Freude und Frust
Bin seit Mittwoch, 21.01.09 stolzer Besitzer meines Opel Insignia Cosmo 1.8. Ein traumhaftes Auto, welches in natura noch um Einiges besser aussieht als in allen Prospekten und/oder Videos. Zwischen meiner von meinem FOH schriftlich bestätigten Bestellung und dem ausgelieferten Fahrzeug bestehen allerdings einige Differenzen: Der nicht bestellte Heckscheibenwischer ist trotzdem dran, obwohl nicht bestellt und nicht bezahlt. Diesen habe ich aber auch schon beim Wetter der letzten Tage schätzen gelernt und würde ihn heute auf jeden Fall mitbestellen. Das in der Bestellung angegebene "KIBO HOLZDESIGN" ist tatsächlich das schwarze Klavierlackdesign geworden, welches aber auch sehr edel aussieht und ich mit dieser Änderung kein Problem habe.
Der dickste Hammer ist allerdings, daß statt der bestellten und bezahlten AGR Sitze nicht eingebaut sind. Folgendes war bestellt:
Limousine, 5-türig . Insignia Cosmo, 5-türig . 1.8 ECOTEC®, 103 kW/140 PS (MT-6)
Karbongrau . Leder Siena, perforiert, schwarz
Premium-Paket, Leichtmetallrad 8,5 J x 19
– Premiumsitz mit Gütesiegel AGR in Leder
Sitzeinstellung, elektrisch
– Außenspiegel, elektrisch anklappbar und automatisch abblendend
– Beifahrersitz: Sitzlänge, -lehne und -neigung, manuell einstellbar, Höheneinstellung, elektrisch
– Fahrersitz: Sitzlänge, -lehne, -neigung und -höhe, elektrisch einstellbar
– Memoryfunktion für Fahrersitz und Aussenspiegel
– elektropneumatische Lendenwirbelstütze, Beifahrer
– elektropneumatische Lendenwirbelstütze, Fahrer
Tatsächlich war "nur" der Standard Ledersitz eingebaut. Nix mit AGR und auch nix mit elektrisch verstellbar und Spiegeloptionen.
Habe meinen FOH sofort darüber informiert und warte jetzt auf eine Reaktion. Nachweislich ist von mir und von meinem FOH alles richtig bestätigt worden. Irgendwo in Rüsselsheim hat da wohl jemand gepennt. Nachrüstung ist auf jeden Fall nicht möglich.
Soll am Montag Lösungsvorschläge vom FOH erhalten. Mal gespannt.......
Beste Antwort im Thema
@ vectoura
Also mal ehrlich, du bist für mich ein absolut rechthaberrischer Mensch. Du meinst immer alles besser zu wissen. Bin froh so jemanden wie dich nicht als Nachbar zu haben.
Wenn der TE mit der angebotenen Lösung einverstanden ist, ist es doch ok.
Aber nein, du meinst du musst immer weiter auf dem Thema herrum reiten. Wie in den meisten deiner Beiträge geht es dir doch hintergründig nur wieder darum recht zu haben und auf einem Fehler vom 🙂 oder Opel herrumzureiten. Es ist wirklich müssig darüber mit jemandem wie dir zu diskutieren.
Du bist für mich wie ein kleines Kind das so lange plärrt bis es seinen Willen bekommt. Und dein ewiges Auffordern und um sich werfen mit ´belegbaren´ Zahlen und Fakten.... 🙄
Wie ein Prediger der meint er muss die die Menschheit (Käufer) vor der Hölle (Opel) bewahren.
Bin mal gespannt wie lange es noch dauert bis wir wieder beim mangelnden Platzangebot angelangt sind. Scheint ja auch eines deiner Bevorzugten Themen zu sein!
131 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von wamaho
Na also.....es geht doch.Habe soeben von meinem FOH die Mitteilung bekommen, daß mein "Wunschinsignia" noch einmal und diesmal richtig gebaut wird. Bis zur Fertigstellung darf ich den jetztigen behalten und zahle einen absolut akzeptablen Minimalbetrag für die Nutzung bzw. die gefahrenen Kilometer.
Somit geht es mir doch fast besser wie allen andern "Neuinsignianern": Ich bekomme innerhalb kürzester Zeit zweimal einen neuen Insignia !!Was, wie, wo, wann bei meinem ersten schiefgelaufen ist, weiß ich noch nicht genau. Ich werde aber mal eine Info geben, wenn ich das rausbekommen habe. Und selbst wenn ichs nicht rauskriege wäre das auch nicht so schlimm, da ich ja jetzt, wenn auch mit Verspätung, meinen ursprünglichen Isignia bekommen werde.
Vielen Dank für alle Eure Aufmunterungen und Tips.wamaho
Na das hört man doch gerne. Keine Ausreden von Opel oder dem Händler! Super!
