Frontschutzbügel eintragen lassen.
Hallo G Gemeinde,
kann mir jemand aus eigener Erfahrung sagen ob man aktuell noch den originalen Frontschutzbügel eingetragen bekommt oder ob der TÜV dies verweigert. (W463 Baujahr 1997)
Beste Antwort im Thema
Hi zusammen,
kurz zusammengefasst - der 31.12.2002 ist in der Tat ein wichtiges Datum. Die Autos mit der ABE (EU Zulassung) bis dahin haben automatisch immer den Rammschutz im Auto mit automatisch aufgenommen & freigegeben (mann erkennt es an den verblendeten Löchern an der Stoßstange wenn von Werk aus keiner dran war). Alle Stoßstangen hatten diese Löcher - hat der Kunde es nicht geordert wurde es verblendet.
Heisst (vorausgesetzt man findet einen Prüfer) man kann das eintragen bei diesen älteren Autos gemäß 19.3 wenn es in der Datenkarte fehlt weil sich der Prüfer auf die ABE beziehen kann.
Für Autos ab 2003 ist es immer abhängig vom Prüfer. Da ist das Risiko für den Prüfer höher und da muss man einen finden der es macht. Generell vor dem Kauf immer mit dem Prüfer abstimmen ob ers tut.
Generell kann man es noch legalisieren, nur muss man gut suchen und sich gut informieren.
Aber generell gilt:
wenn es eingetragen ist (unabhängig vom Zeitpkt) dann ist es immer legal & es gilt ausnahmslos der Bestandsschutz, das haben mir TÜV, Dekra, Küs unisono bestätigt.
Die Diskussion ist sehr politisch getrieben. Denn beim G gibts bei Personenunfällen sowohl am riesigen und massiven Grill als auch an der fast aufrechten Frontschutzscheibe fast immer schwerste Verletzungen (mit Kuhfänger oder nicht) wenn Fußgänger oder Radfahrer berührt werden.
Interessanterweise interpretieren ausgerechnet die USA das Ding komplett anders - dort wird er als Verstärkung der Knautschzone gewertet und somit als Insassenschutz.
Also kurz zusammengefasst bei Autos bis 2002 ist es eigentlich immer legal weil Mercedes damals eine generelle ABE dafür hatte. Danach ist es abhängig vom Prüfer.
Wünsche euch schöne Weihnachten,
Boris
56 Antworten
Zitat:
@issowa schrieb am 12. Oktober 2018 um 22:23:41 Uhr:
Zitat:
@RobinGPunkt schrieb am 12. Oktober 2018 um 06:12:05 Uhr:
Wo ist das denn aufgeführt in dee Datenkarte?
Unten in dem großen Feld stehen die Abkürzungen. A11,A52, und und und.
C75 ist Rammschutz, Edelstahl.Datenkarte mit Legende und die MB Unbedenklichkeitsbestätigung in Kopie habe ich im Auto falls doch mal jemand rummuckt.
Also bei meinem GD300 von 1992 steht kein C75 auf der Karte. Das bedeutet der Bügel war vom Werk aus nicht eingetragen und ich darf den Bügel auch nicht „inoffiziell“ als von Werk aus eingetragen anbauen und legal fahren?
Zitat:
Also bei meinem GD300 von 1992 steht kein C75 auf der Karte. Das bedeutet der Bügel war vom Werk aus nicht eingetragen und ich darf den Bügel auch nicht „inoffiziell“ als von Werk aus eingetragen anbauen und legal fahren?
Genau.
Zitat:
Also bei meinem GD300 von 1992 steht kein C75 auf der Karte. Das bedeutet der Bügel war vom Werk aus nicht eingetragen und ich darf den Bügel auch nicht „inoffiziell“ als von Werk aus eingetragen anbauen und legal fahren?
Wenn es ein Originalteil ist und es offiziell von einer MB-Werkstatt gemäß der entsprechenden Einbauanleitung eingebaut wurde, ist das kein Problem.
Dazu gibt noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Mit dieser und der Bestätigung der MB-Werkstatt über den Einbau gemäß Anleitung gehst Du zum TÜV.
Das sollte dann reichen, um das Teil eintragen zu lassen.
C75 muß daher nicht zwingend auf der Datenkarte aufgeführt sein.
Gibt es den Bügel komplett in schwarz? Hat jemand ggf. eine Bestellnummer? Ich würde dann mal meinen Händler ansprechen ob Einbau und Abnahme bei ihm möglich ist, scheint ja irgendwie zu funktionieren.
OpenAirFan
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Mir sind folgende Nummern bekannt: B6 688 0110 und B6 688 0111.
Welche Farben das sind (chrom oder schwarz), weiß ich allerdings nicht.
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 13. Oktober 2018 um 09:28:23 Uhr:
Warum sollte man das bei einem Serienmäßigen Kraftfahrzeug mitführen?Zitat:
Datenkarte mit Legende und die MB Unbedenklichkeitsbestätigung in Kopie habe ich im Auto falls doch mal jemand rummuckt.
