Fremdes Fahrzeug Umparken erlaubt?

Hallo in die Runde,

in letzter Zeit fällt mir immer öfter auf, dass Leute ihr Auto direkt vor die Tür vom Supermarkt stellen, sodass man Schwierigkeiten hat, diesen mit einem Einkaufswagen zu betreten. Und auch immer öfter haben diese Fahrzeuge einen laufendem Motor (Start-Stop ist hier auf dem Lande entweder deaktiviert oder aufgrund des Alters nicht vorhanden).

Ist es dann erlaubt, sich in ein solches (leeres, komplett unbesetztes) Fahrzeug zu setzen und es ordnungsgemäß einzuparken und den Motor abzustellen? Den Schlüssel würde ich stecken lassen.
Ich würde das Auto nicht beschädigen, nicht in den Graben fahren, den Schlüssel auch nicht in den Gully werfen, sondern einfach nur dort hin stellen, wo sie hingehören. Wäre das noch legal oder schon Diebstahl?

Ich bin gespannt, wie ihr das seht und ob ihr das auch schon öfter beobachtet habt.

148 Antworten

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 20. Juni 2022 um 18:32:48 Uhr:


Also man kann sich auch thematisch total "verausgaben" und immer wieder unnütze Gedanken zum Thema machen und hier ausladen. Aber wohin führt das ? Wenn man denn solch ein Interesse für den etwaigen Fall hat, wenn Gleich-
artiges einem selbst widerfahren ist oder widerfährt, dann sollte man eine gewöhnliche Polizeiwache anfahren, um sich
zu vergewissern, was man in dem betreffenden Fall tun oder nicht tun darf.

Gleichfalls wird die Polizei den Ratsuchenden sicherlich Hilfe anbieten, um die Situation zur Zufriedenheit
des Ratsuchenden oder den, der durch Falschparken behindert wird, hilfreich zu Seite stehen.
Sie wird bestimmt dieser Person nicht anraten, den fremden falschparkenden Wagen selbst wegzufahren, um ihn ordnungsgemäß einzuparken.
So wie ich lese, ist dieses hier ein Thema, wo viele Fantasien freien Lauf erhalten, obwohl es schnell
und unverzüglich durch die Hinzuziehung der Polizei ein Ende finden würde.

Dass die Polizei überall und jederzeit zur Lösung von Bagatellproblemen unverzüglich zur Verfügung steht gehört aber auch eher zu den Phantasien...

(ebenso wie die Idee, bei der Polizei fundierte Auskünfte in Rechtsfragen zu bekommen)

Zitat:

@hk_do schrieb am 21. Juni 2022 um 13:45:56 Uhr:


Dass die Polizei überall und jederzeit zur Lösung von Bagatellproblemen unverzüglich zur Verfügung steht gehört aber auch eher zu den Phantasien...

(ebenso wie die Idee, bei der Polizei fundierte Auskünfte in Rechtsfragen zu bekommen)

Es bedarf keine Rechtsfragen, nur eine Abänderung der Situation "falsch geparktes Fahrzeug mit direkter
Behinderung für Andere". Nur hauptsächlich Einer hat das Gewaltmonopol, um auch konsequent in eine
ordnungswidrige Situation einzugreifen oder sie zu beseitigen, nämlich die Polizei !
Sicherlich wird die Polizei nicht bei Bagatellproblemen, die vielleicht nur subjektiv motiviert sind, unbedingt eingreifen. Nur wenn ein Fahrzeug längere Zeit falsch geparkt hat und weiterhin Andere durch Falschparken behindert,
muß die Polizei eingreifen.

Auch wenn der Parkplatz Privatgrundstück ist?
Da kommt niemand von der Polizei. Selbst erst letztens bei einem Parkplatzunfall erlebt.

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Zitat:

@Homie777 schrieb am 21. Juni 2022 um 15:01:08 Uhr:


Auch wenn der Parkplatz Privatgrundstück ist?

Auch ein Parkplatz eines Einkaufszentrum, der öffentlich für Einkaufswillige zur Verfügung steht, wo auch
nicht unbedingt ausgewiesen ist, daß die StVO gilt, ist die Polizei nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, einzugreifen. Wer sollte denn sonst z. B. bei einen schweren Unfall auf einen dieser Art Parkplätze
intervenieren ?