Ich kann mir vorstellen dass das nicht bei jedem Hersteller so problemlos abläuft!
Zitat:
original geschrieben von Wilma Bier:
Na das hört man doch gerne. Keine Ausreden von Opel oder dem Händler! Super!
Ohne dir zu nahe treten zu wollen...
Was ist daran super, daß Opel oder der Händler, also der Vertragspartner, lediglich ihre "Pflicht" (aus Vertrag etc.) erfüllen? Ist es schon soweit, daß man als völlig normal anzunehmende "Verhaltensweisen" bzw. "Leistungen" als "Service" oder als "besondere Leistung" hervorhebenbzw. mit Superlativen benennen muß?
Und das hier:
Zitat:
original geschrieben von wamaho:
Bis zur Fertigstellung darf ich den jetztigen behalten und zahle einen absolut akzeptablen Minimalbetrag für die Nutzung bzw. die gefahrenen Kilometer.
ist der Hammer. Dafür, daß der FOH bzw. Opel den Vertrag nicht bzw. schlecht erfüllt hat und der Kunde nun einen Schaden erlitten hat (er hätte ja ansonsten "sein" Auto bekommen und würde/könnte mit dem fahren), muß er für den "Ersatzwagen" nun auch noch was bezahlen. Eigentlich wäre der FOH bzw. Opel sogar schadensersatzpflichtig...
Mal zum Vergleich...wäre sein Insignia innerhalb von 2 Jahren "unverschuldet" defekt und deswegen in der Werkstatt (Garantie) und deswegen nicht zu nutzen, würde er (der Kunde) kostenlos für die Zeit einen Leihwagen bekommen.
Viele Grüße, vectoura
Lieber Vectoura,
Fehler passieren leider überall. Aber du bist sicherlich fehlerfrei. Das merkt man auch an deinen ganzen schrägen Kommentaren hier.
Und dass er für die gefahrenen km "Minimalbetrag" zahlt, wie er selbst schreibt, ist völlig ok, schließlich bewegt er das Auto auch. Wenn er es nicht bewegen würde, würde er auch nichts zahlen müssen.
Zitat:
Original geschrieben von vectoura
Mal zum Vergleich...wäre sein Insignia innerhalb von 2 Jahren "unverschuldet" defekt und deswegen in der Werkstatt (Garantie) und deswegen nicht zu nutzen, würde er (der Kunde) kostenlos für die Zeit einen Leihwagen bekommen.
Gibts da neue Richtersprüche oder ist das eine extreme Auslegung der "Mobilitätsgarantie". Die ist afaik immer noch so zu verstehen, das man nur dann Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzwagen hat, wenn der Wagen nicht mehr aus eigener Kraft zum FOH kann, der Defekt also das Fahrzeug unbrauchbar macht. Ob fehlende elektrisch anklappbare Spiegel und fehlende elektrische Sitzverstellung das Kriterium erfüllen kannst du dir selbst beantworten.
Der Vergleich hinkt an der Stelle imho. Bitte erklär mal.
@ wamaho
Man hat zumindest recht schnell auf den Fall reagiert und eine Lösung anbieten können. Es würde natürlich schon interessieren wo das Problem lag.
MfG BlackTM
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von vectoura
Ohne dir zu nahe treten zu wollen...Was ist daran super, daß Opel oder der Händler, also der Vertragspartner, lediglich ihre "Pflicht" (aus Vertrag etc.) erfüllen? Ist es schon soweit, daß man als völlig normal anzunehmende "Verhaltensweisen" bzw. "Leistungen" als "Service" oder als "besondere Leistung" hervorhebenbzw. mit Superlativen benennen muß?
der unterschied ist, dass solch ein verhalten heutzutage leider tatsächlich die ausnahme ist. und das kann man durchaus mal hervorheben. da hab ich schon ganz andere sachen gelesen.
achja, nochwas, völlig themafremdes, nebenher: ist "es" denn notwendig, geradezu "inflationär" viele "anführungszeichen" zu "benutzen"? 😉
Zitat:
Gibts da neue Richtersprüche oder ist das eine extreme Auslegung der "Mobilitätsgarantie". Die ist afaik immer noch so zu verstehen, das man nur dann Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzwagen hat, wenn der Wagen nicht mehr aus eigener Kraft zum FOH kann, der Defekt also das Fahrzeug unbrauchbar macht.
So in etwa.
Bei Neuwagen heißt das innerhalb der ersten 2 Jahre Opel Mobilservice. Kurz gesprochen: bei außerplanmäßiger Reparatur (über 2 oder 3 (?) Stunden Dauer) und wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist (das kann ja auch sein, daß im Winter die Heizung nicht mehr geht oder das Licht...etc.) ), welche die Hersteller-Garantie abdeckt, bekommt der Kunde solange kostenlos einen Ersatzwagen, bis das eigene Fahrzeuge fertig repariert ist.
