Fristsetzung zur Mängelbeseitigung - Nur an wen richten
Hallo Gemeinde,
hat jemand von Euch Erfahrung, an wen genau man eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung in meinen Fall richten muss.
Folgendes Szenario:
- Auto (neu 10/2011) geleast über Händler ABC (kleines Autohaus)
- Händler ABC gibt Audi Bereich auf, ich gehe seither zu Händler XYZ (Audi Zentrum)
- Habe seit ca. Oktober 2013 ein Problem (is jetzt mal egal was)
- Problem wurde seitens Audi in einer TPI als Komfortproblem abgetan
- Schreiben an Audi-Vorstand mit der Bitte um Abhilfe = Erfolg, es wurde auf "Kulanz - mmhh" etwas gemacht bei Händler XYZ.
- Inzwischen ca. Januar 2014
- Problem seither deutlich gemindert aber nicht vollständig weg
- Händler XYZ ist weiter bemüht das Restliche zu beheben. Es ist ne schwierige Sache, da es nur morgens nach mind. 8 Stunden Stillstand erneut auftritt. Will heißen, sie tauschen etwas aus und können es erst am nächsten Morgen testen. Wenn immer noch da, ist ein nächster Test auch erst am nächsten Morgen wieder möglich. Da alle bemüht sind und es nicht ganz trivial scheint, war ich bisher geduldig.
- Inzwischen haben 4 weitere Reparaturversuche durch Händler XYZ stattgefunden. Und nun ist halt auch meine Geduld ein wenig am Ende. Entsprechend möchte ich eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen.
Die spannende Frage: an wen muss ich die Fristsetzung richten?
- an den Händler ABC, bei dem ich das Fahrzeug geleast habe aber der bisher nichts unternommen hat, da ich aus benannten Gründen inzwischen bei Händler XYZ bin
- an den Händler XYZ, der aber eigentlich nicht mein direkter Vertragspartner ist, aber inzwischen 4 weitere Reparaturversuche unternommen hat
- an Audi selbst, da alles noch auf Garantie läuft
Bitte keine Spekulationen abgeben.
Ich brauche hier sicheren Rat, von einem der schon eine gleiche Erfahrung gemacht hat.
Falls dies keiner hatte, muss ich einen Anwalt zu rate ziehen.
Danke für Eure Unterstützung!
LG
Jens
Beste Antwort im Thema
Moin, moin,
Zitat:
Original geschrieben von Jens_2
Könnte jetzt sein, dass das Problem tatsächlich schon bei Übergabe da war und erst später richtig zu Tage trat. Oder ebend war bei Übergabe noch gar nicht da und ist erst dann (warum auch immer) entstanden. Was dann? Dann müsste doch die freie Werkstattwahl gelten oder doch immer noch Vertragspartner?
entscheidend ist, ob Du den Casus als Gewährleistungs- oder als Garantiefall aufziehen willst. Bei der Gewährleistung (gesetzliche Regelung) ist der Verkäufer Dein Vertragspartner. Jeder Anspruch ist ihm gegenüber anzumelden. Du musst ihm die Möglichkeit einräumen, den Mangel abzustellen. Innerhalb der ersten 6 Monate geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorlag. Der Verkäufer muss den Mangel beseitigen, oder beweisen, dass der Mangel durch Dich herbeigeführt wurde. Nach 6 Monaten dreht sich leider das Kräfteverhältnis um, und Du musst beweisen, dass der Mangel bereits vorlag.
Bei der Garantie ist derjenige der Ansprechpartner, der die Garantie (freiwillige Leistung, die über den Rahmen der Gewährleistung hinausgehen kann, aber nicht muss) gegeben hat. Das dürfte hier Audi sein. Welche Rechte und Pflichten Du bei der 5-Jahresganrantie hast, steht im Kleingedruckten.
So, wie Du den Fall beschreibst, hast Du die Probleme nicht beim Verkäufer angezeigt und ihm somit keine Chance gegeben, die Mängel zu beseitigen. Der Beschreibung nach würde ich davon ausgehen, dass die Arbeiten im Rahmen der Garantie erfolgt sind. Die Werkstatt mag zwar für die Ergebnisse ihrer Bemühungen haften, aber nicht für den Fahrzeugkauf als solchen, oder die Erfüllung der 5-Jahresgarantie. Das wäre m.E. ein Thema für Audi, den Garantiegeber.
