Fristsetzung zur Mängelbeseitigung - Nur an wen richten
Hallo Gemeinde,
hat jemand von Euch Erfahrung, an wen genau man eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung in meinen Fall richten muss.
Folgendes Szenario:
- Auto (neu 10/2011) geleast über Händler ABC (kleines Autohaus)
- Händler ABC gibt Audi Bereich auf, ich gehe seither zu Händler XYZ (Audi Zentrum)
- Habe seit ca. Oktober 2013 ein Problem (is jetzt mal egal was)
- Problem wurde seitens Audi in einer TPI als Komfortproblem abgetan
- Schreiben an Audi-Vorstand mit der Bitte um Abhilfe = Erfolg, es wurde auf "Kulanz - mmhh" etwas gemacht bei Händler XYZ.
- Inzwischen ca. Januar 2014
- Problem seither deutlich gemindert aber nicht vollständig weg
- Händler XYZ ist weiter bemüht das Restliche zu beheben. Es ist ne schwierige Sache, da es nur morgens nach mind. 8 Stunden Stillstand erneut auftritt. Will heißen, sie tauschen etwas aus und können es erst am nächsten Morgen testen. Wenn immer noch da, ist ein nächster Test auch erst am nächsten Morgen wieder möglich. Da alle bemüht sind und es nicht ganz trivial scheint, war ich bisher geduldig.
- Inzwischen haben 4 weitere Reparaturversuche durch Händler XYZ stattgefunden. Und nun ist halt auch meine Geduld ein wenig am Ende. Entsprechend möchte ich eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen.
Die spannende Frage: an wen muss ich die Fristsetzung richten?
- an den Händler ABC, bei dem ich das Fahrzeug geleast habe aber der bisher nichts unternommen hat, da ich aus benannten Gründen inzwischen bei Händler XYZ bin
- an den Händler XYZ, der aber eigentlich nicht mein direkter Vertragspartner ist, aber inzwischen 4 weitere Reparaturversuche unternommen hat
- an Audi selbst, da alles noch auf Garantie läuft
Bitte keine Spekulationen abgeben.
Ich brauche hier sicheren Rat, von einem der schon eine gleiche Erfahrung gemacht hat.
Falls dies keiner hatte, muss ich einen Anwalt zu rate ziehen.
Danke für Eure Unterstützung!
LG
Jens
Beste Antwort im Thema
Moin, moin,
Zitat:
Original geschrieben von Jens_2
Könnte jetzt sein, dass das Problem tatsächlich schon bei Übergabe da war und erst später richtig zu Tage trat. Oder ebend war bei Übergabe noch gar nicht da und ist erst dann (warum auch immer) entstanden. Was dann? Dann müsste doch die freie Werkstattwahl gelten oder doch immer noch Vertragspartner?
entscheidend ist, ob Du den Casus als Gewährleistungs- oder als Garantiefall aufziehen willst. Bei der Gewährleistung (gesetzliche Regelung) ist der Verkäufer Dein Vertragspartner. Jeder Anspruch ist ihm gegenüber anzumelden. Du musst ihm die Möglichkeit einräumen, den Mangel abzustellen. Innerhalb der ersten 6 Monate geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorlag. Der Verkäufer muss den Mangel beseitigen, oder beweisen, dass der Mangel durch Dich herbeigeführt wurde. Nach 6 Monaten dreht sich leider das Kräfteverhältnis um, und Du musst beweisen, dass der Mangel bereits vorlag.
Bei der Garantie ist derjenige der Ansprechpartner, der die Garantie (freiwillige Leistung, die über den Rahmen der Gewährleistung hinausgehen kann, aber nicht muss) gegeben hat. Das dürfte hier Audi sein. Welche Rechte und Pflichten Du bei der 5-Jahresganrantie hast, steht im Kleingedruckten.