Wenn die Polizei rumzickt, dann besteht man darauf dass das alles Serienmäßig ab Werk so ist und fertig. Und wenn sie was finden wollen, finden oder erfinden sie eh was, dann sollen sie sich doch an nem Frontschutzbügel aufhängen und ne Anzeige schreiben. Da kann man entspannt Einspruch einlegen und dann die Unterlagen mitschicken und fertig. Idr. wird dass dann von der Bußgeldstelle eingestellt...
Wenn du den Polizisten beim Frontschutzbügel den Wind aus den Segeln nimmst, findet er womöglich noch was anderes, dann soll er sich doch an den nachweisbar legalen Sachen festbeißen...
Moin Mark
Ich bin keiner der sich mutwillig Streiten will, auch nicht mit der Polizei. Warum sollte ich nicht die Unterlagen mitführen und bei nachfrage vorlegen? Muß ja nicht gleich ein Verwaltungsakt draus werden. Kostet unnötig Steuergelder.
Und der Polizei gegenüber muß man ja nicht als Klugscheißer auftreten sondern kann einfach sagen ich hab da mal was vorbereitet. Dann wird das schon.
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 13. Oktober 2018 um 17:16:26 Uhr:
Zitat:
Also bei meinem GD300 von 1992 steht kein C75 auf der Karte. Das bedeutet der Bügel war vom Werk aus nicht eingetragen und ich darf den Bügel auch nicht „inoffiziell“ als von Werk aus eingetragen anbauen und legal fahren?
Genau.
Dem würde ich so nicht zustimmen.
In meiner Datenkarte steht der Bügel auch nicht drin.
Habe einen montiert und habe beim TÜV eine §21 Abnahme gemacht und nun steht der Bügel im Fahrzeugschein (Teil 1) drin.
Meiner ist Baujahr 1990.
Zitat:
@Baetsch schrieb am 14. Oktober 2018 um 05:53:37 Uhr:
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 13. Oktober 2018 um 17:16:26 Uhr:
Genau.
Dem würde ich so nicht zustimmen.
In meiner Datenkarte steht der Bügel auch nicht drin.
Habe einen montiert und habe beim TÜV eine §21 Abnahme gemacht und nun steht der Bügel im Fahrzeugschein (Teil 1) drin.
Meiner ist Baujahr 1990.
Die Frage war, ob er ihn "anbauen und legal fahren" darf.
Darauf ist die Antwort NEIN.
Er muss das Teil beim TÜV eintragen lassen, dann ist es natürlich legal.
Nun braucht er blos noch nen Prüfer, der das macht.
Moin,
meine Erfahrung, man muss schon bisschen suchen...
Die Prüfer jubeln nicht wenn Du Sie danach befragst.
Und natürlich wenns eingetragen ist ist es legal - nur das eingetragen zu bekommen....
Am einfachen ist der Bestandsschutz - heisst wenns in der Daimlerdatenkarte vorhanden war bei Auslieferung.
VG Boris
Ja, das Grundproblem ist, dass es da ne recht schwierige und undurchsichtige Rechtslage zu gibt und -teilweise veraltete- interne Dienstanweisungen und man einen Prüfer finden muss, der sich damit auskennt.
Zitat:
Die Prüfer jubeln nicht wenn Du Sie danach befragst.
Fragst den Prüfer der den Bügel nicht eintragen will, wer ihn eintragen würde. Die kennen sich doch alle untereinander 🙂
Hallo zusammen,
man kann es ggfs eintragen. Hab heute morgen 2 schriftliche Bestätigungen erhalten.
Wenn jmd. Info haben will PN senden - will die Option hier nicht öffentlich aufzeigen wg dem Datenschutz.
Cheers & Grüße
Boris
Boris, Du hast Post:-)
Zitat:
Wenn du den Bullenfänger in einer DB Werkstatt montieren lässt (Originalteil), dann kannst du das in der Datenkarte nachtragen lassen und hast mit ner Eintragung eigentlich nix mehr am Hut 🙂
Glaubst du ich kann einfach mal in einer Mercedes Werkstatt freundlich nachfragen ob das Möglich ist?
Hat das schon jemand erfolgreich gemacht?
Ich hab noch einen originalen von Mercedes und würde den an meinen 300GE haben wollen.
Zitat:
@g500-9182 schrieb am 13. Oktober 2018 um 20:56:17 Uhr:
Mir sind folgende Nummern bekannt: B6 688 0110 und B6 688 0111.
Welche Farben das sind (chrom oder schwarz), weiß ich allerdings nicht.
Rammschutz (schwarz Lackiert) 463 880 00 26 entspricht B 6 688 01 10
Lampenschutzgitter 463 880 02 85 entspricht B 6 688 01 12
Rammschutz (Edelstahl poliert) 463 880 02 26 entspricht B 6 688 01 11
Lampenschuzgitter 463 880 03 85 entspricht B 6 688 01 13
Zitat:
Rammschutz (schwarz Lackiert) 463 880 00 26 entspricht B 6 688 01 10
Lampenschutzgitter 463 880 02 85 entspricht B 6 688 01 12
Rammschutz (Edelstahl poliert) 463 880 02 26 entspricht B 6 688 01 11
Lampenschuzgitter 463 880 03 85 entspricht B 6 688 01 13
Sind die Nummern denn irgendwo im Rammschutz eingeprägt? Ich find da bei mir nix.