Fristsetzung zur Mängelbeseitigung - Nur an wen richten

Audi A6 C7/4G

Hallo Gemeinde,

hat jemand von Euch Erfahrung, an wen genau man eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung in meinen Fall richten muss.

Folgendes Szenario:

- Auto (neu 10/2011) geleast über Händler ABC (kleines Autohaus)
- Händler ABC gibt Audi Bereich auf, ich gehe seither zu Händler XYZ (Audi Zentrum)
- Habe seit ca. Oktober 2013 ein Problem (is jetzt mal egal was)
- Problem wurde seitens Audi in einer TPI als Komfortproblem abgetan
- Schreiben an Audi-Vorstand mit der Bitte um Abhilfe = Erfolg, es wurde auf "Kulanz - mmhh" etwas gemacht bei Händler XYZ.
- Inzwischen ca. Januar 2014
- Problem seither deutlich gemindert aber nicht vollständig weg
- Händler XYZ ist weiter bemüht das Restliche zu beheben. Es ist ne schwierige Sache, da es nur morgens nach mind. 8 Stunden Stillstand erneut auftritt. Will heißen, sie tauschen etwas aus und können es erst am nächsten Morgen testen. Wenn immer noch da, ist ein nächster Test auch erst am nächsten Morgen wieder möglich. Da alle bemüht sind und es nicht ganz trivial scheint, war ich bisher geduldig.
- Inzwischen haben 4 weitere Reparaturversuche durch Händler XYZ stattgefunden. Und nun ist halt auch meine Geduld ein wenig am Ende. Entsprechend möchte ich eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen.

Die spannende Frage: an wen muss ich die Fristsetzung richten?

- an den Händler ABC, bei dem ich das Fahrzeug geleast habe aber der bisher nichts unternommen hat, da ich aus benannten Gründen inzwischen bei Händler XYZ bin

- an den Händler XYZ, der aber eigentlich nicht mein direkter Vertragspartner ist, aber inzwischen 4 weitere Reparaturversuche unternommen hat

- an Audi selbst, da alles noch auf Garantie läuft

Bitte keine Spekulationen abgeben.
Ich brauche hier sicheren Rat, von einem der schon eine gleiche Erfahrung gemacht hat.
Falls dies keiner hatte, muss ich einen Anwalt zu rate ziehen.

Danke für Eure Unterstützung!

LG
Jens

Beste Antwort im Thema

Moin, moin,

Zitat:

Original geschrieben von Jens_2


Könnte jetzt sein, dass das Problem tatsächlich schon bei Übergabe da war und erst später richtig zu Tage trat. Oder ebend war bei Übergabe noch gar nicht da und ist erst dann (warum auch immer) entstanden. Was dann? Dann müsste doch die freie Werkstattwahl gelten oder doch immer noch Vertragspartner?

entscheidend ist, ob Du den Casus als Gewährleistungs- oder als Garantiefall aufziehen willst. Bei der Gewährleistung (gesetzliche Regelung) ist der Verkäufer Dein Vertragspartner. Jeder Anspruch ist ihm gegenüber anzumelden. Du musst ihm die Möglichkeit einräumen, den Mangel abzustellen. Innerhalb der ersten 6 Monate geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorlag. Der Verkäufer muss den Mangel beseitigen, oder beweisen, dass der Mangel durch Dich herbeigeführt wurde. Nach 6 Monaten dreht sich leider das Kräfteverhältnis um, und Du musst beweisen, dass der Mangel bereits vorlag.

Bei der Garantie ist derjenige der Ansprechpartner, der die Garantie (freiwillige Leistung, die über den Rahmen der Gewährleistung hinausgehen kann, aber nicht muss) gegeben hat. Das dürfte hier Audi sein. Welche Rechte und Pflichten Du bei der 5-Jahresganrantie hast, steht im Kleingedruckten.

So, wie Du den Fall beschreibst, hast Du die Probleme nicht beim Verkäufer angezeigt und ihm somit keine Chance gegeben, die Mängel zu beseitigen. Der Beschreibung nach würde ich davon ausgehen, dass die Arbeiten im Rahmen der Garantie erfolgt sind. Die Werkstatt mag zwar für die Ergebnisse ihrer Bemühungen haften, aber nicht für den Fahrzeugkauf als solchen, oder die Erfüllung der 5-Jahresgarantie. Das wäre m.E. ein Thema für Audi, den Garantiegeber.

Dat Ei

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Servus,

solange Händler ABC noch vorhanden ist, an ihn. Er ist Dein Vertragspartner.

Grüße

Moin,

grundsätzlich hast Du recht, üblicherweise ist das so. Aber ...