So, wie Du den Fall beschreibst, hast Du die Probleme nicht beim Verkäufer angezeigt und ihm somit keine Chance gegeben, die Mängel zu beseitigen. Der Beschreibung nach würde ich davon ausgehen, dass die Arbeiten im Rahmen der Garantie erfolgt sind. Die Werkstatt mag zwar für die Ergebnisse ihrer Bemühungen haften, aber nicht für den Fahrzeugkauf als solchen, oder die Erfüllung der 5-Jahresgarantie. Das wäre m.E. ein Thema für Audi, den Garantiegeber.
Dat Ei
34 Antworten
und mein Tipp dazu: je früher, desto günstiger kommst aus der Sache raus....
Nochmal eine Rückmeldung hierzu:
Nachdem nun auch die Stoßdämpfer getauscht wurden und das Problem mit dem Poltern immer noch besteht, wollte das Audi Zentrum keine weiteren Versuche mehr Unternehmen und ich sollte mich selbst an Audi wenden.
Entsprechend etwas formuliert, was ich bisher mitgemacht habe (alleine die gefühlten tausend Werkstattbesuche, was ein Zeitverlust oder der Spaßverlust am Fahrzeug während des monatelangen Mangels) und um Lösungsvorschläge gebeten.
Ja die Tage meldete sich dann ein Audi-Mitarbeiter, das Audi das ganze prüfen werde, und heute rief er zurück. Zum einen stellte sich bei diesem Gespräch heraus, dass Fakten vom Audi Zentrum verdreht werden, plötzlich nichts mehr nachzuvollziehen ist, auch kein Techniker von Audi gebraucht werde, den sie selbst vorher wollten. Des weiteren führte er das Gespräch so ungeschickt, das er mich damit auf die Palme brachte. Reine Verarsche kann ich da nur sagen.
Entgegen meiner vorherigen Meinung muss ich zugeben, das ich gleich einen Anwalt hätte einschalten sollen. Es hätte Zeit und Nerven gespart und ich wäre vielleicht noch eine Zeit lang freudig einen A6 gefahren.
Ich kann auch nur allen raten, wenn irgendwas an Eurem Fahrzeug ist, nehmt es nicht hin und achtet darauf Euch nicht zu lange hinhalten zu lassen. Ab zum Anwalt, anders geht es mit Audi nach meiner Erfahrung nicht!
Trauriges Bild liebe Audi AG - mit dem Image was Ihr hergeben möchtet hat das meiner Meinung nach nichts zu tun!
Schöne Grüße
Jens
hab ich doch oben schon geraten...
Miles, der leider auch zu lange gewartet hat..
Zitat:
Original geschrieben von Hansi2006
Hallo Jens,die Rechtsfrage ist hier ganz einfach....du mußt dich einzig und allein an Händler ABC wenden, denn nur dieser ist dein juristischer Ansprechpartner (Vertragspartner). Der Verkäufer haftet für Mängel die zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. Sonst keiner. An Audi kannst du dich juristisch überhaupt nicht wenden, es sei, man hätte ein Problem wo das Produkthaftungsgesetz gilt. Da dies ja zu 100% nicht der Fall ist, kommt nur Händler ABC in Frage.
Gruß
Hansi
Kann ich auch bestätigen, nach einem missglückten Wandelversuch meines Golf R leidvoll erlebt: Einzig der Händler von dem das Auto geleast wurde ist dein Vertragspartner. Niemand sonst, auch Audi nicht. Wenn du bei einem anderen Händler Reklamationsarbeiten machen lässt, bringt dir das nachher gar nix da wie gesagt nur der erste Händler dein Vertragspartner ist. Ich war 16 mal bei einem anderen Händler zur Nachbesserung und konnte deswegen nicht wandeln.
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Hallo Oli,
wer der Ansprechpartner ist hängt von diversen Faktoren ab, die bereits in voherigen Posts erörtert wurden.
Danke dennoch für Deinen Kommentar.
Schönen Gruß
Jens