Bei leichten Unfällen ohne weitere strafrechtliche Relevanz auf derartigen Parkplätzen wie auch ansonsten auf öffentlichen Straßen, versucht die Polizei
immer ihr Tätigwerden mit den Hinweis zu vermeiden, daß sich die Unfallparteien einigen sollen, um die Schuldfrage
zu klären und ihre Haftpflichtversicherung auszutauschen. Wenn das aber nicht möglich ist, muß die Polizei kommen
und den Unfallhergang klären und protokollmäßig festhalten.

Gordon,

alles richtig was du tippst.
Alles komplett richtig..
...aber der Typ stellt seine Karre vor die Tür, lässt den Motor laufen, kauft vier Semmeln und ein Brot, steigt wieder ein und ist auf und davon..

..DAS ist hier die Situation !
Also, wie war das mit der Polizei ?
Wann sind die da, oder kommen dafür ??

Gruß Jörg.

Und für diesen Fall versuchen wir gemeinsam herauszufinden, ob das Umsetzen des Fahrzeugs nun theoretisch erlaubt wäre oder nicht. Ob man es im Alltag dann auch wirklich beim nächsten mal macht, steht auf einem anderen Blatt, denn jenseits der offiziellen Rechtslage (die wir noch nicht verbindlich herausgefunden haben) existiert natürlich noch das persönliche Empfinden des Fahrzeugbesitzers, welches losgelöst von Recht und Unrecht zu riskanten Reaktionen führen kann. Das muss man halt mit berücksichtigen. Denn niemandem nützt es, auf seinem Grabstein stehen zu haben: „Aber er war im Recht.“

Bloß vom persönlichen wiederholten Behaupten „Ja, darf man machen, weil kein Diebstahl und erlaubte Gefahrenabwehr.“ oder „Nein, auf keinen Fall, sowas darf nur die Polizei.“ kommen wir nicht weiter und treten auf der Stelle (oder drehen uns meinetwegen im Kreis).

@gordonairdail Kannst du uns vielleicht noch bitte einen Gefallen tun? Bitte verwende keine eigenen Zeilenumbrüche („Enter“) in deinen Beiträgen. Die Website ist „responsiv“, d.h. abhängig von Browser, Displaygröße, Auflösung, etc. setzt sie automatisch Zeilenumbrüche. Durch deine eigenen Zeilenumbrüche wird der Text je nach Endgerät schwer lesbar. Vielen Dank!

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 21. Juni 2022 um 15:08:55 Uhr:



Auch ein Parkplatz eines Einkaufszentrum, der öffentlich für Einkaufswillige zur Verfügung steht, wo auch
nicht unbedingt ausgewiesen ist, daß die StVO gilt, ist die Polizei nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, einzugreifen. Wer sollte denn sonst z. B. bei einen schweren Unfall auf einen dieser Art Parkplätze
intervenieren ?

Bei einem schweren Unfall auf Privatgelände muss die Polizei tätig werden, da man hier schnell im Bereich des Strafrechts / Offizialdelikten ist (z.B. fahrlässige Körperverletzung). Auch bei einer Unfallflucht nach einem Bagatellunfall auf Privatgelände ermittelt die Polizei. Aber nicht, wenn z.B. ein Falschparker in der Ladezone parkt. Das ist dann das Problem des Eigentümers.

Wenn sich in der Tiefgarage Eures Miethauses jemand unberechtigt auf Deinen Stellplatz stellt, juckt das die Polizei überhaupt nicht. Parkt derselbe auf der Straße quer vor der Ausfahrt der Tiefgarage, schon eher.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 19. Juni 2022 um 15:35:32 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Juni 2022 um 15:31:59 Uhr:


Das ist nicht nur nicht verboten. Es ist sogar rechtens. …

Das ist – mit Verlaub gesagt – Quatsch, was du schreibst. Schau mal ins Strafgesetzbuch unter "Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs", was dort steht.

Ich sehe eine gewisse Legitimation wenn ich hier von Fluchtwegversperrung ausgehe!