Dat Ei
34 Antworten
Was ist dieses Poltern/Wanken und wie äussert es sich?
Wie soll man das erklären ...
Wer das Poltern / Walken der defekten Hydro-Lager kennt, in diese Richtung geht das.
Die waren schon mit Mikrofonen dran, können es aber nicht lokalisieren.
Wie gesagt nur(!) unter Last im 1. und 2. Gang. Fährt man dabei über Schlaglöcher, ist es noch heftiger. Als klöppelt irgendwas gegeneinander. Die Vermutung lag/liegt seitens dem Audi-Zentrum auf weiteren Gummilagern, die walken.
Ich persönlich dachte an den Antriebsstrang speziell die Kupplung. Die wird aber seitens des Autohauses eher ausgeschlossen.
Hmmmm...das hab ich auch manchmal wenn ich rückwärts anfahre, aber das kommt auch eher von der Kupplung (hab 3.0Tdi Schaltgetriebe). Bei mir ist es aber nicht immer da, sehr sporadisch....
Bei ab und an wäre mir vermutlich der Aufwand zu viel.
Aber es ist wirklich jeden Morgen und das nervt einfach nur.
Das ein A6 ne "Klapperkiste" ist, muss man meiner Meinung nach auch nicht hinnehmen.
Edit meint: es handelt sich nicht um das typische Kupplungsklappern von Schaltgetrieben was man je nach Schaltvorgang ab und an mal hört (da gibts ein Fachausdruck für das was man da hört - Schwungscheibe?)
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Gebe dir völlig recht, eine gewisse Erwartung darf man bei dem A6 ruhig haben. Würde auch net locker lassen, genug Geld hast du ja bezahlt...
Was hast Du für ein Fahrwerk? Luft oder konventionell? Wenn konventionell dann Check mal ob was an den vorderen Dämpfern ist.
Hintergrund:
Ich hatte an meinem TTs ein KW Gewindefahrwerk einbauen lassen und hatte immer morgens ein klapperndes Geräusch.Hörte sich anfangs an wie ein loses Rad oder so.Gefühlte tausend Werkstattbesuche später Stand fest das bei einer Charge Dämpfer von KW wohl ein Auslassventil am Dämpfer Defekt war und das so ein Geräusch verursacht.Beide vorderen Dämpfer wurden getauscht und es ward Ruhe!
MfG
Hoofy
Danke für den Hinweis!
Die Dämpfer waren auch schon mal im Gespräch, wurden aber bisher nicht getauscht. Man vermutete oben wo eine Domstrebe rankommt die Halter/Muffen. Keine Ahnung ob die da mit den Mikrofonen dran waren und es daher ausschließen/-schlossen.
Werde die Info aber nochmal weiter geben.
Super!
Edit meint: das Fahrwerk ist das günstigste Sportfahrwerk, 2mmm tiefer, 390,00 Euro.
Also bei mir waren es die Dämpfer selber kein Domlager o.ä. Die Dämpfer haben ja Ventile zum Ausgleich des Drucks und da war wohl irgendwas oder innen. Die können die ja auch mal von einer Seite auf die andere tauschen und beobachten ob sich das Geräusch verändert oder weg ist.
MfG
Hoofy
Mit den Dämpfern selbst hatte ich verstanden und entsprechend weiter gegeben.
Morgen kommt ein Mitarbeiter vorbei und hört sich das ganze bei mir zuhause nochmal an. Da geht es halt bergauf, man kann also schön lange unter Zug fahren, und es gibt auch Schlaglöcher über die man bewusst fahren kann. Dann hört man das Geräusch deutlicher als wenn man bei denen unten auf glatter Fahrbahn testet und den Zug nicht lange halten kann.
@Hansi
Du hattest geschrieben "Der Verkäufer haftet für Mängel die zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. Sonst keiner". War zuerst vollkommen bei Dir, was mir aber gerade noch auffällt: das Problem trat erst nach 23 Monaten zum ersten Mal auf. Könnte jetzt sein, dass das Problem tatsächlich schon bei Übergabe da war und erst später richtig zu Tage trat. Oder ebend war bei Übergabe noch gar nicht da und ist erst dann (warum auch immer) entstanden. Was dann? Dann müsste doch die freie Werkstattwahl gelten oder doch immer noch Vertragspartner?
