Fremdes Fahrzeug Umparken erlaubt?
Hallo in die Runde,
in letzter Zeit fällt mir immer öfter auf, dass Leute ihr Auto direkt vor die Tür vom Supermarkt stellen, sodass man Schwierigkeiten hat, diesen mit einem Einkaufswagen zu betreten. Und auch immer öfter haben diese Fahrzeuge einen laufendem Motor (Start-Stop ist hier auf dem Lande entweder deaktiviert oder aufgrund des Alters nicht vorhanden).
Ist es dann erlaubt, sich in ein solches (leeres, komplett unbesetztes) Fahrzeug zu setzen und es ordnungsgemäß einzuparken und den Motor abzustellen? Den Schlüssel würde ich stecken lassen.
Ich würde das Auto nicht beschädigen, nicht in den Graben fahren, den Schlüssel auch nicht in den Gully werfen, sondern einfach nur dort hin stellen, wo sie hingehören. Wäre das noch legal oder schon Diebstahl?
Ich bin gespannt, wie ihr das seht und ob ihr das auch schon öfter beobachtet habt.
148 Antworten
Zitat:
@Martin P. H. schrieb am 19. Juni 2022 um 16:58:54 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. Juni 2022 um 16:36:54 Uhr:
Deine Zusammenfassung ist falsch. So wie im Eingangsbeitrag geschrieben wärs erlaubt.
Na dann würde mich die Begründung mal interessieren.
Aber bitte nicht nur zwei Schlagwörter.
Ist doch nun schon mehrfach gesagt worden: GoA = Geschäftsführung ohne Auftrag gestattet das.
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 19. Juni 2022 um 16:59:35 Uhr:
Zitat:
@Florian48 schrieb am 19. Juni 2022 um 16:22:41 Uhr:
Das ist so allgemein gesagt nicht richtig.
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 19. Juni 2022 um 16:59:35 Uhr:
Zitat:
@Florian48 schrieb am 19. Juni 2022 um 16:22:41 Uhr:
Auch das ist so allgemein gesagt nicht richtig.Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Sich eines fremden Fahrzeuges zu bemächtigen, ist nur erlaubt, wenn unmittelbarer Schaden oder Verletzung abgewendet werden kann und eine Vollstreckung auf einen Bereich, wo die StVO gilt, kann nur von der Polizei in letzter Konsequenz beseitigt werden. Also. was ist an meiner Zusammenfassung falsch ?
streiche "beseitigt werden " setze vollzogen werden !
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. Juni 2022 um 17:01:04 Uhr:
Zitat:
@Martin P. H. schrieb am 19. Juni 2022 um 16:58:54 Uhr:
Na dann würde mich die Begründung mal interessieren.
Aber bitte nicht nur zwei Schlagwörter.Ist doch nun schon mehrfach gesagt worden: GoA = Geschäftsführung ohne Auftrag gestattet das.
Das hatte ich schon gelesen und ausdrücklich drum gebeten, NICHT nur mit ein paar Schlagwörtern zu begründen. Denn wenn ich mir die Definition der GoA durchlese, dann scheint sie in so einem Fall NICHT zuzutreffen.
Ähnliche Themen
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. Juni 2022 um 17:01:04 Uhr:
Ist doch nun schon mehrfach gesagt worden: GoA = Geschäftsführung ohne Auftrag gestattet das.
Die GoA würde beispielsweise ein Abschalten des Motors und Absperren des Fahrzeugs decken, aber nicht das Umparken.
Zitat:
@Goify schrieb am 19. Juni 2022 um 17:04:03 Uhr:
Der Parkplatz ist Privatgrund ohne Ausschilderung wie "Hier gilt die StVO".
Spielt auch keine Rolle. 😉
Zitat:
@Goify schrieb am 19. Juni 2022 um 17:04:03 Uhr:
Der Parkplatz ist Privatgrund ohne Ausschilderung wie "Hier gilt die StVO".
aber auch dann, wenn keine andere Möglichkeit der ordnungsgemäßen Veränderung herbeigeführt werden
kann, ist nur die Polizei und nur die Polizei nicht nur berechtigt sondern auch verpflichtet eine Situation
des ordnungsgemäßen Verhaltens zu veranlassen. Wer sollte ansonsten in letzter Konsequenz eine
andere zulässige Verhaltensweise oder veränderte Situation realisieren ?
