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Frontschutzbügel eintragen lassen.

Mercedes G-Klasse W463

Hallo G Gemeinde,

kann mir jemand aus eigener Erfahrung sagen ob man aktuell noch den originalen Frontschutzbügel eingetragen bekommt oder ob der TÜV dies verweigert. (W463 Baujahr 1997)

Beste Antwort im Thema

Hi zusammen,

kurz zusammengefasst - der 31.12.2002 ist in der Tat ein wichtiges Datum. Die Autos mit der ABE (EU Zulassung) bis dahin haben automatisch immer den Rammschutz im Auto mit automatisch aufgenommen & freigegeben (mann erkennt es an den verblendeten Löchern an der Stoßstange wenn von Werk aus keiner dran war). Alle Stoßstangen hatten diese Löcher - hat der Kunde es nicht geordert wurde es verblendet.
Heisst (vorausgesetzt man findet einen Prüfer) man kann das eintragen bei diesen älteren Autos gemäß 19.3 wenn es in der Datenkarte fehlt weil sich der Prüfer auf die ABE beziehen kann.

Für Autos ab 2003 ist es immer abhängig vom Prüfer. Da ist das Risiko für den Prüfer höher und da muss man einen finden der es macht. Generell vor dem Kauf immer mit dem Prüfer abstimmen ob ers tut.
Generell kann man es noch legalisieren, nur muss man gut suchen und sich gut informieren.

Aber generell gilt:
wenn es eingetragen ist (unabhängig vom Zeitpkt) dann ist es immer legal & es gilt ausnahmslos der Bestandsschutz, das haben mir TÜV, Dekra, Küs unisono bestätigt.

Die Diskussion ist sehr politisch getrieben. Denn beim G gibts bei Personenunfällen sowohl am riesigen und massiven Grill als auch an der fast aufrechten Frontschutzscheibe fast immer schwerste Verletzungen (mit Kuhfänger oder nicht) wenn Fußgänger oder Radfahrer berührt werden.

Interessanterweise interpretieren ausgerechnet die USA das Ding komplett anders - dort wird er als Verstärkung der Knautschzone gewertet und somit als Insassenschutz.

Also kurz zusammengefasst bei Autos bis 2002 ist es eigentlich immer legal weil Mercedes damals eine generelle ABE dafür hatte. Danach ist es abhängig vom Prüfer.

Wünsche euch schöne Weihnachten,
Boris

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Hallo liebe Forummitglieder,

nachdem ich mit einem C75 Rammschutz (Edelstahl poliert) in der bayrischen Hauptstadt herumfahre, wollte ich mal präzise wissen, was legal (i.e. zulässig und/oder zugelassen) ist.

Ich habe mich ausführlich bei MB, einem G-Spezialisten und der DEKRA informiert. Hier meine Erkenntnisse/Auskünfte in Kurzform (man achte auf die „Kann“- und die „Muss“-Bestimmungen):

-Ein Frontschutzbügel am G (mit oder ohne Lampenschutzgitter im Frontbügel) ist grundsätzlich nur bis zum 31.12.2002 legal (i.e. EU-Verbot, siehe EU-Richtlinie 2005/66/EG vom 26.Oktober 2005, die die bislang geltende Richtlinie 70/156 EWG abgelöst hat); ein Frontschutzbügel musste bis zum 31.12.2002 entweder werksseitig als Originalteil ausgeliefert oder nachträglich vor dem 31.12.2002 von einer MB-Werkstatt, gemäß der entsprechenden Einbauanleitung, konform angebracht worden sein: dies muss (und kann) nur MB dem Eigentümer positiv bestätigen - wenn ja, dann ist und war bis heute auch keine separate TÜV-Abnahme fällig; falls MB dies nicht positiv bestätigt, dann ist und war das Teil nach dem 31.12.2002 nicht legal, es sei denn, das Teil bekam separat nach dem 31.12.2002 eine TÜV-Abnahme.

-Ein Frontschutzbügel am G kann vor dem 31.12.2002 werksseitig original ausgeliefert worden sein und sich trotzdem nicht in der Datenkarte des Fahrzeugs befinden, dies ist durchaus möglich - denn es zählt nicht die Datenkarte, sondern nur das, was MB positiv bestätigt (falls das Teil in der Datenkarte steht, umso besser).