Hier ist dem Kunden ebenfalls ein (ähnlicher) Schaden entstanden:
Bei korrekter Vertragserfüllung hätte der Kunde nun (s)ein Fahrzeug zur Verfügung, mit allen Aussttattungen bzw. "Features", wie er es "bezahlt" hat bzw. wie er es "wollte". "Seinen" Insignia hätte er nun uneingeschränkt nutzen können, wie er möchte. Mit einem "Ersatzfahrzeug" geht das nicht, eventuell, weil es andere Ausstattungen hat ( zum Verständnis mal als Bsp: AHZV bestellt; Ersatzfahrzeug hat aber keine) und zum anderen, weil "man" einen "Leihwagen" bzw. "Mietwagen" (um nichts anderes handelt es sich hier) eben unter Beachtung von "speziellen Regelungen" nutzen muß, sonst wird es teuer.
Und da sind wir schon beim Versicherungsschutz...der ist bei Mietwagen bzw,. Werkstattersatzwagen sehr oft deutlich schlechter als sonst im "Kundenbereich" bei Neuwagen üblich...z. Bsp. sehr hohe SB bei diesen Mietwagen. Wenn der Kunde also mit dem "Ersatzwagen" einen Unfall mit mindestens "Teilschuld" hat, dann hat er im Regellfall eine verdammt hohe SB an der Backe (üblich zum Bsp. bei Opel-Rent 1000 € SB), was er mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bei "seinem" Insignia nicht hätte, im privaten und auch "normal gewerblichen" Bereich sind 300 € SB bei VK üblich.
"Gut" hätte ich gefunden, wenn der Kunde außer Kraftstoff und "seinen" entsprechendenanteiligen (sonst auch angefallenen ) Versicherungs-und Steuerkosten (bei gleichen Versicherungsschutz, welchen der Kunde sonst auch hätte...ist ein wesentlicher Fakt...im Falle eines Unfalles gibt es sonst nur Ärger...) nichts weiter für die Nutzung des "Ersatzwagens" zahlen müßte.
Das sollte man alles berücksichtigen....
Viele Grüße, vectoura
Zitat:
achja, nochwas, völlig themafremdes, nebenher: ist "es" denn notwendig, geradezu "inflationär" viele "anführungszeichen" zu "benutzen"? 😉
Ja, es ist "notwendig".
Aufmerksame Leser erkennen so z.B. "allgemeinsprachliche" Formulierungen, welche eben nicht wörtlich, sondern allgemein (salopp) ausgelegt werden sollen. Das nimmt meiner Meinung nach eine oft zu Unrecht vermutete "Streitabsicht" aus den Beiträgen.und man kann mit in " gesetzten Formulierungen auch kurz und bündig etwas komplexere Sachverhalte und formulierungen abkürzen.
Meine ich jedenfalls...
Viele Grüße, vectoura
Zitat:
Original geschrieben von vectoura
Ja, es ist "notwendig".Zitat:
achja, nochwas, völlig themafremdes, nebenher: ist "es" denn notwendig, geradezu "inflationär" viele "anführungszeichen" zu "benutzen"? 😉
Aufmerksame Leser erkennen so z.B. "allgemeinsprachliche" Formulierungen, welche eben nicht wörtlich, sondern allgemein (salopp) ausgelegt werden sollen. Das nimmt meiner Meinung nach eine oft zu Unrecht vermutete "Streitabsicht" aus den Beiträgen.und man kann mit in " gesetzten Formulierungen auch kurz und bündig etwas komplexere Sachverhalte und formulierungen abkürzen.
Meine ich jedenfalls...
Viele Grüße, vectoura
psssssssssssssssssssssssssssssssssssssst!!!!!!!!!!!!
Er bekommt sein Auto ,dass ist sein recht und er ist mit allem einverstanden,dass ist die Hauptsache.Jeden falls freue ich mich für Ihn.
freut mich für den TE das alles reibungslos geändert wurde. Übrigens ein ähnlicher Fall ist mir auch aus dem Mondeo Forum bekannt - Auto hatte andere Farbe und kein Abstandsradartempomaten und ich glaub noch ein paar Kleinigkeiten die abwichen.
kann also wohl leider überall mal vorkommen
auch Ford hat in dem Fall kundenorientiert reagiert der Besteller konnte den falschen Mondeo weiterfahren bis sein richtiger gebaut wurde und musste meines Wissens nur die Spritkosten selber tragen alles andere lief über den Händler.
sollte meiner Meinung nach auch so sein der Kunde kann ja nix dafür das der Hersteller oder Händler nicht ganz aufmerksam sind beim bestellen/bauen/liefern 😉
LG
Zitat:
psssssssssssssssssssssssssssssssssssssst!!!!!!!!!!!!