- da es sich hierbei um einen Fall der Audi Neuwagengarantie handelt und ich ja eigentlich freie Werkstattwahl habe und eben meine neue Werkstatt bereits 4 Versuche hatte ... wie ist das dann

- falls dennoch Vertragspartner, muss ich meinem Vertragspartner dann erst mal die üblichen 2 Reparaturversuche geben (er hat ja noch nicht versucht zu beheben, der andere dafür schon 4 mal) - und der Vertragspartner ist ja inzwischen kein Audi-Händler mehr, darf er noch auf Audi-Garantie reparieren?

Nochmals Danke für Info!

LG
Jens

Hat der Wagen noch Garantie?

Ja ... insgesamt 5 Jahre bis 100.000 KM Neuwagengarantie
Das Problem an sich wurde aber auch noch in der 2 Jahresgarantie gerügt (10/2013 - Kauf 10/2011)

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Bei einer Fristsetzung muss Du dich an deinen Vertragshaendler ABC wenden. Du hast von denen den Wagen bekommen/geleast. Eine Kopie kannst Du nach Audi mailen/verschicken.
Wenn aber ABC kein Audi-vertreter mehr ist, lass es Dir aber Schriftlich geben!!!, dann frage Audi Zentrum ob Sie, in namen von Audi die Gewaehrleistungen uebernimmt. Wenn nicht, dann ein E-Mail nach Audi senden, mit der Frage welchen Haendler dies Uebernimmt. Meisten bekommst du dann vom Hersteller ein Vertragshaendler der dies im Auftrag von Audi loest.
Lese mal die EU-richtlinie zur Schutz von Consumer/Konsumenten.

Da steht,

1) an wenn Du dich melden muss = Vertragshaendler
2) was man als Consumer von einem Produkt erwarten darf
3) moeglichkeit geben am Vertragshaendler/Hersteller dies wieder in Ordnung zu bringen
4) eine Frist setzen
5) wenn es nicht geloest wird, dann ein neues Produkt oder Rueckzahlung
6) da konfimiert sich auch das Deutsche Gesetz.

Viel Erfolg.
Tipp, wenn es nicht klappt, Anwalt nehmen

Damit ist die Sache doch eigentlich eindeutig, 4 fehlgeschlagene Reparaturversuche bei einem autorisierten Audi-Partner.
Die Garantie bezieht sich auf das Auto, und damit auf den Audi im Zusammenhang mit der Audi AG, dabei spielt auch keine Rolle, wo du die Inspektion gemacht hast, wenn diese fachmännisch ausgeführt wurde (wg. aller Eventualitäten)
Wahrscheinlich ist der Fehler nichtmal falscher Nutzung geschuldet, willst ihn ja leider nicht nennen.
Damit wird die Sache noch eindeutiger, allerdings schwer von außen dies zu beurteilen.
Hier sind einige Fälle von Wandlung, Ausbesserung etc. bekannt, überall lief es anders.
Damit kommst du jetzt nicht weiter, aber deshalb empfehle ich direkten Kontakt mit der "Audi AG" aufzunehmen und deinen Unmut klar und deutlich und mit genug Nachdruck darzustellen.
Im schlimmsten Fall führt der Weg am Anwalt nicht vorbei, aber vorher solltest du dein eignes Potential als Kunde richtig ausschöpfen und dich nicht in Floskeln verwickeln lassen.

PS: Spar dir Mails oder sonstige elektronische Briefe, Analoges trägt hier am meisten Früchte!

Ich sehe es derzeit wie Du. 4 Versuche bei einem authorisierten Händler. Entsprechend müsste ich der Audi AG die Frist setzten. Ist aber rechtlich eben (noch) nicht gesichert.

Da das Audi Zentrum ja bemüht ist und ich mit denen gut klar komme, würde ich denen aber ungerne einen reindrücken. Sonst hätte ich Audi wie zuvor schon längst angeschrieben.

"Er har sich immer sehr bemüht", hat letztlich jedoch nie ein Ergebnis gebracht.
Ich will das jetzt nicht dramatisieren, aber du hast ein Auto, welches die eigentliche Arbeit nicht richtig verrichtet.
Das Problem kann "anscheinend" nicht behoben werden, aber du willst trotzdem beim inkompetenten Händler bleiben, weil er ja so nett ist und dir immer den besten Kaffee macht?
Ich verstehe teilweise die Naivität der Kunden nicht, ich stelle ja auch keinen Ingenieuren ein, mit dem man super gut ein Bier trinken kann, aber sonst nichts aufs Papier bringen kann.
Dann sich ich mir halt nen anderen.
Wenn du den guten "Kontakt" halten willst, dann lass halt nochmal nen Luftballon fliegen, vielen gibts den 5. Versuch, aber danach wird's wahrscheinlich auch nicht besser sein, dafür hast du wieder Zeit verloren.