-Ein Frontschutzbügel am G kann legal auch nach dem 31.12.2002 angebaut und gefahren werden - es muss dafür aber immer eine explizite TÜV-Abnahme geben. Wenn der TÜV das Teil nach dem 31.12.2002 genehmigt, wird das Teil im Fahrzeugschein (Teil 1) gelistet.

Fazit: Jahrgang des G mit der EU-Zulassungsgrenze des Frontschutzbügels abgleichen und parallel immer eine Bestätigung/Zulassungsgenehmigung von MB einholen. Wenn diese beiden Punkte vor dem 31.12.2002 ok sind, dann sitzt der Frontschutzbügel auch heute legal am G; ansonsten entscheidet der TÜV im Einzelfall. Es zählt also nur, was MB für die Vergangenheit bestätigt oder nicht und/oder was der TÜV früher oder heute genehmigt hat.

Mit Frontschutzbügel fahren oder nicht fahren ist also primär eine Frage der Rechtslage. Und erst dann des persönlichen Geschmacks. Trotz meiner eigenen legalen Situation habe ich mich entschlossen, den Bügel abzumontieren. Bei Bedarf, gebe ich ihn gerne ab. (bitte über PN).

becasse

Hi zusammen,

kurz zusammengefasst - der 31.12.2002 ist in der Tat ein wichtiges Datum. Die Autos mit der ABE (EU Zulassung) bis dahin haben automatisch immer den Rammschutz im Auto mit automatisch aufgenommen & freigegeben (mann erkennt es an den verblendeten Löchern an der Stoßstange wenn von Werk aus keiner dran war). Alle Stoßstangen hatten diese Löcher - hat der Kunde es nicht geordert wurde es verblendet.
Heisst (vorausgesetzt man findet einen Prüfer) man kann das eintragen bei diesen älteren Autos gemäß 19.3 wenn es in der Datenkarte fehlt weil sich der Prüfer auf die ABE beziehen kann.

Für Autos ab 2003 ist es immer abhängig vom Prüfer. Da ist das Risiko für den Prüfer höher und da muss man einen finden der es macht. Generell vor dem Kauf immer mit dem Prüfer abstimmen ob ers tut.
Generell kann man es noch legalisieren, nur muss man gut suchen und sich gut informieren.

Aber generell gilt:
wenn es eingetragen ist (unabhängig vom Zeitpkt) dann ist es immer legal & es gilt ausnahmslos der Bestandsschutz, das haben mir TÜV, Dekra, Küs unisono bestätigt.

Die Diskussion ist sehr politisch getrieben. Denn beim G gibts bei Personenunfällen sowohl am riesigen und massiven Grill als auch an der fast aufrechten Frontschutzscheibe fast immer schwerste Verletzungen (mit Kuhfänger oder nicht) wenn Fußgänger oder Radfahrer berührt werden.

Interessanterweise interpretieren ausgerechnet die USA das Ding komplett anders - dort wird er als Verstärkung der Knautschzone gewertet und somit als Insassenschutz.

Also kurz zusammengefasst bei Autos bis 2002 ist es eigentlich immer legal weil Mercedes damals eine generelle ABE dafür hatte. Danach ist es abhängig vom Prüfer.

Wünsche euch schöne Weihnachten,
Boris

Hallo miteinander,

ich hab gerade beim TÜV das TEILEGUTACHTEN von Antec und die UNBEDNKLICHKEITSBESTÄTIGUNG von Mercedes vorgelegt und das mit dem nachträglichen Anbau des Frontschutzbügels wird gemäß Paragraph 19.2 genehmigt/eingetragen.

Hallo Zusammen,
Bei dem aktuell von mir gekauften Fahrzeug in Österreich war der Rammschutz nicht mitbestellt worden. Dieser wurde vom Verkäufer nachträglich eingebaut.

Im österreichischen Zulassungsschein ist dieser sowie weitere punkte als Austattungsmöglichkeiten eingetragen.

Habe somit bei der Landesregierung für Österreich angefragt und bekam als Antwort :
„da bei dem gegenständlichen Fahrzeug der Rammschutz im Typenschein als wahlweise Ausführung genehmigt ist, bedarf es keiner weiteren Genehmigung dafür.“

.. eventuell Interessant für Österreicher in der Runde!?
Oder für Personen die das Fahrzeug nach DE importieren!?

