Frontspiegel nachrüsten Pflicht ?
Neue LKW haben seit etwa 1,5 Jahren oben rechts einen Spiegel, der den Bereich vor dem LKW abbildet. Der tote Winkel soll damit minimiert werden damit man z.B. keine Fußgänger direkt vor dem Fahrzeug übersieht. Stimmt es,daß dieser Spiegel bei älteren LKW bis zu einem bestimmten Termin nachgerüstet werden muß? Ich habe von Kollegen so etwas gehört.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Matze1390
trotzdem wird bei uns nichts nachgerüstet ....
es war ja nich unser stammtisch sondern nen mb meister
Das wird Dir dann, wenn es soweit ist, ein netter Prüfingenieur bestimmt erklären.
106 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Zoker
Daimler hatte doch mal Angebote verschickt zum Anbau dieser Spiegel.Einen haben wir auch schon umgebaut. Wobei da der Spiegel der über die Stange an der Türe befestigt war (also die Notlösung) wegkam und dafür der Spiegel der am Windleitblech an der A-Säule angebracht ist angebaut wurde. Man muss nur etwas die Sonnenblende ausschneiden, aber es sieht um einiges besser aus.
Also dazu muss ich sagen als Fahrer ist mir Wurscht wie der Spiegekl aussieht ,ich möchte etwas in den Spiegel sehen können und nur das zählt.
Das Fahrzeug sollte ja immer noch gut aussehn, und der alte Spiegel sieht einfach so hingeklatscht aus, die wollten das so also haben wir das gemacht. Wurde ja nur aufgrund des Aussehens geändert.
Und wenn das bei allen Fahrzeugen ab einem Bestimmten bj nachgerüstet werden muss kommt der Spiegel am anderen MP2 auch noch hin.
Mir kommt es auch so vor als ob der Neue Spiegel weiter raus schaut, kann aber auch Täuschen.
Hallo,
nocheinmal, der Frontspiegel muss nicht Nachgerüstet werden!
Es müssen nur die Weitwinkelspiegel und die Rampenspiegel Rechts mit Spiegelgläsern, die ein erweitertes Sichtfeld haben, nachgerüstet werden.
Zitat EU Richtlinie 2007/38/EG Artikel 3:
Artikel 3
(1) Die Mitgliedstaaten schreiben mit Wirkung ab dem
6. August 2007 und spätestens ab dem 31. März 2009 vor,
dass alle in Artikel 2 Absatz 1 genannten Fahrzeuge auf der
Beifahrerseite mit Weitwinkel- und Nahbereichsspiegeln ausgestattet
sind, die den Anforderungen an Spiegel der Klasse IV
bzw. V gemäß der Richtlinie 2003/97/EG genügen
Gruß
Chris
Jetzt reg' Dich doch nicht auf! Wir haben schon kapiert, dass man nur über irgendeinen Spiegel vor das Fahrzeug schauen können muss und ein zusätzlicher Spiegel nicht zwingend notwendig ist. Was nutzt Dir aber ein Weitwinkelspiegel, in welchem Du letztendlich nichts erkennst.
Das ist dann so, wie bei den Spiegeln vom Volvo. Dort steht wenigstens drauf, dass man mit den Dingern nichts erkennen kann.
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Hi habt ihr mal den Frontspiegel beim Atego gesehen?? Was soll der schmuck an scheibe denn bringen tut er nichts außer das der Fahrer nicht sieht wenn er rechts vorne schaut z.B. kreuzungen. Oder was bringt der spiegel wenn du auf der Autobahn wie auch Bundesstraßen bist? Nichts!! Über 75% klappen in weg. Vielleicht braucht man ihn in der Stadt aber 90km/h auf der Autobahn oder wie im stau ist er sinnlos. Wer dumm handelt macht es kein zweites mal. Totale sicherheit gibt es keine und würd es nie geben.
gruß Bernie
Die StVZO formuliert das in § 56 Abs. 1 folgendermaßen:
"Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann."
LKW's sind in Abs. 2 Nr. 2 erfasst.
Die Übergangsvorschrift lautet folgendermaßen:
"§ 56 Abs. 2 Nr. 2 (Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht) ist spätestens ab dem 26. Januar 2007 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge anzuwenden.
Auf Kraftfahrzeuge, die vor diesem Datum erstmals in den Verkehr gekommen sind oder kommen, bleibt § 56 in der am 29. März 2005 geltenden Fassung anwendbar. Abweichend hiervon dürfen diese Fahrzeuge mit Weitwinkelspiegeln sowie einem Nahbereichsspiegel auf der Beifahrerseite ausgerüstet sein, die den im Anhang zu § 56 Abs. 2 Nr. 2 genannten Bestimmungen entsprechen. Ein Austausch der spiegelnden Flächen gegen solche, die den im Anhang zu § 56 Abs. 2 Nr. 2 genannten Bestimmungen entsprechen, ist ebenfalls zulässig."