Nun, zu Winterzeiten sehe ich auch immer wieder einige dieser Spezis die den Motor bei morgendlichen Kaffe im kiosk laufen lassen. Das aber jemand so nah an einer supermarkttür parkt das er da ein echtes hindernis für die Ein-/austretenden ist ist schon erstaunlich ... das mindeste was ich da machen würde wäre das Fahrzeug zu "sichern" 😁 also Schlüssel abziehen, verschliessen und warten ... und natürlich die Marktleitung informieren.

Das könnte die Situation sein, wo ein Eingreifen der Polizei nicht zeitlich möglich ist. Hier wäre es wichtig, Kennzeichen
zu notieren, etwaige Zeugen betreffend des Falschparkens zu haben und dieses an die Polizei weiterleiten.
Im Grunde dürfte auch die Geschäftsleitung und ihre unterstellten Mitarbeiter eines Einkaufszentrums daran interessiert
sein, daß ihre Kunden nicht durch ein falschgeparktes Auto behindert werden. In der Regel rufen die per Lautsprecher
auf, den falschgeparkten Wagen zu entfernen. Je nach Schwere eines solchen Hindernisses werden diese nach kurzzeitiger Nichtbeachtung, von sich aus die Polizei einschalten, gegebenenfalls Kennzeichen an diese weitergeben und sich als Zeugen zur Verfügung halten.

Wenn jemand vor meiner Einfahrt zur Garage sein Fahrzeug parkt ( alles Privatgelände ) und dieser jemand sich
weigert, sein Fahrzeug zu beseitigen, so kann ich die Polizei einschalten und diese muß tätig werden. Dieses Tätigwerden kann sich darauf beschränken, daß ich berechtigt bin, daß Fahrzeug auf Kosten des Falschparkers durch
ein "Abschleppunternehmen" zu beseitigen.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 21. Juni 2022 um 16:06:50 Uhr:


Wenn jemand vor meiner Einfahrt zur Garage sein Fahrzeug parkt ( alles Privatgelände ) und dieser jemand sich
weigert, sein Fahrzeug zu beseitigen, so kann ich die Polizei einschalten und diese muß tätig werden. Dieses Tätigwerden kann sich darauf beschränken, daß ich berechtigt bin, daß Fahrzeug auf Kosten des Falschparkers durch
ein "Abschleppunternehmen" zu beseitigen.

Dann wird sie aber nicht tätig, sondern Du. Dazu brauchst Du auch keine Polizei.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 21. Juni 2022 um 15:49:50 Uhr:


In der Regel rufen die per Lautsprecher
auf, den falschgeparkten Wagen zu entfernen. Je nach Schwere eines solchen Hindernisses werden diese nach kurzzeitiger Nichtbeachtung, von sich aus die Polizei einschalten, gegebenenfalls Kennzeichen an diese weitergeben und sich als Zeugen zur Verfügung halten.

Wenn der ausgerufene Fahrer pampig wird und sich weigert, sein Fahrzeug wegzufahren, kann der Eigentümer die Polizei zur Durchsetzung seines Hausrechts hinzuziehen. So wie Du daheim einen ungebetenen Gast aus Deiner Wohnung entfernen lassen kannst, wenn der sich trotz Aufforderung weigert zu gehen. Die Polizei wird aber keinem Falschparker auf Privatgrund einen Strafzettel ausstellen.

Beim ungebetenen Besuch in meiner Wohnung - und Weigerung des Verlassen - handelt es sich um eine Straftat - Hausfriedensbruch und die Polizei muß aufgrund meiner strafrechtlichen Anzeige tätig werden. Ansonsten handelt diese
ebenfalls rechtswidrig und kann im eventuellen Falle Strafanzeige gegen sie bei der Staatsanwaltschaft stellen. Polizei-beamte sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Auch ein starkes und schweres Verkehrsvergehen, wie Parken vor meiner Garage (alles Privatgrundstück), so daß ich gehindert werde in oder aus meiner Garage zu gelangen, ist
polizeilich anzuzeigen und hat auch strafrechtliche Bedeutung. insbesondere dann, wenn der Falschparker sich weigert, sein Fahrzeug zu beseitigen. Des Weiteren benötige ich die Polizei, damit ich Zeugen für eine etwaige zivilrechtliche
Inanspruchnahme (Schadenersatz) gegenüber den Falschparker gerichtlich geltend machen kann.

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