Freundlicher beschädigt mein Auto!

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo liebe VW Freunde,

ich würde euch gerne um euren Rat bitten bzw. diejenigen ansprechen, denen gleiches widerfahren ist. Ich habe letzte Woche meinen Golf zum Freundlichen gebracht, weil Klappergeräusche im Bereich des Schiebedachs aufgetreten sind die ich noch bevor meine Gewährleistung zum 3.11.06 abläuft noch behoben haben wollte. Nun sind keine 2 Tage vergangen, da werde ich vom Freundlichen angerufen, man habe mir im Kundenparkplatz durch einen VW Mitarbeiter mein Auto beschädigt. Daraufhin bin ich total verärgert hin zum Freundlichen um mir den Schaden anzuschauen. So wie es aussah war der Scheinwerfer sowie die Stoßstange beschädigt worden. Der Techniker meinte sowas könnte mir auch selber außerhalb des VW Geländes passieren. Natürlich antwortete ich aber da bringt man sein Auto hin um noch vor Ablauf der Gewährleistung reparieren zu lassen und prompt gibts einen größereren Schaden gratis dazu.Sichtlich peinlich berührt meinte der Servicetechniker anschließend wie sie diesbezüglich verfahren sollten. Ich bestand daraufhin, das der Schaden dokumentiert, repariert sowie eine Wertminderung des Fahrzeugs in Bezug des Schadens veranschlagt werden sollte und mir dieser in Verbindung mit dem Nutzungsausfall erstattet werden sollte. Der Techniker meinte er müßte das abklären und wollte mich am Freitag, also vorgestern anrufen, was jedoch nicht geschah. Liebe Freunde ich wollte euch fragen ob ihr mir diesbezüglich noch einen Rat geben könntet oder ob ich soweit alles richtig gemacht habe? Wenn ja wie wird denn eine Wertmindung bzw der Nutzungsausfall beanschlagt? Über eure antworten bzw. Ratschläge möchte ich mich schon jetzt bedanken.

Viele Grüße

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von wing2579


moin nochmals,

Mussten wir leider 6 Wochen lang (so lange hat das bearbeitung und hin und her gedauert 😁) nen 330i fahren. Also ich war echt sowas von sauer auf die 😉
😁)

Das mußt ja furchtbar für Euch gewesen sein, wie habt Ihr das nur überlebt? Hoffentlich sind keine bleibenden Schäden zurück geblieben ?

buba

Zitat:

Original geschrieben von wing2579


naja,

er sprach vom werksgelände seinen 🙂. da ist schritttempo oder max. 10km/h. Wie du da nen tragendes Teil an nem Golf V kleinkrigen willst, das musste mir mal erklären.

mfg

erklär ich dir: KEINER FÄHRT DORT SCHRITTTEMPO!

Zitat:

Original geschrieben von BEN0072


erklär ich dir: KEINER FÄHRT DORT SCHRITTTEMPO!

dann tuts mir leid für den Angestellten. Dann haftet er halt wenns hart auf hart kommt privat. Bei meinem 🙂 ist schritttempo und das wird auch gefahren. Liegt aber auch daran das dort 0 platz ist.

Wer auf nem Werksgelände rast hast sowieso ein Problem:

1, er haftet
2, es ist seine Arbeitszeit, wenn ich schon trödlen soll, mach ich das auch!

mfg

Hallo nochmals,

vielen Dank für die zahlreichen Feedbacks.Nun warte ich auf einen klärenden Rückruf vom Freundlichen, der bis dato nicht erfolgt ist.Mal schauen was bei der Abklärung erfolgt ist.
Werde ich mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein gehe ich selber zum Geschäftsführer wie einige meinten und werde wohl oder übel den zivilrechtlichen Weg gehen müssen was ich nun wirklich nicht will!

Das mit Schrittempo funktioniert in der Praxis recht wenig.Davon konnte ich mich vor Ort selber überzeugen :-(

Ich halte Euch auf dem Laufenden.Schließlich kann mal auch jemand anders etwas vergleichbares passieren.

Grüße

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