Mit anderen Worte: knauben ist erlaubt!
Schöner Versuch Chris, mit einer EU-Vorschrift zu kommen. Das Problem ist, dass diese erst mal ratifiziert werden muss, bevor sie Gültigkeit erlangt. Dann steht das aber in einem deutschen Gesetz drin. In diesem Falle in der StVZO.
Die EU macht das alles nicht gerade einfach! Viele Sachen werden von der EU verabschiedet und werden irgendwann mal auch gültig für Deutschland, aber bis das dann ratifiziert ist, dauert nicht selten ewig. Ist es dann mal geschehen, dann sucht man sich "dumm und därmelig", bis man die ganzen Verweise gefunden hat. Das Zulassungsrecht ist ja noch einfach, aber bei den Sozialvorschriften ist das schon etwas anspruchsvoller.
ich kenne viele lkw bei denen die frontscheibe kaputt ist wegen dem spiele mit dem arm von mercedes,
weil wenn du die tür aufmachst knallt der spiele nämlich an die frontscheibe,
und wenn nen wind kommt und des ding mit karacho hindonnert zerspringt die scheibe ...
Zitat:
Original geschrieben von Matze1390
ich kenne viele lkw bei denen die frontscheibe kaputt ist wegen dem spiele mit dem arm von mercedes,
weil wenn du die tür aufmachst knallt der spiele nämlich an die frontscheibe,
und wenn nen wind kommt und des ding mit karacho hindonnert zerspringt die scheibe ...
Wenn die Naturgewalten Deine Tür zu fassen bekommen, geht natürlich Einiges kaputt.
In unserer Ecke hier, besonders, wenn Du noch weiter an die Küste kommst, haben wir immer mit Wind zu tun. Den bemerkst Du aber nicht erst, wenn Du die Tür öffnest. Das das himmlische Kind Dir mal die Tür aus der Hand reisst, passiert und ist jedem passiert. Aber jetzt mal für mein Verständnis: Wie oft am Tag steigst Du aus der rechten Tür?
Aber jetzt mal für mein Verständnis: Wie oft am Tag steigst Du aus der rechten Tür?Matze hatt links den Türöffer defekt deshalb steigt er nur" rechts aus.
Matze will den Spiegel nicht (noch nicht) da können wir doch auch nichts dran ändern.
Aber wie schon gesagt ,wir im Norden können besser mit der Materie WIND umgehen deshalb bleiben im Norden ja auch die Scheiben heil.
Freundliche Grüsse zum Jahreswechsel opa111
aha wir im süden haben kein wind und verrecken in nem luftleeren raum, is klar .....
ich steige immer links aus, weil ich fahr ja kein man wo der türöffner abkracht .....
aber wenn bei meinen kollegen jemand mitfährt etc pp,
da wurde schon öfter die frontscheibe gewechselt weil einer die türaufgeknallt hat und der spiegel dann gegen ide windschutzscheibe gedonnert ist und es peng machte und sie gesprungen ist
Das ganz dumme (vom Frontspiegel abgesehn) an der Sache ist das ältere LKW"s (ab 10 Jahre) noch nicht mal die Spiegelgläser wechseln müssen sowie wenigstens 2 Links haben müssen.
Diese ewigen Extrawürste sind umöglich, es sollte jeder seine Hauptgläser nach R1200 und Weitwinkelgläser nach R300 erneuern müssen nebst Rampenspiegel nach R300 sowie einen Frontspiegel instalieren sowie Weitwinkelspiegel Links falls noch nicht vorhanden egal ob Oldtimer, 20 oder 9 Jahre alt.
Hab sogar noch Fahrzeuge gesichtet die so alt sind auf der Strasse über 3,5 Tonnen die nur 1 Außenspiegel je Seite hatten 🙁
Also wirklich Unmöglichst was der Gesetzgeber für Lücken läst und wie Verantwortungslos manche Fahrer sind weil die Frage ist auch nicht ob man MUSS sondern ob man Verantwortung hat oder NICHT, hätte diese Verantwortung jeder bräucht es auch weniger Gesetze.
Aber da die nicht ausreichend gegeben ist gibts halt viele viele Gesetze die leider unabdingbar sind.
Wer bsü. aufgrund Baulicher Eigenarten (fehlende 2 Sitzreihe mit Fenster bsp. im Sportwagen) keinen Schulterblick machen kann muß halt auch unter 3,5 Tonnen Weitwinkelspiegel oder Kameras verwenden, der Bereich ist noch gar nicht bedacht außer von Mir weil die Gesetzgebung meist weit zurück hinkt in Fragen der Sicherheit.
