garantie (und die garantierten Eigenschaften inkl. Rückgaberecht) sind für mich einer der Gründe den höheren MB Preis zu bezahlen.

Das Problem mit dem Schleifen konnten wir nicht feststellen, da das Auto mit Winterreifen verkauft wurde, bei denen das Problem nicht auftritt. Im Internet war das Auto mit den Sommerfelgen abgebildet.

Zitat:

Du brauchst dich nicht entschuldigen, allerdings liegst du immer noch falsch. Für das Fernabsatzgesetz ist nicht entscheidend, wie der Käufer auf ein Angebot aufmerksam wird, sondern wie er den Kauf abschließt. Aus der Ferne oder vor Ort ist da die entscheidende Frage.

Du kannst auch nicht die Tomaten auf der Aldi-Seite im Angebot sehen und dann meinen, dass du sie, nachdem du sie im Laden erworben hast, nach 14 Tagen wieder zurückgeben kannst.

Wobei Aldi dir weder die Tomaten zusenden wird, geschweige nach 10 Tagen zurücknehmen wird.
Es macht sehr wohl einen Unterschied, aber das kann der Fachanwalt am besten aufdröseln, ich hab hier noch keinen Beitrag von einem Jutisten gelesen (zumindest hat sich keiner zu erkennen gegeben, was ohne rechtlichen Bezug zur Sache auch etwas auf die Kompetenz schließen lassen würde), wir können hier nur reden-sagen und eigenes Empfinden beitragen, bestenfalls auf eine juristische Prüfung hinweisen.

Zitat:

@torty666 schrieb am 27. Juni 2019 um 10:12:32 Uhr:



Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 27. Juni 2019 um 09:47:00 Uhr:


Ein gut zehn JAhre altes Fahrzeug ist nicht wie aus dem Laden, obwohl der Preis das suggeriert.

Was hat der neu gekostet? 60000€?

Warum sollte der für unter 1/3 des Kaufpreises wie neu sein?

Ich sage es mal so: Mancher vergleicht einen Gebrauchtwagen zum Preis von 18.000€ mit einem Neuwagen für 18.000€. Und wenn man eine 10 Jahre alte Kiste kauft für vielleicht ein Drittel des Neupreises, dann muss einem klar sein, dass der in den laufenden Kosten keinesfalls mit einem 18.000€ zu vergleichen ist. Das bleibt in den Kosten allemal eine 60.000€ Kiste.

Diese Rechnung vergessen viele und auch Zeitungen, die das suggerieren gibt es. Das böse Erwachen kommt, wenn es in die Werkstatt geht. Dass man die Kosten auf vertretbarem Niveau halten kann, das ist klar, aber dann muss man selbst Hand anlegen und wissen, was man tut.

Deine Antwort
Ähnliche Themen