Naja, nächster Versuch diese Woche ... vielleicht bekommen sie es ja jetzt hin.
Wie gesagt sie sind ja wirklich bemüht und es ist sicher nicht trivial.
Moin, moin,
Zitat:
Original geschrieben von Jens_2
Könnte jetzt sein, dass das Problem tatsächlich schon bei Übergabe da war und erst später richtig zu Tage trat. Oder ebend war bei Übergabe noch gar nicht da und ist erst dann (warum auch immer) entstanden. Was dann? Dann müsste doch die freie Werkstattwahl gelten oder doch immer noch Vertragspartner?
entscheidend ist, ob Du den Casus als Gewährleistungs- oder als Garantiefall aufziehen willst. Bei der Gewährleistung (gesetzliche Regelung) ist der Verkäufer Dein Vertragspartner. Jeder Anspruch ist ihm gegenüber anzumelden. Du musst ihm die Möglichkeit einräumen, den Mangel abzustellen. Innerhalb der ersten 6 Monate geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorlag. Der Verkäufer muss den Mangel beseitigen, oder beweisen, dass der Mangel durch Dich herbeigeführt wurde. Nach 6 Monaten dreht sich leider das Kräfteverhältnis um, und Du musst beweisen, dass der Mangel bereits vorlag.
Bei der Garantie ist derjenige der Ansprechpartner, der die Garantie (freiwillige Leistung, die über den Rahmen der Gewährleistung hinausgehen kann, aber nicht muss) gegeben hat. Das dürfte hier Audi sein. Welche Rechte und Pflichten Du bei der 5-Jahresganrantie hast, steht im Kleingedruckten.
So, wie Du den Fall beschreibst, hast Du die Probleme nicht beim Verkäufer angezeigt und ihm somit keine Chance gegeben, die Mängel zu beseitigen. Der Beschreibung nach würde ich davon ausgehen, dass die Arbeiten im Rahmen der Garantie erfolgt sind. Die Werkstatt mag zwar für die Ergebnisse ihrer Bemühungen haften, aber nicht für den Fahrzeugkauf als solchen, oder die Erfüllung der 5-Jahresgarantie. Das wäre m.E. ein Thema für Audi, den Garantiegeber.
Dat Ei
Es wird im Rahmen der Garantie abgewickelt und Du hast es bestens beschrieben.
Also wären wir wieder bei der Audi AG, der ich eine Frist setzen müsste. Denn auch im Garantiefall gehe ich davon aus, das man nicht alles ewig lange hinnehmen muss - klar Verweis auf Kleingedrucktes.
Nochmal DICKES DANKE an die regen Diskussionsteilnehmer. Ich denke es herrscht nun Klarheit.
Auf weitere Hinweise, die zur Abhilfe der Polter/Walken-Problematik führen, wird eine Belohnung in Höhe von "Danke Button" ausgelobt :-)
Ergänzend:
Als Gewährleistungsfall kann ich es ja auch gar nicht mehr aufziehen, da ich jetzt erst zum Vertragspartner gehen würde und nunmehr die 2 Jahre Gewährleistung schon länger rum sind.
Jetzt muss ich lachen :-) ...
Quelle:
Audi Garantie
Zitat:
"Für weitere Informationen zur Audi Anschlussgarantie wenden Sie sich bitte an Ihren Audi Partner"
Zitat aus dem PDF (Garantiebedingungen) was dort herunterladbar ist (und da verschlägt es mir das Lachen wieder):
"14. Weitergehende Ansprüche bestehen aus dieser Anschlussgarantie nicht. Ins- besondere sind von der Anschlussgarantie weder Ersatzansprüche, wie zum Beispiel die Stellung eines Ersatzwagens für die Dauer der Nachbesserung, noch Schadensersatzansprüche erfasst.
Durch die vorliegende Anschlussgarantie werden die gesetzlichen Rechte, insbesondere Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer des Fahrzeugs und mögliche Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gegen die AUDI AG als Hersteller nicht beschränkt."
Entsprechend muss ich für die bisherige kostenlose Stellung eines Ersatzfahrzeuges dem Audi-Zentrum gegenüber dankbar sein. Top! Wobei es ja eig. noch während der Gewährleistung auftrat bzw. gerügt wurde und sich halt so lange hinzieht.