Was solls, man kann ja offen drüber reden. Es gibt ein Poltern / Walken. Es tritt nur morgens auf, wenn das Fahrzeug länger gestanden hat und nur unter Zug/Last im 1. bzw. 2. Gang. Es bleibt für ca. 5 - 10 Minuten und ist dann weg.

Verdacht waren die bereits bekannten Hydro-Lager. Dazu gibts auch einen Thread hier im Forum. Audi tat das Problem mit den Hydro-Lagern ab 05/2013 in der TPI als Komfortproblem (ich persönlich finde das beim A6, den man sich wegen Komfort kauft, einen Witz) ab und die Werkstatt durfte nicht reparieren. Daraufhin schrieb ich den Vorstand an und siehe da, die Hydro-Lager wurden auf Kulanz *schmunzel* getauscht.

Das Poltern/Walken ist nun deutlich gemindert. Will heißen, die Hydro-Lager haben einen erheblichen Teil ausgemacht. Leider ist aber immer noch ein Poltern/Walken da.

Dann wurde an der Lenkung was getauscht. Dann ein Achsschenkel mitsamt Gummilagern und auch ein Radlager. Alles brachte wenn überhaupt immer nur minimal etwas. Von daher sehe ich den guten Willen des Audi Zentrums. Sie machen was und tauschen Teile. Stellen mir auch immer einen Leihwagen, weil ich darauf bestehe. Der geht logischerweise inzwischen auf deren Kosten, weil Audi üblicherweise nur 2-3 Tage übernimmt. Ansonsten alles über Garantie. Das Auto ist meist 5 Tage in der Werkstatt, weil es sich ebend schlecht testen lässt (immer 1 Tag versatzt).

Von daher sehe und schätze ich die Bemühungen. Auf der anderen Seite ist meine Geduld, dafür immer weiter Zeit aufzubringen und mit dem Poltern zu leben, langsam am Ende. Deswegen der Gedanke der Fristsetzung, um langsam mal den Druck zu erhöhen, was ich schon nach dem zweiten Reparaturversuch hätte machen können. Ich bin halt ein Freund von diplomatischen Lösungen, statt immer das rechtliche knallhart zu Anfang einzufordern. Meist zahlt es sich in der Zukunft bei weiteren Verhandlungen positiv aus. Das Leben besteht aus Geben und Nehmen.

Hier muss man ja zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden.

Ich bin ja nur juristischer Laie, aber meine Einschätzung ist die folgende: Auf Garantie (hier: Garantieverlängerung) kannst du zwar weitere Reparaturversuche erzwingen, aber keine Wandlung.

Die Wandlung kannst du nach drei Reparaturversuchen über die gesetzliche Gewährleistung einklagen. Nun sind bei dir die zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung ja schon vorbei. Die Reparaturversuche haben aber offenbar schon während der gesetzlichen Gewährleistung stattgefunden. Meines Wissens nach gilt die gesetzliche Gewährleistung für genau den Gegenstand der Reparatur dann noch einen Zeitraum (1 Jahr?) lang weiter.

Aber wie gesagt, ich bin juristischer Laie. Vielleicht kennt sich hier ja jemand (aus Erfahrung?) besser aus.

Viele Grüße, darkcookie

Damit könntest Du recht haben.
Eine Wandlung käme für mich bei inzwischen knapp 3 Jahren eigentlich nicht in Frage. Wenn überhaupt eine Preisminderung. Grundsätzlich wäre mir das Beheben des Problems am wichtigsten, denn planmäßig wollen wir den Wagen 5 Jahre fahren, bevor der nächste ansteht. Die Fristsetzung wäre ein Mittel, um den Prozess zu beschleunigen. So die Theorie :-)

Ob eine Wandlung kostenmäßig noch interessant ist, hängt ja von der Laufleistung ab und nicht von der Haltedauer. Im Gegenteil gibt es ja eine Verzinsung für das gebundene Kapital. Optimal wäre also eine möglichst geringe Laufleistung bei möglichst langer Haltedauer.

Viele Grüße, darkcookie

Hallo Jens,

die Rechtsfrage ist hier ganz einfach....du mußt dich einzig und allein an Händler ABC wenden, denn nur dieser ist dein juristischer Ansprechpartner (Vertragspartner). Der Verkäufer haftet für Mängel die zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. Sonst keiner. An Audi kannst du dich juristisch überhaupt nicht wenden, es sei, man hätte ein Problem wo das Produkthaftungsgesetz gilt. Da dies ja zu 100% nicht der Fall ist, kommt nur Händler ABC in Frage.

Gruß
Hansi

dem stimme ich zu.. meinte auch mein Anwalt wegen meiner Montagskiste...

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