Zitat:
@Florian48 schrieb am 19. Juni 2022 um 17:06:16 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. Juni 2022 um 17:01:04 Uhr:
Ist doch nun schon mehrfach gesagt worden: GoA = Geschäftsführung ohne Auftrag gestattet das.Die GoA würde beispielsweise ein Abschalten des Motors und Absperren des Fahrzeugs decken, aber nicht das Umparken.
Doch. Wie gesagt: Kommt auf die Umstände an.
Zitat:
@Goify schrieb am 19. Juni 2022 um 16:56:35 Uhr:
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 19. Juni 2022 um 16:49:02 Uhr:
Man könnte eine berechtigte GoA annehmen.
Hört sich nach Zwangsbeglückung an. Vielleicht war es ja Absicht, das Auto mit laufendem Motor (ach ja, der Blinker nach links war auch noch an) abzustellen.
Auf eine entgegenstehende Absicht des Geschäftsherrn kommt es in bestimmten Fällen nicht an.
Erlaubt oder nicht, habe ich schon gemacht. Ein Paketbote stand quer hinter meinem privaten Parkplatz und hat mich blockiert. Ich hatte einen dringenden Termin und nach drei Minuten warten war mir das zu doof. Der Paketbote war weit und breit nicht zu sehen und der Motor lief. Also rein in die Kiste und 5m vorgefahren.
So konnte ich dann ausparken und los. 😁
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 19. Juni 2022 um 17:30:53 Uhr:
Erlaubt oder nicht, habe ich schon gemacht. Ein Paketbote stand quer hinter meinem privaten Parkplatz und hat mich blockiert. Ich hatte einen dringenden Termin und nach drei Minuten warten war mir das zu doof. Der Paketbote war weit und breit nicht zu sehen und der Motor lief. Also rein in die Kiste und 5m vorgefahren.
So konnte ich dann ausparken und los. 😁
... so kann man es auch machen und auf das Glück hoffen "WO KEIN KLÄGER, DA KEIN RICHTER".
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 19. Juni 2022 um 17:41:46 Uhr:
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 19. Juni 2022 um 17:30:53 Uhr:
Erlaubt oder nicht, habe ich schon gemacht. Ein Paketbote stand quer hinter meinem privaten Parkplatz und hat mich blockiert. Ich hatte einen dringenden Termin und nach drei Minuten warten war mir das zu doof. Der Paketbote war weit und breit nicht zu sehen und der Motor lief. Also rein in die Kiste und 5m vorgefahren.
So konnte ich dann ausparken und los. 😁... so kann man es auch machen und auf das Glück hoffen "WO KEIN KLÄGER, DA KEIN RICHTER".
Wäre problemlos, da eindeutig berechtigte GoA.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 19. Juni 2022 um 17:42:57 Uhr:
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 19. Juni 2022 um 17:41:46 Uhr:
... so kann man es auch machen und auf das Glück hoffen "WO KEIN KLÄGER, DA KEIN RICHTER".
Wäre problemlos, da eindeutig berechtigte GoA.
Was hat eine sogenannte GoA damit zu tun und auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die überhaupt ?
BGB, ZPO, StGB, das sind die gesetzlichen Grundlagen, die menschliches Verhalten normiert bejahen oder
verneinen - und nicht eine sogenannte GoA !!!
Es ist doch schon nett, wenn die user mit Wissen den richtigen Tipp mit Sticwort zum selbständigen googeln und einlesen gegeben haben. Beim Verstehen kann man eh nicht helfen und es wirkt immer so furchtbar nervtötend, wenn kompliziertes Fachchinesisch den Server füllt ... ist übrigens nicht bös gemeint 🙂
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. Juni 2022 um 17:56:12 Uhr:
Es ist doch schon nett, wenn die user mit Wissen den richtigen Tipp mit Sticwort zum selbständigen googeln und einlesen gegeben haben. Beim Verstehen kann man eh nicht helfen und es wirkt immer so furchtbar nervtötend, wenn kompliziertes Fachchinesisch den Server füllt ... ist übrigens nicht bös gemeint 🙂
Wenn ich gemeint sein sollte, übersetze ich gerne die auch für jeden mündigen Bürger verständliche
Abkürzungen für BGB - Bürgerliches Gesetzbuch - ZPO - Zivilprozessordnung und StGB - Strafgesetzbuch.
StVO dürfte ja jeden Autofahrer bekannt sein, ansonsten sollte er seinen Führerschein abgeben .