Er bekommt sein Auto ,dass ist sein recht und er ist mit allem einverstanden,dass ist die Hauptsache.Jeden falls freue ich mich für Ihn.
Das könnte man auch so sehen...keine Frage.
Aber der "Betroffene" hat nun von mir einige interessante Anregungen bekommen (Versicherungsschutz...z.B.) und kann sich bei Interesse mal über diesen Aspekt kundig machen, denn ansonsten könnte schon eine "900,-€ Parkplatz-Schramme mit unbekannten Verursacher" am "Ersatzwagen" dann auch 900,-Euro kosten....trotz Vollkasko. Mit eigenen Wagen und üblicher VK wären es immerhin nur 300,-Euro...und genau hier ist der Kunde eben u.U. z.B. schlechter gestellt als mit dem eigenen Fahrzeug.
Wie sagt der Volksmund so schön: "Man hat schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen."
Viele Grüße, vectoura
Ja, das wäre möglich, wenn auch ziemlich weit hergeholt. In dem Fall vermutlich aber nicht zutreffend, das falsch ausgestattete Auto ist ja ebenso versichert wie es bei korrekter Ausstattung auch der Fall wäre.
MfG BlackTM
Außerdem bekommt er doch auch einen neueren Wagen?! Der TE sagt doch, dass das ein sehr fairer Preis für die Nutzung wäre. Vielleicht ist es ja gerademal der Wert des Wertverlustes? 😉 Wo wäre dann das Problem? Außerdem steht im Vertrag doch gar kein verbindliches Lieferdatum, also wenns nur nach Vertrag geht, könnte Opel den falschen Wagen auch zurücknehmen und solange gar kein Auto stellen, das wäre immer noch korrekt.
Ich finde es gut wie Opel reagiert hat 😉
Zitat:
Original geschrieben von oppagolffahrer
Außerdem bekommt er doch auch einen neueren Wagen?! Der TE sagt doch, dass das ein sehr fairer Preis für die Nutzung wäre. Vielleicht ist es ja gerademal der Wert des Wertverlustes? 😉 Wo wäre dann das Problem? Außerdem steht im Vertrag doch gar kein verbindliches Lieferdatum, also wenns nur nach Vertrag geht, könnte Opel den falschen Wagen auch zurücknehmen und solange gar kein Auto stellen, das wäre immer noch korrekt.Ich finde es gut wie Opel reagiert hat 😉
...jaja, so weit kommts noch. Du bezahlst beim Bäcker ein Fünfkornbrot, bekommst aber nur ein Aldi-Toastbrot. Der Bäcker nimmt es wieder zurück und sagt: " komm ich 5 Wochen nochmal, dann hab ich ein Brot für dich. Das Geld behalte ich so lange, damit du es nicht verlierst."
Der Vertrag wurde mit Zahlung der Sache vom TE erfüllt. Seitens Opel ist man vertragsbrüchig geworden, da die falsche Sache geliefert wurde.
G
simmu
Zitat:
Original geschrieben von BlackTM
Ja, das wäre möglich, wenn auch ziemlich weit hergeholt. In dem Fall vermutlich aber nicht zutreffend, das falsch ausgestattete Auto ist ja ebenso versichert wie es bei korrekter Ausstattung auch der Fall wäre.MfG BlackTM
Das weiß doch hier niemand...(Art der Versicherung des ersatzwagens, Höhe SB) und ich habe lediglich Anregungen, da mal nachzuhaken, gegeben.
Es bleibt der Fakt der Nichterfüllung des Kaufvertrages und hier wurde ein Termin bereits gesetzt, nämlich der Auslieferunstermin der "falschen" Sache (Auto).
Bei einer ordentlichen Vertragserfüllung hätte der Kunde "jetzt" am Auslieferungstermin das richtige Auto bekommen, weil das nicht der Fall war, befindet sich der Händler bzw. Opel nun im Verzug und ist schadensersatzpflichtig.
Mein Bsp. mit der AHZV zeigt auch, daß man als Kunde auch bei Stellung eines Interimsfahrzeuge Einbußen (Schaden) erleiden kann, wenn man z.B. mit dem Wohnwagen in Urlaub möchte aber das Ersatzfahrzeug (im Gegensatz zum bestellten Fahrzeuge) keine AHZV (Anhänger Zugvorrichtung) hat...das veruracht Kosten und die muß der nichterfüllende Vertragspartner zahlen (Schadensersatz aus Nichterfüllung oder Schlechterfüllung des Kaufvertrages).
Das, was der Kunde hier bekommt, ist das Minimum von dem, was ihm ohnehin zusteht, eventuell ist er sogar schlechter gestellt (Versicherunsgschutz...) - also ist das meiner Meinung nach kein Grund hier, in Euphorie wegen einem bemerkenswerten Service (oder in der Art) auszubrechen.
Viele Grüße, vectoura