Wie gesagt Ich würd weiter gehn ALLE Fahrzeuge zur nachrüstung einschließlich Oldtimer und auch unter 3,5 Tonnen wie oben erwähnt einschließen bei fehlendem Schulterblick vom Technischen Stand aus.
Aber nun kommts da mehr als 2 Sichtfelder in Spiegeln + normaler Blick zuviel sind würd Ich sobald mehr als 2 Spiegel notwendig werden ein Kamerasystem verpflichtend machen so das nicht mehr als 2 Sichtpunkt + Fensterblick erforderlich wird und keine anderen Objekte verdeckt werden über Gebühr.
Konsequenz fehlt hier ganz gehörig.
Irgendwie hast du recht. Aber die Oldtimer mit H-Kennzeichen würde ich da raus lassen, denn wenn du da was veränderst fällt das H-Kennzeichen weg also ist es kein Oldtimer mehr. Auserdem wann wird mit denen denn noch gefahren? Eh nur noch auf Treffen. Zudem passt das einfach nicht ins Bild.
Bei einem Baugleichen Fahrzeug das noch im Gewerblichen Güterverkehr unterwegs ist kann man das natürlich anders sehen, da wäre es eher angebracht die Zusätzlichen Spiegel zu Montieren.
Da kann ich dem Zocker nur recht geben.
Das würde noch fehlen das man bei den H-Kennzeichen z.B. Winker, 2-Kammerleuchten und dann noch Spiegel umrüsten müsste. Aber sich der Prüfer über ein, nicht dem alterentsprechendem, Radio aufregt.
@ Autark
Aber das Problem mit dem Seitenblick hast du nicht nur bei Sportwagen sondern auch z.B. auch bei einem VW T4 als geschlossenen Kasten oder den kleinen Handwerkerkarren wie Caddy, Fiorino und co. mit verblechten Scheiben bzw. Aufbau.
Die haben auch keine anderen Spiegel als die Fahrzeuge mit Scheiben.
Also ich finde die Spiegel beim Fiat Ducato ausreichen, wenn man da nichts sieht, ich weis nicht da muss man doch Blind sein.
Zitat:
Original geschrieben von Autark
Das ganz dumme (vom Frontspiegel abgesehn) an der Sache ist das ältere LKW"s (ab 10 Jahre) noch nicht mal die Spiegelgläser wechseln müssen sowie wenigstens 2 Links haben müssen.
Diese ewigen Extrawürste sind umöglich, es sollte jeder seine Hauptgläser nach R1200 und Weitwinkelgläser nach R300 erneuern müssen nebst Rampenspiegel nach R300 sowie einen Frontspiegel instalieren sowie Weitwinkelspiegel Links falls noch nicht vorhanden egal ob Oldtimer, 20 oder 9 Jahre alt.
Hab sogar noch Fahrzeuge gesichtet die so alt sind auf der Strasse über 3,5 Tonnen die nur 1 Außenspiegel je Seite hatten 🙁
Also wirklich Unmöglichst was der Gesetzgeber für Lücken läst und wie Verantwortungslos manche Fahrer sind weil die Frage ist auch nicht ob man MUSS sondern ob man Verantwortung hat oder NICHT, hätte diese Verantwortung jeder bräucht es auch weniger Gesetze.
Aber da die nicht ausreichend gegeben ist gibts halt viele viele Gesetze die leider unabdingbar sind.Wer bsü. aufgrund Baulicher Eigenarten (fehlende 2 Sitzreihe mit Fenster bsp. im Sportwagen) keinen Schulterblick machen kann muß halt auch unter 3,5 Tonnen Weitwinkelspiegel oder Kameras verwenden, der Bereich ist noch gar nicht bedacht außer von Mir weil die Gesetzgebung meist weit zurück hinkt in Fragen der Sicherheit.
Wie gesagt Ich würd weiter gehn ALLE Fahrzeuge zur nachrüstung einschließlich Oldtimer und auch unter 3,5 Tonnen wie oben erwähnt einschließen bei fehlendem Schulterblick vom Technischen Stand aus.
Aber nun kommts da mehr als 2 Sichtfelder in Spiegeln + normaler Blick zuviel sind würd Ich sobald mehr als 2 Spiegel notwendig werden ein Kamerasystem verpflichtend machen so das nicht mehr als 2 Sichtpunkt + Fensterblick erforderlich wird und keine anderen Objekte verdeckt werden über Gebühr.
Konsequenz fehlt hier ganz gehörig.Hallo dieses Thema Oltimer löst sich bei Transportern von ganz allein bei der Feinstaub plakette dann werden diese Fahrzeuge bald ganz verschwunden sein im Güterverkehr ,dann brauchen die auch keine Spiegel mehr.