Lg Daniel

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Zitat:

@Boris2111 schrieb am 15. Oktober 2018 um 20:21:55 Uhr:


Hallo zusammen,
man kann es ggfs eintragen. Hab heute morgen 2 schriftliche Bestätigungen erhalten.
Wenn jmd. Info haben will PN senden - will die Option hier nicht öffentlich aufzeigen wg dem Datenschutz.
Cheers & Grüße
Boris

Boris ich hätte ebenfalls Interesse Grüße

Hi Daniel,
danke für die Info. Ja, ist bekannt. Und das gilt nicht nur für Österreich sondern EU weit.
Bei allen 463ern bis Ende 2001 ist das der Fall.
Weil: bis dahin hat Mercedes das mit dem Auto typisiert (ist in der Haupt ABE enthalten) - heisst es ist immer freigegeben (auch wenn woanders was anderes behauptet wird).
Habs trotzdem sicherheitshalber auch eintragen lassen im Falle einer Polizeikontrolle (weil dem Polizisten liegen ja nicht die umfangreichen Daimlerdokumente vor...)
VG Boris

Hi,

Ich rufe das Thema nochmals auf. Ich besitze einen 95er W463. In der Datenkarte ist kein Bügel aufgeführt. Ich würde trotzdem gerne einen Montieren. @Boris2111 würdest du mir die beiden Dokumente auch zukommen lassen?
Viele Grüße

Hallo Chris,
bitte sende mir via PN Deine persönliche Mail.
Ich schicks Dir dann zu. Solltest Du aus Stuttgart kommen kann ich Dir auch mitteilen welcher Prüfer es mir eingetragen hat. Dort ist die Chance hoch dass es klappt.
Solltest Du aus einer anderen Stadt kommen dann unbedingt vor dem Kauf des Materials mit der Prüforganisation (die ich Dir ebenfalls nennen werde) Eintragung vorher abstimmen.
lg Boris

Zitat:

Hallo Chris,
bitte sende mir via PN Deine persönliche Mail.
Ich schicks Dir dann zu. Solltest Du aus Stuttgart kommen kann ich Dir auch mitteilen welcher Prüfer es mir eingetragen hat. Dort ist die Chance hoch dass es klappt.
Solltest Du aus einer anderen Stadt kommen dann unbedingt vor dem Kauf des Materials mit der Prüforganisation (die ich Dir ebenfalls nennen werde) Eintragung vorher abstimmen.
lg Boris

Hallo Boris,

ich würde die ebenfalls eine Mail senden, stehe aktuell vor dem selben Problem! Fahre einen 92er w461, ehemals Schweizer Militär...

Würde mich sehr freuen, wenn du mir die Dokumente zukommen lassen könntest 🙂

G-rüße

Zitat:

@InCarNation schrieb am 22. Februar 2019 um 10:10:44 Uhr:


Hallo miteinander,

ich hab gerade beim TÜV das TEILEGUTACHTEN von Antec und die UNBEDNKLICHKEITSBESTÄTIGUNG von Mercedes vorgelegt und das mit dem nachträglichen Anbau des Frontschutzbügels wird gemäß Paragraph 19.2 genehmigt/eingetragen.

Hallo InCarNation,

ich würde die ebenfalls eine Mail senden, stehe aktuell vor dem Problem der Eintragung! Fahre einen 92er w461, ehemals Schweizer Militär...

Würde mich sehr freuen, wenn du mir die Dokumente (vor allem die Unbedenklichkeitsbescheinigung von MB) zukommen lassen könntest 🙂

G-rüße

Suchst Du das hier ?

Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auf der letzten Seite.

Zitat:

@MichaelV12 schrieb am 29. November 2019 um 16:44:45 Uhr:


Suchst Du das hier ?

Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auf der letzten Seite.

Hi,

ja das hört sich schon mal super an!

Ich werde die Eintragung damit und zusammen mit dem Antec Gutachten (welches ich mittlerweile ebenfalls bekommen habe) angehen. Ich kann ja nochmal Feedback geben, wie es gelaufen ist.

Ein dickes Dankeschön für das Hochladen der Bescheinigung!

Grüße

Tosher

Das Antec Teile Gutachten kann man auch selber auf der Homepage herunter laden ...

https://www.antec-online.de/public/de/2/101/content_products.htm

Bei Cobra wirst Du keine Ramme mehr finden...
Antec verkauft auch nimmer direkt - da muss man den Weg über spezielle Händler gehen.
Das Antec Gutachten gibts online. das stimmt.
Mercedes verkauft nur noch an Leute die das bereits dran haben von Werk aus (sprich Autos bis 2001) oder im Nicht-EU-Ausland.

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