Frontscheibe in einem Jahr zum dritten mal kaputt, was sagt Versicherung?

BMW 3er E46

Hallo,

meine Frontscheibe ist wegen zu ofter Autobahnfahrt innerhalb eines Jahres zum 3. mal mit einem Steinschalg beschmückt worden. 2x wurde es bereits auf Teilkasko getauscht. Diesmal muss ich es auch erneuern lassen, da es sehr gross und in Sichfeld ist. Da die Verischerung etwas dazu? Ich was ja, dass ich dagegen die Versicherung abgeschlossen habe, kann es jedoch sein, dass die Verischung mich kündigen kann?

21 Antworten

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Maverick82a


Mein BMW Händler hat 1-2 mal im Jahr ne Aktion, da kostet der Austausch einer Frontscheibe bei 150 SB nichts! Ist das dann auch Betrug? 🙂

JA, siehe Gerichtsurteile.

Sollte dies an bestimmten Stellen bekannt werden, dann hagelt es unangenehme Abmahnungen die im Wiederholungsfall sehr teuer für den Betrieb werden können.

Auch wenn der Betrieb ganz Normal abrechnet und nicht wie einige die 150 € drauf zahlen?

d.H. der Betrieb rechnet normal ab und überweist der Versicherung die 150 € in meinem Namen?

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Maverick82a


Auch wenn der Betrieb ganz Normal abrechnet und nicht wie einige die 150 € drauf zahlen?

d.H. der Betrieb rechnet normal ab und überweist der Versicherung die 150 € in meinem Namen?

Wie soll man sich das vorstellen, dass der Betrieb der Versicherung 150 Euro überweist ???

Normalfall :
Rechnung 450 Euro
Versicherung an Betrieb 300 Euro
Kunde an Betrieb 150 Euro

Wenn der Betrieb nun der Versicherung 150 tatsächlich überweisen würde :
Rechnung 450 Euro
Versicherung an Betrieb 300 Euro
Kunde an Betrieb 0 Euro
Betrieb an Versicherung 150 Euro

Aus dem zweiten Beispiel sieht man, dass der Betrieb die SB doch gar nicht an die Versicheung überweisen kann, denn dann würde er ja eine Rechnung über 450 Euro ausstellen und die Arbeit tatsächlich nur für 150 Euro machen.

Und wenn dem so wäre, dann würde sich die Versicherung fragen, weshalb dann ein Fahrzeug statt 150 Euro bei Teilkasko ohne SB plötzlich wieder 450 Euro kosten muss.

Naja irgendwie werden die sich da schon abgesichert haben. Das ist ein riesen BMW Händler, mit zisch hunderte Fahrzeugen. Immerhin machen die auch Werbung im Radio damit und auch in den Zeitungen. Und das schon über Jahre

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Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Maverick82a


Naja irgendwie werden die sich da schon abgesichert haben. Das ist ein riesen BMW Händler, mit zisch hunderte Fahrzeugen. Immerhin machen die auch Werbung im Radio damit und auch in den Zeitungen. Und das schon über Jahre

Wenn es sich bei der Werbung um die Steinschlagreparatur handelt, dann ist dies auch vollkommen in Ordnung.

Alles Andere kann man drehen und wenden wie man will, es ist definitiv unlauterer Wettbewerb aufgrund Anstiftung zum Versicherungsbetrug, der vom Kunden dann, wenn manchmal auch unbewusst, begangen wird.

Dies lässt sich aus den Gerichtsurteilen die in einem Post oben erwähnt wurden eindeutig nachweisen.

Eine solche Werbung schickt man am Besten zur Wettbewerbszentrale oder dem Zentralverband Deutscher Autoglaser, die sich dafür einsetzen, dass es auf dem freien Markt wieder legal zugeht.

nee es geht definitiv nicht um steinschlagreparatur, sondern um einen Austausch der Frontscheibe. Ich habe dieses Angebot letzten November auch wahrgenommen ohne irgendwie dabei gedacht zu haben, dass ich meine Versicherung betrüge. Und von der Versicherung habe ich auch nie etwas in Rechnung gestellt bekommen!

Eigentlich hätte sich die versicherung bei mir ja melden müssen, haben Sie aber nicht.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Maverick82a


Eigentlich hätte sich die versicherung bei mir ja melden müssen, haben Sie aber nicht.

Die Versicherung meldet sich im Regelfall nicht beim Kunden, da sie ja davon ausgeht, dass der Kunde seine vertragliche Verpflichtung gegenüber der Versicherung erfüllt und die Selbstbeteiligung an den Betrieb bezahlt hat.

Die Versicherung glaubt also an das Gute im Menschen und wird daher von manchen unseriösen Betrieben und gutgläubigen Kunden hintergangen.

Würde die Versicherung die Selbstbeteiligung vom Kunden direkt forden, dann wäre der Aufwand und die damit verbundenen Kosten sehr hoch, allerdings würden sich solche wettbewerbswidrige Verhaltensweisen nicht einbürgern.

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