@Dat Ei: ich muß dir leider widersprechen.....du vertauscht da einiges.....Grundsätzlich hat man laut Gesetzt eine 2 jährige Gewährleistung, d.h. in den ersten 6 Monaten muß der Verkäufer den Nachweis erbringen, dass der Mangel nicht zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Zwischen Monat 6 und 24 wird der Nachweis umgedreht, d.h. lt. Gesetzt muß der Kunde den Nachweis erbringen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Wie gesagt, das ist die gesetzliche Grundlage. Es ist aber nicht verboten, davon im positiven abzuweichen (Vergleiche BMW). Bei uns in Deutschland gibt Audi wie auch die meisten Hersteller mind. 24 Monate Garantie, d.h. sie verzichten auf die Beweisumkehr. Man benötigt immer eine Rechtsgrundlage, um jemanden haftbar zu machen. Gegen den Hersteller (in diesem Fall Audi) habe ich außer der Hersteller-Haftung keinen Anspruch, es sei denn, Audi wäre Vertragspartner, was aber mit Sicherheit bei den wenigsten der Fall sein wird. Da es sich hier um eine Besserstellung als das Gesezt bedeutet, kann man natürlich auch Einschränkungen oder Vorgaben machen, wie z.B. das man nur in eine Fachwerkstatt gehe darf, oder das man keinen Ersatzwagen stellt etc.
Gruß
Hansi
Die gesetzliche Grundlage gebt Ihr beide doch korrekt wieder.
Und Audi schreibt zur Audi Garantie (Nicht die von mir oben zitierte Audi-Anschlussgarantie):
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Quelle: audi.de
Leistungen mit Sicherheit
Audi Garantie
Gut, dass Sie sich sicher sein können. Die AUDI AG gibt Ihnen bei Kauf eines Neufahrzeugs in Deutschland:
2 Jahre Gewährleistung durch Ihren Audi Partner
Hierfür gelten die gesetzlichen Regelungen. Sollte Ihr Fahrzeug einmal eine Beanstandung haben, benachrichtigen Sie bitte Ihren Audi Partner. Er wird alles weitere mit Ihnen abstimmen.
Zusätzlich 2 Jahre Herstellergarantie durch die AUDI AG
Audi garantiert, dass das Fahrzeug frei von Mängeln in Werkstoff und Werkarbeit ist:
– Kostenlose Neuwagengarantie für fabrikneue Fahrzeuge - ab Werk und ohne Kilometerbegrenzung
– Voraussetzung: Alle Service Intervalle werden nach den Vorgaben der AUDI AG durchgeführt
Darüber hinaus gewährt Audi:
– eine 3-jährige Garantie gegen Lackmängel
– eine 12-jährige Garantie gegen Karosserieperforation durch Korrosion
Ansprüche aus der Garantie können ausschließlich bei autorisierten Audi Partnern in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) inkl. der Schweiz geltend gemacht werden.
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Und die Ansprechpartner sind somit auch klar definiert und wurden auch von Dat Ei korrekt wiedergegeben. Oder was meinst Du?
Edit meint:
Unterschied
Garantie
Zitat: "6. Schlägt die - unter Beachtung vorstehender Ziffer4 geltend gemachte - Nachbesserung fehl, insbesondere wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Garantienehmer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Garantienehmer von Audi ausschließlich Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verlangen. Ziffer 5 f gilt entsprechend."
Anschlussgarantie
Zitat: "9. Bei Vorliegen eines Mangels, der unter diese Anschlussgarantie fällt, kann Audi nach eigener Wahl den Mangel durch einen autorisierten Partner beseiti- gen lassen (Nachbesserung) oder ein neues Fahrzeug liefern. Im Fall der Nachbesserung kann Audi nach eigenem Ermessen das mangelhafte Teil entweder instand setzen oder austauschen. Weitergehende Ansprüche beste- hen nicht, soweit dadurch nicht gesetzliche Gewährleistungsansprüche und Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz beeinträchtigt werden. Ziffer 10 f gilt entsprechend.
Hi,
also wenn ich das so lese könnte der Ablauf auch von mir sein.Mein Tipp zum Rechtsanwalt, der setzt ein schreiben auf, am besten alle Werkstattbesuche auflisten oder Rechnungen dabei legen.Bei mir hat es 1,5 Wochen gedauert dann hat die Audi AG der Rückabwicklung zugestimmt.Ich hatte kein Bock mehr mir das dauernde Gelaber von Komfortproblemen und geht ja alles nicht anzuhören.